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240734 · Beschlussvorlage

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europawahl 2024 in der Bundesstadt Bonn gemäß § 18 Absatz 2 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 69 der Europawahlordnung

Nummer
240734
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Stadtwahlausschusses 13.06.2024 Stadtwahlausschuss (Europawahl 2024) Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240734
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der
Europawahl 2024 in der Bundesstadt Bonn gemäß
§ 18 Absatz 2 des Europawahlgesetzes in
Verbindung mit § 69 der Europawahlordnung
Beratungsfolge
Stadtwahlausschuss (Europawahl 2024) 13.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das amtliche Wahlergebnis für die am 9. Juni 2024 durchgeführte Wahl zum
Europäischen Parlament im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn wird nach
rechnerischer Berichtigung von 6 Wahlniederschriften und Eingaben in das
vorläufige Wahlergebnis wie folgt festgestellt:
Anzahl Prozent
Wahlberechtigte 232.294
Wählende 162.927 70,14
ungültige Stimmen 614 0,38
gültige Stimmen 162.313 99,62
CDU 39.964 24,62
GRÜNE 37.442 23,07
SPD 22.678 13,97
AfD 10.906 6,72
FDP 12.599 7,76
DIE LINKE 5.225 3,22
Die PARTEI 3.708 2,28
Tierschutzpartei 1.801 1,11
PIRATEN 842 0,52
Volt 11.598 7,15
FAMILIE 404 0,25
FREIE WÄHLER 883 0,54
ÖDP 619 0,38
BIG 835 0,51
MERA25 1.107 0,68
Tierschutz hier! 413 0,25Seite 1 von 3
Seite 2
PdH 528 0,33
HEIMAT 41 0,03
Bündnis C 172 0,11
Verjüngungsforschung 88 0,05
MENSCHLICHE WELT 120 0,07
MLPD 67 0,04
DKP 76 0,05
SGP 20 0,01
ABG 32 0,02
dieBasis 443 0,27
BÜNDNIS
DEUTSCHLAND
531 0,33
BSW 6.378 3,93
DAVA 714 0,44
KLIMALISTE 156 0,1
LETZTE GENERATION 673 0,41
PDV 98 0,06
PdF 939 0,58
V-PARTEI³ 213 0,13
Das nach Wahlbezirken aufgeteilte Ergebnis liegt zur Einsichtnahme in der
Sitzung aus.
Begründung
Gemäß § 69 Europawahlordnung wurden die Wahlniederschriften der
Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft. Nach den
Wahlniederschriften wird das amtliche Endergebnis in der Bundesstadt Bonn
zusammengestellt.
Es ist
1. die Zahl der Wahlberechtigten
2. die Zahl der Wählenden,
3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen sowie
4. die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen
Stimmen
festzustellen.
Die Niederschrift und das festgestellte amtliche Endergebnis sind von der
Stadtwahlleiterin beziehungsweise von ihrem Stellvertreter, von allen Mitglieder
des Stadtwahlausschusses, die an der Sitzung teilgenommen haben, und von
dem Schriftführenden beziehungsweise dem stellvertretenden Schriftführenden
zu unterzeichnen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de