240761 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Änderung der Einsatzzeiten der Straßenreinigungsfahrzeuge in Wohnbereichen in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 240761
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 02.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240761 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 28.04.2024 Bürgerantrag: Änderung der Einsatzzeiten der Straßenreinigungsfahrzeuge in Wohnbereichen in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Hiermit beantrage ich, dass die Straßenreinigungsfahrzeuge / Kehrmaschinen der bonnorange erst ab 07:00 morgens die Wohngebiete in Bad Godesberg befahren. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Betreff Lärmemission durch Straßenreinigungsfahrzeuge von bonnorange in Wohngebieten zu frühen Morgenstunden Ihr Antrag Antrag: hiermit beantrage ich, dass die Straßenreinigungsfahrzeuge / Kehrmaschinen der bonnorange erst ab 07:00 morgens die Wohngebiete in Bad Godesberg befahren. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 3 Begründung des Antrags Begründung: seit 2016 sind wir Anwohner des Wohngebiets Sankt-Augustinus-Str. / Weißenburgstr. Bis zum Jahr 2020 war ich zufrieden damit, in einem grundsätzlich ruhigen und störungsfreien Umfeld zu leben. Allerdings haben seit diesem Zeitpunkt die Straßenreinigungsfahrzeuge von bonnorange durch ihre Tätigkeit beginnend zwischen 06:00 und 06:30 Uhr Mittwoch morgens (einmal sogar um 05:20) für erhebliche Lärmbelästigungen gesorgt, die den morgendlichen Frieden und die Erholung der Bewohner erheblich beeinträchtigen. Obwohl wir uns zahlreiche Male beim Ordnungsamt gemeldet haben, hat sich die Situation seit 2020 nicht nachhaltig verbessert. Es wurde uns von bonnorange mitgeteilt, dass die AöR eine Ausnahmegenehmigung besitzen würde. Jedoch möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie der europäischen Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments, der Einsatz lauter Geräte zu bestimmten Zeiten eingeschränkt ist. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Reinigungsfahrzeuge dann regelmäßig auf den Hauptstraßen/Industriegebiet - zum Beispiel der B9, oder auf der Godesberger Str. (Höhe Baumarkt / Hochkreuz), oder am Bad Godesberger Tunnel – erst ab 08:30 oder viel später beobachte. Es ist erwähnenswert, dass in zahlreichen anderen Gemeinden, wie beispielsweise der Stadt Köln scheinbar eine Regelung existiert, die den Bewohnern viel mehr Rücksichtnahme gewährt (vgl. der Artikel bei RP-Online https://rp-online.de/nrw/staedte/leichlingen/kehrmaschine-ab-530-uhr-nicht-mit-der-eu_aid-21893371). Dort werden Wohngebiete erst ab 07:00 Uhr morgens von den Reinigungsfahrzeugen bedient, während vorher Industriegebiete und Hauptstraßen gereinigt werden. Bonnorange, das unmittelbar in einem weitläufigen Industriegebiet angesiedelt ist, könnte ebenso verfahren und somit die Lärmbelästigung in den Morgenstunden auf einfache und pragmatische Weise reduzieren, wie dies vor 2020 auch viele Jahre lang der Fall war. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und darauf, dass eine Lösung gefunden wird, um das Wohngebiet wieder zu einem ruhigen Ort für seine Bewohner zu machen. Sie finden im Anhang noch ein Lärmprotokoll ab Mitte November 2023. Mit freundlichen Grüßen, Anhang Lärmprotokoll meistens jeweils 2 Durchfahrten – Uhrzeit zeigt erste Durchfahrt, zweite erfolgt ca. 5 Minuten später Dateianlage je 2 Bilder der Kehrmaschinen-Touren-Orte 2023/2024 •22.11.23 07:11 •29.11.23 nach 8 •06.12.23 07:40 •13.12.23nicht bemerkt - nach 8? •20.12.23 09:30 •27.12.23 nicht bemerkt - nach 8? •03.01.24 06:53 •10/17.01.24 nicht bemerkt - nach 8? •24.01.24 06:54 •31.01.24 6:53 •07.02-28.02.24 nicht bemerkt - nach 8? •28.02.24 06:19 •06.03.24 06:35 •13.03.24 nicht bemerkt - nach 8? •20.03.24 06:54 •27.03.24 06:50 •02.04.24 06:17 •10.04.2406:55 •17.04.2406:25 •24.04.2406:35 Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de