240721-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Frankenbadsanierung - Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen
Kerndaten
- Nummer
- 240721-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240721-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV 22.04.2024 Bürgerantrag: Frankenbadsanierung - Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1. Die Finanzierung des Baudenkmals Frankenbad bleibt auch in Zukunft gesi- chert. Dementsprechend werden im Doppelhaushalt 2025/2026 die in der Haushaltsstelle für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bon- ner Bäderlandschaft (130 Mio. Euro) für die Sanierung des Frankenbads ent- haltenen 34 Mio. Euro zweckgebunden für das Frankenbad gesichert und nicht zur Deckung der Finanzierungslücken beim aufwendigen Neubau des Kurfürs- tenbads mit einem Wellnessbereich / Saunalandschaft, der Erweiterung des Hardtbergbads zu einem Familienbad mit Rutschen etc. oder zur Erweiterung des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken genutzt. Die Verwaltung hat die Mittel für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuord- nung der Bonner Bäderlandschaft in einer gemeinsamen Finanzstelle - der Pauschale Bäderkonzept - abgebildet, damit die Mittel zur Finanzierung dieser komplexen, mehrjährigen Bauprojekte entsprechend der jeweils anstehenden Leistungsphasen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen und es nicht zu Verzöge- rungen kommt, weil Budgets verlagert werden müssen. Eine Zweckbindung der für die Sanierung des Frankenbades vorgesehenen Mittel würde dieses Finan- zierungsmodell gefährden und kann daher nicht empfohlen werden. Zu 2. Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die Haushaltsmittel für die Franken- badsanierung entsprechend der realen Kostenentwicklung bei den anderen Hallenbädern (Kurfürstenbad und Hardtberg) im Doppelhaushalt 2025/2026 angepasst und damit auf 64 Mio. Euro verdoppelt, mindestens aber an die ge- stiegenen Baukosten entsprechend den Steigerungsraten des Baupreisindex seit der letzten Kostenschätzung (34 Mio. Euro) angepasst werden. Im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird die gewünschte Erhöhung der Pauschale Bäderkonzept (Finanzstelle 5520008038000) in die Beratungen derSeite 1 von 3 Seite 2 Haushaltssatzung 2025/26 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2027-2029 eingebracht. Zu 3. Aufbauend auf dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022, Drucksache-Nr. 211626- 04, zur Beschleunigung von Planung und Sanierung des Frankenbads wird die Verwaltung beauftragt, die Vergabe sämtlicher Planungs- und Bauleistungen im Paket entsprechend dem im Link beschriebenen SEP-Vergabevertragsmodell des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zu beauftragen. Sofern sich die Verwaltung nicht in der Lage sieht, das SEP-Vergabevertragsmodell selbst durchzuführen, sollen Externe zur Hilfe gezogen werden. Das vom Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW als SEP bezeichnete Modell beschreibt die schlüsselfertige Errichtung mit integrierter Planung bei der sämt- liche Planungs- und Bauleistungen im Paket an einen Totalunternehmer verge- ben werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer funktionalen Leistungsbe- schreibung (FLB). Vergaberechtlich stellt dieses Modell eine Ausnahme von der losweisen Vergabe gemäß § 5 Abs. 2 EU VOB/A dar. Es ist zu begründen, dass wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Allgemeine Kostensteigerungen bzw. sich aus denkmalschutzrechtlichen Vor- schriften ergebende Verpflichtungen sind hier nicht maßgebend. Es muss ent- weder ein wirtschaftlicher Vergleich zwischen gewerkeweiser Vergabe und Ge- samtvergabe angestellt werden oder zwingende technische Gründe für das Zusammenfassen der Gewerke nachgewiesen werden. Ebenso ist das Ver- handlungsverfahren als Ausnahme zum offenen Verfahren zu begründen. Die Begründung muss konkret auf das Bauvorhaben abgestellt werden und im Zweifel einer vergaberechtlichen Nachprüfung standhalten. Insofern kann es sich allenfalls um einen Prüfauftrag handeln. Sofern die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt wird, wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass das SEP-Modell (Totalunternehmervergabe) regelmäßig bei Neubauten angewendet wird, da der Auftragnehmer die Baurisiken im Wesent- lichen selbst einschätzen, bewerten und tragen kann. Bei einem denkmalge- schützten Bestandsbau wird er diese Risiken mindestens in den Angebotspreis übernehmen bzw. sich Nachtragsoptionen einräumen lassen, die die Wirt- schaftlichkeit infrage stellen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.02 Schwimmhallen (BgA) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Auszahlungen 64.000.000 EUR 5520008038000/ 78.5300 32.000.000 EUR (Haushalt 25/26, MFP 27-29) EinzahlungenSeite 2 von 3 Seite 3 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de