240751 · Beschlussvorlage
Versetzung der Stühle vor Gebäude Riesengebirgsstraße 8, Neu-Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 240751
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240751 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Versetzung der Stühle vor Gebäude Riesengebirgsstraße 8, Neu-Tannenbusch Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung demontiert die drehbaren Stühle in der Riesengebirgsstraße in Neu-Tannenbusch, vor dem Haus Riesengebirgsstraße 8 und stellt sie in einem anderen Bereich innerhalb des Gebiets des Förderprogramms „Soziale Stadt“ wieder auf. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bonn einen oder mehrere alternative Standorte zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung Die Bewohner des Hauses Riesengebirgsstraße 8 (insg. 24 Personen) haben einen Antrag auf Entfernung der insgesamt 7 Drehstühle vor dem Haus gestellt (OB Bürgerbüro 1605/2023 vom 04.09.2023). In den folgenden Wochen fand ein intensiver Austausch mit verschiedenen Fachstellen der Verwaltung, dem Polizeibeamten vor Ort und dem Quartiersmanagement Neu-Tannenbusch statt. Demnach sind keine Rechtsverstöße und keine Häufung von Einsätzen des Ordnungsdienstes oder der Polizei zu verzeichnen. Da sich die Anwohner aber weiterhin von der Nutzung der Stühle, insbesondere in den Nachmittags- und Abendzeiten gestört fühlen, beabsichtigt die Verwaltung die Stühle abzumontieren und in einem anderen Bereich des Fördergebietes des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt Neu-Tannenbusch wieder aufzustellen. Die Neugestaltung der Riesengebirgsstraße wurde am 04.10.2016 von der Bezirksvertretung Bonn beschlossen (DS 1612522), eine Versetzung der Stühle bedarf daher auch eines Beschlusses dieses Gremiums. Eine komplette Demontage ohne Wiederaufbau an anderer Stelle des Förderprogramms Soziale Stadt ist erst nach Ablauf der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren möglich. Gegen die Versetzung der Stühle spricht, dass grundsätzlich aus städtebaulicher Sicht die Stühle zur Gestaltung des Straßenraums und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität an diesem Standort sinnvoll sind. AußerdemSeite 1 von 2 Seite 2 erscheint fraglich, ob an anderer Stelle nicht erneut Anwohnerbeschwerden über den Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum, der durch die Maßnahmen des Programms Soziale Stadt ja eigentlich gerade beabsichtigt war, auftreten werden. Die Maßnahme des Abbaus und Neuaufbaus an anderer Stelle bindet darüber hinaus personelle Ressourcen. Bei komplettem Wegfall der Stühle wären ggf. Fördermittel anteilig zurückzuzahlen. Da allerdings die Anwohnenden die Situation gerade in den Sommermonaten als sehr belastend wahrnehmen, empfiehlt die Verwaltung die Versetzung der Stühle an einen oder ggf. mehrere Standorte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de