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240726-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Nummer
240726-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240726 Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

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Änderungsantrag
öffentlich
240726-03 AA
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
Jutta Acar
11.03.2025
BBB-Änderungsantrag: Fortschreibung des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss
der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Ziffer 2 des Beschlussvorschlags wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur öffentlichen Auslegung in
geeigneter für Bürgerinnen und Bürger verständlicher Weise über die
Inhalte der Fortschreibung zu informieren. Auf die Möglichkeit der Abgabe
von Anregungen und Stellungnahmen ist verstärkt über sämtliche
üblichen Informationskanäle (bonn-macht-mit, städt. Newsletter, Hinweis
im General Anzeiger Bonn usw.) hinzuweisen.
2. Der zwischen dem ortsfremden Auftragnehmer und dem Stadtplanungsamt
Bonn entwickelte Entwurf für Bad Godesberg (Punkt 6.2.2.2) wird dahingehend
geändert, dass die dort ausgesprochenen Entwicklungs-Empfehlungen wie folgt
(Änderungen durch Fettdruck bzw. durch Streichung kenntlich gemacht)
angepasst werden:
2.1 Innenstadt von Bad Godesberg (ab Seite 91 der Anlage)
• Zentraler Versorgungsstandort für den Stadtbezirk Bad Godesberg und
angrenzende Bereiche mit kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsgütern
• Sicherung der vorhandenen Angebotsstrukturen gemäß der Einstufung als
Bezirkszentrum
• Qualitative Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes– Nutzungen
• Wichtig: Ergänzung der Versorgungsfunktion des Innenstadtzentrums <->
Wechselwirkungen zu beachten
• Erhalt Verbesserung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Gastronomie
und Dienstleistung mit Schwerpunkt auf vermehrte Ansiedlung vonSeite 1 von 3
Seite 2
Fachgeschäften, Erhalt der ethnischen Angebote als Alleinstellungsmerkmal ,
• Schaffung von marktadäquaten und zukunftsfähigen Flächen/Potenzialflächen
ggf. auch durch Flächenzusammen
• Stärkere Belebung des Theaterplatzes, z.B. durch gestalterisch
ansprechendere Außengastronomie, Veranstaltungen, Verlagerung des
Wochenmarktes
• Aufwertungsmaßnahmen hinsichtlich des öffentlichen Raums (Grünflächen,
Möblierung, Aufenthaltsqualität) und der Immobilienqualität
(Fassadengestaltung, Werbeanlagen- und Schaufenstergestaltung) und
insbesondere die Erneuerung der in Teilen abgängigen Fußgängerzone
sind schnellstmöglich umzusetzen – werden im Zuge der Umsetzung des
ISEK Innenstadt Bad Godesberg wird Neugestaltung der Fußgängerzone
erfolgen.
• Das Stadtplanungsamt, die Wirtschaftsförderung und das
Zentrenmanagement Bad Godesberg initiieren einen nachhaltigen
Austausch mit den ansässigen Immobilieneigentümern von Ladenflächen
mit dem Ziel, dort Bewusstsein für ein verantwortliches Mitwirken an der
künftigen Funktionsmischung, der Attraktivität und Kaufkraft zu schaffen.
• Rückführung ausufernder Außengastronomie insbesondere entlang der
Koblenzer Straße und Entfernen der Zeltbauten zwischen den Pavillons
vor dem Theater
2.2 Mehlem (ab Seite 94 der Anlage)
• Erhalt und Stärkung der bestehenden Angebotsstrukturen gemäß der
Einstufung als Quartierszentrum
• Stärkung des Nahversorgungsangebotes unter Nutzung der Potenzialfläche
• branchenspezifische Abrundung des Angebotes– mittelfristiger Bedarf– auch
durch Nachnutzung der Leerstände
• Erhalt der Nutzungsmischung aus Einzelhandel und zentrenergänzenden
Funktionen
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung erfolgt eine Verkleinerung des
Quartierszentrums Mehlem im Bereich westlich der Mainzer Straße sowie
der gesamten Schloßallee unter Verzicht auf die dortige Potenzialfläche.
2.3 Heiderhof (ab Seite 99 der Anlage)
• Erhalt und Stärkung der bestehenden Angebotsstrukturen gemäß der
Einstufung als Nahversorgungszentrum
• Stärkung des Standortes durch die nahversorgungsrelevanten Planvorhaben
• Fokus auf nahversorgungsrelevante Sortimente, dabei insbesondere
bedarfsorientierte Angebotsergänzung
• Der Zentrenbereich wird um die westlich des Akazienweges gelegeneSeite 2 von 3
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Grünfläche reduziert
2.4 Lannesdorf (ab Seite 102 der Anlage)
• Erhalt und Stärkung der bestehenden Angebotsstrukturen gemäß der
Einstufung als Nahversorgungszentrum
• Stärkung des Standortes durch Umsetzung der nahversorgungsrelevanten
Planvorhaben eines sich ausschließlich an der Lannesdorfer
Mantelbevölkerung orientierenden Marktes unter Verzicht auf den
geplanten Mietskasernenbau in direkter Nachbarschaft
• Fokus auf nahversorgungsrelevante Sortimente, dabei insbesondere
bedarfsorientierte Angebotsergänzung
• Förderung von zentrenergänzenden Funktionen
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de