← Vorlagen

240741 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz Verkehrsgrün Bonn-Bad Godesberg, Rüngsdorf und Plittersdorf

Nummer
240741
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
09.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 959 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.254 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
240741
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz
Verkehrsgrün Bonn-Bad Godesberg, Rüngsdorf
und Plittersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung Ver-
kehrsgrün in Bonn- Bad Godesberg, Rüngsdorf und Plittersdorf“ wird zuge-
stimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte in Bonn- Bad
Godesberg, Rüngsdorf und Plittersdorf.
Insgesamt werden 42 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Für die gesamte Maßnahme gilt, dass es zu keiner Reduzierung von Parkplatz-
flächen kommt.
Es werden keine weiteren Baumstandorte geschlossen.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Bad Godesberg, Rüngsdorf und Plitters-
dorf“
Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden sie in den „Allgemei-
nen Hinweisen zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen“.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichemSeite 1 von 7
Seite 2
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-1185 X VOB UVgO VgV August 2024 bis Dezember
2024
247.966,25 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Allgemeine Hinweise zur Ausfuehrung von Baumersatzpflanzungen
(öffentlich)
2 Baumliste Bad- Godesberg , Rüngsdorf, Plittersdorf (öffentlich)Seite 2 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und
Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar.
Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten,
Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere,
Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige
Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit
Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-,
bzw. Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften
Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der
Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumarten-
wechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende
Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot
zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstandorte wird, wo
immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche
Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt -
durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige
Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der
Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft
einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante
städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Bei
Unterschreitung des Abstands wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der Kanali-
sation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in denen
Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund des
hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort installiert.
Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen
Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind
ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann.
Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter
nicht wieder ersetzt werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich
ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen
müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich
von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in
den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem
Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben
im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich
beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt
sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.Seite 3 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach
etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der
Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut
geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose
Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher
Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der
Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation
erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils
die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem
Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume
gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktion möglichst lange am Standort
entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden
unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen
Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen
Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus
resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit
können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt
werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m.
Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die
Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen
FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt
eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je
nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten
Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben
auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung
zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben
die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der
Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten
Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz,
die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten
Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus
Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-
jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur
Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 4 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Juni 2024 ausgeschrieben und
nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden
Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann ab August 2024 und die
eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2024.Seite 5 von 7
Straße: Anzahl: Hausnummer: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Godesbergerstraße 3 Ggü. 7, Ggü. 15, Ggü. 15 Winterlinde Tilia cordata 'Greenspire'
Weißenburgstraße 1 Ggü. 19 Zierapfel Malus baccata 'Street Parade'
St. Augustinus- Straße 3 22, 39, 58 Baumhasel Corylus colurna
Wurzerstraße 2 25, 85 Krim- Linde Tilia x euchlora
Wurzerstraße 1 103 Platane Platanus x hispanica
Jahnallee 3 18,ggü. 19, ggü. 45a Spitzahorn Acer platanoides 'Olmstedt'
Jahnallee 2 ggü. 52, ggü. 52 Rotblühende Kastanie Aesculus carnea 'Briottii'
Stirzenhofstraße 3 13, 17, ggü.18 Scheinakazie Robinia pseudoacacia
Am Arndtpaltz 1 keine Hausnummer Platane Platanus x hispanica
Viktoriastraße 1 keine Hausnummer Spitzahorn Acer platanoides 'Emerald Queen'
Beethovenallee 4 55, ggü. 78, 81, 125 Chinesische Wildbirne Pyrus calleryana 'Chanticleer'
Beethovenallee 1 ggü. 75 Rosskastanie Aesculus hippocastanum 'Baumannii'
Wiedemannstraße 1 58 Hängebirke Betula pendula
Hofstraße 1 ohne Winterlinde Tilia cordata 'Greenspire'
Blumenaustraße 3 Ggü. 22, 5, 3 Feldahorn Acer campestre 'Elsrjk'
Am Lenkert 2 22, 24 Scheinakazie Robinia pseudoacacia
Am Lenkert 1 34 Nelken Kirche Prunus serulata 'Kanzan'
Dechant- Heimbach- Str. 1 37 Blumenesche Fraxinus ornus
Friedrich- Ebert- Straße 1 ggü.40 Baumhasel Corylus colurna
Quellenstraße 1 21 Spitzahorn Acer platanoides 'Royal Red'
Theodor- Heuss- Straße 2 2, 8 Amberbaum Liquidambar styracilflua 'Worpelsdorn'
Baumliste Bad- Godesberg, Rüngsdorf und PlittersdorfSeite 6 von 7
Theodor- Heuss- Straße 1 ggü. Röntgenstr. 19 Weißbirke Betula pendula
Vennerstraße 3 ggü.31, 33, 33 Spitzahorn Acer platanoides 'Olmstedt'
Summe 42Seite 7 von 7

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de