240714-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
Kerndaten
- Nummer
- 240714-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240714-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum o.g. Thema gibt die Verwaltung die folgende Stellungnahme ab: Der Gedanke des Vereins, einer auf Bundesebene intensiv diskutierten Ab- schaffung der Strafbarkeit einer Beförderungserschleichung zuvorzukommen, ist durchaus bedenkenswert. Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt bleibt eine Abschreckung bestehen. Der Verzicht auf eine Strafbarkeit führt aber dazu, dass mittellose Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, nicht alleine wegen „Schwarzfahrens“ ins Gefängnis kommen („Ersatzfreiheitsstra- fe“). Insbesondere in diesen Fällen ist eine Haftstrafe nicht verhältnismäßig und führt dazu, dass sich die Situation der mittellosen Täter/innen weiter ver- schlechtert. Sie bindet überdies erhebliche Ressourcen der Justiz. Auch in Köln und in Düsseldorf gibt es vergleichbare Beschlüsse. Die SWBV und der Verband der Kommunalen Verkehrsunternehmen sehen eine Abschaffung der Strafbarkeit und somit auch den Verzicht auf Strafanzei- gen kritisch, da den Unternehmen derzeit durch Beförderungserschleichung ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. Letztlich handelt es sich bei der Frage um eine Abwägung, die im Rahmen der politischen Beratungen getroffen werden muss. Die Verwaltung verweist auch auf die Stellungnahme von der SWBV, die in der Anlage beigefügt ist. Anlage/n 1 Stellungnahme SWBV (öffentlich)Seite 1 von 2 Seite 1 Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH Postfach 26 51 . 53016 Bonn Ihr Ansprechpartner Bundesstadt Bonn Amt 61-31 Herrn Chiu Wong Per E-Mail an: Chiu.Wong@bonn.de Dietmar Schott Telefon 0228 711-4668 Telefax 0228 711-96-4668 E-Mail Dietmar.Schott@stadtwerke-bonn.de Datum 24.04.2024 Kein Strafantrag bei Erschleichung von Beförderungsleistungen Sehr geehrter Herr Wong, sehr geehrte Damen und Herren, zum oben genannten Thema senden wir Ihnen folgenden Stellungnahme der SWBV: Bei SWB Bus und Bahn werden Strafanträge nach §265a StGB wegen Beförderungserschleichung gestellt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen geschieht dies bei sogenannten Mehrfachtätern. Das sind Fahrgäste, die mindestens zweimal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurden und die Um- stände den Schluss zulassen, dass hier der Fahrpreis vorsätzlich unterschlagen wurde. Eine Herabstufung des sogenannten Schwarzfahrens auf eine Ordnungswidrigkeit käme, hier teilen wir die Auffassung des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), einem Freifahrschein für notorische Schwarzfahrer gleich, da keine Konsequenzen drohen. Somit hat die bestehende Rege- lung eine Schutzfunktion für Fahrgäste, die sich korrekt verhalten. Zudem würde bei einer Ord- nungswidrigkeit die juristische Grundlage fehlen, die das Kontrollpersonal befugt, die Identität von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis festzustellen. Für den angesprochenen Personenkreis, sozial schwache Bürger und Bürgerinnen, Arbeitsuchende oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen, bieten wir vergünstigte Monatstickets zum Preis von 19 Euro an, sodass kein Grund vorliegt, den ÖPNV zu nutzen, ohne den Fahrpreis zu bezahlen. Ferner wäre eine Anweisung der Stadtverwaltung nur an SWB Bus und Bahn, auf die Gestellung von Strafanträgen im Zusammenhang mit Fahrten ohne gültigen Fahrausweis zu verzichten, eine nicht zulässige Ungleichbehandlung, da die anderen in Bonn fahrenden Verkehrsunternehmen (RSVG, DB, RVK, etc.) weiterhin Strafanträge stellen würden. Mit bestem Gruß Gez. Angela FrankenSeite 2 von 2
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