← Vorlagen

240721 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen

Nummer
240721
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
29.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hardtbergbad Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Sportpark Nord Straße· Castell, Bonn
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 29.04.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.09.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 176,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240721-01 ST Bürgerantrag: Frankenbadsanierung - Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.895 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240721
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
22.04.2024
Bürgerantrag: Ausreichende Finanzierung im
Doppelhaushalt 2025/2026 sowie
Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, der Rat
möge nachfolgende Beschlüsse fassen:
1. Die Finanzierung des Baudenkmals Frankenbad bleibt auch in Zukunft gesi-
chert. Dementsprechend werden im Doppelhaushalt 2025/2026 die in der
Haushaltsstelle für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bon-
ner Bäderlandschaft (130 Mio. Euro) für die Sanierung des Frankenbads ent-
haltenen 34 Mio. Euro zweckgebunden für das Frankenbad gesichert und nicht
zur Deckung der Finanzierungslücken beim aufwendigen Neubau des Kurfürs-
tenbads mit einem Wellnessbereich / Saunalandschaft, der Erweiterung des
Hardtbergbads zu einem Familienbad mit Rutschen etc. oder zur Erweiterung
des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken genutzt.
2. Darüberhinaus beschließt der Rat, dass die Haushaltsmittel für die Franken-
badsanierung entsprechend der realen Kostenentwicklung bei den anderen
Hallenbädern (Kurfürstenbad und Hardtberg) im Doppelhaushalt 2025/2026
angepasst und damit auf 64 Mio. Euro verdoppelt, mindestens aber an die ge-
stiegenen Baukosten entsprechend den Steigerungsraten des Baupreisindex
seit der letzten Kostenschätzung (34 Mio. Euro) angepasst werden.
3. Aufbauend auf dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022, Drucksache-Nr.
211626-04, zur Beschleunigung von Planung und Sanierung des Frankenbads
wird die Verwaltung beauftragt, die Vergabe sämtlicher Planungs- und Bauleis-
tungen im Paket entsprechend dem im Link beschriebenen SEP-
Vergabevertragsmodell des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW)
zu beauftragen. Sofern sich die Verwaltung nicht in der Lage sieht, das SEP-
Vergabevertragsmodell selbst durchzuführen, sollen Externe zur Hilfe gezogen
werden.Seite 1 von 5
Seite 2
www.frankenbadfreunde.de/3https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/S
ervice_fuer_Auftragnehmer/Standards_Erlasse_Regelungen/SEP/definition-
sep-vertragsmodell.pdf
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 5
Bürgerantrag
Frankenbadsanierung: ausreichende Finanzierung im
Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn in 2025
sicherstellen
Bonn, 22.04.2024
Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, der
Rat möge nachfolgende Beschlüsse fassen:
1. Die Finanzierung des Baudenkmals Frankenbad bleibt auch in Zukunft
gesichert. Dementsprechend werden im Doppelhaushalt 2025/2026 die
in der Haushaltsstelle für die Umsetzung des Rahmenplans zur
Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (130 Mio. Euro) für die
Sanierung des Frankenbads enthaltenen 34 Mio. Euro zweckgebunden
für das Frankenbad gesichert und nicht zur Deckung der
Finanzierungslücken beim aufwendigen Neubau des Kurfürstenbads mit
einem Wellnessbereich / Saunalandschaft, der Erweiterung des
Hardtbergbads zu einem Familienbad mit Rutschen etc. oder zur
Erweiterung des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken genutzt.
2. Darüberhinaus beschließt der Rat, dass die Haushaltsmittel für die
Frankenbadsanierung entsprechend der realen Kostenentwicklung bei
den anderen Hallenbädern (Kurfürstenbad und Hardtberg) im
Doppelhaushalt 2025/2026 angepasst und damit auf 64 Mio. Euro
verdoppelt, mindestens aber an die gestiegenen Baukosten
entsprechend den Steigerungsraten des Baupreisindex seit der letzten
Kostenschätzung (34 Mio. Euro) angepasst werden.
3. Aufbauend auf dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022, Drucksache-Nr
211626-04, zur Beschleunigung von Planung und Sanierung des
Frankenbads wird die Verwaltung beauftragt, die Vergabe sämtlicher
Planungs- und Bauleistungen im Paket entsprechend dem im Link
beschriebenen SEP-Vergabevertragsmodell des Bau- und
Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zu beauftragen. Sofern sich die
Verwaltung nicht in der Lage sieht, das SEP-Vergabevertragsmodell
selbst durchzuführen, sollen Externe zur Hilfe gezogen werden.
www.frankenbadfreunde.de 1/3Seite 3 von 5
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/
Service_fuer_Auftragnehmer/Standards_Erlasse_Regelungen/SEP/
definition-sep-vertragsmodell.pdf
Begründung
zu 1 und 2:
Die Bereitstellung ausreichender Gelder ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Umsetzung des Ratsbeschlusses, das
Frankenbad zu sanieren. In einer der letzten Sitzungen der
Bezirksvertretung Bonn hatte die Verwaltung ausgeführt, dass die im
Haushalt eingeplanten 130 Mio. Euro für die Umsetzung des
Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft nicht für die
Sanierung bzw. den Neubau von Hallenbädern in allen Stadtbezirken
reichen werden. Die aktuelle Kostenschätzungen für das Kurfürstenbad
mit über 40 Mio. Euro und das Hardtbergbad mit über 50 Mio. Euro
weichen erheblich von denjenigen bei der Aufstellung des Rahmenplans
zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft ab. Es ist der Eindruck
entstanden, dass die für das Frankenbad in der Bäderpauschale
enthaltenen 34 Mio. Euro zweckentfremdet nach Bad Godesberg,
Hardtberg, bzw. in die Erweiterung des Sportpark Nord um ein
Wettkampfbecken fließen sollen, um die dort entstandenen gravierenden
Finanzierungslücken zu schließen. In Folge dessen würden für die
beschlossene Sanierung des Baudenkmals Frankenbad die
erforderlichen Gelder nicht mehr zur Verfügung stehen.
Eine weitere Erkenntnis aus dem Stand der Umsetzung der Bonner
Bäderlandschaft ist, dass sich die Kosten für das Kurfürstenbad und das
Hardtbergbad mit aktuell zusammen ca. 95 Mio. Euro im Vergleich zur
Kostenschätzung bei der Aufstellung des Rahmenplans zur Neuordnung
der Bonner Bäderlandschaft mehr als verdoppelt haben. Aufgrund dieser
Erfahrungen ist mit einer entsprechenden Kostensteigerung auch bei der
Sanierung des Baudenkmals Frankenbad zu rechnen, was eine
Anpassung der Haushaltsmittel in der beantragten Höhe erforderlich
macht. Dem Bekenntnis des Rates zur Frankenbadsanierung müssen
entsprechende Taten folgen.
www.frankenbadfreunde.de 2/3Seite 4 von 5
zu 3:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Verwaltung beauftragt,
Vorschläge zur Beschleunigung der Planung und Sanierung für das
Baudenkmal Frankenbad zu erarbeiten. (Drucksache-Nr. 211626-04)
Das beantragte vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
veröffentlichte SEP-Vergabevertragsmodell ist geeignet, diese
Zielsetzung des Ratsbeschlusses umzusetzen, also die Sanierung des
Frankenbads zu beschleunigen und für hohe Kostentransparenz zu
sorgen. Es entspricht dem europäischen Vergaberecht.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens liegen vor,
nämlich zwingende wirtschaftliche oder technische Gründe.
Die Stadt ist zur Instandhaltung des Baudenkmals Frankenbad
verpflichtet. Angesichts bröckelnder Fassaden und veralteter Technik
besteht dringender Handlungsbedarf. Die Sanierungskosten durch
jahrelange Verzögerungen sind bereits unnötigerweise um Millionen
gestiegen. In den letzten Jahren ist der Baupreisindex sogar um mehr
als 10 % im Jahr gestiegen, also 3,4 Mio. Euro zusätzlich pro Jahr. Mit
weiteren Kostensteigerungen wegen Untätigkeit ist zu rechnen.
Laut Denkmalschutzgesetz NRW ist die dauerhafte Erhaltung
denkmalwerter Bausubstanz zu gewährleisten. Bei der Beurteilung der
Zumutbarkeit von Instandhaltungsmaßnahmen können sich Eigentümer
von Denkmälern nicht auf Umstände berufen, die aus der Unterlassung
der Verpflichtungen resultieren.
Aus Gründen der Kostentransparenz sind Kostensteigerungen aufgrund
von jahrelanger Untätigkeit separat zu ermitteln.
Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V.
www.frankenbadfreunde.de 3/3Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de