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240729 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Kindern mehr Freiraum gewähren: Schulhöfe und Spielplätze sollten keine Parkplätze sein

Nummer
240729
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
24.04.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.04.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240729-01 ST Kindern mehr Freiraum gewähren: Schulhöfe und Spielplätze sollten keine Parkplätze sein
  2. 240729-02 ST Bürgerantrag: Kindern mehr Freiraum gewähren: Schulhöfe und Spielplätze sollten keine Parkplätze sein

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240729
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
23.04.2024
Bürgerantrag: Kindern mehr Freiraum gewähren:
Schulhöfe und Spielplätze sollten keine Parkplätze
sein
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Es wird daher folgendes beantragt:
1. Die Parkplätze auf dem Schulhof der Marienschule werden abgeschafft. Die
nicht mehr zeitgemäße, über zwanzig Jahre alte Ausnahmeregelung vom
19.03.2002 des Hauptausschusses (DS.Nr. 0210075EB2) wird aufgehoben.
2. Der entstandene Freiraum wird für Schülerinnen, Schüler und Spielplatzbe-
suchende genutzt. Ggfs. können bei Bedarf Fahrradstellplätze für Lehrpersonal
zusätzlich eingerichtet werden.
3. Für das Beliefern sowie Be- und Entladevorgänge ist weiterhin das Befahren
ausnahmsweise möglich, für die Schulleiter:Innen wird eine Abstellmöglichkeit
als Ausnahmeparkgenehmigung ermöglicht.
4. Lehrende können alternativ in der fünf Gehminuten entfernten Stadthausga-
rage oder auf sonstigen nahen städtischen Flächen Parkgelegenheiten wahr-
nehmen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 6
Seite 2
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Ausführung zum Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 6
Betreff
Schulhöfe keine Parkplätze, sondern Spielplätze für Bewegung
Ihr Antrag
Siehe beiliegende Ausführungen "Kindern mehr Freiraum gewähren"
Begründung des Antrags
Jede Behinderung von Bewegung ist nicht gesundheitsförderlich, für jeden der sich zu wenig bewegt steigt das
Unfallrisiko,
in der Schule sitzen Kinder und Jugendliche zu viel, das Bewegung steigert das Wohlbefinden und hilft dem Kopf.
Schulhöfe dienen dieser Bewegung und dürfen daher in Ihrer Nutzung nicht beschränkt werden.
Auch nach Schulschluss sind Schulhöfe sichere Treff- und Bewegungsorte, die Kindern- und Jugendlichen
vorbehalten sein sollten.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 6
Bürger*Innenantrag
Kindern mehr Freiraum gewähren: Schulhöfe und Spielplätze
sollten keine Parkplätze sein.
Abbildung 1. Parkplätze auf Spielplätzen gibt es in dieser Form nur in der Altstadt, und damit
gerade dort, wo Kindern besonders wenig Freiraum zur Verfügung steht.
Bildnachweis: Google Street View
„Insbesondere in den Innenstadtbereichen und den Offenen Ganztagsschulen sollten
Schulhöfe Spielplätze und keine Parkplätze sein!“
(aus: Große Anfrage zur Marienschule von AM Dörner, Bündnis 90 / GRÜNE v. 28.8.2007.
Drucksachen-Nr. 0712372)
Es wird daher folgendes beantragt:
1. Die Parkplätze auf dem Schulhof der Marienschule werden abgeschafft. Die nicht
mehr zeitgemäße, über zwanzig Jahre alte Ausnahmeregelung vom 19.03.2002 des
Hauptausschusses (DS.Nr. 0210075EB2) wird aufgehoben.
2. Der entstandene Freiraum wird für Schülerinnen, Schüler und Spielplatzbesuchende
genutzt. Ggfs. können bei Bedarf Fahrradstellplätze für Lehrpersonal zusätzlich
eingerichtet werden.
3. Für das Beliefern sowie Be- und Entladevorgänge ist weiterhin das Befahren
ausnahmsweise möglich, für die Schulleiter:Innen wird eine Abstellmöglichkeit als
Ausnahmeparkgenehmigung ermöglicht.
4. Lehrende können alternativ in der fünf Gehminuten entfernten Stadthausgarage oder
auf sonstigen nahen städtischen Flächen Parkgelegenheiten wahrnehmen.Seite 4 von 6
Begründung und Anlagen (nächste Seite):
1. Die Parkplätze auf dem Schulhof und Spielplatz nehmen einen unverhältnismäßig
großen Teil der Fläche, über 20%, ein.
2. Zusätzliche Autos werden oft verbotswidrig abgestellt (Abbildung 2, 3), die Schulhof-
und Spielplatznutzung ist dann erheblich eingeschränkt.
3. Privilegien für Autofahrer, noch dazu auf Schulhöfen und Spielplätzen, die eigentlich
Kindern zur Verfügung stehen sollten, sind in der heutigen Zeit nicht mehr vertretbar.
4. Die veraltete Begründung, Lehrer müssten dicke Aktentaschen mit Material in die
Schule schleppen, entfällt aufgrund der auch in Bonn sich allmählich entwickelnden
Digitalisierung.
5. Lehrer:*Innen könnten, sofern sie noch mit dem Auto anreisen müssen, im
nahegelegenen (fußläufig 5 Minuten entfernten) Stadthaus parken.
6. Die Feuerwehrzufahrt zum hinteren Gebäudeteil ist im Brandfall nicht möglich, weil
parkende Autos die Zufahrt behindern.
Abbildung 2 und 3, Bildnachweis: eigene Fotos der Antragstellerin
Problem zugeparkter Schulhof und Spielplatz: Kfz werden oft außerhalb der Parktaschen verbotswidrig
auf dem gesamten Schulhof abgestellt. Freiraum für Kinder entfällt, Spielmöglichkeiten sind stark
eingeschränkt.Seite 5 von 6
Abbildung 4, Bildnachweis: eigenes Foto der Antragstellerin
Überbelegung Schulhof, zugeparkte Feuerwehrzufahrt zum Schulgebäude während des Schulbetriebes.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de