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240698-01 AA · Änderungsantrag

BBB-ÄA "Bürgerantrag auf sofortigen Stopp und gemeinsame Begehung von Fahrradstraßen-Markierungsarbeiten in Bad Godesberg" DS240698

Nummer
240698-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240698 Bürgerantrag: Antrag auf sofortigen Stopp und gemeinsame Begehung von Fahrradstraßen-Markierungsarbeiten in Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
240698-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
BBB-ÄA "Bürgerantrag auf sofortigen Stopp und
gemeinsame Begehung von Fahrradstraßen-
Markierungsarbeiten in Bad Godesberg" DS240698
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Von der geplanten weiteren Einrichtung von Fahrradstraßen in der Stadt
Bonn wird ab sofort abgesehen
2. Mögliche künftige erneute Absichten einer Umwidmung/Einrichtung von
Fahrradstraßen sind nach abschließender juristischer Klärung (VG Köln) und
nach Genehmigung durch die BezReg Köln den zuständigen Ratsgremien und
den Bezirksvertretungen nach vorheriger Bürgerbeteiligung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die Drucksache 230636 „Umsetzung weiterer Fahrradstraßen…“ wurde in der
BV Bad Godesberg mit Änderungen – auch FDP-ÄA 230636-07 - beschlossen,
dies beinhaltete u.a. die Umwidmung „Zum Erlengrund“ und „Promenadenweg“
zu einer Fahrradstraße zu unterlassen. Die Beschlussvorlage wurde in der
weiteren Beratungsfolge vom Rat an den Ausschuss für Mobilität verwiesen
und dort – anders als in der BV – geändert beschlossen. Danach sollten die in
der BV Bad Godesberg zur Herausnahme beschlossenen Straßen dennoch
umgesetzt werden.
In der Stellungnahme der Verwaltung dazu sind jedoch die üblichen und - wie
sich nun herausstellt - unzutreffenden rechtlichen Grundlagen ausgeführt
worden, um eine Umsetzung zu begründen. Auch wurde die von der BezReg
Köln ausgesprochene Untersagensanordnung aus April 2022 den
Mandatsträgern unterschlagen. Eine künftig erneute Umwidmungsabsicht darf
nur unter intensiver Bürgerbeteiligung vorgeschlagen werden. Aus Sicht der
Antragsteller reichen diesbezüglich in den Medien abgegebene
Absichtserklärungen zur weiteren Einrichtung von Fahrradstraßen durch dasSeite 1 von 2
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städtische Presseamt nicht aus, eine verbindliche Entscheidung ist
erforderlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de