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240697-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aussetzung der Umbenennung des Steinweges zur Fahrradstraße

Nummer
240697-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Steinweg Straße· Endenich, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Bleichgraben Straße· Endenich, Bonn
  • Auf dem Hügel Straße· Endenich, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme
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  1. 240697 Bürgerantrag: Aussetzung der Umbenennung des Steinweges zur Fahrradstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240697-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aussetzung der
Umbenennung des Steinweges zur Fahrradstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
12.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung ordnet zuerst die Lage und Bedeutung des Steinwegs im
Radverkehrsnetz ein, bevor im Weiteren auf die konkreten Punkte des
Bürgerantrags eingegangen wird.
Der Steinweg liegt im Stadtteil Endenich und führt von der Straße „Auf dem
Hügel“ zum Messdorfer Feld. Er ist heute Teil einer Tempo 30-Zone. Auf Höhe
von Hausnummer 51 stehen rotweiße Poller, die als sogenannter Modalfilter
fungieren, also Rad- und Fußverkehr durchlassen, eine Weiter- und Durchfahrt
durch Autoverkehr aber unterbinden.
Im Hinblick auf den Radverkehr und seine Bedeutung im beschlossenen
Radverkehrsnetz ist der Steinweg deutlich großräumiger zu betrachten. So ist
er Teil eines angedachten Radschnellweges bzw. einer Radvorrangoute, die
aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis kommend durch Bonn führt und
anschließend im Westen wiederum in den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-
Kreises weiterläuft.
Diese Radverkehrsverbindung soll über die Nordbrücke den Rhein queren und
wird dann entweder über den von der Stadt angestrebten Radschnellweg
entlang des "Tausendfüßlers" laufen oder aber durch die Nordstadt und die neu
entstehende Wegeverbindung im Zuge der Immenburgstraße mit den hier
geplanten neuen Brücken über die Eisenbahntrasse und über die Autobahn A
565 geführt. Diese Wegeverbindung ist fester Bestandteil der Anbindung des in
Planung befindlichen neuen Uni-Campus Endenich. Hier wird eine direkte
Verbindung von der Brücke über den Campus an die Straße „Steinweg“
geschaffen. Mit der Fortführung über das Messdorfer Feld und teils schon
bestehende Fahrradstraßen sowie einen in Planung befindlichen
Lückenschluss hinter der ehemaligen Schamottefabrik entlang schließt der
Radweg an den Duisdorfer Bahnhof an und führt von dort schließlich weiter bis
nach Alfter und somit in den Rhein-Sieg-Kreis. Der Kartenausschnitt im Anhang
zeigt den Abschnitt dieses Weges, der über den Steinweg verläuft, gelb
umrandet.Seite 1 von 5
Seite 2
Auch vor Realisierung der vorgenannten Maßnahmen stellt der Steinweg ein
sinnvolles Element im Radverkehrsnetz dar, da es sich bei der Straße „Auf dem
Hügel“ um eine Hauptroute im Radverkehrsnetz handelt, hier also auch heute
bereits eine sinnvolle Anbindung gegeben ist.
„1. Die Bedürfnisse der Anwohner wurden hier zu keiner Zeit berücksichtigt. So
stehen weder alternative Verkehrsführungen für die Anwohner zur Verfügung
noch gibt es eine adäquate Möglichkeit die Fahrzeuge der Anwohner zu parken
wie z.B. Parkpools oder andere Parkplätze in akzeptabler Nähe.“
Die Belange der Anwohnenden wurden bei der Planung des Steinwegs
berücksichtigt. Der Steinweg wird auch nach einer Umwandlung in eine
Fahrradstraße durch Kfz befahren werden können. Durch den Steinweg führt
kein Kfz-Durchgangsverkehr, er dient aus Kfz-Sicht lediglich der Erschließung
der anliegenden Grundstücke sowie der Erschließung der Häuser der
unmittelbar angrenzenden und als Sackgasse endenden Straße „Am
Schwanenmorgen“. Dementsprechend sind für die Anwohnenden mit dem Kfz
keine alternativen Verkehrsführungen zu suchen, sie können die Straße
Steinweg weiterhin befahren.
Richtig ist, dass nach der Umwandlung in eine Fahrradstraße künftig weniger
Kfz-Parkmöglichkeiten als bisher im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung
stehen werden. Dies ergibt sich im Falle des Steinwegs vor allem daraus, dass
heute der Gehweg in weiten Teilen noch gekippt beparkt werden darf. Bei
Straßenplanungen und somit auch explizit bei der Planung von Fahrradstraßen
achtet die Stadt Bonn auf die Einhaltung geltender Richtlinien sowie politisch
gefasster Beschlüsse.
Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen nach StVO nicht erlaubt, die StVO
ermöglicht aber, dies in Ausnahmefällen zu erlauben. Die Verwaltungsvorschrift
zur StVO definiert hierzu: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen
werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern
gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im
Begegnungsverkehr bleibt“. Regelwerke wie die Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06) oder die Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA)
definieren diesen Wert grundsätzlich mit 2,50 m Breite. In Bonn wurden im
Rahmen des Radentscheid-Beschlusses sowie auch mit dem Beschluss zur
gesamtstädtischen Parkraumstategie (vgl. DS-Nr. 212060) diese 2,50 m als
Regelmaß sowie eine Breite von 1,50 m als Mindestmaß festgelegt und hiermit
ein Kompromiss gefunden, auch in bereits bestehenden Gebieten den
Ansprüchen der verschiedenen Verkehrsarten unter Berücksichtigung der
vorliegenden, oft historisch bedingten Breiten, gerecht zu werden.
Im Steinweg wird dieser Kompromisswert von 1,50 m in vielen Abschnitten
deutlich unterschritten, hier gibt es Bereiche, in denen die verbliebene
Gehwegbreite neben Kfz-Parken nur noch 70-80 cm beträgt. Die Mobilität von
Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ist in diesen Bereichen
massiv eingeschränkt, auch das Begegnen zweier Fußgänger*innen ist nicht
möglich. Dementsprechend ist dieser Zustand nicht haltbar und wird bei der
Ausweisung als Fahrradstraße entsprechend verändert. Bei der Planung wurde
gleichzeitig darauf geachtet, so viele Kfz-Parkstände wie möglich zu erhalten.
Die Neuordnung des Parkens wäre, wie oben dargelegt, auch ohne die
Ausweisung als Fahrradstraße zur Einhaltung der beschriebenen StandardsSeite 2 von 5
Seite 3
zugunsten des Fußverkehrs erforderlich, wobei nicht alle Parkstände erhalten
werden könnten.
Es ist richtig, dass den Anwohnenden kein neues Angebot zum Kfz-Parken im
öffentlichen Verkehrsraum gemacht wird. Diverse Wohneinheiten weisen
private Stellplätze und Garagen auf, das Studierendenwohnheim hat zudem
eine Tiefgarage. Es bleiben auch nach der Umwandlung in eine Fahrradstraße
öffentliche Kfz-Parkstände in der Straße erhalten. Da gesetzlich kein Anspruch
auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür besteht, kann es im Rahmen der
Abwägung aller geschilderten Belange den Anwohnenden grundsätzlich
zugemutet werden, wenn nötig, also sofern kein Parkplatz auf dem eigenen
Grundstück oder im öffentlichen Raum vorhanden ist, in einer Seiten- oder
Parallelstraße zu parken.
Festzuhalten ist, dass die Fahrradstraßen ein elementarer Baustein im Rahmen
der Verkehrswende sind. Diese Verkehrswende ist, neben der aufgetragenen
Erreichung der Klimaziele ebenfalls essenziell, um die Verkehrsmengen in der
Stadt in Zukunft flüssig abwickeln zu können. Die Fahrradstraßen stellen somit
selbst eine der zu schaffenden Alternativen zum Autoverkehr dar und sollen
den Rad- und Fußverkehrsanteil in der Stadt insgesamt erhöhen.
„2. Auf dem Steinweg ist weder jetzt noch in naher Zukunft davon auszugehen,
dass der Radverkehr hier die vorherrschende Verkehrsart wird.“
Fahrradstraßen dienen der Bündelung des Radverkehrs und sind zentrale
Achsen im Bonner Radverkehrsnetz. Sie können nach VwV-StVO dort
eingerichtet werden, wo eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr oder
eine untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr vorliegt oder die
Radverkehrsdichte hoch ist. Eine hohe Radverkehrsdichte bedeutet nach
Regelwerk nicht, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sein
muss. Aufgrund der unter Punkt 3 beschriebenen Bedeutung des Steinwegs für
den Radverkehr ist aber davon auszugehen, dass der Radverkehr im Steinweg
zukünftig zur vorherrschenden Verkehrsart wird.
„3. Für den Radverkehr von Duisdorf / Lengsdorf in Richtung Endenich /
Innenstadt / Poppelsdorf und umgekehrt ist auf dem Hermann-Wandersleb-
Ring eine Umweltspur eingerichtet worden die im Bereich des Steinweges
komplett parallel verläuft.“
Die Umweltspur auf dem Hermann-Wandersleb-Ring dient in erster Linie der
Beschleunigung des Busverkehrs. Zur Genese der Umweltspur: Radverkehr
war bereits vor Einrichtung der Umweltspuren auf der Fahrbahn möglich. Da
die Gehwege entlang des Hermann-Wandersleb-Rings sehr schmal sind, war
eine komplette Verlagerung des Radverkehrs auf den Gehweg keine Option.
Auch die Führung des Radverkehrs in der verbleibenden Kfz-Spur neben der
Busspur wäre weder für die Sicherheit noch die Flüssigkeit von Rad- und Kfz-
Verkehr sinnvoll gewesen. Folgerichtig wurde die Busspur unter Freigabe des
Radverkehrs geplant und dementsprechend als sogenannte Umweltspur
ausgeführt. Dies wird auch der Lage im Radverkehrsnetz und der direkten
Verbindung der Stadtteile Bonn Zentrum und Weststadt nach Endenich,
Duisdorf und Lengsdorf gerecht. Umweltspuren sind grundsätzlich eine
Kompromisslösung bei eingeschränkter Flächenverfügbarkeit; sie stellen aber
keine adäquate Führungsform auf einem Radschnellweg oder einer
Radpendlerroute dar.Seite 3 von 5
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Diese parallel verlaufende Verbindung stellt trotzdem die durch den Steinweg
verlaufende Achse nicht in Frage. Hier ist auf die eingangs erläuterte
Bedeutung des Steinwegs als Abschnitt eines geplanten Radschnellweges zu
verweisen. Eine Führung auf die Umweltspur des Hermann-Wandersleb-Rings
würde nicht nur einen großen Umweg zur eigentlichen Führung darstellen,
sondern auch nicht an die angedachte Routenführung im Nebennetz des Kfz-
Verkehrs anschließen.
(ohne Nummer:) „Die Fahrtrichtung Lessenich / Messdorf in Richtung Dransdorf
/ Nordstadt führt durch das Messdorfer Feld auf die Straße Am Bleichgraben,
diese verläuft ebenfalls parallel zum Steinweg.
Auf der Straße am Bleichgraben kann ohne das Anwohner behindern bzw.
Einzuschränken werden ohne weiteres eine Fahrradstraße eingerichtet werden.
Querungen zwischen den Richtungen Duisdorf und Lessenich sind mehrfach im
Messdorfer Feld möglich wogegen der Steinweg stumpf auf der Straße Auf
dem Hügel endet.“
Die Straße Am Bleichgraben erfüllt mit Blick auf das gesamtstädtische
Radverkehrsnetz nicht dieselben Bedingungen, wie es der Steinweg tut. Auch
hier ist der Verlauf der ortsteil- bzw. kommunenübergreifenden
Wegeverbindung zu berücksichtigen. "Am Bleichgraben" liegt deutlich
nördlicher der geplanten neuen Brücke über die A565 und somit nicht in der
Flucht der angedachten Trasse. Er schließt zwar ebenfalls wie der Steinweg an
Wege die durch das Messdorfer Feld führen an, diese verlaufen aber nach
Lessenich und nicht zum Duisdorfer Bahnhof. Dementsprechend stellt „Am
Bleichgraben“ aus radverkehrsplanerischer Sicht keine Alternative zum
Steinweg dar.
Der Steinweg wird perspektivisch nicht mehr „stumpf“ auf der Straße „Auf dem
Hügel“ enden. Auch für die Zwischenzeit ist aber festzuhalten, dass es sich bei
der Straße „Auf dem Hügel“ um eine Hauptroute im Radverkehrsnetz handelt,
hier also auch heute bereits eine sinnvolle Anbindung gegeben ist.
Die Verwaltung beabsichtigt die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die
Fahrradstraße im Steinweg im Rahmen einer Ermessenabwägung unter
Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden erlassen.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag
aufgrund der hohen Bedeutung des Steinwegs für den Radverkehr
abzulehnen. Hiermit ist das Verfahren nach § 24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
1 Ausschnitt Radverkehrsnetz Steinweg (öffentlich)Seite 4 von 5
Ausschnitt Radverkehrsnetz der Stadt Bonn
Kartengrundlage: DTKSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de