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240706 · Mitteilungsvorlage

Abschluss eines Rahmenvertrags für die Installation und den Betrieb des Telenotarztsystems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis

Nummer
240706
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 12.06.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240706
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Abschluss eines Rahmenvertrags für die
Installation und den Betrieb des Telenotarztsystems
für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
25.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat der Einleitung des
Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Rahmenvertrags für die Installation
und den Betrieb des Telenotarztsystems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis in
seiner Sitzung vom 17.04.2024 mit der Maßgabe zugestimmt, dass hierüber
auch der Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation informiert wird
(DS 240471). Dies erfolgt nachfolgend:
Unter Berücksichtigung der vom Land NRW aufgestellten Kriterien und der be-
stehenden regionalen rettungsdienstlichen Rahmenbedingungen haben sich
die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis bereit erklärt, zukünftig ein
Telenotarztsystem in Trägergemeinschaft zu betreiben. Das bestehende Netz
notärztlicher Versorgung der Bevölkerung soll hierdurch ergänzt und die
schnellstmögliche ärztliche Betreuung der Patientinnen und Patienten verbes-
sert werden. Kernträger innerhalb der Trägergemeinschaft ist hierbei die Bun-
desstadt Bonn. Der Standort der Telenotarztzentrale wird in der Leitstelle für
Feuerwehr und Rettungsdienst in der Feuerwache 1, Lievelingsweg 112 sein.
Nach einem Ratsbeschluss vom 19.09.2023 (DS 230600) hat die Verwaltung
als Grundlage zwischenzeitlich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsge-
setz NRW mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgeschlossen.
In Zusammenhang mit der Etablierung des Telenotarztes in Bonn und dem
Rhein-Sieg-Kreis soll nun das Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrages
für die Installation und den Betrieb eines Telenotarztsystems eingeleitet wer-
den. Dies umfasst sowohl die Hard- und Software für die Telenotarztzentrale
als auch für die Kommunikation mit den Besatzungen der Rettungswagen. Die
vorhandene Medizintechnik in den Fahrzeugen muss hier gemäß den daten-
schutzrechtlichen und medizinprodukterechtlichen Anforderungen an das Sys-
tem angebunden werden. Durch den Telenotarzt erhobene Einsatz-, Vital-, Pa-
tienten- und Versorgungsdaten müssen elektronisch dokumentiert und als Pro-
tokoll an die Rettungsdienstträger zur statistischen Auswertung übermittelt wer-
den. Über eine Schnittstelle zum Einsatzleitsystem der VerbundleitstelleSeite 1 von 2
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Bonn/Rhein-Sieg-Kreis werden Einsatzdaten ausgetauscht. Auch muss die
Systemtechnik einen zukünftigen bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen. Der
abzuschließende Rahmenvertrag bietet auch die Grundlage für die Lieferung
und ggf. den Einbau der erforderlichen Hardwarekomponenten in Rettungsmit-
tel kreisangehöriger Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind.
Das Telenotarztsystem ist ein kostenbildendes Merkmal und damit über Ret-
tungsdienstgebühren vollständig refinanzierbar. Die Bundesstadt Bonn verhan-
delt hierbei als Kernträger die zu erstattenden Betriebskosten im Rahmen der
jeweils festzusetzenden Gebührensatzung. Der Rhein-Sieg-Kreis erstattet die
nachgewiesenen Betriebskosten, die auf ihn entfallen. Kosten der Ausrüstung
der Rettungsmittel trägt jedes Mitglied selbst. Basis der Verrechnung sind die in
der Vereinbarung getroffenen Regelungen, die Einwohnerzahl und Vorhalte-
stunden der Rettungswagen berücksichtigt. Hiernach wird ein Anteil an den zu
deckenden Gesamtkosten durch die Bundesstadt Bonn in Höhe von rund 40
Prozent erwartet. Für Einführung und Betrieb des Systems wurden entspre-
chende Ausgabe- und Einnahmepositionen in die Haushaltsplanung aufge-
nommen, um den möglichen Kostenrahmen abzubilden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de