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240714-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen

Nummer
240714-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240714 Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240714-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag
durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung
von Beförderungsleistungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum o.g. Thema gibt die Verwaltung die folgende Stellungnahme ab:
Der Gedanke des Vereins, einer auf Bundesebene intensiv diskutierten Ab-
schaffung der Strafbarkeit einer Beförderungserschleichung zuvorzukommen,
ist durchaus bedenkenswert. Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt bleibt eine
Abschreckung bestehen. Der Verzicht auf eine Strafbarkeit führt aber dazu,
dass mittellose Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, nicht
alleine wegen „Schwarzfahrens“ ins Gefängnis kommen („Ersatzfreiheitsstra-
fe“). Insbesondere in diesen Fällen ist eine Haftstrafe nicht verhältnismäßig und
führt dazu, dass sich die Situation der mittellosen Täter/innen weiter ver-
schlechtert. Sie bindet überdies erhebliche Ressourcen der Justiz.
Auch in Köln und in Düsseldorf gibt es vergleichbare Beschlüsse.
Die SWBV und der Verband der Kommunalen Verkehrsunternehmen sehen
eine Abschaffung der Strafbarkeit und somit auch den Verzicht auf Strafanzei-
gen kritisch, da den Unternehmen derzeit durch Beförderungserschleichung ein
erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Letztlich handelt es sich bei der Frage um eine Abwägung, die im Rahmen der
politischen Beratungen getroffen werden muss.
Die Verwaltung verweist auch auf die Stellungnahme von der SWBV, die in der
Anlage beigefügt ist.
Anlage/n
1 Stellungnahme SWBV (öffentlich)Seite 1 von 2
Seite 1
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
Postfach 26 51 . 53016 Bonn Ihr Ansprechpartner
Bundesstadt Bonn
Amt 61-31
Herrn Chiu Wong
Per E-Mail an:
Chiu.Wong@bonn.de
Dietmar Schott
Telefon
0228 711-4668
Telefax
0228 711-96-4668
E-Mail
Dietmar.Schott@stadtwerke-bonn.de
Datum
24.04.2024
Kein Strafantrag bei Erschleichung von Beförderungsleistungen
Sehr geehrter Herr Wong, sehr geehrte Damen und Herren,
zum oben genannten Thema senden wir Ihnen folgenden Stellungnahme der SWBV:
Bei SWB Bus und Bahn werden Strafanträge nach §265a StGB wegen Beförderungserschleichung
gestellt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen geschieht dies bei sogenannten Mehrfachtätern. Das sind
Fahrgäste, die mindestens zweimal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurden und die Um-
stände den Schluss zulassen, dass hier der Fahrpreis vorsätzlich unterschlagen wurde.
Eine Herabstufung des sogenannten Schwarzfahrens auf eine Ordnungswidrigkeit käme, hier teilen
wir die Auffassung des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), einem Freifahrschein für
notorische Schwarzfahrer gleich, da keine Konsequenzen drohen. Somit hat die bestehende Rege-
lung eine Schutzfunktion für Fahrgäste, die sich korrekt verhalten. Zudem würde bei einer Ord-
nungswidrigkeit die juristische Grundlage fehlen, die das Kontrollpersonal befugt, die Identität von
Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis festzustellen.
Für den angesprochenen Personenkreis, sozial schwache Bürger und Bürgerinnen, Arbeitsuchende
oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen, bieten wir vergünstigte Monatstickets zum Preis von
19 Euro an, sodass kein Grund vorliegt, den ÖPNV zu nutzen, ohne den Fahrpreis zu bezahlen.
Ferner wäre eine Anweisung der Stadtverwaltung nur an SWB Bus und Bahn, auf die Gestellung von
Strafanträgen im Zusammenhang mit Fahrten ohne gültigen Fahrausweis zu verzichten, eine nicht
zulässige Ungleichbehandlung, da die anderen in Bonn fahrenden Verkehrsunternehmen (RSVG,
DB, RVK, etc.) weiterhin Strafanträge stellen würden.
Mit bestem Gruß
Gez.
Angela FrankenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de