240706 · Mitteilungsvorlage
Abschluss eines Rahmenvertrags für die Installation und den Betrieb des Telenotarztsystems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
Kerndaten
- Nummer
- 240706
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Lievelingsweg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240706 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Abschluss eines Rahmenvertrags für die Installation und den Betrieb des Telenotarztsystems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 25.06.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat der Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Rahmenvertrags für die Installation und den Betrieb des Telenotarztsystems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis in seiner Sitzung vom 17.04.2024 mit der Maßgabe zugestimmt, dass hierüber auch der Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation informiert wird (DS 240471). Dies erfolgt nachfolgend: Unter Berücksichtigung der vom Land NRW aufgestellten Kriterien und der be- stehenden regionalen rettungsdienstlichen Rahmenbedingungen haben sich die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis bereit erklärt, zukünftig ein Telenotarztsystem in Trägergemeinschaft zu betreiben. Das bestehende Netz notärztlicher Versorgung der Bevölkerung soll hierdurch ergänzt und die schnellstmögliche ärztliche Betreuung der Patientinnen und Patienten verbes- sert werden. Kernträger innerhalb der Trägergemeinschaft ist hierbei die Bun- desstadt Bonn. Der Standort der Telenotarztzentrale wird in der Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in der Feuerwache 1, Lievelingsweg 112 sein. Nach einem Ratsbeschluss vom 19.09.2023 (DS 230600) hat die Verwaltung als Grundlage zwischenzeitlich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsge- setz NRW mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgeschlossen. In Zusammenhang mit der Etablierung des Telenotarztes in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis soll nun das Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrages für die Installation und den Betrieb eines Telenotarztsystems eingeleitet wer- den. Dies umfasst sowohl die Hard- und Software für die Telenotarztzentrale als auch für die Kommunikation mit den Besatzungen der Rettungswagen. Die vorhandene Medizintechnik in den Fahrzeugen muss hier gemäß den daten- schutzrechtlichen und medizinprodukterechtlichen Anforderungen an das Sys- tem angebunden werden. Durch den Telenotarzt erhobene Einsatz-, Vital-, Pa- tienten- und Versorgungsdaten müssen elektronisch dokumentiert und als Pro- tokoll an die Rettungsdienstträger zur statistischen Auswertung übermittelt wer- den. Über eine Schnittstelle zum Einsatzleitsystem der VerbundleitstelleSeite 1 von 2 Seite 2 Bonn/Rhein-Sieg-Kreis werden Einsatzdaten ausgetauscht. Auch muss die Systemtechnik einen zukünftigen bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen. Der abzuschließende Rahmenvertrag bietet auch die Grundlage für die Lieferung und ggf. den Einbau der erforderlichen Hardwarekomponenten in Rettungsmit- tel kreisangehöriger Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind. Das Telenotarztsystem ist ein kostenbildendes Merkmal und damit über Ret- tungsdienstgebühren vollständig refinanzierbar. Die Bundesstadt Bonn verhan- delt hierbei als Kernträger die zu erstattenden Betriebskosten im Rahmen der jeweils festzusetzenden Gebührensatzung. Der Rhein-Sieg-Kreis erstattet die nachgewiesenen Betriebskosten, die auf ihn entfallen. Kosten der Ausrüstung der Rettungsmittel trägt jedes Mitglied selbst. Basis der Verrechnung sind die in der Vereinbarung getroffenen Regelungen, die Einwohnerzahl und Vorhalte- stunden der Rettungswagen berücksichtigt. Hiernach wird ein Anteil an den zu deckenden Gesamtkosten durch die Bundesstadt Bonn in Höhe von rund 40 Prozent erwartet. Für Einführung und Betrieb des Systems wurden entspre- chende Ausgabe- und Einnahmepositionen in die Haushaltsplanung aufge- nommen, um den möglichen Kostenrahmen abzubilden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de