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240733-01 AA · Änderungsantrag

Einzäunung des Sportplatzes Plittersdorf Antrag zur Vorlage 240733

Nummer
240733-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240733 Einzäunung des Sportplatzes Plittersdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
240733-01 AA
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
30.10.2024, gez. BBM Wenzel
Einzäunung des Sportplatzes Plittersdorf
Antrag zur Vorlage 240733
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad
Godesberg am 30. Oktober 2024 vor einer Beschlussfassung dar, welche
Ausmaße und Beschaffenheit der Zaun haben soll, warum 33.000 Euro
Planungskosten für die Einfriedung gerechtfertigt sein sollen und wieso die
Gesamtkosten im Vergleich zu den bisherigen Maßnahmen an anderen
Sportplätzen hoch ausfallen.
Begründung
Die BBB-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Sportausschusses am 15. Februar
2024 mit der Ratsmehrheit und gegen die Stimmen von CDU und FDP
beschlossen (Vgl. Drucksache 232076), dass Sportaußenanlagen künftig
eingezäunt werden können, wenn es dort in der Vergangenheit zu erheblichen
Schäden durch Vandalismus gekommen ist und sich die nutzenden Vereine
künftig bereit erklären, den Schließdienst zu den in der Benutzungszeitordnung
festgelegten Öffnungszeiten sicherzustellen.
Entsprechend unseres Votums aus Februar und dem unstrittigen Vorliegen der
Voraussetzungen für die Einfriedung des in Rede stehenden Plittersdorfer
Platzes, befürworten wir grundsätzlich den Bau einer dortigen Zaunanlage.
Dem Beschlussvorschlag der Oberbürgermeisterin kann in der vorliegenden
Form indes nicht ohne zusätzliche plausibele Ausführungen gefolgt werden, da
die geschätzten Gesamtkosten (215.000 EUR) überzeichnet und der recht
hohe Planungskostenbetrag (33.000 EUR) daran als kaum tragbar erscheinen.
Die Planung einer üblichen Zaunanlage um einen Sportplatz erfordert ganz
sicher nicht eine umfangreiche oder gar schöpferische Arbeit und auch keine
statischen Berechnungen, die den genannten Betrag rechtfertigen könnten.
Zumal die Stadt Bonn solche Anlagen bereits mehrfach erstellt hat oder hat
erstellen lassen und auf Planunterlagen, die bei der Verwaltung selbst
unzweifelhaft vorliegen, zurückgreifen könnte.Seite 1 von 2
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Zum Vergleich:
- Im Bericht zum Pilotprojekt zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von
Kunstrasenplätzen (Vgl. Anlage zu Drucksache 232076) wurde unter Punkt 5
(„Start des Projektes und Kosten der Einfriedungen“) von der
Oberbürgermeisterin ausgeführt, dass die ab 2020 begonnenen und bis 2022
fertiggestellten Einzäunungen der Sportplätze Friesdorf, Roleber, Oberkassel,
Endenich und Ippendorf Gesamtkosten von 197.932,47 EUR verursachten.
- Als es im Jahr 2022 weiter darum ging, die vorhandene Zaunanlage um den
Sportplatz Lengsdorf durch stabile Stabgittermatten zu ersetzen, um somit
ausreichend Schutz für die Sportstätte zu gewährleisten, beliefen sich die
voraussichtlichen Kosten, die durch ein Büro für Landschaftsarchitektur
ermittelt wurden, auf knapp 80.000 EUR zzgl. Planungskosten.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass in der Beschlussvorlage für die BV
Bad Godesberg jegliche Informationen zur Höhe oder sonstigen Beschaffenheit
der mit 215.000 EUR Gesamtkosten angesetzten Zaunanlage fehlen.
Kaum ein vernünftiger Bürger dieser Stadt dürfte wohl Jemanden mit der
Planung eines wie auch immer gearteten Gewerkes für Haus und Hof
beauftragen, ohne vorher die wichtigsten Eckdaten dafür festzuschreiben und
den Kostenansatz zu hinterfragen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de