240747 · Beschlussvorlage
Förderung der SOLWODI Beratungsstelle in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 240747
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.857 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240747 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der SOLWODI Beratungsstelle in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag SOLWODI Deutschland e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten der SOLWODI-Fachberatungsstelle Bonn eine Förderung im Rahmen einer limitierten Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von maximal: 74.000,00 EUR im Jahr 2023 und 74.000,00 EUR im Jahr 2024. Begründung SOLWODI steht für „SOLidarity with WOmen in DIstress“ – Solidarität mit Frau- en in Not. Die internationale Menschenrechts- und Hilfsorganisation wurde 1985 in Kenia gegründet, wo bis heute Frauen und Kinder beim Ausstieg aus der Prostitution und bei der Entwicklung neuer Zukunftsperspektiven unterstützt werden. Seit 1987 unterstützt SOLWODI Migrantinnen in Deutschland. Mit Be- ratungsstellen und Schutzhäusern bietet SOLWODI bundesweit ganzheitliche Betreuung und Beratung für ausländische Frauen und Mädchen in Gewalt- und Notsituationen. Deutschlandweit unterhält SOLWODI 18 Beratungsstellen, 7 Schutzhäuser und ermöglicht eine spezialisierte Rückkehrberatung. SOLWODI bietet ganzheitliche psychosoziale Betreuung und Beratung, sichere Unterbringung, Vermittlung juristischer und medizinischer Hilfe sowie Unterstüt- zung bei der Rückkehr in die Heimatländer.Seite 1 von 5 Seite 2 SOLWODI unterstützt: • Betroffene von Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution, • Betroffene von FGM (weibliche Genitalverstümmelung), • bei Zwangsverheiratung und Bedrohung durch Ehrenmord, • bei Gewalt und Problemen in Ehe und Partnerschaft, • in Ausbeutungssituationen und • bei juristischen Problemen. Das Hilfespektrum der Beratung umfasst: • eine ausführliche Erstberatung, • eine psychosoziale Betreuung, • eine sichere Unterbringung in den SOLWODI-Schutzwohnungen, • Beratung und Begleitung von Opferzeuginnen in Menschenhandelsprozessen, • spezielle Beratung bei Zwangsheirat, • Vermittlung in Alphabetisierungs-und Deutschkursen sowie weiteren qualifi- zierenden Maßnahmen, • Unterstützung bei Wohnungs-und Arbeitssuche, • Integrationshilfen, • Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen, • eine spezialisierte Rückkehrberatung • aufsuchende Arbeit (Anlaufstelle „Bonner Straßenstrich“) Die Aufgabenstellung von SOLWODI rund um die Zielgruppe der Opfer von Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution ist eine gesamtgesellschaftliche und internationale Problematik. Mit der Fachberatungsstelle in der Maximilian- straße besteht zentral in Bonn für Frauen, die sich in Bonn und Umgebung auf- halten, die Möglichkeit, persönlicher Unterstützung durch zwei Fachberaterin- nen. In 2022 erreichten die Beratungsstelle 276 Erstkontakte aus 23 Ländern, sowohl betroffene Frauen, als auch Mitarbeitende anderer Organisationen so- wie besorgte Angehörige. Daraus resultierten insgesamt 28 Neufälle intensiver Beratung und Betreuung. Inklusive der 44 Fälle aus den Vorjahren wurden 2022 demnach 72 Frauen engmaschig begleitet. Aufgrund der besonderen Thematik ist die Ansprechbarkeit auch über die Bonner Stadtgrenzen hinaus wichtig. Zum einen gibt es in der Umgebung kein vergleichbares Angebot, zum anderen kann eine gewisse räumliche Distanz aus Sicherheitsgründen notwen- dig sein. In bestimmten Fällen stünde eine Abweisung in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen, schließlich sind Betroffene teilweise kriminellen, mafiösen Strukturen ausgesetzt. Zudem sieht SOLWODI die „Bereitstellung einer geeigneten und sicheren Unterbringung“ (Richtlinie 2011/36/EU zur Ver- hütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer) durch die Bundesstadt Bonn oft nicht ausreichend sichergestellt und organisiert in diesen Fällen eigeninitiativ bedarfsgerechte Unterbringungen außerhalb von Bonn, wobei die Beratung aber weiterhin durch die Bonner Fachkräfte fortge- führt wird. Bezüglich der aufsuchenden Arbeit auf dem Bonner Straßenstrich arbeitet SOLWODI mit anderen Kooperationspartnern zusammen, u.a. dem Gesund- heitsamt. Mehrmals im Monat werden von 20-24 Uhr Dienste in der „Anlaufstel- le Straßenstrich“ übernommen. Im Rahmen dieses niederschwelligen Angebots werden Kontakte geknüpft, Probleme erörtert und Hilfestellungen in behördli- chen Angelegenheiten gegeben. Aufgrund der überregionalen Relevanz der Thematik ist die Vernetzung unver-Seite 2 von 5 Seite 3 zichtbarer Bestandteil der Arbeit von SOLWODI, es wird an diversen Arbeits- kreisen, Gremien und Projekten teilgenommen, wie z.B. Runder Tisch NRW gegen Mädchenbeschneidung, Treffen der Fachberatungsstellen NRW- Arbeitskreis Opferschutz, Runder Tisch Straßenprostitution Bonn, EU-Projekt ACTIVATE (Verbesserte Identifizierung, Prävention und Unterstützung von Op- fern von Menschenhandel). Als überregional bekannte und agierende Institution verfügt SOLWODI über Möglichkeiten, zusätzlich zum kommunalen Zuschuss, projektgebundene Mittel sowie Spenden zu akquirieren. Zur Sicherstellung des Angebotes der Fachbe- ratungsstelle Bonn ist der kommunale Zuschuss jedoch dringend erforderlich und angemessen. Mithilfe der finanziellen Unterstützung dieses Angebots übernimmt die Bundesstadt Bonn Verantwortung gegenüber den Betroffenen aus Bonn und Umgebung und leistet einen Beitrag zur Integration aufgrund von sexualisierter Gewalt geflüchteter Frauen. Die Fachberatungsstelle Bonn wird neben der städtischen Förderung durch Eigenmittel des Dachverbands finanziert. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt. 2021: 71.400 EURO 2022: 72.830 EURO Hinweis Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö- gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson- derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer- gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder- höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2023 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vere ine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sons t. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 5 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 74.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 74.000,00 EU Haushaltsjahr 2024 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 4 von 5 Seite 5 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 74.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 74.000,00 EU Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de