← Vorlagen

240722-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Stiftsstraße auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

Nummer
240722-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240722 Bürgerantrag: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Stiftsstraße auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.628 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240722-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit in der Stiftsstraße auf
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO sind für Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm die Lärmschutz Richtlinien StV
maßgeblich. Danach orientieren sich die Werte, bei denen ein subjektiver
Anspruch auf Maßnahmen besteht zunächst nach den Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen (RLS).
Für die Stiftsstraße zwischen Niederkasseler Str. und Am Ledenhof liegen der
Verwaltung keine Berechnungen nach RLS vor. Eine Berechnung nach RLS
kann aufgrund fehlender Kapazitäten in absehbarer Zeit nicht durch die
Verwaltung durchgeführt werden. Die Verwaltung wird bei entsprechender
Beschlussfassung die Berechnung nach RLS durch ein externes Fachbüro
veranlassen. Die Beauftragung einer solchen Berechnung kann nur in
Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und
Personalressourcen für das Vergabeverfahren erfolgen.
Hinweise zur Berechnung der Umgebungslärmkarten 2017 und 2022:
In Europa ist seit dem 31. Dezember 2018 das harmonisierte
Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU vorgeschrieben, dass in der 4. Runde
der Lärmkartierung 2022 zum ersten Mal angewendet wird. Daher sind die
aktuellen Lärmkarten nicht direkt mit den Lärmkarten vorheriger Runden
vergleichbar.
Im Rahmen der aktuellen Umgebungslärmkartierung wurden die Lärmindizes
mit der nach CNOSSOS-EU eingeführten Berechnungsmethode für
Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB) berechnet. Der Lärmindex
LDEN liegt danach an den Wohngebäuden in der Stiftsstraße zwischen
Niederkasseler Str. und Am Ledenhof bei bis zu 71,1 dB(A), wobei der LDEN
an insgesamt 2 Gebäuden 70 dB(A) überschreitet. Der LNight liegt bei bis zu
64,1 dB(A), an insgesamt 7 Wohngebäuden überschreitet der LNight 60 dB(A).
Der LNight beschreibt die Belastung in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr, der
LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wieder.
Es lassen sich aus den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung allerdingsSeite 1 von 2
Seite 2
keine Pegel nach RLS ableiten, so dass derzeit keine Hinweise auf
Überschreitungen nach RLS vorliegen (siehe auch Drucksache 221539).
Weitere Informationen zu den verschiedenen Berechnungsverfahren finden
sich unter anderem im Abschlussbericht "Vergleichsrechnungen für die EU-
Umgebungslärmrichtlinie" herausgegeben vom Umweltbundesamt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de