240768 · Beschlussvorlage
Fußverkehrs-Check 2023
Kerndaten
- Nummer
- 240768
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 240768 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fußverkehrs-Check 2023 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenvorschläge aus dem Fußverkehrs-Check zu prüfen und die Ergebnisse detailliert der Bezirksvertretung vorzustellen und zur Entscheidung vorzulegen. Begründung Die Stadt Bonn hat in Kooperation mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW im Sommer und Herbst 2023 einen Fußverkehrs-Check in der inneren Nordstadt durchgeführt (DS 231268), dessen Beteiligungsformat am 06.11.2023 mit einem Abschlussworkshop endete. Im Nachgang hat das zuständige Planungsbüro einen Abschlussbericht verfasst und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Diese liegen dem Stadtplanungsamt mittlerweile vor und wurden gesichtet. Im Rahmen der Begehungen und des Maßnahmenkataloges wurden 19 Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet, die mit Hilfe eines Ampelsystems priorisiert wurden. Die Maßnahmenvorschläge zielen alle auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Stärkung nachhaltiger Mobilität ab. Damit bestärken sie die Ziele des Bönnschen Viertels innere Nordstadt. Anlage/n 1 FVC_Bericht_Bonn (öffentlich) 2 Maßnahmenkataster_FVC_BONN_Gesamt (öffentlich)Seite 1 von 95 FUẞVERKEHRS-CHECKS NRW 2023 Stadt Bonn Abschlussbericht im Auftrag des Zukunftsnetz Mobilität NRW Köln, im März 2024Seite 2 von 95 FUẞVERKEHRS-CHECKS NRW 2023 Stadt Bonn Zukunftsnetz Mobilität NRW Geschäftsstelle Deutzer Allee 4 50679 Köln www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de Koordinierungsstelle Rheinland beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Ansprechpartner: Katja Naefe Mail: katja.naefe@vrs.de Tel.: 0221 / 20 808 731 Planungsbüro VIA eG Marspfortengasse 6 D–50667 Köln Tel. 0221 / 789 527-20 Fax 0221 / 789 527-99 Mail viakoeln@viakoeln.de www.viakoeln.de Bearbeitet durch: Agnes Etzbach Andrea Fromberg (Projektleitung) Kirsten Niklas Fotos und Grafiken: Planungsbüro VIA eG, wenn nicht anders gekennzeichnet 5. März 2024Seite 3 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 3 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung .............................................................................. 8 2 Ausgangslage ....................................................................... 12 3 Meilensteine .......................................................................... 14 3.1 Auftakt-Workshop ................................................................... 17 3.2 Begehungen ........................................................................... 19 3.3 Maßnahmen-Workshop........................................................... 22 4 Maßnahmenempfehlungen ................................................... 26 4.1 Verkehrssicherheit .................................................................. 27 4.1.1 Querungen optimieren ................................................... 27 4.1.2 Verkehrsberuhigung....................................................... 35 4.1.1 Sichere Wege für Kinder ................................................ 38 4.2 Barrierefreiheit ........................................................................ 41 4.2.1 Zeitgerechtigkeit ............................................................ 43 4.2.2 Flächengerechtigkeit ...................................................... 44 4.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität ......................................... 56 4.4 Maßnahmenkataster für infrastrukturelle Maßnahmen ............ 61 5 Empfehlungen zur Umsetzung............................................. 63 5.1 Bewertung der Maßnahmen .................................................... 63 5.2 Hinweise für die erweiterte Fußverkehrsförderung .................. 66 6 Zusammenfassung und Fazit ............................................... 69 7 Quellen und Literatur ............................................................ 73Seite 4 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Karte mit den teilnehmenden Kommunen an den FVC 2019-2023 (Quelle ZNM NRW) .......8 Abbildung 1-2: Ziele der Fußverkehrs-Checks NRW 2023.....9 Abbildung 1-3: Modellkommunen für die Fußverkehrs-Checks NRW 2023 ...................................................10 Abbildung 1-4: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 11 Abbildung 2-1: Info zum Fußverkehrs-Check auf der Internetseite .................................................13 Abbildung 2-2: Pressebericht zum Fußverkehrs-Check .......13 Abbildung 3-1: Urkundenübergabe im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ....................................14 Abbildung 3-2: Untersuchungsraum Bönnsches Viertel – Innere Nordstadt ..........................................15 Abbildung 3-3: Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung in den Jahren 2019 - 2022 im Untersuchungsgebiet Bonn ............................................................15 Abbildung 3-4: Einladung zur Beteiligung an den Fußverkehrs-Checks auf der städtischen Webseite .....................................................16 Abbildung 3-5: Auftaktveranstaltung in Bonn .......................17 Abbildung 3-6: Begehungsroute ..........................................19 Abbildung 3-7: Eindrücke von der ersten Begehung ............20 Abbildung 3-8: Eindrücke von der zweiten Begehung ..........20 Abbildung 3-9: Bericht in der WDR Lokalzeit Bonn am 19.09.2023 von Jörg Sauerwein ..................21 Abbildung 3-10: Bericht im Bonner General-Anzeiger............22 Abbildung 3-11: Abschluss-Workshop im Ratssaal der Stadt Bonn ............................................................23 Abbildung 3-12: Diskussion an den Maßnahmenplakaten .....24 Abbildung 4-1: Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern ..27Seite 5 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 5 Abbildung 4-2: Knotenpunkt Heerstraße/Vorgebirgsstraße/Max-straße (links); Beispiel einer Diagonalquerung aus Köln (rechts) ................................................29 Abbildung 4-3: Fußgängerüberwege in allen Knotenästen (Dormagen) .................................................29 Abbildung 4-4: Knotenpunkt Breitestraße/Kölnstraße (links) und Gehwegüberfahrt in Bremen (rechts) ....31 Abbildung 4-5: Vorgezogene Seitenräume baulich (Köln (links) und Pulheim mit FGÜ (rechts)) ..........32 Abbildung 4-6: Vorgezogene Seitenräume durch Markierung (Köln) ...........................................................33 Abbildung 4-7: Knotenpunkt Adolfstraße/ Im Krausfeld mit nicht definierten und gesicherten Querungsstellen ..........................................33 Abbildung 4-8: Querungsbedarf am Supermarkt auf der Strecke Heerstraße......................................34 Abbildung 4-9: Knotenpunkt Adolfstraße/Vorgebirgsstraße: für den querenden Fußverkehr nicht gesichert ....................................................................35 Abbildung 4-10: eine Durchfahrt ist trotz Einbahnstraßensystem in beide Richtungen möglich ........................................................36 Abbildung 4-11: Schmale Gehwege in der Marxstraße ..........37 Abbildung 4-12: Geschwindigkeitsreduzierung an Engstellen 38 Abbildung 4-13: Grün als Sichthindernis ................................39 Abbildung 4-14: Zugeparkte Querungsstelle am Knotenpunkt Adolfstraße/ Im Krausfeld ............................40 Abbildung 4-15: Vorgebirgstraße (links), Ausweichstelle für den Radverkehr in Köln (rechts) ..................41 Abbildung 4-16: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW ............................................................41 Abbildung 4-17: Formen der Mobilitätseinschränkung ...........42 Abbildung 4-18: Soll-Gehwegbreiten .....................................44Seite 6 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 6 Abbildung 4-19: Fahrzeuge schränken die schmalen Wegebreiten ein ..........................................45 Abbildung 4-20: Barrieren auf dem Gehweg ..........................46 Abbildung 4-21: Multifunktionsstreifen Fellbach (links), Barrieren außerhalb der Gehbahn in einem Multifunktionsstreifen auf der Fahrbahn in Köln (rechts) ................................................46 Abbildung 4-22: Hauptachsen für den Radverkehr im Quartier ....................................................................47 Abbildung 4-23: freie Stellplatzkapazitäten in Parkierungsanlagen im Umfeld nutzen ........48 Abbildung 4-24: Fahrradabstellanlagen schränken die Barrierefreiheit und Sicherheit zusätzlich ein ....................................................................49 Abbildung 4-25: Natursteinpflaster, dass die gute Berollbarkeit einschränkt ..................................................49 Abbildung 4-26: verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten von Gehbahnen in Natursteinpflaster .................50 Abbildung 4-27: nicht barrierefreie Querungsstelle an der Heerstraße...................................................50 Abbildung 4-28: Differenzierte Bordhöhen an einer Querungsstelle ............................................51 Abbildung 4-29: Pfosten in der Heerstraße (links), Wenckstraße, Darmstadt (rechts) ................52 Abbildung 4-30: nicht barrierefreie Baustellenführung ...........52 Abbildung 4-31: Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen ............................................53 Abbildung 4-32: Mängelmelder Bonn.....................................54 Abbildung 4-33: Internetseite mit rollstuhlgerechten Orten ....55 Abbildung 4-34: Sitzmöbel und Begrünung erhöhen die Aufenthaltsqualität .......................................56 Abbildung 4-35: Beispiele Sitzgelegenheiten .........................57 Abbildung 4-36: Stadt-Terrassen des Zukunftsnetz Mobilität NRW ............................................................58Seite 7 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 7 Abbildung 4-37: Punktuelle Spielmöglichkeiten für Kinder in Brühl (markiert) und Düsseldorf ...................59 Abbildung 4-38: Bespielbare und besitzbare Stadt ................59 Abbildung 4-45: Sonnensegel in Heilbronn (links) und Sprühnebler in Basel (rechts) ......................60 Abbildung 4-39: Ausschnitt Maßnahmenkataster...................61 Abbildung 4-40: Maßnahmenposter zum Fußverkehrs-Check in Bonn ........................................................62 Tabellenverzeichnis Tabelle 2-1: Ausgangslage in der Stadt Bonn..................12 Tabelle 5-1: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen im Schwerpunkt Verkehrssicherheit ..................64 Tabelle 5-2: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen im Schwerpunkt Barrierefreiheit ........................65 Tabelle 5-3: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen im Schwerpunkt Aufenthaltsqualität und Attraktivität ...................................................66Seite 8 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 8 1 Zielsetzung Mit dem „Fußverkehrs-Check NRW“ unterstützt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Mitgliedskommunen im Zukunftsnetz Mobilität NRW dabei, die Be- dingungen für den Fußverkehrs professionell unter die Lupe zu neh- men und zu verbessern. Zwischen 2019 und 2022 wurden bereits in 46 Städten und Gemein- den die Fußverkehrs-Checks in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Um die Ziele, die Methodik und die Umsetzung der Fußverkehrsförde- rung in den Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW wei- ter bekannt zu machen und zu verankern, wurden im Jahr 2023 wei- tere zwölf Fußverkehrs-Checks ausgeschrieben. Abbildung 1-1: Karte mit den teilnehmenden Kommunen an den FVC 2019-2023 (Quelle ZNM NRW) So wird mithilfe eines umfassenden Programms und einer fachlichen Begleitung durch ein Verkehrsplanungsbüro die Verwaltung für die Belange des Fußverkehrs sensibilisiert. Gemeinsam mit den Bürge- rinnen und Bürgern werden Verbesserungsmöglichkeiten und Bedeutung der Fußverkehrs-ChecksSeite 9 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 9 Handlungsempfehlungen herausgearbeitet, mit denen die nachhal- tigste Form des Verkehrs gefördert wird. Abbildung 1-2: Ziele der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Folie aus dem Auftaktgespräch 2023 Die Bedeutung der Fußverkehrs-Checks in NRW wurde auch in der NRW-Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen im Juni 2022 her- vorgehoben. Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfor- table, sichere und barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm „Fußverkehrs-Check NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und Fuß- verkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege vermeiden. 1 Denn Gehen ist die Basis jeglicher Mobilität und sollte hinsichtlich der Flächen- und Zeitgerechtigkeit sowie insgesamt der Wertigkeit stärker in den Fokus der Verkehrsplanung gestellt werden. 30 Mitgliedskommunen haben sich um die Durchführung der Fußver- kehrs-Checks NRW 2023 beworben, 12 Modellkommunen wurden 1 ZUKUNFTSVERTRAG FUR NORDRHEIN-WESTFALEN. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022–2027. Juni 2022. S. 38 Modellkommunen 2023Seite 10 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 10 durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW und das Zu- kunftsnetz Mobilität NRW ausgewählt. In der Koordinierungsstelle Rheinland waren dies die Städte Bergisch Gladbach, Bonn, Köln und die Gemeinde Swisttal, in der Koordinie- rungsstelle Rhein-Ruhr die Städte Castrop-Rauxel, Herne, Recklin- ghausen und Wülfrath, in der Koordinierungsstelle Westfalen-Lippe die Gemeinde Dörentrup und die Städte Herford, Lünen, und Neuen- rade. Das Planungsbüro VIA arbeitete 2023 in den Städten Bergisch Gladbach, Bonn, Herne, Köln, Wülfrath und der Gemeinde Dörentrup. Abbildung 1-3: Modellkommunen für die Fußverkehrs-Checks NRW 2023 Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Folie aus dem Auftaktgespräch 2023 Die Methodik wurde für NRW über den Leitfaden zur Durchführung von Fußverkehrs-Checks2 weitgehend definiert. In jeder Kommune fanden in der Regel sechs Termine statt: 2 Zukunftsnetz Mobilität NRW: Fußverkehrs-Checks – Leitfaden zur Durchführung. Köln 2018 Methodik und Ablauf der Fußverkehrs-ChecksSeite 11 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 11 • interner Startertermin mit der Verwaltung der Modellkommune • Auftaktveranstaltung als öffentlich beworbene Bürgerveranstal- tung • zwei Begehungen vor Ort mit Bürgerschaft, Politik und Verwal- tung • Abschlussveranstaltung als öffentlich beworbene Bürgerveran- staltung • Vorstellung in einem politischen Gremium. Die Vorstellung des Projektes und der Handlungsempfehlungen in ei- nem politischen Gremium der Kommune ist seit dem Jahr 2022 als weiterer Baustein enthalten. Abbildung 1-4: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Grafik aus dem Bewerbungsflyer 2022 Der Ablauf, die Inhalte und die Ergebnisse dieser Veranstaltungen in der Stadt Bonn sollen im Folgenden beschrieben werden.Seite 12 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 12 2 Ausgangslage Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie Großstadt mit ca. 330.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Untersuchungsgebiet der Fußverkehrs-Checks konzentrierte sich entsprechend der Bewer- bung der Stadt Bonn auf das Bönnsche Viertel (Modellquartier) in der Inneren Nordstadt (Altstadt). Die Informationen in der folgenden Tabelle wurden im Wesentlichen aus der Bewerbung der Stadt Bonn entnommen. Die Tabelle gibt unter anderem die vorhandenen Ansätze und bereits durchgeführten Aktivi- täten zur Fußverkehrsförderung in der Stadt Bonn wieder und nennt die gewünschten thematischen Schwerpunkte der Fußverkehrs- Checks: Tabelle 2-1: Ausgangslage in der Stadt Bonn Basiskennziffern • Einwohner: 330.000 • Fläche: 141,00 km2 Entwicklungsstufe Fußverkehrsförderung • 28 % Modal Split (2017) • Einsteiger/Aufsteiger Kommune in der Fußver- kehrsförderung Aktivitäten zum Thema Fußverkehr • Radentscheid Bonn • Im Koalitionsvertrag (2020) festgeschriebene Ziele: o Gehwegbreite 2,5 m (Regelfall); 1,5 m (Ausnahme) o Entwicklung von Standards für niveau- gleiches Queren von Zufahrten und Ein- fahrten o Schaffung eines sicheren, durchgängigen Netzes an Gehwegen mit Verbindungen zwischen allen Stadtteilen o Barrierefreie Infrastruktur • Erstellung einer Fußverkehrsstrategie mit Leit- bildern und Zielen ist geplant Verkehrspolitische Ziel- setzung / Konzepte zum Fußverkehr • Radentscheid Bonn • Fußverkehrsplaner seit Sommer 2022 in der Stadtverwaltung tätig Motivation zur Teilnahme • Sensibilisierung für Fußförderung (Anforderung und Bedürfnisse der zu Fuß-Gehenden und Relevanz des Themas) • Erlernen der Methodik damit zukünftig weitere Fußverkehrs-Checks angeboten werden kön- nen.Seite 13 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 13 Neben Berichten in der Presse wurde auch auf der Webseite der Kom- mune die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks NRW 2023 kommu- niziert und zur Beteiligung an den öffentlichen Veranstaltungen aufge- rufen. Abbildung 2-1: Info zum Fußverkehrs-Check auf der Internetseite Quelle: Stadt Bonn (2023): Stadt Bonn macht den „Fußverkehrs-Check 2023“ Abbildung 2-2: Pressebericht zum Fußverkehrs-Check Quelle: General-Anzeiger (2023): Stadt Bonn beteiligt sich am „Fußverkehrs-Check 2023“ Presse und MedienarbeitSeite 14 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 14 3 Meilensteine Der Ansprechpartner für die Fußverkehrs-Checks NRW 2023 in der Stadt Bonn war Herr Leif Mühlenkamp aus dem Fachbereich Mobilität und Verkehr. Am 24. April 2023 bekamen Vertreterinnen und Vertreter der teilneh- menden Kommunen von Landesverkehrsminister Oliver Krischer per- sönlich ihre Urkunden überreicht. Die Veranstaltung fand im Ministe- rium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen in Düsseldorf statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wur- den die Ziele der Fußverkehrs-Checks noch einmal vorgestellt sowie der Ablauf und die nächsten Schritte erläutert. Die beteiligten Pla- nungsbüros gaben außerdem Tipps für die Phase der Umsetzung. Am Ende des offiziellen Teils nahm sich Herr Oliver Krischer Zeit, persön- liche Gespräche mit einigen Gewinnerkommunen zu führen. Abbildung 3-1: Urkundenübergabe im Ministerium für Umwelt, Na- turschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-West- falen Fotoquelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW, Smilla Dankert Am 23. Mai 2023 fand ein verwaltungsinterner digitaler Startertermin statt. Das Planungsbüro VIA erläuterte anhand einer Kurzpräsentation die ersten Analyseergebnisse. Die folgende Karte zeigt den Untersuchungsraum in Bonn in der Über- sicht: Interner Starter-Termin UntersuchungsraumSeite 15 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 15 Abbildung 3-2: Untersuchungsraum Bönnsches Viertel – Innere Nordstadt Von der Polizei sind die Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung aus den Jahren 2019 bis 2022 zur Verfügung gestellt worden. Die Unfälle wur- den kartografisch verortet; die folgende Karte zeigt das Ergebnis: Abbildung 3-3: Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung in den Jahren 2019 - 2022 im Untersuchungsgebiet Bonn Insgesamt sind im Untersuchungsgebiet mit 15 Unfällen in fünf Jahren äußerst wenige Fußverkehrsunfälle mit Personenschaden polizeilich UnfallanalyseSeite 16 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 16 registriert worden. Diese liegen zudem im Viertel verteilt, es lassen sich keine unfallbelegten Strecken oder Knotenpunkte ausmachen. Folgende Termine wurden vereinbart: • Auftakt-Workshop: Montag 28. August 2023 (17:00 Uhr) • erste Begehung: Montag, 18. September 2023 (16:00 Uhr) • zweite Begehung: Dienstag, 19. September 2023 (10:00 Uhr) • Maßnahmen-Workshop: Montag 06. November 2023 (18:00 Uhr). Die Stadt Bonn entschied sich, die anstehenden Veranstaltungen über die örtliche Presse bekannt zu machen sowie bekannte Personen- kreise, Initiativen und Netzwerke persönlich anzusprechen und einzu- laden. Abbildung 3-4: Einladung zur Beteiligung an den Fußverkehrs- Checks auf der städtischen Webseite Quelle: Stadt Bonn (2023): Gut zu Fuß in Bonn: Anmeldungen zum „Fußverkehrs-Check“ ab sofort möglich Terminplanung Presse- und Öffentlich- keitsarbeitSeite 17 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 17 3.1 Auftakt-Workshop Katja Dörner, Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn begrüßte die Teil- nehmenden und stellte kurz die Motivation und die Erwartungen der Stadt Bonn vor. Theo Jansen, Leiter der Landesgeschäftsstelle Zu- kunftsnetz Mobilität NRW erläuterte das Gesamtprojekt der Fußver- kehrs-Checks. Das Planungsbüro VIA stellte erste Analyseergebnisse vor und präsentierte die Routenvorschläge für die anstehenden Bege- hungen. Abbildung 3-5: Auftaktveranstaltung in Bonn Nach der Vorstellung des Projekts im Plenum versammelten sich die 21 Teilnehmenden zur Diskussion an zwei Thementischen. Hier wur- den grundsätzliche Fragen zum zu Fuß Gehen in Bonn besprochen und die Routen anhand von großformatigen Karten diskutiert. Auf die Frage, was verbessert werden müsste, damit man gerne bzw. noch lieber zu Fuß gehen würde, wurden folgende Beiträge genannt: • ausreichende Gehwegbreiten auch bei Begegnungsverkehr → teilweise wird aufgrund unzureichender Gehwegbreiten auf der Fahrbahn gegangen • Gehwege ohne Barrieren (Fahrräder, Motorräder, E-Scooter, Kundenstopper, Parkautomaten, Sperrpfosten, Mülltonnen) • glatte Oberflächen, gut berollbar • gesicherte und optimierte Querungsstellen (Mittelinseln, Fuß- gängerüberwege, Bordsteinabsenkungen, Tastkanten) • mehr Sitzmöglichkeiten • mehr Sauberkeit (Reinigung intensivieren) • Hol- und Bringzonen für Schulen / Kitas einrichtenSeite 18 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 18 • Beleuchtung optimieren • Lärmminderung. Konkret wurden folgende Mängel im Umfeld der Routenvorschläge genannt: • Sichtbeziehungen sind durch Kfz-Parken oder auch Fahrradab- stellanlagen eingeschränkt • Falschparker trotz Sperrflächen • Fahrradanhänger müssen über Autos gehoben werden • Hauseingänge werden zugeparkt • Radfahrende fahren auf Gehwegen, da das Natursteinpflaster auf der Fahrbahn unangenehm zu befahren ist • nicht ausreichende Begrünung, daher keine Verschattung • Geschwindigkeiten: geräuschlose E-Mobilität wird nicht mehr wahrgenommen, das ist vor allem, aber nicht nur ein Problem für seheingeschränkte Personen. Konkret wurden folgende Straßen und Knotenpunkte als Problembe- reiche im Umfeld des Routenvorschlags genannt: • Kölnstraße: Baustellenproblem • Kreuzung Kölnstraße / Irmintrudisstraße / Adolfstraße: unüber- sichtliche Kreuzung, lange Wartezeiten, Schulweg • Maxstraße: enge Gehwege, Konflikte zwischen Rad- und Fuß- verkehr • Vorgebirgsstraße: unübersichtliche Straße • Kreuzung Vorgebirgsstraße / Adolfstraße: unübersichtliche Kreuzung • Kreuzung Kaiser-Karl-Ring / Vorgebirgsstraße: unübersichtlich, „feindliches Fußverkehrsgrün“ • Dorotheenstraße: Schulweg • Heerstraße und Breite Straße: viel Kfz-Verkehr • Heerstraße und Im Krausfeld: nicht gut sichtbare, versteckte Durchgänge zu im Wohnblock innen liegendem Spielplatz • Thomastraße: kein abgetrennter Gehweg.Seite 19 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 19 Von der Verwaltung wurde gewünscht, dieselbe Route an zwei Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten (10:00 Uhr und 16.00 Uhr) zu bege- hen. Die Route für die Begehung wurde diskutiert und Alternativen oder Ergänzungen vorgeschlagen. Insgesamt fand der Routenvor- schlag überwiegend Zustimmung, da die Route viele verschiedene Themen- und Problembereiche im Untersuchungsgebiet aufzeigt. Die folgende Abbildung zeigt die abgestimmte Route: Abbildung 3-6: Begehungsroute 3.2 Begehungen An der ersten Begehung (Montag, 18.09.23 ab 16:00 Uhr) nahmen 39 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Anhand der im Auftakt- Workshop erarbeiteten Anregungen zum Fußverkehr wurden an vor- her festgelegten Standorten Zwischenstopps auf der Route eingelegt. Dort wurden Erfahrungen, Probleme sowie Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger ausgetauscht und Lösungen mit der Ver- waltung und der Politik diskutiert. Diese Anmerkungen wurden vom Planungsbüro VIA dokumentiert und sind in die Maßnahmenausarbei- tung eingeflossen. Routenvorschlag Erste BegehungSeite 20 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 20 Abbildung 3-7: Eindrücke von der ersten Begehung Auch bei der zweiten Begehung (Dienstag, 19.09.24 ab 10:00 Uhr) wurde an vorher festgelegten Standorten angehalten, um sich über die Problemlagen auszutauschen. An dieser Begehung nahmen 21 Personen teil. Auch hier gab es für die nicht mobilitätseinge- schränkten Personen die Möglichkeit, in einem zu Demonstrations- zwecken mitgebrachten Rollstuhl praxisnah auszuprobieren, welche Probleme für mobilitätseingeschränkte Personen auftreten. Abbildung 3-8: Eindrücke von der zweiten Begehung Zweite BegehungSeite 21 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 21 Die nachmittägliche Begehung wurde sowohl vom WDR (Lokalzeit aus Köln) als auch vom Bonner General-Anzeiger medial begleitet. Abbildung 3-9: Bericht in der WDR Lokalzeit Bonn am 19.09.2023 von Jörg Sauerwein MedienberichterstattungSeite 22 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 22 Abbildung 3-10: Bericht im Bonner General-Anzeiger Quelle: General-Anzeiger (2023): Fußverkehrs-Check in der Nordstadt offenbart Hürden 3.3 Maßnahmen-Workshop Der Abschluss-Workshop wurde am 06.November 2022 im Ratssaal der Stadt Bonn durchgeführt. Petra Denny, Amtsleiterin Stadtplanungsamt der Stadt Bonn, begrüßte die Teilnehmenden und bedankte sich beim Zukunftsnetz Mobilität NRW und beim Planungsbüro VIA für die Durchführung und bei den Anwesenden für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Begehun- gen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks. Das Planungsbüro VIA stellte die inhaltlichen Schwerpunkte und exemplarische Maßnahmen- empfehlungen aus den Begehungen in Bonn vor.Seite 23 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 23 Abbildung 3-11: Abschluss-Workshop im Ratssaal der Stadt Bonn Nach der Vorstellung des Projekts im Plenum versammelten sich die Teilnehmenden an Thementischen. Hier konnten sie zu den Maßnah- menkarten Rückfragen stellen und einzelne Maßnahmen diskutieren. Die Teilnehmenden machten deutlich, dass sich viele ihrer Anmerkun- gen aus den Begehungen in den Maßnahmenempfehlungen wieder- finden. Folgende Anregungen wurden zusätzlich gegeben bzw. fol- gende Diskussionen wurden geführt: • Querungsstelle am Rathaus (Elisabeth-Selbert-Platz). Es wurde gewünscht, dass der gesamte Kreuzungsbereich ange- hoben werden soll. • Standort REWE: Wunsch nach einer Anhebung und einem FGÜ. Die Vor- und Nachteile einer Anhebung für Radfahrende wurden besprochen. • Zusätzlich wurde ausgiebig diskutiert, ob im Umfeld des REWE Tempo 20 angeordnet werden könne. • Diagonal-LSA: Es wurde diskutiert, dass an der Kölner Str. der diagonale Querungsweg sehr lang wäre und entsprechend lange Grün für die zu Fuß Gehenden eingerichtet werden müsste. Auch die Einbindung der Radfahrenden wurde disku- tiert. Anmerkungen und Hin- weise der TeilnehmendenSeite 24 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 24 • Es wurde eine Einheitlichkeit in der barrierefreien Ausgestal- tung von Knotenpunkten gewünscht und das differenzierte Bord sollte als Standard in Bonn festgelegt werden. • Im Hinblick auf eine Barrierefreie Aufbereitung des Naturstein- pflasters wurden die Vor- und Nachteile diskutiert. • Es wurde darauf hingewiesen, dass die MIV-Verkehrsführung in größerem regionalem Zusammenhang stehe und dies keine ausschließliche Frage der Viertelsführung sei. Der Durchfah- rende Verkehr und die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten soll- ten empirisch überprüft werden. • Zudem wurde diskutiert, ob eine Sekundenanzeige in LSA möglich ist und ob zur Anforderung einer verlängerten Grün- phase über Taster Erfahrungen vorliegen. • Im Hinblick auf das Qualitätsmanagement bei der Einrichtung von Baustellen wurde gewünscht, dass eine Baustellen-ID ver- geben werden solle, die in der Baustelle öffentlich ausgehängt werden solle. • Es wurde die Bedeutung der Hauptachsen für den Fußverkehr diskutiert und erklärt: Die Definition von Hauptachsen dient der Verwaltung zur Priorisierung der Maßnahmen und als Argu- ment für die Herstellung einer besonderen Attraktivität. Grund- sätzlich ist flächenhaft Barrierefreiheit und Sicherheit für den Fußverkehr zu schaffen. Abbildung 3-12: Diskussion an den Maßnahmenplakaten Nach der Diskussion an den Maßnahmenkarten erläuterte Frau Denny das weitere Vorgehen von Seiten der Stadt Bonn. Sie hob zunächst hervor, dass der Fußverkehrs-Check in seiner Wirksamkeit erfolgreichSeite 25 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 25 war, da er das Bewusstsein für den Fußverkehr schärfte. Sie betonte insbesondere die verwaltungsübergreifende Bedeutung dieses The- mas, was durch die Teilnahme von Mitarbeitenden verschiedener Äm- ter (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Radverkehr etc.) an den Fußver- kehrs-Checks deutlich wurde. Die erarbeiteten Maßnahmenvorschläge fließen nun in politische Entscheidungsprozesse ein und werden zur Schaffung von Synergien in verschiedene Konzepte (Bönnsche Vier- tel, Parkraumkonzept Nord) integriert. Frau Naefe (Zukunftsnetz Mobilität NRW) ergänzte zum Abschluss, dass im Rahmen der durchgeführten Fußverkehrs-Checks auch im nächsten Jahr eine Nachberatung angeboten wird, in der der Stadt Bonn noch einmal konkrete Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zugesichert wird.Seite 26 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 26 4 Maßnahmenempfehlungen Im Folgenden sollen die empfohlenen Maßnahmen nach den grundle- genden Bedürfnissen von zu Fuß Gehenden bewertet, beschrieben und begründet werden. Dabei werden die Themenbereiche und Maß- nahmenempfehlungen behandelt, die in den Begehungen in Bonn von besonderer Bedeutung waren und die auch auf dem Maßnahmen- Workshop präsentiert und diskutiert worden sind. Als grundlegende Bedürfnisse werden dabei folgende Kriterien ge- fasst: • Sicherheit • uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und • Attraktivität / Aufenthaltsqualität. Um diese grundlegenden Bedürfnisse plakativ darstellen zu können, wurden sie mit „Ampelfarben“ hinterlegt. Dabei steht die Farbe Rot für die Sicherheit als Basis für das zu Fuß Gehen und umfasst folgende Aspekte: • als objektive Verkehrssicherheit (u.a. nach Unfallstatistik), auch mit unterschätzten Risiken (z.B. für stark Sehbehinderte) • als subjektive Unsicherheit, mit Tendenz zur Mobilitätsein- schränkung v. a. bei Älteren oder aus Elternsicht für ihre Kinder Mit der Farbe Gelb werden Maßnahmen die zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit führen bewertet. Diese wirken insbesondere behin- dernd auf Menschen mit Handicap: • langes Warten an der Ampel, kurze Grünzeiten • erzwungene Umwege, Stufen (v. a. für Gehbehinderte) • Oberflächenmängel Mit der Farbe Grün werden alle Maßnahmen bewertet die die Attrakti- vität des zu Fuß Gehens erhöhen: • Freude an der ungestörten Bewegung nebeneinander zu Fuß • einladende Orte zum Sitzen und für Sozialkontakte • städtebaulich verträgliche Straßenraumgestaltung • Begrünung, Wasser In Kapitel 5.1 (ab Seite 63) werden die Schwerpunkte der Themenfel- der Sicherheit, Uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und Attraktivi- tät/Aufenthaltsqualität in Zusammenhang mit den Umsetzungszeiträu- men bewertet. Sicherheit Uneingeschränkte Bewegungsfreiheit Attraktivität/ AufenthaltsqualitätSeite 27 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 27 4.1 Verkehrssicherheit In den nachfolgenden Kapiteln sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende im Un- tersuchungsgebiet aufgezeigt werden. Hier soll zunächst auf das Thema Querungen eingegangen werden, danach folgen die Themen Verkehrsberuhigung und Wege für Kinder/Schulkinder. 4.1.1 Querungen optimieren Je nach Erfordernis (z.B. in Abhängigkeit von den gefahrenen Kfz-Ge- schwindigkeiten, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Anzahl der zu Fuß Gehenden, der Breite der Fahrbahn) gibt es sowohl bauli- che als auch markierungstechnische Möglichkeiten, eine Querungs- stelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern. Abbildung 4-1: Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern Quelle: AGFK-Faktenblatt 04 Baden-Württemberg: Querungshilfen für den Fußverkehr Im Folgenden werden die verschiedenen Querungshilfetypen, die im Untersuchungsgebiet empfohlen werden, erläutert. Viele Lichtsignalanlagen (LSA) in Bonn sind bereits fußverkehrs- freundlich eingerichtet. Allgemein werden folgende Empfehlungen für fußverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen gegeben: • Es sollte geprüft werden, ob eine konfliktfreie Phase für Fuß- verkehrsgrün eingerichtet werden kann oder zu Fuß Gehende zumindest einen Vorlauf erhalten können. Das Abbiegen von Kfz in die Grünphase des Fußverkehrs (sogenanntes „feindli- ches Fußverkehrsgrün“) sollte vermieden werden. Querungen optimieren Lichtsignalanlagen (LSA)Seite 28 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 28 • Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sollten mit den Räum- zeiten ausreichend lang bemessen sein, so dass auch langsa- mere mobilitätseingeschränkte Menschen in einem Zug aus- reichend sicher die Straße überqueren können. • An LSA soll es eine Grünzeit für zu Fuß Gehende mit jedem Umlauf geben. LSA-Grün nur auf Anforderung („Bettelam- peln“) sollten vermieden werden. • Mittelinseln müssen ausreichend groß dimensioniert werden (mindestens 2,50 m x 4,00 m), um dem größeren Platzbedarf für Mobilitätseingeschränkte (Kinderwagen, Rollstuhl) und für Radfahrende/Sonderfahrzeuge wie Lastenräder, etc. gerecht zu werden. Auch die Aufstellflächen sollten ausreichend groß sein. • 3-Sinne-Prinzip: Querungsstellen an LSA sollen grundsätzlich - neben dem optischen Licht - mit taktilen und akustischen Leitsystemen ausgestattet sein. • Freie Rechts-Abbiege-Fahrspuren stellen immer eine Gefahr für querende zu Fuß Gehende dar. Die Notwendigkeit eines freien Rechts-Abbiegefahrstreifens sollte geprüft werden und ggf. zurückgebaut oder in die LSA integriert werden. Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass es in Bonn noch LSA gibt, bei denen ein Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Fußver- kehrssicherheit bzw. -freundlichkeit besteht. Das Thema 3-Sinne Prinzip wurde bei der Begehung vor allem am Knotenpunkt Adolfstraße/Dorotheenstraße diskutiert. Hier fehlen akustische sowie taktile Elemente. Am Knotenpunkt Heerstraße/Vorgebirgsstraße/Maxstraße birgt die LSA eine potenzielle Gefährdung insbesondere für den Schülerver- kehr, denn geradeaus- und linksabbiegende Kfz haben in derselben Phase Grün, wie der parallellaufende Fußverkehr. Hier sollte aufgrund des „feindlichen Fußverkehrsgrüns“ und des kompakten Knotenpunk- tes geprüft werden, ob dieser LSA-Knotenpunkt zu einem Knoten- punkt mit Diagonalquerung für den Fußverkehr umgestaltet werden kann. Dann könnten zu Fuß Gehende zusätzlich die diagonal liegende Fahrbahnseite in einem Zug erreichen und Wegedistanz und Warte- zeiten verkürzten sich. Der Knotenpunkt ist jedoch nicht unfallbelegt, d.h. dies wäre in erster Linie eine Maßnahmenempfehlung, die den Komfort an diesem Knotenpunkt verbessert.Seite 29 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 29 Abbildung 4-2: Knotenpunkt Heerstraße/Vorgebirgsstraße/Max- straße (links); Beispiel einer Diagonalquerung aus Köln (rechts) Am Knotenpunkt Kölnstraße/Am Johanneskreuz fehlt eine gesicherte Querungsstelle. Die Querungsstelle liegt nahezu mittig zwischen den beiden LSA am Rosental und am Wilhelmsplatz (Entfernung ca. 120 bzw. 150 m). Die Querungsdistanz über die Fahrbahn ist relativ lang, zudem müssen die Straßenbahngleise gequert werden. Da die Köln- straße an diesem Knotenpunkt regelmäßig gequert wird, sollte geprüft werden, ob an dieser Stelle eine weitere Lichtsignalanlage eingerich- tet werden kann, um das Queren der zu Fuß Gehenden zu sichern. Grundsätzlich kann an den Knotenpunkten Adolfstraße/Dorotheen- straße und Heerstraße/Vorgebirgsstraße/Maxstraße hinterfragt wer- den, ob die LSA hier bestehen bleiben muss oder durch eine andere sichere Querungsanlage ersetzt werden kann. Bei der Begehung wurde hier bei beiden Begehungen der Fußgängerüberweg („Zebra- streifen“) angesprochen. Abbildung 4-3: Fußgängerüberwege in allen Knotenästen (Dorma- gen)Seite 30 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 30 Fußgängerüberwege (FGÜ) bieten zu Fuß Gehenden die komforta- belste und sicherste Querungsmöglichkeit, denn ausschließlich an FGÜ hat der Fußverkehr immer Vorrang, was vor allem auch für seh- behinderte Personen von Vorteil ist. Der FGÜ bringt folgende Vorteile für zu Fuß Gehende: • der Vorrang von zu Fuß Gehenden wird eindeutig geregelt • der Vorrang wird für alle deutlich sichtbar • Reduzierung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten • übersichtliche Knotenpunktgestaltung • gut für die Schulwegsicherung In NRW sind die Einsatzbereiche durch einen Ministerialerlass groß- zügiger geregelt als in vielen anderen Bundesländern und bieten ge- genüber den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R FGÜ) mehr Spiel- räume.3 Diese Spielräume können und sollten demnach gerade in NRW auch genutzt werden. Somit müssen z.B. keine harten Grenz- werte für zu Fuß Gehende und Kfz angewendet werden.4 Untersu- chungen des UDV zeigen, dass auch bei 600 bis 900 Kfz/Spitzen- stunde (aktuell liegt die Kfz-Belastung bei um die 800) Fußgänger- überwege sicher betrieben werden können.5 Auch die Untergrenze für FGÜ von 50 zu Fuß Gehenden pro Spitzenstunde in der R-FGÜ ist laut Ministerialerlass und Protokoll der Verkehrsingenieur-Bespre- chung in NRW nicht zwingend anzuwenden.6 Die R FGÜ von 2001 sollen nach der Verkehrsministerkonferenz von April 2021 grundsätzlich überarbeitet werden – mit dem Ziel, dass mit Fußgängerüberwegen nicht nur auf Gefahrenlagen reagiert werden soll, sondern sie für den Fußverkehr auch an ungefährlichen Stellen förderlich werden können. Eine Neufassung der Richtlinien könnte die Anordnung von Fußgängerüberwegen demnach in den Bundeslän- dern harmonisieren und insgesamt vereinfachen helfen. 3 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Aus- stattung von Fußgänger-überwegen“ (R-FGÜ 2001). 4 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen (2002): Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwe- gen. Erfahrungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. 5 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versi- cherer (2013): Untersuchungen zur Sicherheit von Zebrastreifen. 6 Dies ist im Protokoll der Verkehrsingenieur-Besprechung vom 08./09. Juni 2022 bestätigt worden (VIB I/2022). FußgängerüberwegSeite 31 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 31 Zu Fuß Gehende müssen bei Querungen regelmäßig den Gehweg verlassen und die Fahrbahn betreten. Die Vorfahrtsregeln gegenüber Zu Fuß Gehenden sind auch bei untergeordneten Knotenpunkten komplex und nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt: Zu Fuß Ge- hende haben vor abbiegen Fahrzeugen Vorrang, nicht jedoch vor ein- biegenden Fahrzeugen. Gehwegüberfahrten vereinfachen die Regeln für alle Verkehrsteilneh- mende, denn sie unterbrechen die Fahrbahn und damit müssen Fahr- zeuge immer einen Gehweg kreuzen. So können zu Fuß Gehende niveaugleich mit Vorrang die Straße queren. Angewendet wird diese Querungsstelle meist an untergeordneten Knotenpunkten oder Zu- fahrten in Tempo 30-Zonen. Im Gegensatz zu Teilanhebungen sind diese höhenmäßig und optisch durchgängig gestaltet.7 Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt wird beispielsweise am Kno- tenpunkt Breitestraße/Kölnstraße empfohlen. Dadurch wird die Ein- fahrtgeschwindigkeit der Kfz in die Tempo 30-Zone reduziert. Zu Fuß Gehende auf der Kölnstraße können die Einmündung auf einem Ni- veau barrierefrei queren, ihr Vorrang wird infrastrukturell verdeutlicht. Abbildung 4-4: Knotenpunkt Breitestraße/Kölnstraße (links) und Gehwegüberfahrt in Bremen (rechts) Bei der Gestaltung von Knotenpunkten ohne Vorrang für den Fußver- kehr sollten grundsätzlich folgende Anforderungen berücksichtigt wer- den: - Fußverkehrsquerungsstellen sollten intuitiv und eindeutig er- kennbar sein und den Wunschwegen des Fußverkehrs ent- sprechen (umwegefreie, direkte Wegeführung) 7 FGSV (2002): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA, 3.3.6.1 Gehwegüberfahrt Querungsstelle ohne VorrangSeite 32 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 32 - Fußverkehrsquerungsstellen sollten so angelegt sein, dass eine maximale Nutzung gewährleistet ist und die Straße nicht an anderer Stelle überquert wird - die Sicht darf nicht durch Bepflanzung, Parkstände, Zäune oder andere Barrieren behindert werden (frei einsehbare Sichtdreiecke) - der gegenseitige Sichtkontakt zwischen zu Fuß Gehenden und Kraftfahrzeug Fahrenden muss gewährleistet sein - die Aufstellflächen für wartende zu Fuß Gehende müssen aus- reichend breit sein. Falls Potenziale zur Flächenumverteilung vorhanden sind, kann der Gehweg an der Querungsstelle in die Fahrbahn vorgezogen und ver- breitert werden, so dass der Querungsweg insgesamt verkürzt werden kann. Zudem wird so das Parken im unmittelbaren Querungsbereich verhindert und eine freie Sicht auf querende zu Fuß Gehende ge- schaffen. Abbildung 4-5: Vorgezogene Seitenräume baulich (Köln (links) und Pulheim mit FGÜ (rechts)) Vorgezogene Seitenräume schützen vor allem Kinder, die wegen ihrer geringen Körpergröße hinter abgestellten Kfz leicht übersehen wer- den. Zu Fuß Gehende haben hier keinen Vorrang, jedoch werden die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten durch die Verringerung der Fahr- bahnbreite an der Querungsstelle nachhaltig reduziert. Diese Que- rungshilfe kann auch kurzfristig über Markierungen und provisorische Einbauten umgesetzt werden. Vorgezogene Seitenräume (Gehwegnasen/Gehweg- vorstreckungen)Seite 33 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 33 Abbildung 4-6: Vorgezogene Seitenräume durch Markierung (Köln) Vorgezogene Seitenräume können im Rahmen der Schulwegsiche- rung eingesetzt werden, aber auch dort, wo besonders attraktive Fuß- wegeverbindungen in Wert gesetzt werden sollen. Insbesondere über Markierungen und Sperrpfosten können hier kurzfristig gesicherte Querungsstellen eingerichtet werden. Die Sicherung von Querungs- stellen über vorgezogene Seitenräume mittels Markierungen und Sperrpfosten wird beispielsweise am Knotenpunkt Adolfstraße/Im Krausfeld empfohlen. Abbildung 4-7: Knotenpunkt Adolfstraße/ Im Krausfeld mit nicht de- finierten und gesicherten Querungsstellen Auch der Zugang zum Supermarkt als außerordentlich wichtigem Nahmobilitätsziel in der Heerstraße sollte von der gegenüberliegen- den Seite barrierefrei erreichbar sein. Auch diese Querungsstelle könnte durch vorgezogene Seitenräume verkürzt werden. Querende Personen werden dadurch sichtbarer und Kfz-Parken im unmittelba- ren Querungsbereich verhindert.Seite 34 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 34 Empfohlen wird, zusätzlich die Radabstellanlagen vor dem Eingang so zu versetzen, dass eine freie Gehbahn garantiert ist. Auch muss mindestens ein Kfz-Stellplatz auf der gegenüberliegenden Seite des Supermarktes entfallen. Abbildung 4-8: Querungsbedarf am Supermarkt auf der Strecke Heerstraße Für vorgezogene Seitenräume können Sperrflächen (Verkehrszeichen 298) eingesetzt werden, um Sichtfelder von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Sperrflächen dürfen von Fahrzeugen (auch Fahrräder) nicht benutzt werden (kein Überfahren, Halten, Parken, Wenden etc.).8 Zusätzlich können die markierten Querungsflächen durch Sperrpfos- ten gesichert werden (siehe auch Abbildung 4-6). Als kurzfristige Maßnahme wird auch am Knotenpunkt Adolfstraße/ Vorgebirgsstraße empfohlen, die Querungsstellen durch Markierun- gen innerhalb der Sperrflächen zu definieren. Hier ist der Querungs- bedarf der zu Fuß Gehenden aufgrund der Zieldichte sehr hoch (Fran- kenbad, Grünanlage, Grundschule in unmittelbarer Nähe), daher sollte geprüft werden, ob trotz des Buslinienverkehrs hier FGÜ an al- len Knotenpunktsästen angeboten werden können oder aber ein Um- bau in einen Kreisverkehrsplatz möglich ist (unter Berücksichtigung der für den Radverkehr geöffneten Einbahnstraßen). 8 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 Sperrfläche (Verkehrszei- chen 298)Seite 35 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 35 Abbildung 4-9: Knotenpunkt Adolfstraße/Vorgebirgsstraße: für den querenden Fußverkehr nicht gesichert 4.1.2 Verkehrsberuhigung In den Vor-Begehungen und den Gesprächen mit den Teilnehmenden wurde deutlich, dass die Verkehrsbelastung in der Bonner Nordstadt trotz der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen immer noch als zu hoch empfunden wird. Eine Analyse des Einbahnstraßensystems in der Bonner Nordstadt hat ergeben, dass tatsächlich auch immer noch die Durchfahrt in beide Richtungen möglich ist und eine Durchfahrt unter Umgehung der Einbahnstraße Kölnstraße für manche Relationen auch durchaus attraktiv ist. Verdrängung des Durch- gangsverkehrsSeite 36 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 36 Abbildung 4-10: eine Durchfahrt ist trotz Einbahnstraßensystem in beide Richtungen möglich Die Stadtverwaltung sollte den Anteil der durchfahrenden Kfz durch eine Kordon-Erhebung ermitteln und ggf. das Einbahnstraßensystem so anpassen, dass Durchfahrten unterbunden werden. Barcelona hat es vorgemacht, aber mittlerweile werden in vielen euro- päischen Städten Superblocks geplant und umgesetzt, in Deutschland ist hier Berlin mit seinen Kiezblocks Vorreiter. Das Ziel ist die nachhal- tige Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren, in dem die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr unterbunden wird und das Quartier nur noch über Schleifen erschlossen wird. Der vom Kfz-Verkehr befreite Raum, meist ein zentraler Platz, ist nur noch für den Fuß- und Radverkehr erreich- bar und wird für den Aufenthalt der Anwohnenden besonders hochwer- tig gestaltet. Die Analyse des Einbahnstraßensystems in der Bonner Nordstadt hatte ergeben, dass der Abschnitt der Heerstraße zwischen Im Kraus- feld und Dorotheenstraße der zentrale Abschnitt ist, mit dem bei einer Sperrung für den Kfz-Verkehr, die Durchfahrt unterbunden werden könnte. Die Stadt Bonn könnte im Zuge der weiteren Planungen für die Bonner Nordstadt diese Idee weiter untersuchen. Fehlende und zu schmale Gehwege schränken die Rechte der zu Fuß gehenden stark ein. Nach § 25 StVO ist für sie die Fahrbahnnutzung nicht vorgesehen. Wohnstraßen mit zu schmalen und teilweise zuge- parkten Gehwegen, die den Fußverkehr faktisch auf die Fahrbahn Superblock Bönnsches Viertel? Verkehrsberuhigter BereichSeite 37 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 37 zwingen, können als „Verkehrsberuhigter Bereich“ angesprochen wer- den. In der Nordstadt weist die Marxstraße Gehwege teilweise unter 1,5 m Breite auf. Abgestellte Fahrräder und sonstige temporäre Barrieren (z.B. Mülltonnen), aber auch fest installierte Möblierung und Einbauten schränken die Gehbahn zusätzlich ein. Obwohl die Maxstraße Teil der Tempo 30-Zone in der Bonner Nordstadt ist, sollte aufgrund der nur eingeschränkt nutzbaren Nebenanlagen eine weitere Geschwindig- keitsreduzierung durch die Anordnung eines Verkehrsberuhigten Be- reich geprüft werden. In einem Verkehrsberuhigten Bereich erhält der Fußverkehr ein Mitbe- nutzungsrecht auf der Fahrbahn und der Fahrverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Jegliche Behinderung oder gar Gefähr- dung von zu Fuß Gehenden - auf der gesamten Straßenbreite - muss vermieden werden. Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichne- ten Flächen. Ob zumindest teilweise ein niveaugleicher Umbau des Straßenraumes erforderlich ist, ist mit der Straßenverkehrsbehörde ab- zustimmen. Abbildung 4-11: Schmale Gehwege in der Marxstraße Kurzfristig sollte an der Engstelle, die durch die Gebäudesicherungs- maßnahmen verursacht wird, die Geschwindigkeit weiter reduziert werden.Seite 38 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 38 Abbildung 4-12: Geschwindigkeitsreduzierung an Engstellen 4.1.1 Sichere Wege für Kinder Mit einem bewegungsintensiven Kinder- und Jugendalter kann eine längerfristig gesunde Biografie begründet werden, wenn körperliche Anstrengung auf Alltagswegen ähnlich gewürdigt und gefördert wie der organisierte Sport. Denn das zu Fuß Gehen bietet gerade auch für Kinder viele Vorteile für die körperliche und soziale Entwicklung. Wer statt im Elterntaxi chauffiert zu Fuß zur Schule geht oder in die Kita gebracht wird, ist durch die morgendliche Bewegung nachweis- lich zugleich wacher und fitter: Durch die eigenständige Bewegung schulen Kinder ihre Orientierung im Raum und lernen die Verkehrsre- geln, sie lernen aber auch die Interaktion mit anderen Verkehrsteil- nehmenden und das soziale Miteinander. Da Kinder z.B. bis zu einem bestimmten Alter nicht einschätzen kön- nen, ob Autos langsamer werden und am FGÜ anhalten, sollte die Mobilitätserziehung für Erstklässler und Vorschulkinder qualifiziert und umfassend von den Kommunen unterstützt werden. Da die Mobi- litätserziehung nur ein Baustein innerhalb eines Gesamtkonzeptes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder sein kann, sind natürlich auch bauliche und technische Maßnahmen zur Sicherung der Schul- wege sinnvoll. Denn sichere und attraktive Wege sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder den Weg zwischen ihrem Zuhause und der Schule gerne alleine zu Fuß zurücklegen. Aber auch für El- tern, die mit ihren Kindergarten- oder Schulkindern ganz oder teil- weise zu Fuß in den Kindergarten oder die Schule gehen, sind sichere Wege die Grundvoraussetzung.Seite 39 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 39 Auf den Begehungen wurde insbesondere das Thema Sichthinder- nisse für Kinder angesprochen, und hier vor allem Grünschnitt und Gehwegparken, weil diese aufgrund der Größe von Kindern für sie häufiger ein Sichthindernis darstellen. Das Thema sichtbehinderndes Grün wurde insbesondere an den Kno- tenpunkten Breite Straße/Paulstraße und Wolfstraße/Heerstraße/Im Krausfeld besprochen. Hier ist aufgrund der Platzierung und Höhe des Bodengrüns die Sicht auf die Querungsstelle eingeschränkt. Abbildung 4-13: Grün als Sichthindernis Hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist auch das Gehwegparken ins- besondere im direkten Umfeld von Schuleingängen, Kreuzungen und Bushaltestellen aufgrund der Größe von Kindern kritisch zu überprü- fen und ggf. zu unterbinden. SichthindernisseSeite 40 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 40 Abbildung 4-14: Zugeparkte Querungsstelle am Knotenpunkt Adolf- straße/ Im Krausfeld Auch das legale Kfz-Parken an der Marienschule in der Vorgebirgs- straße wurde auf der Begehung kritisch betrachtet. Die Vorgebirgs- straße ist eine Einbahnstraße mit beidseitigen Parkreihen, die auf- grund der Fahrbahnbreite (3,5 m) und des Linienbusverkehrs nicht für den Radverkehr geöffnet ist. Der Gehweg direkt vor der Schule ist da- her mit dem StVO-VZ 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert, was aber zu Konflikten mit dem Fußverkehr im direkten Schulumfeld führt. Vor Ort konnte beobachtet werden, dass die meisten Radfahrenden bereits heute (illegal) die Fahrbahn in Gegenrichtung nutzen. Hier sollte geprüft werden, ob die Einbahnstraße für den Radverkehr freigegeben werden kann, indem Ausweichflächen für den Radver- kehr bei Begegnungsverkehr mit Bus und Lkw eingerichtet und gesi- chert werden. Alternativ könnte auch die gesamte nördliche Parkreihe entfallen, damit der Radverkehr in Gegenrichtung fahren kann, aller- dings bleiben auch dann durch die vorhandenen Bäume mindestens drei Engstellen bestehen. Konflikte mit Radfahren- denSeite 41 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 41 Abbildung 4-15: Vorgebirgstraße (links), Ausweichstelle für den Rad- verkehr in Köln (rechts) Eine Unterstützung bei der Mobilitätsberatung an Schulen bietet auch das Zukunftsnetz Mobilität NRW an. Durch verschiedene Projekte und Handbücher wird an Schulen das Thema nachhaltige Mobilität ge- stärkt. Abbildung 4-16: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW9 4.2 Barrierefreiheit Einen besonderen Fokus legen die Fußverkehrs-Checks auf die Ein- schränkung der Bewegungsfreiheit insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Ziel ist es, dass Menschen nicht durch bauliche Hindernisse behindert werden und dann als Menschen mit Behinderung in Erscheinung treten. Nach dem Behindertengleichstel- 9 Zukunftsnetz Mobilität NRW (2024): Zielgruppenorientiertes Mobilitätsmanagement Schulisches Mobilitätsma- nagementSeite 42 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 42 lungsgesetz von 2002 soll Mobilität „ohne fremde Hilfe“ möglich sein. In der Bonner Nordstadt waren auf beiden Begehungen mobilitätsein- geschränkte Personen sehr prominent vertreten. Dadurch konnte der Perspektivwechsel auf „behindernde Infrastruktur“ sehr gut vollzogen werden, doch wurde auch deutlich, dass eine barrierefreie Infrastruk- tur für einen Großteil aller Menschen sehr vorteilhaft ist. Wie groß der Anteil von mobilitätseingeschränkten Personen tatsächlich ist, zeigt die folgende Grafik: Abbildung 4-17: Formen der Mobilitätseinschränkung Quelle: FGSV (2011): Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) Zu betonen ist, dass das, was Menschen ohne jegliche Einschränkung höchstens als Komforteinbuße erleben, wirkt bei den benannten Grup- pen bis hin zum Mobilitätsverzicht. Zur Weiterentwicklung eines hohen Niveaus für barrierefreie Straßen- räume erscheinen folgende Maßnahmenbündel besonders zielfüh- rend:Seite 43 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 43 • Komplettierung der Bordabsenkungen und soweit möglich Kor- rektur zu starker Gehweg-Querneigung, weil dies beim Rolli-, Rollator- oder Kinderwagen-Schieben eine körperliche Belas- tung darstellt • Vermeidung von Mitbenutzung der Gehwege durch Radver- kehr • Als Ordnungsdienst-Aufgabe der Schutz der Gehwege vorm Falschparken, ausreichende Sichtdreiecke vor Einmündungen und Querungshilfen, so dass zu Fuß Gehende (auch Kinder) vorm Queren gesehen werden • Querungshilfen an Hauptstraßen mit Zuführung über taktile Bo- denindikatoren für Blinde • Insgesamt für Blinde „gut lesbare Straßenräume“, durch unter- schiedlich taktile Streifen, Vermeidung von störenden Einbau- ten und Fahrradparken; außerdem hell-dunkel-kontrastierende Orientierung für stark Sehbehinderte (so auch ausreichende Sichtbarkeit bei Masten, Sperrpfosten, Treppenstufen) • Zuwegungen zu den Haltestellen des ÖPNV für die Fahrgäste mit Einschränkungen. Im Folgenden werden einige Aspekte und Maßnahmen im Themen- feld Barrierefreiheit hervorgehoben, die im Rahmen der Begehungen bei den Fußverkehrs-Checks in der Bonner Nordstadt von Bedeutung waren. 4.2.1 Zeitgerechtigkeit Im Kapitel zur Verkehrssicherheit sind bereits Hinweise gegeben wor- den, wie Zeitgerechtigkeit für zu Fuß Gehende vor allem an Querungs- stellen mit Vorrang (FGÜ) erwirkt werden kann. Nicht barrierefreie Querungsstellen sind für viele Personen nicht nur ärgerlich und unbe- quem, sondern stellen mitunter eine „echte“ Einschränkung der Mobi- lität dar, wenn z.B. Gehhilfen genutzt werden müssen. Es sollte selbst- verständlich sein, dass Querungsstellen so ausgestattet werden, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar sind. Der Supermarkt in der Heerstraße ist ein sehr wichtiges Ziel für die Nahmobilität, daher sollte er barrierefrei erreichbar sein. Tatsächlich ist das Geschäft aber nur über eine Treppe zugänglich. Über einen Hintereingang, der umwegig über einen Parkplatz zu erreichen ist, ist der Supermarkt zwar barrierefrei zu erreichen, allerdings ist es barrierefreie direkte Zu- gänge zu wichtigen ZielenSeite 44 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 44 überaus nachvollziehbar, dass Personen, die mobilitätseingeschränkt unterwegs sind, nicht bereit sind, diesen Umweg über den Hinterein- gang zu akzeptieren. Die Stadtverwaltung sollte gemeinsam mit der Geschäftsführung eine barrierefreie Lösung entwickeln und umsetzen. 4.2.2 Flächengerechtigkeit Das Thema Flächengerechtigkeit spielt wie die Zeitgerechtigkeit im Fußverkehr eine relevante Rolle. Meist werden die Verkehrsräume auf eine komfortable Nutzung mit dem Kfz ausgelegt. Aufgrund von räum- lich begrenzten Straßenbreiten leidet darunter meist der Fuß- und Rad- verkehr. Zu schmale Nebenanlagen, (illegal) parkende Kfz und weitere Barrieren schränken das sichere und komfortable zu Fuß Gehen vor allem für Mobilitätseingeschränkte ein. Die nutzbare Gehwegbreite soll grundsätzlich mindestens 1,80 m be- tragen und vom Parken freigehalten werden. Nach den RASt 0610, den H BVA11 und den EFA12 entspricht dies im Regelfall (Wohnstraße mit Hauswand und fließenden Verkehr) einer Gehwegbreite von 2,50 m. Damit ist auch der Begegnungsfall ohne Ausweichen auf die Fahrbahn möglich und es kann auch eine Person durch eine andere Person ge- führt werden. Abbildung 4-18: Soll-Gehwegbreiten Quelle: FGSV (2022): EFA 3.2.1 10 FGSV (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 11 FGSV (2011): Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen H BVA 12 FGSV (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen EFA GehwegbreitenSeite 45 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 45 In der Bonner Nordstadt wird die nutzbare Gehwegbreite auch durch das Kfz-Parken eingeschränkt. Immer wieder deutlich gemacht werden muss, dass Gehwegparken nur dort legal ist, wo es explizit durch StVO-Beschilderung bzw. Markierungen in Parkzonen erlaubt ist. Jedoch führt oftmals auch legales Parken zu Flächenkonflikten bzgl. der nutzbaren Gehwegbreite. So wird beispielsweise im gesamten Ver- lauf der Breite Straße auf baulich angelegten Parktaschen geparkt, lei- der teilweise über die Parkflächen in den bereits zu schmalen Gehweg hinein. Auf den Begehungen nutzten daher einige Teilnehmer lieber die Fahrbahn, Personen mit Rollstuhl waren gezwungen, auf die Fahr- bahn auszuweichen, da die Gehwege für sie nicht nutzbar waren. Abbildung 4-19: Fahrzeuge schränken die schmalen Wegebreiten ein Hier sollten die Ansprüche des Fußverkehrs gegenüber des parkenden Kfz-Verkehrs abgewogen werden. Parkende Kfz sollten in keinem Fall • ein Ausweichen auf die Fahrbahn erzwingen • Sichthindernisse für zu Fuß Gehende an Querungsstellen und Einmündungen darstellen • Begegnungsverkehr bei den zu Fuß Gehenden verhindern. Die Diskussionen im Themenfeld „Flächengerechtigkeit“ bezogen sich auch auf die Art und Weise wie die Gehwege von Möblierung (Außen- gastronomie, Kundenstopper, Parkscheinautomaten, E-Tankstellen, Gehwegparken MultifunktionsflächenSeite 46 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 46 Fahrradabstellanlagen, E-Scooter, Pfosten, Beleuchtung, Mülltonnen, etc.) freigeräumt werden können. Abbildung 4-20: Barrieren auf dem Gehweg Zukünftig sollten die Flächen am Fahrbahnrand nicht mehr nur für par- kende Kfz reserviert werden: Auf sogenannten Multifunktionsflächen kann neben Bäumen, Schildermasten und ggf. Kfz-Stellplätzen eine Vielzahl an Möblierung oder Außengastronomie untergebracht wer- den, darunter auch Parkuhren/Ladeinfrastruktur, Fahrradparken, E- Scooterabstellplätze, Transformatorenkästen, Sitzgelegenheiten und zeitweise auch Abfalltonnen zur Leerung. Abbildung 4-21: Multifunktionsstreifen Fellbach (links), Barrieren au- ßerhalb der Gehbahn in einem Multifunktionsstrei- fen auf der Fahrbahn in Köln (rechts) Im Maßnahmen-Workshop wurde der Vorschlag, Hauptfußwegeach- sen zu definieren, kontrovers diskutiert. Für die Verwaltung stellt die Definition von Hauptfußwegeachsen u.a. eine Hilfe bei der Priorisie- rung in der Maßnahmenumsetzung und in der Definition von Quali- tätsstandards dar, ohne dass das Ziel, sichere, barrierefreie und at- traktive Infrastruktur flächendeckend zu schaffen, aufgegeben wird. Perspektive für die Haupt- fußwegeachse Breite StraßeSeite 47 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 47 Damit nähert sich die Fußverkehrsplanung methodisch der Netzpla- nung an, wie sie für alle anderen Verkehrsarten praktiziert wird. Abbildung 4-22: Hauptachsen für den Radverkehr im Quartier Quelle: Stadt Bonn Daher formuliert das Planungsbüro VIA – auch aus den Erfahrungen aus den beiden Begehungen heraus – den Anspruch, in der Bonner Nordstadt Hauptfußwegeachsen festzulegen, wohlwissend, dass eine Netzkonzeption stadt(bezirks)weit erfolgen muss. Sollte die Breite Straße als Hauptfußwegeachse in Nord-Süd-Richtung entwickelt wer- den, könnte und müsste hierüber auch der Anspruch formuliert wer- den, breitere Nebenanlagen für den Fußverkehr bereit zu stellen und das Kfz-Parken auf dieser Achse zu reduzieren. Denkbar wäre, dass das Kfz-Parken kurzfristig nur noch einseitig für Anwohnende zugelassen wird, dafür aber mehr in Richtung Fahrbahn gerückt wird, damit die Gehbahnen breiter werden, auch wenn durch die Baumstandorte regelmäßig Engstellen erhalten bleiben. Perspek- tivisch sollte das Kfz-Parken aus den Hauptfußwegeachsen mit solch schmalen Nebenanlagen aber möglichst ganz entfernt und nur noch Behindertenparkplätze sowie Liefer-/Ladezonen, ggf. auch Car-Sha- ring angeboten werden. Das Kfz-Parken sollte sukzessive in die vorhandenen Parkierungsan- lagen verlagert werden. Eine erste Analyse zeigte, dass in den drei unmittelbar angrenzenden Parkhäusern viele freie Kapazitäten zur Kfz-Parken reduzieren Kfz-Parken verlagernSeite 48 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 48 Verfügung stehen und dass Stellplätze ab 80 € im Monat angemietet werden können. Diese und weitere Parkierungsanlagen sollten bspw. auf Flyern oder einer eigens eingerichteten Website kommuniziert und beworben werden. Abbildung 4-23: freie Stellplatzkapazitäten in Parkierungsanlagen im Umfeld nutzen Schließlich würde eine Ausrichtung des Stellplatzangebotes auf be- stimmte Nutzergruppen oder eine Reduzierung des Stellplatzangebo- tes insgesamt auch den Parksuchverkehr verringern, was die Ver- kehrsbelastung in der Bonner Nordstadt weiter verringern würde. Auch das Fahrradparken beeinträchtigt in der Bonner Nordstadt den Fußverkehr zum Teil erheblich: Die vorhandenen Abstellanlagen sind mancherorts so platziert, dass geparkte Fahrräder in die Gehbahn hin- einragen (müssen). Auch sind sie an Knotenpunkten oftmals so plat- ziert, dass die direkten Querungsstellen blockiert sind. Verringerung des Park- suchverkehrs Fahrradparken optimierenSeite 49 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 49 Abbildung 4-24: Fahrradabstellanlagen schränken die Barrierefrei- heit und Sicherheit zusätzlich ein Alle vorhandenen Abstellanlagen sollten überprüft und ggf. versetzt oder durch andere Modelle ersetzt werden. Zudem sollten die „Fahr- radleichen“ regelmäßig entfernt werden. In einigen Straßen in der Bonner Nordstadt sind die Gehwege in der Nutzbarkeit für Mobilitätseingeschränkte durch Oberflächenuneben- heiten und breite Fugen erschwert. Die Teilnehmenden thematisierten insbesondere das gestalterisch sehr schöne, aber teilweise unebene Natursteinpflaster im Gehwegbereich und an Querungsstellen auf der Fahrbahn. Besonders für mobilitätseingeschränkte Personen, die ei- nen Rollstuhl oder Rollator als Gehhilfe nutzen, sind diese Oberflächen nur sehr beschwerlich zu bewältigen. Abbildung 4-25: Natursteinpflaster, dass die gute Berollbarkeit ein- schränkt Eine Option wäre es, Gehbahnen einzurichten, die von mobilitätsein- geschränkten Personen barrierefrei genutzt werden können. Dies ist mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Oberflächen / und GehwegqualitätSeite 50 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 50 Abbildung 4-26: verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten von Geh- bahnen in Natursteinpflaster Die Bordsteine weisen an einigen Querungsstellen eine hohe Kante auf und stellen dadurch eine Barriere dar. Aber auch Querungsstellen mit einer niedrigen Bordsteinkante sind häufig für mobilitätseinge- schränkte Personen z.B. mit Rollator ein ärgerliches Hindernis. Abbildung 4-27: nicht barrierefreie Querungsstelle an der Heerstraße Auf der anderen Seite benötigen Blinde eine taktil erfassbare Kante, um mit dem Langstock den Übergang zur Fahrbahn detektieren zu können. Im NRW-Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum wird aktu- ell an Querungsstellen eine differenzierte Bordhöhe von 0 cm und Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe (Doppelbord)Seite 51 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 51 mehr als 4 cm, meist 6 cm empfohlen.13 Dies entspricht zum einen den Ansprüchen von Rollator- und Rollstuhlfahrenden, die die Querungs- stelle ohne Kante leicht und gefahrlos passieren können und zum an- deren den Ansprüchen von Blinden und Sehbehinderten, die auf eine mit dem Langstock gut ertastbare Kante angewiesen sind. Damit löst die Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe die Que- rungsstelle mit 3 cm Bord ab, die als „Kompromisslösung“ in der Ver- gangenheit empfohlen wurde. Sie kann bereits bei 2,50 m Breite ein- gerichtet werden. Abbildung 4-28: Differenzierte Bordhöhen an einer Querungsstelle Vorhandene Sperrpfosten („Poller“) auf den Gehbahnen, die das Geh- wegparken verhindern sollen, stören nicht nur alle zu Fuß Gehenden, sondern bilden z.T. unüberwindbar Barrieren für Menschen mit Roll- stuhl oder Kinderwagen. Auch Treppenanlagen sowie schmale oder steile Rampen können bestimmte Gruppen zu Fuß „behindern“. Sperrpfosten sollten möglichst außerhalb der Gehbahn positioniert werden und wenn benötigt, kontrastreich markiert werden, damit diese für Seheingeschränkte oder in Dunkelheit besser erkannt werden. 13 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012), S.33 bauliche HindernisseSeite 52 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 52 Abbildung 4-29: Pfosten in der Heerstraße (links), Wenckstraße, Darmstadt (rechts) Um die Sicherheit des Fußverkehrs auch bei temporären Einschrän- kungen, z.B. durch Baustellen oder Großveranstaltungen, zu gewähr- leisten, ist die Einrichtung einer Baustellenführung notwendig. Baustel- lenführungen dürfen keine zusätzlichen Barrieren für mobilitätseinge- schränkte Personen aufweisen. Abbildung 4-30: nicht barrierefreie Baustellenführung Die Verwaltung sollte bei der Genehmigung von Bauvorhaben darauf achten, dass barrierefreie Wege eingerichtet, ausreichend dimensio- niert und für die Dauer des Vorhabens auch barrierefrei nutzbar gehal- ten werden. Bei Abgängen auf die Straße sollten an Baustellen ausrei- chend breite Asphaltkeile temporär angebracht werden, um mobilitäts- eingeschränkten Personen den Übergang zur Straße zu erleichtern. Eine Überprüfung bzw. Überwachung durch die Verwaltung muss re- gelmäßig erfolgen. Als Grundlage für eine anforderungsgerechte Führung kann die AGFS- Broschüre zur „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Rad- wegen“ genutzt werden. Diese sollte auch an die Vorhabenträger wei- tergegeben werden. BaustellenSeite 53 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 53 Abbildung 4-31: Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen Quelle: AGFS (2022): Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen Viele Teilnehmende wünschten sich die Möglichkeit, Anregungen und Mängel zu Baustellen über eine eindeutige Baustellen-ID an die Ver- waltung melden zu können. Es wurde angeregt, dass der vorhandene Mängelmelder der Stadt Bonn14 auch für unzureichend barrierefreie Baustellen genutzt werden sollte (Kategorie Straße und Verkehr) und dass eine Kennzeichnungspflicht für Baustellen geprüft werden sollte. 14 https://anliegen.bonn.deSeite 54 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 54 Abbildung 4-32: Mängelmelder Bonn Während die Bushaltestellen sukzessive barrierefrei ausgebaut wer- den, gibt es in der Fläche für die Gruppe der Blinden und stark Sehbe- hinderten bisher noch wenig Hilfen zur Orientierung in Form von Bo- denindikatoren. Zumindest für die Hauptachsen und ihre Querungs- stellen sollten Prioritäten-Listen für die Stadtteile erstellt und systema- tisch abgearbeitet werden. Gesamtstädtisch geht es auch darum, das Thema Barrierefreiheit aus der „technischen Ecke herauszuholen“ und breiter zu betrachten (siehe auch unter Kapitel 4.3): • als unsicher, vernachlässigt oder als öde empfundene Räume anzugehen • Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum zu vermehren und in der Höhe und mit Armlehnen geeignete Modelle auszusuchen. Im Portal wheelmap.org haben aktive Rollifahrende und andere ihre Bewertungen zusammengetragen – auch im Bönnschen Viertel Innere Nordstadt – mit insgesamt wenigen „grünen“ Bewertungen für rollstuhl- gerechte Orte. taktiles Leitsystem Barrierefrei weniger technisch verstandenSeite 55 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 55 Abbildung 4-33: Internetseite mit rollstuhlgerechten Orten Quelle: https://wheelmap.org/ Einige Städte (z.B. Kreuztal15 oder Bad Münstereifel16 ) gehen bereits dazu über, einen sogenannten Barriereatlas (Konzept zur Reduzie- rung von Barrieren im öffentlichen Raum) zu erstellen. Hier werden entsprechende verbindliche Standards zum barrierefreien Ausbau von Nebenanlagen und Querungsstellen aufgeführt und mit einer Be- standsanalyse verknüpft, so dass eine Prioritätenliste zum systemati- schen und flächendeckenden Ausbau zur Barrierefreiheit erstellt wer- den kann. Die Priorisierung ist mit allen relevanten Akteuren sowie Betroffenen (z.B. dem Senioren- und Behindertenbeirat) abzustim- men. 15 Siehe: https://www.kreuztal.de/dateien/Barriereatlas_Kreuztal_Endfassung.pdf, abgerufen am 19.02.2024 16 16 Siehe: https://www.bad-muenstereifel.de/rathaus-service/rathaus-buergerinformatio- nen/citymanagement/informationsplakate-zur-stadtentwicklung/, abgerufen am 19.02.2024Seite 56 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 56 4.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität Das zu Fuß Gehen ist die ideale und originäre Verkehrsart für die Ver- bindung von Aufenthalt und Fortbewegung. So geht es bei der Fußver- kehrsplanung nicht mehr nur um die Überwindung räumlicher Distan- zen, sondern die Straße soll in diesem Zusammenhang vielmehr als Lebensraum betrachtet werden. In den nachfolgenden Unterkapiteln sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer Verbesserung der Auf- enthaltsqualität im Untersuchungsgebiet aufgezeigt werden. Im Rahmen der Begehungen wurde an einigen Stellen weiteres Sitz- mobiliar gewünscht. Neben der sozialen Funktion bei spontanen Be- gegnungen wird auch Älteren und Mobilitätseingeschränkten auf den Wegen zu Fuß eine konsumfreie Pausenmöglichkeit ermöglicht (z.B. am Brunnen Breite Straße/Dorotheenstraße). Zusammen mit Begrü- nung kann so die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Am Knotenpunkt Adolfstraße/Dorotheenstraße sollte Begrünung in Zusammenhang mit Entsiegelung geprüft werden, hier könnten Flächen in ein stadtweites Entsiegelungskataster aufgenommen werden. Abbildung 4-34: Sitzmöbel und Begrünung erhöhen die Aufenthalts- qualität Das technische Regelwerk für barrierefreie Verkehrsanlagen17 be- nennt wesentliche Merkmale des Mobiliars für verschiedene Alters- gruppen der Bevölkerung, für Menschen mit Behinderung, Schwan- gere und viele andere mehr: • die Sitzfläche sollte im Material nicht zu kalt, dabei glatt, aber nicht zu tief sein, um ohne fremde Hilfe beim Aufstehen wie- der hochzukommen (ca. 48 cm Höhe), 17 FGSV (2011): Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen H BVA „Mobilität braucht manch- mal Nicht-Mobilität“Seite 57 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 57 • neben der Rückenlehne sollte es auch Armlehnen zur Entlas- tung der Arm- und Schultermuskulatur, aber ebenfalls zum leichteren Aufstehen geben, • für Blinde mit dem Langstock sollten Möbel gute ertastbar und für stark Sehbehinderte kontrastreich und so im Umfeld auf- findbar sein, • neben der Sitzgelegenheit sollte es eine stufenlos zugängliche ebene Fläche von 1,50 m x1,50 m (für Rollstuhl, Kinderwagen, Rollatoren) geben, • der Aufstellort sollte außerhalb der Laufrichtung des Geh- wegs, u.a. im Interesse der Blinden und Sehbehinderten sein. In folgender Abbildung werden einige Vorschläge für Sitzgelegenhei- ten dargestellt. Die Bandbreite der Gestaltung erfordert eine vorher- gehende Auseinandersetzung mit dem Zweck des Mobiliars. Der Fo- kus kann auf der barrierefreien Nutzung oder auch auf multifunktiona- len und kombinierten Spiel-/Sitzmöglichkeiten liegen. Zur Verbesse- rung der Attraktivität sollte geprüft werden, welche Arten von Sitzmö- bel systematisch im Stadtgebiet aufgestellt werden und welche Mate- rialität sie haben sollen. Abbildung 4-35: Beispiele Sitzgelegenheiten SitzgelegenheitenSeite 58 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 58 Temporäre Lösungen können dazu dienen, die Vorteile des Aufstel- lens von Sitzmöglichkeiten im Straßenraum zu prüfen und zu verdeut- lichen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist. So lassen sich z.B. Sitzgelegenheiten an Stelle von Pkw-Stellplätzen erproben, ohne be- reits irreversible Fakten zu schaffen. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW bietet mit der ausleihbaren Möblierung über das Projekt „Stadt-Terras- sen“ die Möglichkeit, in einem zeitlich begrenzten Versuch die Vorteile einer alternativen Nutzung auf ehemaligen Autostellplätzen zu erpro- ben. Abbildung 4-36: Stadt-Terrassen des Zukunftsnetz Mobilität NRW Spielmöglichkeiten z. B. für Kinder sind eine weitere Möglichkeit, die Aufenthaltsqualität und die Verweildauer zu erhöhen. Diese können auch mit Sitzmöglichkeiten kombiniert und somit multifunktional ge- nutzt werden. Ebenso können diese punktuell aufgestellt oder mar- kiert werden, damit die Wege in der Stadt für Kinder erlebbar gemacht werden. Spielmöglichkeiten „Stadt-Terrassen“, Quelle: ZNM-KatalogSeite 59 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 59 Abbildung 4-37: Punktuelle Spielmöglichkeiten für Kinder in Brühl (markiert) und Düsseldorf In der Stadt Brühl wird mit dem Projekt besitzbare und bespielbare Stadt die Stadt systematisch hinsichtlich Sitz- und Spielmöglichkeiten untersucht und ausgestattet. Zielgruppe des Projektes sind insbeson- dere Kinder und ältere oder körperlich beeinträchtigte Menschen, de- ren Bedürfnisse durch die zunehmende Konzentration auf die reine Verkehrsfunktion des Raumes nicht genügend berücksichtigt werden. Abbildung 4-38: Bespielbare und besitzbare Stadt Da sich Kinder immer weniger eigenständig fortbewegen (und statt- dessen z.B. im Elterntaxi sitzen), sollen Spielobjekte zum Klettern, Hüpfen und Sitzen entlang ihrer Wege aktivieren. bespielbare und besitz- bare StadtSeite 60 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 60 Ältere Menschen sind oft vermehrt in ihrer Mobilität eingeschränkt und nehmen weniger am sozialen Leben teil, daher sollen zahlreiche und unterschiedlichste Sitzgelegenheiten eingerichtet werden, damit kör- perlich beeinträchtigte und ältere Menschen unterwegs Kraft tanken können.18 Das Thema blaue Infrastruktur (Wasserstellen, Wasserspiele) ist im- mer häufiger ein Thema in der nachhaltigen Stadtentwicklung und in lebenswerten Räumen. Dabei geht es um versiegelte Flächen, auf de- nen sich die Hitze im Sommer staut, um nicht-vorhandene Schatten- plätze sowie auch um Wasserstellen, die Abkühlung bringen. Um den Straßenräume auch im Sommer nutzbar zu machen, könnten an öf- fentlichen Plätzen Sonnensegel über Sitzgelegenheiten sowie auch Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Gegebenenfalls können einige Flächen entsiegelt und begrünt werden. Abbildung 4-39: Sonnensegel in Heilbronn (links) und Sprühnebler in Basel (rechts) 18 Stadt Brühl (2021): Bespielbare und besitzbare Stadt Blaue InfrastrukturSeite 61 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 61 4.4 Maßnahmenkataster für infrastrukturelle Maßnahmen Die durch die Begehungen entwickelten Maßnahmenempfehlungen wurden in einem Kataster zusammengestellt. Auf jedem Katasterblatt wird die Maßnahmenempfehlung in Foto und Karte sowie Text doku- mentiert. Abbildung 4-40: Ausschnitt MaßnahmenkatasterSeite 62 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 62 Die Maßnahmenempfehlungen werden der Stadtverwaltung auch als Excel-Tabelle zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Für die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse im Abschluss- Workshop ist ein Maßnahmenposter erstellt worden, das die Maßnah- menempfehlungen in der Übersicht darstellt. Abbildung 4-41: Maßnahmenposter zum Fußverkehrs-Check in BonnSeite 63 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 63 5 Empfehlungen zur Umsetzung Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks wurden 19 Maßnahmenempfeh- lungen zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr im began- genen Gebiet erarbeitet. Diese Maßnahmenempfehlungen sollten von der Verwaltung der Stadt Bonn geprüft und je nach Aufwand auch po- litisch beschlossen werden. 5.1 Bewertung der Maßnahmen Im Maßnahmenkataster sind bereits Hinweise auf Umsetzungszeit- räume gegeben worden, indem den Maßnahmenempfehlungen die Kategorien kurz-, mittel- und langfristig zugewiesen wurden. • Unter kurzfristigen Maßnahmen sind z. B. die Optimierung von punktuellen Oberflächenverbesserungen und die Absen- kung von Bordsteinen gefasst. Unter kurzfristig wird angenom- men, dass die Verwaltung diese Maßnahmenempfehlungen innerhalb der nächsten drei Jahre umsetzen kann. • Unter Maßnahmen, die nach Einschätzung der Gutachter ei- nen mittelfristigen Umsetzungshorizont aufweisen, werden vor allem Maßnahmen eingeordnet, die keine übergreifenden konzeptionellen Vorarbeiten erfordern, oder auch realisiert werden können, ohne dass ein Komplettumbau erforderlich wäre. Für einen mittelfristigen Umsetzungshorizont nehmen wir der Erfahrung nach vier bis sieben Jahre an. • Ein langfristiger Umsetzungshorizont von ab sieben Jahren wurde Maßnahmen zugeordnet, die einen längeren planeri- schen Vorlauf, eine intensive politische Diskussion und Ab- stimmung sowie die Akquirierung von Fördermitteln erfordern. In den folgenden Tabellen werden die Schwerpunkte der Themenfel- der Sicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und Stärkung der Fußwegebeziehungen in Zusammenhang mit den Umsetzungszeiträu- men bewertet: Umsetzungszeiträume Bewertung der MaßnahmenSeite 64 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 64 Tabelle 5-1: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen im Schwer- punkt Verkehrssicherheit Verkehrs- sicherheit Kurzfristig Mittelfristig Langfristig LSA fußverkehrs- freundlich einrich- ten Fußverkehrsfreundli- chere LSA-Schaltung prüfen: z.B. längere Grünzeiten freie Rechtsabbiegefahr- streifen in LSA integrie- ren oder zurückbauen Ausbau nach dem 3- Sinne-Prinzip Diagonalquerung ermög- lichen („Rund-um-Grün“) stadtweite Um- setzung fußver- kehrsfreundli- cher LSA Querung an al- len Knoten- punktarmen sig- nalisieren Querungsstellen verbessern Provisorische Markierungs- und Um- baumaßnahmen: Barrieren (Parkplätze, Grün) entfernen, um Sichtdreiecke und Auf- stellflächen zu verbes- sern Vorgezogene Seiten- räume durch Markie- rung und Sperrpfosten Umbaumaßnahmen: − Anhebungen − vorgezogene Seitenräume − Engstellen einrichten − FGÜ einrichten (ggf. auch statt LSA) − Gehwegüberfahrt ein- richten stadtweite, sys- tematische Um- setzung eines einheitlichen De- signs an Querungsstellen Umbau in Kreis- verkehrsplätze Verkehrsberuhi- gung Durchgangsverkehr überprüfen und ggf. un- terbinden Geschwindigkeitsre- duktion Maxstraße an Engstelle prüfen Superblock Bönnsches Viertel prüfen Verkehrsberuhigten Be- reich Maxstraße umset- zen Schulwegsicherheit Schulisches Mobilitäts- management intensi- vieren (Kommunikation, Fortführung bestehen- der Projekte, Kampag- nen, Informationen) Schulwegepläne erstel- len Überprüfen der Que- rungsstellen Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Ge- schwindigkeitsreduzie- rung Sicherung der Querungs- stellen stadtweit syste- matisch Schul- wegeverbindun- gen sichern Konflikte Rad- und Fußverkehr Einbahnstraße öffnen (Ausweichflächen ein- richten, alternativ Park- reihe entfernen)Seite 65 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 65 Tabelle 5-2: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen im Schwer- punkt Barrierefreiheit Barrierefreiheit Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Wegeoberflächen optimie- ren punktuelle Gehweg- schäden entfernen Barrieren überprüfen und ggf. entfernen (z.B. Verkehrszei- chen, Sperrpfosten) flächendeckende Sanierung der Oberfläche: - Fugen reduzieren - Gehbahnen einrich- ten (auch für Radverkehr auf Fahrbahn) Querungsstellen barrierefrei ausgestalten Bordsteinabsenkung mit differenzierter Höhe (Doppelbord) punktuell prüfen und umbauen Bordsteinabsenkung mit differenzierter Höhe (Doppelbord) quartiersweise prüfen und umbauen flächende- ckender Um- bau aller Que- rungsstellen Zeitgerechtigkeit provisorischen barrie- refreien Zugang zum Supermarkt schaffen barrierefreier Umbau Zugang Supermarkt Flächengerechtigkeit Gehwegbreiten si- chern (empfohlene Breite 2,50 m) mobile Barrieren auf Nebenanlagen entfer- nen; Bewegungs- räume freihalten (ggf. Sperrpfosten setzen) Fahrradparken über- prüfen und umorgani- sieren weitere Umwandlung der Parkflächen in Multifunktionsflächen illegales Kfz-Par- ken/Halten unterbin- den/ahnden legales Parken im Hinblick auf die Ziel- gruppen überprüfen: Ziel ist die Reduktion des Parksuchverkehrs Hauptfußwegeachsen definieren, Standards festlegen Bautechnische Maß- nahmen zur Verbreite- rung der Nebenanla- gen (z.B. Fahrbahn- Engstellen einrichten, Seitenräume vorzie- hen) Reduktion des Park- raumes im öffentli- chen Straßenraum in der Bonner Nordstadt: Verlagerung in die vorhandenen Parkie- rungsanlagen (Quar- tiersgaragen) Car-Sharing aus- bauen Hauptfuß- wegenetz stadtweit defi- nieren und Standards um- setzenSeite 66 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 66 Tabelle 5-3: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen im Schwer- punkt Aufenthaltsqualität und Attraktivität Aufenthalts- qualität Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Sitzmöbel und Spielmög- lichkeiten errichten punktuelle Möblie- rung errichten/ optimieren Ergänzung um wei- tere Elemente (Ab- fallbehälter, Trink- wasserspender, Be- leuchtung, Beschat- tung, etc.) Begrünung Entsiegelung Standards zur Möb- lierung des inner- städtischen öffentli- chen Straßenraumes definieren Entsiegelungskatas- ter Bonn erstellen Entsiegelungska- taster Bonn um- setzen stadtweite Umset- zung grün-blauer- Infrastruktur 5.2 Hinweise für die erweiterte Fußverkehrsförderung Neben den in den vorherigen Kapiteln beschriebenen Empfehlungen, die aufgrund der konkreten Diskussionen und Beobachtungen auf den Begehungen in Bonn gegeben werden, können weitere Handlungsfel- der mit Wirksamkeit für die Fußverkehrsförderung benannt werden. Um den Anteil der alltäglichen Fußwege in Bonn nachhaltig zu stei- gern, sollte eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie mit Zielen und Leitlinien, Handlungsfeldern und konkreten Maßnahmen entwi- ckelt werden. Daraus abgeleitet werden priorisierte Maßnahmenpro- gramme, anhand derer ein konkreter Umsetzungs- und Budgetplan für die kommenden Jahre erstellt wird. Hierzu können folgende Bausteine gehören: • Definition von Zielen und Leitlinien für ein fußverkehrsfreundli- ches Bonn • Qualitätsstandards für den Fußverkehr, insbesondere Stan- dards zum barrierefreien Ausbau von Nebenanlagen und Querungsstellen • Monitoring zur Zielerreichung. Aus den Fußverkehrs-Checks 2023 können bereits erste Ansätze für mögliche Leitlinien in Bonn formuliert werden: Erstellung einer FußverkehrsstrategieSeite 67 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 67 • Zu Fuß Gehende sollen an keiner Stelle gezwungen werden, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Nicht nur die Fahr- bahn, auch der Gehweg muss durchgängig gestaltet werden. • Es soll die ungehinderte Begegnung von zu Fuß Gehenden ermöglicht werden, die Regelbreiten für Gehwege sollen an- gestrebt werden. Dies sollte höher gewichtet werden als die Bereitstellung von Parkraum im öffentlichem Straßenraum. An Engstellen für den Fußverkehr soll immer eine Flächenumver- teilung geprüft werden. • Die Oberflächen sollen bei jedem Wetter gut berollbar und ohne starke Neigung nutzbar sein. • Querungsstellen sollen möglichst gesichert und die Trennwir- kung der Fahrbahn soll reduziert werden. Auf die Barrierefrei- heit an Knotenpunkten und Querungsstellen ist besonders zu achten. • Bushaltestellen und wichtige innerörtliche Ziele (auch der Ein- zelhandel) müssen barrierefrei erreichbar sein. • Das zu Fuß Gehen muss im Rahmen der Schulwegsicherung gesichert und gestärkt werden. • Die Grünphasen an Lichtsignalanlagen sollen ausreichend lang bemessen sein. • Es wird ein innerstädtisches Hauptfußwegenetz definiert, wel- ches im Stadtbild auch sichtbar sein soll. Das Hauptfußwege- netz enthält Vorgaben für einen sicheren, barrierefreien und attraktiven Fußverkehrsinfrastrukturstandard. • Der Parkraum im innerstädtischen, öffentlichen Straßenraum soll nur bestimmten Zielgruppen zur Verfügung stehen (Redu- zierung des Parksuchverkehrs). Kfz-Parken soll nach Möglich- keit aus dem öffentlichen Straßenraum in vorhandene/neu zu bauende Quartiersgaragen verlagert werden. • In Wohnstraßen mit zu schmalen Gehwegen soll geprüft wer- den, ob die Kfz-Geschwindigkeit weiter reduziert werden kann (Verkehrsberuhigter Bereich). • In einzelnen Quartieren sollte geprüft werden, ob der Durch- gangsverkehr weiter reduziert werden kann bzw. nach dem Vorbild „Superblocks“ ganz unterbunden und nur eine Schlei- fenerschließung umgesetzt werden kann. • Ein ausreichendes Angebot an Sitzbänken ist im Sinne der Barrierefreiheit anzubieten, diese müssen barrierefrei erreich- bar und nutzbar sein. • Stark versiegelte Flächen sollten in ein Entsiegelungskataster aufgenommen und perspektivisch entsiegelt werden.Seite 68 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 68 Diese Ansätze für Leitlinien einer kommunalen Fußverkehrsstrategie sollten diskutiert und ergänzt werden und anschließend mit Maßnah- menprogrammen konkretisiert werden. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW (ZNM) ist ein Netzwerk aus Kommu- nen, die ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten in ihren Gebietskörper- schaften fördern und damit eine Mobilitätswende herbeiführen möch- ten. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät und begleitet die Mitglieds- kommunen in NRW als Partner auf dem Weg zur Mobilitätswende über drei regionalen Koordinierungsstellen in NRW. Die entscheidende Herausforderung liegt darin, die ganzheitliche Be- trachtung des Themas Mobilität dauerhaft in den alltäglichen Ar- beitspraktiken der gesamten Verwaltung zu verankern. Eine eindeu- tige Zielvorgabe durch die Kommunalpolitik bzw. der Verwaltungs- spitze und ein darauf ausgerichtetes kooperatives Handeln und Pla- nen der Fachbereiche ist dazu notwendig. Die zielführende Strategie hierzu ist das Kommunale Mobilitätsma- nagement. Das Kommunale Mobilitätsmanagement hat die Aufgabe, das Planen und Handeln der für Mobilität und Verkehr zuständigen Fachstellen der Kommunalverwaltung mit dem Ziel zu koordinieren, nachhaltige Mobilitätsangebote zu initiieren und die Mobilitätswende anzustoßen. Dies erfordert einen strukturierten, kontinuierlichen fach- bereichsübergreifenden Abstimmungs- und Entscheidungsprozess. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hilft Kommunalverwaltungen diese Schnittstelle einzurichten und die Mitarbeiter*innen mit dem richtigen Know-How auszustatten. Denn Mobilität ist eine Querschnittsaufgabe in der Verwaltung. Die Koordinierungsstellen des Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstüt- zen die Mitgliedskommunen bei der Initiierung des Kommunalen Mo- bilitätsmanagements mit einem Erstgespräch, mit der Beratung zu der verwaltungsinternen Prozessgestaltung, mit der Vernetzung mit ande- ren Kommunen, mit Fortbildungen und mit konkreten Angeboten zu zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen. Die Fußverkehrs-Checks sind eine Maßnahme, die dazu beiträgt, in den teilnehmenden Kommunen die fachbereichsübergreifende Zu- sammenarbeit zu initiieren bzw. zu verstetigen, sowie gleichzeitig die Politik, weitere Akteure und Institutionen und natürlich Bürger*innen einzubinden. Mit dem Beitritt der Stadt Bonn in das Zukunftsnetz Mobilität NRW 2016 wurden verwaltungsintern erste mögliche Handlungsfelder Das Zukunftsnetz Mobili- tät NRW – Unterstützung für Kommunen Kommunales Mobilitäts- management Mitgliedschaft der Stadt BonnSeite 69 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 69 zusammengetragen und das politische Signal vermittelt, eine nach- haltige Mobilitätsentwicklung in Bonn zu fördern. Die Fußverkehrs-Checks in Bonn waren bei Auftakt- und Abschluss- workshop sowie beiden Begehungen durch ein großes Engagement von Bürger*innen, Initiativen, Verwaltung und Kommunalpolitik ge- prägt. Die Federführung lag bei dem Fußverkehrsbeauftragen Leif Mühlenkamp aus dem Team Nahmobilität, welches der Abteilung Ver- kehr & Mobilität angehört. Von der Bewerbung bis hin zur Durchfüh- rung der Checks stand die Verknüpfung des Fußverkehrs-Checks mit dem Modellprojekt „Bönnsche Viertel“ im Fokus, deren Bearbeiter stets anwesend und eingebunden waren. Die Fußverkehrs-Checks haben in Bonn einmal mehr bewiesen, dass eine abteilungsübergreifende Arbeit in Form eines kommunalen Mo- bilitätsmanagements unabdingbar ist und in Teilen schon zur üblichen Praxis geworden ist.Seite 70 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 70 6 Zusammenfassung und Fazit Die Stadt Bonn hatte in ihrer Bewerbung das Ziel formuliert, mit dem Fußverkehrs-Check verkehrliche und städtebauliche Verbesserungen im Bönnschen Viertel Innere Nordstadt anzustoßen, um die Lebens- qualität der Bewohnenden weiter zu erhöhen und das Verkehrsange- bot für zu Fuß Gehende zu verbessern. Für den Fußverkehr sind im Bönnschen Viertel Innere Nordstadt be- reits gute Voraussetzungen vorhanden, ist es doch ein Quartier, das bereits in den 1980er Jahren verkehrsberuhigt und qualitätvoll gestal- tet wurde. Durch die kurzen Wege mit guten Nahversorgungsmöglich- keiten, vielen kulturellen Einrichtungen, zahlreichen gastronomischen Angeboten und hoher Aufenthaltsqualität ist eine Nutzung der Nahmo- bilitätsverkehrsmittel Fuß und Rad bei vielen Anwohnenden und Be- suchenden eine Selbstverständlichkeit. Dennoch wirken die Flächen für den fahrenden und ruhenden Kfz-Ver- kehr im Straßenbild immer noch erstaunlich dominant, der Fußverkehr wird in vielen Straßenzügen geradezu an den Rand gedrängt. So wer- den an das weitgehend denkmalgeschützte, attraktiv gestalte Viertel teilweise andere Ansprüche gestellt als vor 40 Jahren: Heute wird be- mängelt, dass die Straßenräume vielerorts nicht oder nur einge- schränkt barrierefrei zu nutzen sind, es wird immer noch zu viel und mancherorts auch zu schnell durch die Bonner Nordstadt gefahren und vor allem der ruhende Kfz-Verkehr nimmt nach Ansicht Vieler zu viel Raum ein. Die sehr schmalen Gehwege, die teilweise nur eine Breite von 1,20 m aufweisen, zwingen Menschen im Rollstuhl oder Personen, die einen Kinderwagen führen, auf die Fahrbahn. Die Stadt Bonn hat die Min- destbreite an Engstellen bereits auf 1,50 m definiert, daher muss in der Bonner Nordstadt versucht werden, alle Barrieren, die diese Gehweg- breite verhindern, zu entfernen oder zu versetzen: Kfz-Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Außengastronomie, Verteiler-/Postkästen, Masten, etc. müssen an manchen Stellen weichen. Auch die hochwertigen Oberflächen, die in der Regel aus Naturstein- pflaster bestehen, sind an einigen Stellen schadhaft und nicht barrie- refrei zu berollen. Leider sind die Seitenräume häufig aber noch besser in Schuss als die Fahrbahn, so dass Radfahrende mancherorts auf die Gehwege ausweichen. Hier muss für den Fuß- und Radverkehr geprüft werden, wie durchgängig barrierefreie Gehbahnen und in den gute Voraussetzungen für die Nahmobilität dennoch Optimierungsbe- darf gegeben Barrierefreiheit verbessernSeite 71 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 71 Hauptachsen der Radverkehrs zumindest mittig gut berollbare Fahr- bahnen geschaffen werden können. Die Knotenpunkte sind häufig sehr aufwändig möbliert und begrünt, berücksichtigen nach heutiger Sicht aber ebenfalls die Barrierefreiheit zu wenig: So sind die Querungsstellen nicht barrierefrei passierbar, manchmal auch durch parkende Kfz und Fahrräder verstellt, und die Sicht ist oft durch hohes Bodengrün eingeschränkt. Auch hier sollte zumindest perspektivisch ein barrierefreier Umbau, der sich in die denkmalgeschützte Grundgestaltung einpasst, erfolgen. Die meisten Straßen sind bereits Einbahnstraßen, einige sind bereits als Fahrradstraßen ausgewiesen. Um den durchfahrenden Kfz-Ver- kehr weiter zu reduzieren und nach Möglichkeit zu unterbinden, sollte das Einbahnstraßensystem in der Bonner Nordstadt noch einmal über- prüft werden. Vielleicht können hier einige Ideen, die in vielen europä- ischen Großstädten unter dem Stichwort „Superblock“ diskutiert wer- den, zur Anwendung kommen. Um jedoch dem Fußverkehr künftig mehr Flächengerechtigkeit geben zu können, muss vor allem das Kfz-Parken im öffentlichen Straßen- raum reduziert werden. Dies bedeutet, dass Kfz-Parken möglicher- weise nur einseitig und dann mehr in Richtung Fahrbahn eingerückt, angeboten werden kann oder dass im öffentlichen Straßenraum Park- und Haltemöglichkeiten nur für bestimmte Zielgruppen vorgehalten werden, wie z.B. Behindertenstellplätze, Lade-/Lieferzonen, Stellplätze für Dienstleister und Handwerksbetriebe oder Car-Sharing. In diesem Szenario müssten die verfügbaren Kapazitäten in den umliegenden Parkierungsanlagen vermehrt als Quartiersgaragen genutzt werden. Möglicherweise hilft hier eine Preiserhöhung bei den Bewohnerpark- berechtigungen die Bereitschaft zu erhöhen, einen Stellplatz in einer Parkierungsanlage anzumieten. Ein weiterer Themenschwerpunkt in Bonn war die Schulwegsicherheit. Empfohlen wird die kurzfristige Optimierung von ungesicherten Que- rungsstellen an Knotenpunkten. Oft sind bereits Sperrflächen vorhan- denen; hier sollten die Querungsstellen definiert, markiert und über Sperrpfosten gegenüber parkenden Kfz gesichert werden. Dies sind Maßnahmen, mit denen die Sichtbarkeit von querenden Personen ver- bessert wird, vor allem auch von Kindern auf dem Schulweg. Aber auch an der Peripherie des Bönnschen Viertels Innere Nordstadt wurde die mangelnde Fußverkehrsfreundlichkeit der Knotenpunkte thematisiert: Kfz-Verkehrsbelastung und -geschwindigkeit wei- ter reduzieren Kfz-Parken im öffentli- chen Straßenraum reduzieren Schulwegsicherheit Querungen für den Fuß- verkehr optimierenSeite 72 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 72 • Am Eingangstor Breite Straße / Maxstraße / Oxfordstraße konnten in der aktuellen Situation nur punktuelle Verbesserun- gen im Hinblick auf die Barrierefreiheit gegeben werden, würde jedoch die Einfahrt in das Quartier hier unterbunden, könnte dieser Knotenpunkt völlig anders gestaltet werden. • Auf der Kölnstraße zwischen Heerstraße und Wilhelmsplatz sollte eine weitere LSA-gesicherte Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende geprüft werden. • Grundsätzlich empfehlen wir, an den Eingangstoren in das Quartier die Gehwegüberfahrt zu prüfen, um die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten in die Tempo 30-Zone nachhaltig zu verringern und den zu Fuß Gehenden grundsätzlich Vorrang geben zu können. Ob im Quartier die bestehenden LSA-geregelten Knotenpunkte, die vor allem auch zur Schulwegsicherung installiert wurden, dauerhaft beste- hen bleiben müssen oder auch durch FGÜ ersetzt werden können, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich soll an dieser Stelle noch einmal die Empfehlung ausge- sprochen werden, wie bei allen anderen Verkehrsarten, auch in der Fußverkehrsplanung Hauptachsen zu definieren. Diese sollen nicht den Anspruch aufgeben, flächenhaft sichere, barrierefreie und attrak- tive Fußverkehrsinfrastruktur zu schaffen. Die Definition von Hauptach- sen für den Fußverkehr kann aber der Verwaltung vorgeben, wo hoher Handlungsbedarf gegeben ist und wo möglicherweise auch höhere Standards umzusetzen sind, gerade auch dort, wo die Fußverkehrsin- frastruktur im Konflikt mit den anderen Verkehrsträgern steht. Insgesamt haben die Fußverkehrs-Checks in Bonn das Ziel, durch Par- tizipation ein stärkeres Bewusstsein für den Fußverkehr in Politik, Ver- waltung und Bürger*innenschaft zu schaffen, weiter gestärkt. Möglich- erweise können die Fußverkehrs-Checks aufgrund der positiven Erfah- rungen in anderen Bereichen fortgesetzt werden, schließlich hatte die Stadt Bonn in der Bewerbung das Ziel formuliert, die Fußverkehrs- Checks sukzessive auf weitere Quartiere zu übertragen. Hauptachsen für den Fuß- verkehr definierenSeite 73 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 73 7 Quellen und Literatur AGFK BW (2020): AGFK-Faktenblatt 04: Querungshilfen für den Fußverkehr Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (2009): Handlungsleitfa- den zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen. Krefeld Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA). Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber- wegen (R-FGÜ 2001). Köln, 2001 enthalten in der EFA. Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren. Köln Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer (2013): Untersuchungen zur Sicherheit von Zebrastreifen. Unfallforschung kompakt. Berlin Land Nordrhein-Westfalen (2012): Aktionsplan der Landesregie- rung zur Förderung der Nahmobilität. Düsseldorf Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Gelsenkir- chen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Erfah- rungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Düs- seldorf Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung vonSeite 74 von 95 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Stadt Bonn - Abschlussbericht 74 Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). Düsseldorf, Aktenzei- chen VI B 3-78-26/1 Verkehrsingenieur-Besprechung, VIB II/2023 (2023): Vor
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de