240782 · Beschlussvorlage
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240782
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 240782 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Anhörung Hauptausschuss 11.06.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Anhörung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die relevanten Schritte zur Erarbeitung der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans durchzuführen. 2. Den wesentlichen Inhalten zur Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung (Anlage 1) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans eine Haushaltsbefragung durchzuführen. Begründung Die Stadt Bonn beabsichtigt als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach § 8 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan (NVP) neu aufzustellen. Auf Basis des Nahverkehrsplan 1997 wurden in regelmäßigen Abständen Fortschreibungen vorgenommen. Eine Neuaufstellung ist nun erforderlich, um zum einen auf veränderte Gesetzesgrundlagen und Rahmenbedingungen zu reagieren sowie zum anderen eine grundlegende Analyse des bestehenden ÖPNV durchzuführen. Daneben gibt es eine Reihe von Themen und Prüfaufträgen (aus den zuständigen politischen Gremien sowie aus der Bürgerschaft) den Bereich ÖPNV betreffend, welche im Rahmen der Neuaufstellung des NVP zu untersuchen und zu bewerten sind. Der neue Nahverkehrsplan soll zunächst die Rahmenbedingungen wie gesetzliche Grundlagen, Organisation des ÖPNV und übergeordnete Raumplanung sowie die Ziele der Stadt Bonn im Hinblick auf Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie Umwelt- und Klimaschutz definieren. DarüberSeite 1 von 6 Seite 2 hinaus setzt er Qualitätsstandards wie Mindestanforderungen des Angebots in den Bereichen Betrieb und Infrastruktur, aber auch weitergehend in Themenfeldern wie Service, Information, Personal, Vertrieb oder Marketing. Ein weiteres wichtiges Thema wird die Barrierefreiheit im ÖPNV darstellen. Auf Basis von Raumstruktur und Mobilität in Bonn wird eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung vorgenommen und eine Nachfrageentwicklung prognostiziert. Für die detaillierte Betrachtung soll die Methodik der ÖPNV- Güteklassen genutzt und auf die Belange der Stadt Bonn hin angepasst werden, um Qualitätsstandards zu definieren. ÖPNV-Güteklassen werden in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis der Verkehrsmittel (z.B. Stadtbahn, Straßenbahn, Bus, …) der Bedienfrequenz (z.B. 5-minütig, 10-minütig, 20- minütig, …) und der Haltestellenentfernung (z.B. <300 m, < 400 m, < 500 m, …) gebildet und vermitteln eine detaillierte Qualitätsübersicht. Die Methode kommt beispielsweise in der Schweiz, aber auch in deutschen Bundesländern zum Einsatz. Darauf aufbauend wird ein Angebotskonzept mit konkreten Maßnahmen zum Zielhorizont 2040 entwickelt. Dieses Konzept wird eine Weiterentwicklung sowohl des Stadt- und Straßenbahnangebots als auch des Busangebots darstellen. Seilbahn, Fähre, On Demand-Verkehre sowie autonomes Fahren sollen Berücksichtigung finden. Ferner wird der neue Nahverkehrsplan die Finanzierung des zukünftigen ÖPNV-Angebots thematisieren. Es ist beabsichtigt, die zuständigen politischen Gremien und die Öffentlichkeit intensiv an der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu beteiligen. Grundsätzlich ist die Durchführung einer repräsentativen Haushaltsbefragung sinnvoll, um das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie ihre Quell- und Zielverkehre umfänglich zu erfassen. Hierbei werden die zurückgelegten Wegeverbindungen an einem bestimmten Stichtag erfasst und ausgewertet. Die aktuell verfügbaren Daten (z.B. Handydaten, Daten aus Navigationssystemen) bilden das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung nicht repräsentativ ab, da die Verkehrsmittelwahl nicht erfasst werden kann und Quell- und Zielorte nur unzureichend erkannt werden. Die im Rahmen der MID (Mobilität in Deutschland) über eine Haushaltsbefragung erhobenen Daten, deren Auswertung Ende des Jahres vorliegen wird, können zwar einen ersten Anhaltspunkt für das Mobilitätsverhalten liefern, stellen jedoch noch keine repräsentative Grundlage dar. Hierfür wird ein Rücklauf von 3-5% der Wohnbevölkerung benötigt. Die Daten der MID liefern trotzdem wichtige Erkenntnisse, da zum einen die Vergleichbarkeit mit anderen Räumen sowie mit vergangenen Erhebungen der MID gewährleistet werden kann. Eine Haushaltsbefragung in Bonn im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans liefert daher Erkenntnisse über die MID hinweg ohne die Relevanz der MID zu mindern. Die Kosten für die Durchführung einer Haushaltsbefragung werden auf ca. 200.000 Euro beziffert, die zusätzlich zu den Kosten für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans in Höhe von ca. 200.000 Euro anfallen würden. Des Weiteren wird die Bevölkerung während des Erarbeitungsprozesses zum NVP in Form von Fahrgastbefragungen, diversen Öffentlichkeits- und Informationsformaten sowie über „Bonn macht mit“ beteiligt. Auf diese Weise wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, Kritik, Wünsche undSeite 2 von 6 Seite 3 Bedürfnisse hinsichtlich des ÖPNV anbringen zu können, die im Nachgang geprüft werden und in die Angebots- und Maßnahmenkonzeption für die nächsten Jahre einfließen soll. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit den Nachbaraufgabenträger zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Stadt Köln, mit denen interkommunale ÖPNV-Verbindungen bestehen. Des Weiteren sind die örtlichen Verkehrsunternehmen Stadtwerke Bonn Verkehrs- GmbH, Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH und Regionalverkehr Köln GmbH am Erarbeitungsprozess zu beteiligen. Die Einbindung der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. sowie die Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls zu berücksichtigen. Für die Dauer der Erarbeitung des NVP (ca. 2 Jahre) wird eine sich regelmäßig treffende Arbeitsgruppe eingerichtet. Für die inhaltliche, organisatorische und redaktionelle Erarbeitung des Nahverkehrsplans ist seitens der Stadtverwaltung eine qualifizierte externe Unterstützung notwendig. Hierzu soll nach Beschlussfassung eine Ausschreibung stattfinden. Eine entsprechende Grundlage für eine Leistungsbeschreibung hinsichtlich der Vergabe an ein qualifiziertes Büro ist unter Anlage 1 zu finden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.02 Planung ÖPNV Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 400.000,00 EUR 161001207/ 72.1000 (ÖPNV- Pauschale, Innenauftrag 6100000) 2024 Einzahlungen / Erträge (100% Förderung) 400.000,00 EUR 161001207/ 61.1000 (ÖPNV- Pauschale, Innenauftrag 6100000) 2024Seite 3 von 6 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 EUR Anlage/n 1 Anlage 1_Grundlagen zur Leistungsbeschreibung (öffentlich)Seite 4 von 6 Anlage 1: Grundlagen zur Leistungsbeschreibung Auf der Grundlage der vorhandenen und zukünftigen Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung sollen Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie zur Investitionsplanung im ÖPNV der Stadt Bonn festgelegt werden. Dies betrifft im Einzelnen: 1. Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans - Darstellung aller aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für den ÖPNV (u.a. ÖPNVG NRW, EU-VO 1370/2007, PbefG, BGG) - Berücksichtigung der Vorgaben aus der Regional- und Landesplanung - Berücksichtigung des SPNV - Nahverkehrsplan 2016 (ehemals Nahverkehr Rheinland, nun go.Rheinland) - Berücksichtigung der Vorgaben des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans - Darstellung der Belange von ÖPNV-Nutzern, insbesondere der von Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen, sowie der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes und des Städtebaus - Allgemeine Darstellung der Organisation des ÖPNV in der Stadt Bonn - Auswertung Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger 2. Strukturdaten Analyse der Raum-, Siedlungs-, Wirtschafts- und Verkehrsstrukturdaten sowie deren Aktualisierung auf den Zeithorizont 2040 (in Abstimmung mit der Stadtverwaltung) 3. Aktuelle Bestandsaufnahme des ÖPNV-Angebots Die Bestandsaufnahme dient als Grundlage für eine allgemeine Analyse und Bewertung des heutigen ÖPNV-Angebots (Stärken-Schwächen-Analyse). Es sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - Bestandsaufnahme / Aktualisierung Schienenpersonennahverkehr - Bestandsaufnahme / Aktualisierung Öffentlicher Personennahverkehr - Bestandsaufnahme / Aktualisierung Infrastruktureinrichtungen - Bestandsaufnahme / Aktualisierung Fahrzeuge und Fahrzeugausstattung - Bestandsaufnahme / Aktualisierung Themenfeld Marketing, Tarif, Service & Vertrieb sowie Kundeninformation & -kommunikation 4. Analyse und Bewertung des ÖPNV-Angebots Das bestehende ÖPNV-System soll hinsichtlich des Bedienungsangebotes und der Bedienungsqualität unter Berücksichtigung von definierten Qualitätsstandards analysiert werden. Hierzu erfolgt eine Stärken-Schwächen-Analyse des ÖPNV der Stadt Bonn sowie deren Zusammenfassung. 5. Modifizierung und Entwicklung des ÖPNV-Angebots Es sollen auf Basis der Bestandsanalyse und -bewertung Vorschläge und Maßnahmen für eine Weiterentwicklung des ÖPNV formuliert und ausgearbeitet werden. Die Ergebnisse sollen verkehrlich, zeitlich, wirtschaftlich und aus Fahrgastsicht (Nachfragenanalyse) bewertet und mit überschlägigen Kosten und Nutzen dargestellt werden. Das Ziel ist eine bedarfsgerechte Optimierung des ÖPNV-Netzes der Stadt Bonn. Maßnahmen, die im Rahmen vergangener Nahverkehrspläne sowie des letzten Verkehrsentwicklungsplans aus 2012 vorgeschlagen und definiert, jedoch noch nicht umgesetzt wurden, sollen erneut geprüft und bewertet werden.Seite 5 von 6 6. Barrierefreiheit im ÖPNV Im PBefG ist die vollständige Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 festgelegt worden. Im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans soll das Thema auf Basis des bisherigen NVP aktualisiert werden. 7. Weiterentwicklung der Qualitätsstandards Die geltenden Festlegungen zu Qualitätsstandards und zum Qualitätsmanagement- System im ÖPNV, die im Rahmen der Neubetrauung an die SWB Bus und Bahn definiert wurden, sind bei der Analyse zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu beachten. Es sollen Vorschläge zur sinnvollen Weiterentwicklung von geltenden Qualitätsstandards unterbreitet werden. 8. Beteiligung der Öffentlichkeit Es ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit intensiv an der Neuaufstellung des Nahverkehrs zu beteiligen. Um das bestehende ÖPNV-Angebot grundlegend analysieren zu können, sollen Informationen zu den realen Fahrbeziehungen (Quell-Ziel-Verkehre) der Bevölkerung sowie deren Wünsche an den ÖPNV der Stadt Bonn gewonnen werden. Darüber hinaus ist die Einbeziehung und Information der Bevölkerung während des generellen Erarbeitungsprozess des NVP zu gewährleisten. Ziel ist, einen möglichst großen Anteil der Bevölkerung zu erreichen.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de