240722-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Stiftsstraße auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
Kerndaten
- Nummer
- 240722-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240722-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Stiftsstraße auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme der Verwaltung: Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO sind für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm die Lärmschutz Richtlinien StV maßgeblich. Danach orientieren sich die Werte, bei denen ein subjektiver Anspruch auf Maßnahmen besteht zunächst nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS). Für die Stiftsstraße zwischen Niederkasseler Str. und Am Ledenhof liegen der Verwaltung keine Berechnungen nach RLS vor. Eine Berechnung nach RLS kann aufgrund fehlender Kapazitäten in absehbarer Zeit nicht durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung die Berechnung nach RLS durch ein externes Fachbüro veranlassen. Die Beauftragung einer solchen Berechnung kann nur in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und Personalressourcen für das Vergabeverfahren erfolgen. Hinweise zur Berechnung der Umgebungslärmkarten 2017 und 2022: In Europa ist seit dem 31. Dezember 2018 das harmonisierte Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU vorgeschrieben, dass in der 4. Runde der Lärmkartierung 2022 zum ersten Mal angewendet wird. Daher sind die aktuellen Lärmkarten nicht direkt mit den Lärmkarten vorheriger Runden vergleichbar. Im Rahmen der aktuellen Umgebungslärmkartierung wurden die Lärmindizes mit der nach CNOSSOS-EU eingeführten Berechnungsmethode für Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB) berechnet. Der Lärmindex LDEN liegt danach an den Wohngebäuden in der Stiftsstraße zwischen Niederkasseler Str. und Am Ledenhof bei bis zu 71,1 dB(A), wobei der LDEN an insgesamt 2 Gebäuden 70 dB(A) überschreitet. Der LNight liegt bei bis zu 64,1 dB(A), an insgesamt 7 Wohngebäuden überschreitet der LNight 60 dB(A). Der LNight beschreibt die Belastung in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr, der LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wieder. Es lassen sich aus den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung allerdingsSeite 1 von 2 Seite 2 keine Pegel nach RLS ableiten, so dass derzeit keine Hinweise auf Überschreitungen nach RLS vorliegen (siehe auch Drucksache 221539). Weitere Informationen zu den verschiedenen Berechnungsverfahren finden sich unter anderem im Abschlussbericht "Vergleichsrechnungen für die EU- Umgebungslärmrichtlinie" herausgegeben vom Umweltbundesamt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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