240770 · Kleine Anfrage
BBB-Anfrage zur Straßenverkehrsanbindung an das Universitätsklinikum Bonn (UKB), hier: Robert-Koch-Straße/Sigmund-Freud-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 240770
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 02.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Kleine Anfrage öffentlich 240770 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 30.04.2024 BBB-Anfrage zur Straßenverkehrsanbindung an das Universitätsklinikum Bonn (UKB), hier: Robert- Koch-Straße/Sigmund-Freud-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Fragestellung Die Oberbürgermeisterin wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1.) Wie ist der Sachstand der immer wieder diskutierten Verbesserungen der verkehrlichen Anbindung an das UKB? 2.) Welche Maßnahmen sind konkret an der Robert-Koch-Straße/Sigmund- Freud-Straße geplant? 3.) Wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Robert-Koch- Straße/Sigmund-Freud-Straße auf Höhe des Haager Wegs geprüft? 4.) Welche Alternativen wären hier denkbar, um für eine Verbesserung des Straßenverkehrs sowie die Sicherheit von Fußgängern zu erreichen? Begründung In den letzten Jahren hat sich die Verkehrssituation auf der Hauptzufahrt zum UKB weiter verschärft. Für PKW und Busse ist es häufig schwierig, aus dem Haager weg in die Robert-Koch-Straße in Fahrtrichtung Poppelsdorf abzubiegen. Für Fußgänger ist das Überqueren der Straße gefährlich. Aus Sicht des Fragestellers könnte durch einen Kreisverkehr inklusive entsprechenden Fußgängerquerungen Abhilfe geschaffen werden. Hierfür wäre eine qualifizierte Planung notwendig, um die Vor- und Nachteile abwägen zu können. Leider ist auch ein Fußgängerüberweg laut Stadtverwaltung nicht möglich. So heißt es in DS 230416-01ST:"Die Anlage eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) an genannter Stelle ist nicht möglich, da dafür eine frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführer*innen und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger*innen und Fahrzeugführer*innen vorausgesetzt wird. Dazu ist eine Mindestentfernung für die Erkennbarkeit und Sicht vor dem FGÜ von mindestens 50 Metern erforderlich. Wegen der Kurve Robert-Koch-Straße / Sigmund-Freud-Straße istSeite 1 von 2 Seite 2 die Mindestentfernung nicht gegeben." Die Gesamtsituation ist für alle Verkehrsteilnehmer unbefriedigend und muss endlich angepackt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de