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240769-01 · Beschlussvorlage

Ehrenbürgerwürde Paul von Hindenburg

Nummer
240769-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Kulturausschusses 31.10.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240769 Ehrenbürgerwürde Paul von Hindenburg

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Beschlussvorlage
öffentlich
240769-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Ehrenbürgerwürde Paul von Hindenburg
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.10.2024 Empfehlung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Bonn stellt fest, dass Paul von Hindenburg kein Ehrenbür-
ger der Stadt ist. Mit dem Tod des oder der Beliehenen erlischt die Ehrenbür-
gerwürde. Die Ehrenbürgerschaften, die die damals selbständigen Gemeinden
vor der kommunalen Neuordnung verliehen haben, sind 1969 nicht auf die
Stadt Bonn als Rechtsnachfolgerin übergegangen. Der Rat bedauert die frühe-
re Entscheidung zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Paul von Hindenburg
im Jahr 1933.
2. Sofern durch die Stadt aus historischen Gründen Paul von Hindenburg in
öffentlichen Listen der Bonner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger aufgeführt
wird, ist dabei ein geeigneter Hinweis auf seine Rolle als Wegbereiter des Na-
tionalsozialismus und auf die Distanzierung des Rats der Stadt Bonn von der
Entscheidung zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde mitaufzunehmen. Der
Hinweis auf die Rolle von Hindenburg muss für die Öffentlichkeit deutlich sicht-
bar und verständlich formuliert sein, so dass klar wird, dass die Stadt Hinden-
burg als Ehrenbürger in symbolischer Form ablehnt.
Begründung
Dieser Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Mitteilung der Verwaltung, die
in der Sitzung des Rates am 26.09.2024 zu einem ordentlichen Beschlusspunkt
erhoben wurde.
Die zugrunde liegende Mitteilung (DS 240769) lautete wie folgt:
Der Bürgerantrag „Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hinden-
burg“ (DS 232180) fordert – wie bereits andere Anträge aus Bürgerschaft und
Politik zuvor – eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hinden-
burg. Im Rahmen des Projektes „Aktive Erinnerungskultur“ hat sich die Verwal-
tung auch mit dem Umgang mit Ehrentiteln wie der Ehrenbürgerwürde ausein-
andergesetzt. Das Konzept wurde dem Kulturausschuss am 09.04.2024 vorge-
stellt (DS 240267). Hier wurde u. A. eine verbesserte Kommunikation undSeite 1 von 2
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Transparenz in erinnerungskulturellen Themen empfohlen, welche auch das
Anliegen „Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg“ betrifft.
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen regelt in § 34 „Ehren-
bürgerrecht und Ehrenbezeichnung“ das Vorgehen in Bezug auf das Ehrenbür-
gerrecht. Die juristische Literatur legt diese Norm einhellig dahingehend aus,
dass das Ehrenbürgerrecht mit dem Tod der geehrten Persönlichkeit endet.
Danach ist Paul von Hindenburg bereits seit 1934 kein Ehrenbürger der Bun-
desstadt Bonn mehr. Nur zu Lebzeiten der Person kann der Rat mit einer
Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder das Ehrenbürger-
recht auch wieder entziehen. Da es sich um ein höchstpersönliches Recht han-
delt, wird das Ehrenbürgerrecht nach dem Tod der Persönlichkeit auch nicht
auf andere Personen, z. B. Erben, übertragen. Dem Rat steht in solchen Fällen
die Möglichkeit offen, sich durch eine entsprechende Erklärung von der Person
des Geehrten nach dessen Tod zu distanzieren. Dies hat der Rat der Stadt
Bonn im Jahr 2013 auch deutlich getan (DS 1213439NV5).
Die Ehrenbürgerschaften, die die damals selbständigen Gemeinden vor der
kommunalen Neuordnung verliehen haben, sind 1969 nicht auf die Stadt Bonn
als Rechtsnachfolgerin übergegangen. Sie werden auf der städtischen Home-
page daher lediglich aus stadthistorischen Gründen aufgeführt.
Um weitere Unklarheiten zu vermeiden und die bereits 2013 erfolgte Distanzie-
rung von der Person Paul von Hindenburgs kenntlich zu machen, wird die Ver-
waltung als Geschäft der laufenden Verwaltung zeitnah entsprechende Infor-
mationen auf der Homepage bonn.de einbinden.
Ergänzende Stellungnahme:
Die Verwaltung ergänzt den existierenden Text auf der Homepage zur Ehren-
bürgerschaft um Informationen auf Hindenburgs Rolle als Wegbereiter des Na-
tionalsozialismus und auf die Distanzierung des Rats der Stadt Bonn von der
Entscheidung zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde im Jahr 2024. Der Hinweis
auf die Rolle von Hindenburg wird für die Öffentlichkeit deutlich sichtbar und
verständlich formuliert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de