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240776-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ST zu: BBB-Anfrage: CO2- und Kosten-Bilanz des Bonner Klimaplans

Nummer
240776-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240776 BBB-Anfrage: CO2- und Kosten-Bilanz des Bonner Klimaplans

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240776-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
ST zu: BBB-Anfrage: CO2- und Kosten-Bilanz des
Bonner Klimaplans
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.07.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hoch sind die bisher
a. entstandenen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Beschluss
„Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ seit November 2019 für
Maßnahmen, die nur indirekt und mit gewissen Unsicherheiten behaftet der
CO2-Reduktion dienen, wie Planungen (z.B. Klimaplan), Management,
Projektentwicklungen, Kommunikation mit der Stadtgesellschaft (z.B.
Bonn4future, digitales Dashboard, Klimawebseite, Kurzbroschüre, Klimaviertel,
Zukunftsforen usw.)?
Die Verwaltung kann aufgrund der offenen Fragestellung keine abschließende
Antwort geben. Die Leitstelle Klimaschutz, die von 2019 bis 2022 vorrangig mit
der Zielerreichung in der Verwaltung betraut war, hatte ein jährliches Budget in
Höhe von rund 45.000 €. Ergänzend wurden Haushaltsmittel projektspezifisch
verausgabt, wozu auf die Beschluss- und Mitteilungsvorlagen der jeweiligen
Projekte verwiesen sei, wie zum Beispiel der Ratsbeschluss zum
Mitwirkungsverfahren Bonn4Future am 1.09.2020 (DS 201084).
Für die aufgeführten Maßnahmen ergibt sich folgende Übersicht:
Planungen zum Klimaplan: Die Honorarkosten für die Erstellung des
Klimaplans (Gesamtstrategie und Arbeitsprogramm) betragen 104.185,00€
brutto.
Digitales Dashboard: Das Auftragsvolumen für das Dashboard beläuft sich auf
29.036 €.
Klimawebseite: Die Website wurde von Amt 13 und OB-23 mit internen Mitteln
erarbeitet und umgesetzt. Inhalte der Klimaplan-Broschüre wurden hierfür
genutzt und weiter ausgebaut
Kurzbroschüre: Konzept, Gestaltung, Satz wurden extern vergeben: 13.000€
brutto; der Druck erfolgte über die Hausdruckerei (690€ brutto für die erste
Auflage von 1.000 Stück); die Verteilung erfolgt bisher mit internen Ressourcen.Seite 1 von 6
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Klimaviertel: Für Klimaviertel und Zukunftsforen sind im Zielbeschluss zum
Klimaplan unter den Steckbriefen 1.3.1.1. „Beteiligungs- und
Mitwirkungsformate zur Begleitung des gesamtstädtischen
Transformationsprozesses“ sowie 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier – Räume für
Innovation, für den Doppelhaushalt 23/24 insgesamt konsumtive Mittel in Höhe
von 1.450.000 € vorgesehen. Die Umsetzung steht noch aus. Die
BürgerSolarberatung wurde bislang aus dem Budget der Klimaviertel bezahlt,
da sie im Rahmen der Konzeptentwicklung als Modellprojekt auf mögliche
Skalierung im Rahmen der Klimaviertel geprüft werden soll. Für die Ausbildung
der ehrenamtlichen Solarberater*innen wurden insgesamt ca. 8.000 EUR
ausgegeben. 28 Personen haben die viertägige Ausbildung inzwischen
erfolgreich abgeschlossen.
b. hierfür tatsächlich vorgenommenen Auszahlungen aus veranschlagten
Haushaltsmitteln des Jahres 2023 im Soll-Ist Vergleich?
Die Verausgabung der für 2023 vorgesehenen Mittel konnte aufgrund des
politischen Beschlusses im März und der Genehmigung des Haushalts zur
Mitte des Jahres und der notwendigen personell-organisatorischen
Vorbereitungen erst verzögert begonnen werden. Der Mittelabruf aus dem
Klimaplanbudget durch die Fachämter beläuft sich auf 50.000 € (31.12.2023).
Da sich ein wesentlicher Anteil der Aktivitäten-Steckbriefe mittlerweile in der
Konzeption bzw. Umsetzung befindet, wurden in Abstimmung mit der
Kämmerei konsumtive Mittel in Höhe von 5,87 Mio. € sowie investive Mittel in
einer Gesamthöhe von 5,56 Mio. € auf das Jahr 2024 übertragen. (Vgl.
Jahresbericht Klimaplan; Punkt 5. Finanzen; DS 240487)
c. entstandenen Aufwendungen im selben Zeitraum für welche konkreten
Maßnahmen, die unmittelbar der CO2- Einsparung (z.B. Photovoltaikanlagen
und Wärmedämmung auf städtischen Liegenschaften) dienen, sowie die hierfür
tatsächlich vorgenommenen Auszahlungen aus veranschlagten
Haushaltsmitteln im Soll-Ist Vergleich?
Wärmedämmung:
Es ist bisher nicht möglich, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen
zu beziffern, da sie in der Regel im Zuge der Gesamtsanierung erfolgen und
nicht separat ausgewiesen werden.
Photovoltaikanlagen:
Im Rahmen der Installation von Photovoltaikanlagen auf sich im bilanziellen
Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften entstehen für die Installation
der Anlagen der Stadt Bonn/dem SGB keine finanziellen Aufwendungen, da die
Finanzierung der Anlagen sowie deren Installation, Betrieb, Prüfung und
Wartung durch die Stadtwerke Bonn (SWB Energie und Wasser) erfolgen,
wobei die Anlagen auch im Besitz von SWB Energie und Wasser verbleiben.
Bezüglich der Machbarkeitsuntersuchung (Prüfung Dachstatik, Dachflächenzu-Seite 2 von 6
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stand etc.) zur Belegung der sich im bilanziellen Eigentum des SGB befind-
lichen Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen sind im Wirtschaftsplan des
SGB zur Umsetzung dieser Maßnahme insgesamt 1.680.000 Euro (2024:
1.000.000 Euro; 2025: 680.000 Euro) angemeldet. Zur Auftragsvergabe wurde
eine europaweite Ausschreibung auf den Weg gebracht, wobei die Vergabe für
Juli 2024 avisiert ist.
d. tatsächlich und nachweislich eingesparten CO2-Emissionen durch die
Maßnahmen zu Ziffer 1c.?
Nach Rückmeldung der Stadtwerke Bonn sind für die Jahre 2021, 2022 und
2023 insgesamt 1190,82 MWh Strom durch auf sich im bilanziellen Eigentum
des SGB befindlichen Liegenschaften installierte PV-Anlagen produziert
worden. Unter Berücksichtigung des Strommixes der SWB (377g/kwh CO2-
Emissionen) entspricht dies einer Menge von 448,94 t eingesparter CO2-
Emissionen. Da seit 2021 durch die SWB die Dächer strukturiert mit PV-
Anlagen ausgestattet werden, kann seitdem auf Daten zugegriffen werden.
2. Aufwendungen in welcher Höhe sind der Stadt bislang für die zusätzlichen
23 Personalstellen „Arbeit am Klimaschutz“ (Zitat Presseerklärung) im Soll-Ist
Vergleich aller zu diesem Zweck beschlossenen und im Haushaltsplan
etatisierten Stellen entstanden?
Für die zusätzlich eingestellten Personen sind in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis
zum 30. April 2024 die in der Tabelle aufgeführten Personalkosten angefallen.
Dem gegenübergestellt sind die für diesen Zeitraum anteilig berechneten
Plankosten für alle Stellen des Klimaplans.
Jahr Personalkosten Ist Soll neue Stellen
2023 213.803 Euro 900.000 Euro
2024 425.213 Euro 1.510.600 Euro
Summe 639.016 Euro 2.410.600 Euro
Wesentlicher Grund für den Unterschied im Soll-Ist Vergleich in 2023 ist, dass
der Beginn der Stellenbesetzungsverfahren erst zum Ende des ersten
Halbjahres 2023 unmittelbar nach Genehmigung des Haushaltsplans
2023/2024 durch die Bezirksregierung lag und nur wenige Stellen schon in
2023 besetzt werden konnten.
Frage Nr. 3:
Eines der größeren Projektziele der Stadtwerke im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung ist der Bau einer Großwärmepumpe am Rhein. Daher fragen
wir:
a. Wie lautet der aktuelle Sachstand dieses Projektes hinsichtlich
Konzepterstellung, Umsetzung und Zeitplan?
b. Kosten in welcher Höhe werden schätzungsweise für eine entsprechende
Wärmepumpe und die hierfür erforderliche Erweiterung des FernwärmenetzesSeite 3 von 6
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eingeschätzt?
Antwort der Stadtwerke Bonn:
Am Standort des alten Wasserwerkes Godesberg in Bonn Plittersdorf soll eine
Großwärmepumpe als Flusswasserwärmepumpenanlage entstehen.
Die am Standort noch vorhandenen Brunnen, aus denen in der Vergangenheit
das Uferfiltrat für die Stadtwasserversorgung gewonnen wurde, sollen genutzt
und mit in das Konzept einbezogen werden.
Ziel ist es, mittels der Großwärmepumpe dem Brunnen- und Flusswasser
Wärme zu entziehen, auf ein höheres Temperaturniveau anzuheben und dem
Fernwärmesystem zuzuführen.
Geplant wird eine Anlage mit einem thermischen Output von ca. 20.000 kW.
Die Heißwassertemperatur soll 95°C erreichen.
Das abgekühlte Brunnen-/Flusswasser wird über ein Ablaufbauwerk in den
Rhein zurückgeleitet.
Die Planung orientiert sich nach den Leistungsphasen (LP) der HOAI, wobei
der LP 1 noch die Zielermittlungsphase als LP 0 vorangestellt worden ist.
Leistungsphasen:
LP1: Grundlagenermittlung
LP2: Vorplanung
LP3: Entwurfsplanung
LP4: Genehmigungsplanung
LP5: Ausführungsplanung
LP6: Vorbereitung der Vergabe
LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
Planungsstand:
Die Planungsleistungen wurden ausgeschrieben und im Mai 2023 an den
Generalplaner PLANT Engineering GmbH vergeben.
Die Leistungsphase 0 ist abgeschlossen. Folgende Zielpunkte wurden
festgelegt:
· die thermische Leistung der Großwärmepumpe
· die zu erreichende max. Heißwassertemperatur
· der StandortSeite 4 von 6
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· Aufstellung in einem neuen Gebäude und nicht in einem Bestandsgebäude
· Wärmespeicher als 2-Zonenspeicher am Standort HKW-Süd
· neue Fernwärmeverbindung von der Wärmepumpe zum Wärmespeicher
am HKW-Süd als Netzausbau in den Bonner Süden
Zurzeit werden entsprechend der LP 1 die Grundlagen für die
Wärmepumpenanlage sowie für den Wärmespeicher ermittelt. Hiermit
verbunden ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung der geplanten Anlagen. Erste
Ergebnisse hierzu werden voraussichtlich Ende Mai 2024 vorliegen.
Weiterhin wurde parallel mit den zu beteiligenden Ämtern/Dezernaten der Stadt
Bonn sowie der Bezirksregierung Köln Kontakt aufgenommen und das Projekt
in gemeinsamen Meetings vorgestellt. Die zu beteiligenden Ämter sind u. a. die
Untere und Obere Wasserbehörde, das Umweltdezernat, das
Stadtplanungsamt, das Bauordnungsamt, die Untere Denkmalbehörde sowie
das Wasser- und Schifffahrtsamt.
Ziel ist es, bis Ende 2024 den Sachstand einer Genehmigungsfähigkeit für die
Flusswasserwärmepumpe zu erreichen.
Aufgrund der sehr komplexen Planungs- und Genehmigungslage sowie sehr
langer Lieferzeiten einiger Komponenten muss davon ausgegangen werden,
dass die Anlage nicht vor 2028 in Betrieb gehen wird. Z. B. werden von
Lieferanten zurzeit für große Transformatoren Lieferzeiten von 3 bis 4 Jahren
genannt.
Kosten:
In der LP 0 wurden für die favorisierte Flusswasserwärmepumpe für eine
installierte Leistung von 18 MW Schätzkosten in Höhe von ca. 35 Mio. € vom
Planer ermittelt. Das Projekt wird durch die Stadtwerke Bonn realisiert und dort
finanziert.
Die grobe Kostenschätzung wurde unter folgenden Randbedingungen und
Annahmen erstellt:
· zweistufige Ammoniak Wärmepumpe
· Flusswasser ist Wärmequelle. Einlauf- und Auslaufbauwerk berücksichtigt.
· Neubau wurde vorläufig so dimensioniert, um die Kosten abzuschätzen.
· Kosten für den Wärmespeicher und die Netzerweiterung sind nicht
enthalten.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 05:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de