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240721-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Frankenbadsanierung - Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen

Nummer
240721-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240721 Bürgerantrag: Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240721-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
22.04.2024
Bürgerantrag: Frankenbadsanierung -
Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt
2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025
sicherstellen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.
Die Finanzierung des Baudenkmals Frankenbad bleibt auch in Zukunft gesi-
chert. Dementsprechend werden im Doppelhaushalt 2025/2026 die in der
Haushaltsstelle für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bon-
ner Bäderlandschaft (130 Mio. Euro) für die Sanierung des Frankenbads ent-
haltenen 34 Mio. Euro zweckgebunden für das Frankenbad gesichert und nicht
zur Deckung der Finanzierungslücken beim aufwendigen Neubau des Kurfürs-
tenbads mit einem Wellnessbereich / Saunalandschaft, der Erweiterung des
Hardtbergbads zu einem Familienbad mit Rutschen etc. oder zur Erweiterung
des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken genutzt.
Die Verwaltung hat die Mittel für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuord-
nung der Bonner Bäderlandschaft in einer gemeinsamen Finanzstelle - der
Pauschale Bäderkonzept - abgebildet, damit die Mittel zur Finanzierung dieser
komplexen, mehrjährigen Bauprojekte entsprechend der jeweils anstehenden
Leistungsphasen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen und es nicht zu Verzöge-
rungen kommt, weil Budgets verlagert werden müssen. Eine Zweckbindung der
für die Sanierung des Frankenbades vorgesehenen Mittel würde dieses Finan-
zierungsmodell gefährden und kann daher nicht empfohlen werden.
Zu 2.
Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die Haushaltsmittel für die Franken-
badsanierung entsprechend der realen Kostenentwicklung bei den anderen
Hallenbädern (Kurfürstenbad und Hardtberg) im Doppelhaushalt 2025/2026
angepasst und damit auf 64 Mio. Euro verdoppelt, mindestens aber an die ge-
stiegenen Baukosten entsprechend den Steigerungsraten des Baupreisindex
seit der letzten Kostenschätzung (34 Mio. Euro) angepasst werden.
Im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird die gewünschte Erhöhung der
Pauschale Bäderkonzept (Finanzstelle 5520008038000) in die Beratungen derSeite 1 von 3
Seite 2
Haushaltssatzung 2025/26 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2027-2029
eingebracht.
Zu 3.
Aufbauend auf dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022, Drucksache-Nr. 211626-
04, zur Beschleunigung von Planung und Sanierung des Frankenbads wird die
Verwaltung beauftragt, die Vergabe sämtlicher Planungs- und Bauleistungen im
Paket entsprechend dem im Link beschriebenen SEP-Vergabevertragsmodell
des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zu beauftragen. Sofern
sich die Verwaltung nicht in der Lage sieht, das SEP-Vergabevertragsmodell
selbst durchzuführen, sollen Externe zur Hilfe gezogen werden.
Das vom Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW als SEP bezeichnete Modell
beschreibt die schlüsselfertige Errichtung mit integrierter Planung bei der sämt-
liche Planungs- und Bauleistungen im Paket an einen Totalunternehmer verge-
ben werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer funktionalen Leistungsbe-
schreibung (FLB). Vergaberechtlich stellt dieses Modell eine Ausnahme von der
losweisen Vergabe gemäß § 5 Abs. 2 EU VOB/A dar. Es ist zu begründen,
dass wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
Allgemeine Kostensteigerungen bzw. sich aus denkmalschutzrechtlichen Vor-
schriften ergebende Verpflichtungen sind hier nicht maßgebend. Es muss ent-
weder ein wirtschaftlicher Vergleich zwischen gewerkeweiser Vergabe und Ge-
samtvergabe angestellt werden oder zwingende technische Gründe für das
Zusammenfassen der Gewerke nachgewiesen werden. Ebenso ist das Ver-
handlungsverfahren als Ausnahme zum offenen Verfahren zu begründen. Die
Begründung muss konkret auf das Bauvorhaben abgestellt werden und im
Zweifel einer vergaberechtlichen Nachprüfung standhalten. Insofern kann es
sich allenfalls um einen Prüfauftrag handeln.
Sofern die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt wird, wird schon jetzt darauf
hingewiesen, dass das SEP-Modell (Totalunternehmervergabe) regelmäßig bei
Neubauten angewendet wird, da der Auftragnehmer die Baurisiken im Wesent-
lichen selbst einschätzen, bewerten und tragen kann. Bei einem denkmalge-
schützten Bestandsbau wird er diese Risiken mindestens in den Angebotspreis
übernehmen bzw. sich Nachtragsoptionen einräumen lassen, die die Wirt-
schaftlichkeit infrage stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.02 Schwimmhallen (BgA)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzustellen
Auszahlungen 64.000.000 EUR 5520008038000/
78.5300
32.000.000 EUR
(Haushalt 25/26, MFP 27-29)
EinzahlungenSeite 2 von 3
Seite 3
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de