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240713 · Beschlussvorlage

Zuschussgewährung an die Aids-Initiative Bonn e. V.

Nummer
240713
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.05.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240713
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zuschussgewährung an die Aids-Initiative Bonn e.
V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Zur Sicherstellung einer Fortführung von notwendigen Hilfen für Men-
schen mit HIV/AIDS werden die Finanzierungen des Amtes für Soziales
und Wohnen und des Gesundheitsamtes an die Aids-Initiative Bonn e.V.
zusammengeführt.
2. Die Finanzierung beim Amt für Soziales und Wohnen wird zum Zeit-
punkt der Zusammenführung aufgegeben und die dort eingeplanten und
noch nicht verausgabten finanziellen Mittel dem Gesundheitsamt über-
tragen.
3. Der Übergang erfolgt nach Möglichkeit noch im Jahr 2024, spätestens
jedoch zum 01.01.2025. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den bei-
den Ämtern vereinbart.
Begründung
Kurzzusammenfassung
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben sich
Veränderungen in der Gesamtfinanzierung der Aids-Initiative Bonn e. V. erge-
ben.
Um unter den neuen Rahmenbedingungen personelle Ressourcen des Träger
zu erhalten, die für eine Fortführung von Hilfen für den Personenkreis von Men-
schen mit HIV/AIDS erforderlich sind, soll die bisher auf gesetzlicher Basis ge-
leistete Finanzierung des Amtes für Soziales und Wohnen nunmehr auf freiwil-
liger Basis weitergewährt werden und die Abwicklung durch das Gesundheits-
amt erfolgen.Seite 1 von 4
Seite 2
Begründung
Durch das Amt für Soziales und Wohnen werden derzeit für Menschen mit
HIV/AIDS Eingliederungshilfen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB
IX finanziert. Diese Aufgaben wurden durch eine Leistungsvereinbarung an die
Aids-Initiative Bonn e.V. übertragen. Finanziert wird dort eine Stelle für eine
Fachkraft im Umfang von ca. 0,5 VZÄ.
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist für die
Hilfe nach SGB IX nunmehr der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zustän-
dig. Bei den Verhandlungen zwischen LVR und Aids-Initiative Bonn e. V. hat
sich Ende Dezember 2023 herauskristallisiert, dass das aktuelle Hilfsangebot
der Aids-Initiative Bonn e. V. nicht den Kriterien des LVR für eine Finanzierung
entspricht. Eine Veränderung des Hilfsangebots beim Träger würde jedoch die
Zielgruppe nicht mehr erreichen. Somit ist dieses Angebot nicht mehr finanziert.
Für diesen Personenkreis besteht jedoch unvermindert ein Hilfebedarf. Dieser
Hilfebedarf muss nicht zwingend in Form von Eingliederungshilfe gedeckt wer-
den. Der weitere Einsatz des hierfür benötigten Personals, zu dem bereits ein
Vertrauensverhältnis besteht, ist ohne die kommunale (freiwillige) Finanzierung
gefährdet.
Zuständigkeitshalber verblieben Fälle mit einer Anspruchsberechtigung nach §
16 a SGB II beim Amt für Soziales und Wohnen. Aus Gründen der Verwal-
tungsökonomie und der geringen Fallzahlen aus dem SGB II wird empfohlen,
die Förderung unabhängig vom Rechtskreis beim Gesundheitsamt zusammen-
zuführen.
Aus den oben dargestellten Gründen werden die mit der Aids-Initiative Bonn e.
V. bestehenden Leistungsvereinbarungen nach SGB II und SGB IX gekündigt.
Dennoch wird weiterhin die Notwendigkeit – einer nunmehr freiwilligen Zu-
schussgewährung – gesehen, um das bisherige Leistungsangebot durch die
Aids-Initiative Bonn e. V. aufrecht zu erhalten, damit der betroffene Personen-
kreis trotz der gesetzlichen Änderung weiterhin niedrigschwellige Hilfen erhal-
ten kann. Durch den Wegfall der Finanzierung nach SGB IX bietet sich an, zum
jetzigen Zeitpunkt in Gänze eine Zusammenführung der Finanzierungen beider
Ämter zu veranlassen, verbunden mit einer Neuausrichtung der Hilfen.
Dafür werden die bisher beim Amt für Soziales und Wohnen eingeplanten
Haushaltsmittel zum Gesundheitsamt verlagert:
2024: Restmittel nach erfolgter Finanzierung durch das Amt
für Soziales und Wohnen zum Zeitpunkt des Übergangs
2025: 47.600 EUR
2026: 49.050 EUR
Die Auszahlung der Fördermittel und die Verwendungsprüfung würden zukünf-
tig durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Das Gesundheitsamt fördert die Aids-Initiative Bonn e. V. in Umsetzung des
Ratsbeschlusses vom 20.10.2011 bereits derzeit zur „Aufgabenwahrnehmung
der AIDS-Arbeit für die Stadt Bonn“. Die Zuschussnehmerin wird darin mit der
Wahrnehmung der Aufgaben für die TätigkeitsbereicheSeite 2 von 4
Seite 3
- Psychosoziale Beratung, Betreuung und Begleitung
- Drogen und AIDS,
- AIDS und Migration sowie
- Querschnittsaufgaben
beauftragt.
Aufgabe der Zuschussgeberin ist, an der AIDS-Aufklärung der Bevölkerung
mitzuwirken sowie AIDS-Kranken und HIV-Infizierten und deren Angehörigen
angemessene Beratung zur Verfügung zu stellen und hierbei gefährdete Bevöl-
kerungsgruppen besonders zu berücksichtigen.
Die bestehende Zuschussvereinbarung wird um den zu verlagernden freiwilli-
gen Bereich erweitert. Über die Weitergewährung dieser Zusatzleistung ent-
scheidet das Gesundheitsamt regelmäßig anhand der nachgewiesenen Fall-
zahlen des Trägers.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein
e,sonst.Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
47.600,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
47.600,00 EUR
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst. Träg.Seite 3 von 4
Seite 4
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
49.050,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
49.050,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de