240726-05 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag - CDU: Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 240726
Kerndaten
- Nummer
- 240726-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Poststraße
- Münsterplatz
- Martinsplatz
- Königswinterer Straße
- Maarstraße
- Gerhardstraße
- Markt
- Am Weidenbach
- Basketsring
- Drachenburgstraße
- Am Dinaswerk
- Bornheimer Straße
- Endenicher Straße
- Lengsdorf
- Duisdorf
- Lannesdorf
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240726-05 AA Antragsteller/in: Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 06.05.2025 Änderungsantrag - CDU: Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 240726 Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Nr. 1 und 2 unverändert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Offenlage des Entwurfes des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (12/24) folgende Änderungen zu prüfen und mit einer Stellungnahme zum abschließenden Beschluss vorzulegen: 3.1 Zu Kapitel 6 Zentrenkonzept Stadtbezirk Bonn, Innenstadtzentrum, S. 61 und 62 · Poststraße und Münsterplatz werden von der Nebenlage zur Hauptlage hochgestuft, nur der Bereich Martinsplatz verbleibt als Nebenlage. · Die verkehrliche Erreichbarkeit der Innenstadt wird von der Idealbewertung „sehr gut/positiv“ auf die zweitbeste Bewertung „gut/positiv“ reduziert. 3.2 Zu Kapitel 8 Ergänzungsstandortkonzept Es werden folgende Ergänzungsstandorte in ihrer Abgrenzung so abgerundet, dass unmittelbar angrenzend vorhandene untergeordnete Nahversorgungsbetriebe einbezogen werden: · Stadtbezirk Beuel, S. 164, Erweiterung ES Königswinterer Straße um den nördlich angrenzenden Betrieb ALDI Süd, Maarstr. 3 · Stadtbezirk Beuel, S. 165, Erweiterung ES Gerhardstraße um die nordwestlich angrenzenden Betriebe ALDI-Süd und DM-Markt, Gerhardstr. 1 Es wird folgender neuer Ergänzungsstandort aufgenommen: · Stadtbezirk Hardtberg, S. 166, BIKE-DISCOUNT MEGASTORE, Auf dem Kirchbüchel 6 3.3Seite 1 von 4 Seite 2 Neues Kapitel Besondere Standorte in nicht integrierten Einzellagen Nach Kapitel 8 wird ein Kapitel „Besondere Standorte in nicht integrierten Einzellagen“ eingefügt, in dem von der Größe besonders bedeutsame nicht integrierte Standorte von Einzelbetriebe oder Agglomerationen mit innenstadtoder nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufgeführt werden. Die Standorte sind in ihren Auswirkungen zu bewerten und es sind Planungsempfehlungen zu geben. Folgende Standorte sind aufzunehmen: · Stadtbezirk Beuel, REWE-Center, Am Weidenbach 31 · Stadtbezirk Hardtberg, Agglomeration EDEKA-Center am Basketsring mit DMMarkt und LIDL Folgender Ergänzungsstandort mit nahezu rein nahversorgungsrelevantem Sortiment ist dieser Standortkategorie neu zuzuordnen: · Stadtbezirk Bad Godesberg, Agglomeration ALDI Süd, HIT Drachenburgstr. 3 und 14, TRINKGUT / FRESSNAPF, Am Dinaswerk 4 sowie ergänzend LIDL, Drachenburgstr. 7 Begründung 3.1 Zentrenkonzept Innenstadtzentrum Die Einstufung der Poststraße als Nebenlage entspricht nicht der städtebaulichen Zielsetzung für die Innenstadtplanung. Mit der Überplanung des „Bonner Lochs“ sollte die Innenstadt näher an den Bahnhof heranrücken und der Auftakt der Poststraße funktional und städtebaulich aufgewertet werden. Mit einer Qualifizierung als Nebenlage gibt sich die CDU-Fraktion nicht zufrieden. Diese Einstufung wird weder dem planungspolitischen Anspruch und noch dem erreichten Planungsstand gerecht. Auch der Münsterplatz mit den regelmäßig dort durchgeführten Veranstaltungen zählt als zentraler historischer Mittelpunkt Bonns zur Hauptlage der Innenstadt. Die Vergabe der Bestbewertung der Innenstadt hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit überrascht, auch wenn zu konstatieren ist, dass es in der Bewertung unterschiedliche politische Sichtweisen gibt. Doch die Zerschneidung des Stadtgebietes durch den Rhein und die srheinische Eisenbahnstrecke mit der Folge einer Kanalisierung des Verkehrs auf wenige Querungsstellen schafft bereits per se keine idealen verkehrlichen Voraussetzungen. Die Überlastung des Straßennetzes auch in der Innenstadt ist daher verknüpft mit anderen Gründen leider kein seltenes Ereignis und führt aus Sicht der CDU-Fraktion zur Relativierung der Spitzenbewertung. 3.2 Ergänzungsstandortkonzept Bis auf die Ergänzungsstandorte ES Königswinterer Straße und ES Gerhardstraße sind an allen Standorten angrenzende nahversorgungsrelevante Betriebe richtiger Weise in den Standort mit einbezogen worden, da diese den Standort als Agglomeration prägen unter Beibehaltung des Schwerpunkts auf nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevanten Nutzungen. DieserSeite 2 von 4 Seite 3 Nutzungsmix mit den (Neben)sortimenten von Bau- und Möbelmärkten steigert die Attraktivität auch aus Kundensicht und sollte insbesondere in den Bestandssituationen berücksichtigt werden. In diesem Sinne soll die Standortabgrenzung durch die vorgeschlagene Anpassung vereinheitlicht werden, sodass in der Gerhardstraße der ALDI- und DM-Markt und in der Königswinterer Straße der ALDI-Markt Maarstraße 3 in die Standorte einbezogen werden. Im Gegensatz zum LIDL-Standort Maarstraße 48 ist der ALDI-Standort dort seit Jahrzehnten etabliert und war 2019 Gegenstand eines positiven Zielbeschlusses des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz mit der Absicht, direkt neben ALDI die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für eine ergänzende Bebauung mit gemischter Nutzung aus Einzelhandel und Dienstleistungen im EG sowie Büronutzung in den Obergeschossen (DS 1910645). Das BEHZ sollte auch vor dem Hintergrund dieser Nutzungsperspektive klare Aussagen machen. Der BIKE-DISCONT MEGASTORE in Lengsdorf hat mit der Erweiterung von FAHRRAD XXL FELD in St. Augustin gesteigerte regionale Konkurrenz bekommen. Die städtebaulichen Bedenken der Bundesstadt Bonn blieben in den Regionalplanänderungs- und Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund unberücksichtigt, dass die Betriebsform flächenintensiver Megastores in integrierten Lagen nicht umsetzbar ist. Somit steht auch die Absicht, Fahrräder und Zubehör in der Bonner Sortimentsliste weiterhin als zentrenrelevant einzustufen, einer Ausweisung als Ergänzungsstandort nicht entgegen. Vielmehr bedarf es einer Absicherung des Standorts auch im Hinblick auf die zukünftige Konkurrenzfähigkeit des Betriebes. 3.3 Besondere Standorte in nicht integrierten Einzellagen Der vorliegende Entwurf für das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept erwähnt in Kapitel 11 „Umsetzung und Fortschreibung“ im Zusammenhang mit der Zulassung von Vorhaben kurz, dass neben den im räumlichen Konzept dargestellten Standortlagen noch weitere Betriebe in Einzellage bestehen. Eine planerische Steuerung dieser Betriebe ist i. d. R. nicht erforderlich, da von ihnen keine schädlichen städtebaulichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO ausgehen. Unverständlich ist jedoch, wenn darunter Einzelhandelsbetriebe und -agglomerationen unter den Tisch fallen, die zu den größten im Stadtgebiet zählen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Kaufkraftverteilung und die Entwicklungsmöglichkeiten in den ausgewiesenen Versorgungsbereichen sollten diese Standorte mit betrachtet werden. Und es sollten Planungsempfehlungen gegeben werden, da diese Standorte im Sinne der übergeordneten Planung und des Einzelhandelserlasses nicht dem Ziel einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung entsprechen. Gleichwohl sind die Betriebe aber zulässiger Weise planungsrechtlich errichtet und genießen demzufolge Bestandsschutz. Sie entsprechen auch dem heutigen Einkaufsverhalten eines großen Teils der Bevölkerung, die einen Wocheneinkauf bevorzugt oder auf diesen angewiesen ist. Daher haben auch großflächige Betriebsformen aus Sicht der CDU-Fraktion in gewissem Umfang ihre Existenzberechtigung. Das BEZK lässt aber eine Auseinandersetzung mit der räumlich-funktionalen Arbeitsteilung der unterschiedlichen Betriebsformen in der Konzeptdarstellung vermissen.Seite 3 von 4 Seite 4 Es wird daher angeregt, das 2.400 qm große EDEKA-Center im Basketsring in Duisdorf einschließlich LIDL- und DM-Markt sowie das REWE-Center in BonnBeuel Am Weidenbach mit 8.200 qm Verkaufsfläche positiv bestandserhaltend einzuordnen. Dass im Steckbrief zu dem Standort im Anhang keine markanten Entwicklungen seit 2012 verzeichnet sind, ist offenkundig falsch, da der Markt in den Jahren 2018-2020 zu einem quantitativ und qualitativ höchste Ansprüche erfüllenden Einkaufs-Center umgebaut worden ist. Das REWE-Center Beuel, das größte in ganz NRW, erfüllt die Betriebstypik eines SB-Warenhauses und ist im Konzept ebenso darzustellen wie das EDEKA-Center in Duisdorf. Die größten großflächigen Einkaufs-Center finden sich auch in den räumlich dargestellten Ergänzungsstandorten, sind dort quasi versteckt in Kombination mit flächenintensiven Baumärkten wie z. B. das EDEKA-Center mit dem OBI Baumarkt in der Bornheimer Straße. Eine unterordnende Rolle ist allerdings bei 3.500 qm Verkaufsfläche nicht gegeben. Auch bei den Ergänzungsstandorten wäre eine offenere Auseinandersetzung in dem Konzept wünschenswert, um die wahre Realität der Einzelhandelslandschaft abzubilden, anstatt diese Betriebe zu verstecken oder krampfhaft Nah- oder Ergänzungsstandorten zuzuordnen, wie bei der Agglomeration von EDEKA, ALDI, LIDL und BAUHAUS an der Endenicher Straße. Eine Sonderstellung unter den nicht integrierten Ergänzungsstandorten nimmt der Standort Drachenburgstraße mit dem Leitbetrieb HIT in Lannesdorf ein. Es wäre systematisch sinnvoll, den Standort in die neu vorgeschlagene Kategorie der besonderen Standorte in Einzellage aufzunehmen, obwohl der Standort im Vergleich zu den beiden anderen Standorten weniger hochwertig und verfestigt in Erscheinung tritt. Auch hier sollten individuelle Planungsempfehlungen nicht fehlen. Redaktionelle Anmerkung: Der Lesbarkeit würde es sehr helfen, wenn die Anhänge auch Seitenzahlen erhielten, am besten zusammen mit einer bezeichnenden Unterzeile. Im Glossar sollten auch die verwendeten Abkürzungen genannt werden. Unter Nr. 7.5.3 muss es „Nahversorgungskonzept“ statt „Nachversorgungskonzept“ heißen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de