240704-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz
Kerndaten
- Nummer
- 240704-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240704-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Antrag CDU: Hinweisschilder für das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Cannabis-Gesetz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Hauptausschuss 11.06.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Seit dem 02.05.24 gibt es eine Durchführungsverordnung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen, welche sich ausschließlich auf die Ahndung und Verfolgung von Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz bezieht (Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b sowie Nummer 4 und 5 des Konsumcannabisgesetzes). Demnach ist die Zuständigkeit auf die Gemeinden übertragen. In Bonn wird diese Aufgabe (vor allem Überwachung des § 5 Konsumverbot und die Ahndung der Ordnungswidrigkeit) durch das Ordnungsamt wahrgenommen. Darüberhinausgehende Regelungen sind landesweit bisher nicht erlassen. Über das Aufstellen von Schildern kann zwar vor Ort entschieden werden, auf den Schildern an Spielplätzen wird jedoch bereits auf das generelle Rauchverbot hingewiesen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de