240734 · Beschlussvorlage
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europawahl 2024 in der Bundesstadt Bonn gemäß § 18 Absatz 2 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 69 der Europawahlordnung
Kerndaten
- Nummer
- 240734
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Stadtwahlausschusses Stadtwahlausschuss (Europawahl 2024) Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240734 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europawahl 2024 in der Bundesstadt Bonn gemäß § 18 Absatz 2 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 69 der Europawahlordnung Beratungsfolge Stadtwahlausschuss (Europawahl 2024) 13.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Das amtliche Wahlergebnis für die am 9. Juni 2024 durchgeführte Wahl zum Europäischen Parlament im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn wird nach rechnerischer Berichtigung von 6 Wahlniederschriften und Eingaben in das vorläufige Wahlergebnis wie folgt festgestellt: Anzahl Prozent Wahlberechtigte 232.294 Wählende 162.927 70,14 ungültige Stimmen 614 0,38 gültige Stimmen 162.313 99,62 CDU 39.964 24,62 GRÜNE 37.442 23,07 SPD 22.678 13,97 AfD 10.906 6,72 FDP 12.599 7,76 DIE LINKE 5.225 3,22 Die PARTEI 3.708 2,28 Tierschutzpartei 1.801 1,11 PIRATEN 842 0,52 Volt 11.598 7,15 FAMILIE 404 0,25 FREIE WÄHLER 883 0,54 ÖDP 619 0,38 BIG 835 0,51 MERA25 1.107 0,68 Tierschutz hier! 413 0,25Seite 1 von 3 Seite 2 PdH 528 0,33 HEIMAT 41 0,03 Bündnis C 172 0,11 Verjüngungsforschung 88 0,05 MENSCHLICHE WELT 120 0,07 MLPD 67 0,04 DKP 76 0,05 SGP 20 0,01 ABG 32 0,02 dieBasis 443 0,27 BÜNDNIS DEUTSCHLAND 531 0,33 BSW 6.378 3,93 DAVA 714 0,44 KLIMALISTE 156 0,1 LETZTE GENERATION 673 0,41 PDV 98 0,06 PdF 939 0,58 V-PARTEI³ 213 0,13 Das nach Wahlbezirken aufgeteilte Ergebnis liegt zur Einsichtnahme in der Sitzung aus. Begründung Gemäß § 69 Europawahlordnung wurden die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft. Nach den Wahlniederschriften wird das amtliche Endergebnis in der Bundesstadt Bonn zusammengestellt. Es ist 1. die Zahl der Wahlberechtigten 2. die Zahl der Wählenden, 3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen sowie 4. die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen festzustellen. Die Niederschrift und das festgestellte amtliche Endergebnis sind von der Stadtwahlleiterin beziehungsweise von ihrem Stellvertreter, von allen Mitglieder des Stadtwahlausschusses, die an der Sitzung teilgenommen haben, und von dem Schriftführenden beziehungsweise dem stellvertretenden Schriftführenden zu unterzeichnen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de