240699 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Anbringung Verkehrszeichen Nr. 314 (PKW) am Parkplatz Hardtweiherstraße in Bonn-Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 240699
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Hardtweiherstraße Hauptort
- Holzlar
- Beuel
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240699 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 17.04.2024 Bürgerantrag: Antrag auf Anbringung Verkehrszeichen Nr. 314 (PKW) am Parkplatz Hardtweiherstraße in Bonn-Holzlar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: hiermit beantrage die Anbringung eines oder mehrerer Verkehrszeichen (Nr. 314 mit Zusatz PKW) auf dem Parkplatz am Ende der Hardtweiherstraße in Bonn Holzlar. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Foto 1 (öffentlich)Seite 1 von 3 Betreff Antrag auf Parkfläche NUR FÜR PKW - Verkehrszeichen 314 mit Zusatz Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage die Anbringung eines oder mehrerer Verkehrszeichen (Nr. 314 mit Zusatz PKW) auf dem Parkplatz am Ende der Hardtweiherstraße in Bonn Holzlar. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühen! Begründung des Antrags Seit fast 24 Jahren wohne ich in der Hardtweiherstraße und habe für die Beseitigung diverser Fahrzeugruinen gesorgt. In letzter Zeit entwickelt sich der Parkplatz (am Rande eines Naturschutzgebietes) allerdings zunehmend zu einem Abstellplatz für Anhänger mit überwiegend gewerblicher Nutzung. Aktuell findet man immer mindestens vier bis maximal SIEBEN(!) Anhänger – teils leer, teils mit Bauschutt und Müllsäcken beladen oder mit komplettem Bühnenequipment. Das Ordnungsamt ist zwar regelmäßig vor Ort und dokumentiert die jeweilige Situation – ist aber machtlos, weil die Anhänger mehr oder weniger regelmäßig bewegt werden oder die zuständige Behörde erst nach mehr als einem Jahr Standzeit eines Anhängers aktiv wird. Das Eintreiben des fälligen Bußgeldes gestaltet sich auch schwierig, weil schwer nachzuweisen ist, dass ein Anhänger tatsächlich nicht bewegt worden ist. Im Sinne der Waldspaziergänger (die hin und wieder erfolglos einen Stellplatz suchen), der Anwohner und der Stadtkasse wäre ein Anbringen eines Verkehrszeichens 314 mit entsprechendem Zusatz (nur PKW) ein Dreigewinnermodell. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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