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240704-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz

Nummer
240704-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
  7. Sitzung des Hauptausschusses 11.06.2024 Kenntnisnahme
  8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240704 Antrag CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240704-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Antrag CDU: Hinweisschilder für das
Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Hauptausschuss 11.06.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Seit dem 02.05.24 gibt es eine Durchführungsverordnung seitens des Landes
Nordrhein-Westfalen, welche sich ausschließlich auf die Ahndung und
Verfolgung von Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz bezieht
(Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b sowie
Nummer 4 und 5 des Konsumcannabisgesetzes). Demnach ist die
Zuständigkeit auf die Gemeinden übertragen. In Bonn wird diese Aufgabe (vor
allem Überwachung des § 5 Konsumverbot und die Ahndung der
Ordnungswidrigkeit) durch das Ordnungsamt wahrgenommen.
Darüberhinausgehende Regelungen sind landesweit bisher nicht
erlassen. Über das Aufstellen von Schildern kann zwar vor Ort entschieden
werden, auf den Schildern an Spielplätzen wird jedoch bereits auf das generelle
Rauchverbot hingewiesen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de