240760-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung des kostenpflichtigen Parkens 24/7 in der Brunnenallee Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 240760-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240760-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung des kostenpflichtigen Parkens 24/7 in der Brunnenallee Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation im Bereich der Brunnenallee sowie weiten Teilen des Bad Godesberger-Zentrums bewusst. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung im Jahr 2021 eine gesamtstädtische Parkraumstrategie erarbeitet, welche am 10.02.2022 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen wurde. Die Umsetzung der darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt seitdem und bedarf einer fundierten Erhebung um Rechtssicherheit zu erreichen. Die Brunnenallee ist innerhalb des Untersuchungsgebietes für das Parkraum- konzept Bad Godesberg-Zentrum enthalten, welches zurzeit im Zusammen- hang mit dem Mobilitätskonzept zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bearbeitet wird. Eine vorlaufende Einführung einer Anwohnerparkrege- lung für eine einzelne Straße ist nicht zulässig und grundsätzlich könnten im Falle einer Bewohnerparkregelung dort nur max. 50 % der vorhandenen Park- plätze für Anwohner*innen reserviert werden. Im Gegensatz dazu könnte eine Parkscheinregelung vorlaufend eingeführt werden. Allerdings wäre hierfür mind. ein Parkscheinautomat zu bestellen, wo- durch eine kurzfristige Umsetzung ebenfalls nicht möglich ist. Zudem ist aus fachlicher Sicht eine ganztägige Bewirtschaftung ohne Anwohnerparkregelung kritisch zu bewerten, da einerseits auch die Anwohnenden die Parkgebühren entrichten müssten und somit im Vergleich zu umliegenden Straßen benachtei- ligt werden. Andererseits würden sich voraussichtlich auch Verdrängungseffek- te einstellen, durch die umliegende Straßen stärker belastet werden. Aus verkehrsplanerischer Sicht sollte daher die Fertigstellung, Be- schlussfassung und in Abhängigkeit zur Beschlussfassung die evtl. Um- setzung des Parkraumkonzeptes abgewartet werden. Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes kontrollieren den Bereich im Rahmen der personellen Kapazitäten. Natürlich werden bei den Kontrollen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine dauerhafte Kontrolle und somit Gewährleis- tung, dass alle Parkverstöße geahndet werden, ist leider nicht durchführbar. Sollten bei diesen Momentaufnahmen Verkehrsordnungswidrigkeiten festge- stellt werden, so werden diese geahndet. Sollten außerhalb der geplanten Kontrollen Verstöße von Bürger*innen selbstSeite 1 von 2 Seite 2 bemerkt werden, können sie sich an die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes unter der Telefonnummer 0228 77 3333 wenden. Von dort aus wird dann eine gezielte Kontrolle veranlasst. Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes gibt es auch für die Bür- ger*innen selbst die Möglichkeit, einen Parkverstoß online über das Portal www.bonn.de und dem Stichwort „Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen. Beschlussfassung für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt die Ausführungen in der Stellung- nahme der Verwaltung zur Kenntnis, befürwortet die darin vorgeschlagene Vor- gehensweise und erachtet den Bürger*innenantrag damit als erledigt. Das for- melle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de