240697-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aussetzung der Umbenennung des Steinweges zur Fahrradstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240697-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Hermann-Wandersleb-Ring Hauptort
- Steinweg
- Immenburgstraße
- Am Bleichgraben
- Auf dem Hügel
- Endenich
- Nordstadt
- Duisdorf
- Lengsdorf
- Poppelsdorf
- Weststadt
- Lessenich
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240697-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aussetzung der Umbenennung des Steinweges zur Fahrradstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung ordnet zuerst die Lage und Bedeutung des Steinwegs im Radverkehrsnetz ein, bevor im Weiteren auf die konkreten Punkte des Bürgerantrags eingegangen wird. Der Steinweg liegt im Stadtteil Endenich und führt von der Straße „Auf dem Hügel“ zum Messdorfer Feld. Er ist heute Teil einer Tempo 30-Zone. Auf Höhe von Hausnummer 51 stehen rotweiße Poller, die als sogenannter Modalfilter fungieren, also Rad- und Fußverkehr durchlassen, eine Weiter- und Durchfahrt durch Autoverkehr aber unterbinden. Im Hinblick auf den Radverkehr und seine Bedeutung im beschlossenen Radverkehrsnetz ist der Steinweg deutlich großräumiger zu betrachten. So ist er Teil eines angedachten Radschnellweges bzw. einer Radvorrangoute, die aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis kommend durch Bonn führt und anschließend im Westen wiederum in den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg- Kreises weiterläuft. Diese Radverkehrsverbindung soll über die Nordbrücke den Rhein queren und wird dann entweder über den von der Stadt angestrebten Radschnellweg entlang des "Tausendfüßlers" laufen oder aber durch die Nordstadt und die neu entstehende Wegeverbindung im Zuge der Immenburgstraße mit den hier geplanten neuen Brücken über die Eisenbahntrasse und über die Autobahn A 565 geführt. Diese Wegeverbindung ist fester Bestandteil der Anbindung des in Planung befindlichen neuen Uni-Campus Endenich. Hier wird eine direkte Verbindung von der Brücke über den Campus an die Straße „Steinweg“ geschaffen. Mit der Fortführung über das Messdorfer Feld und teils schon bestehende Fahrradstraßen sowie einen in Planung befindlichen Lückenschluss hinter der ehemaligen Schamottefabrik entlang schließt der Radweg an den Duisdorfer Bahnhof an und führt von dort schließlich weiter bis nach Alfter und somit in den Rhein-Sieg-Kreis. Der Kartenausschnitt im Anhang zeigt den Abschnitt dieses Weges, der über den Steinweg verläuft, gelb umrandet.Seite 1 von 5 Seite 2 Auch vor Realisierung der vorgenannten Maßnahmen stellt der Steinweg ein sinnvolles Element im Radverkehrsnetz dar, da es sich bei der Straße „Auf dem Hügel“ um eine Hauptroute im Radverkehrsnetz handelt, hier also auch heute bereits eine sinnvolle Anbindung gegeben ist. „1. Die Bedürfnisse der Anwohner wurden hier zu keiner Zeit berücksichtigt. So stehen weder alternative Verkehrsführungen für die Anwohner zur Verfügung noch gibt es eine adäquate Möglichkeit die Fahrzeuge der Anwohner zu parken wie z.B. Parkpools oder andere Parkplätze in akzeptabler Nähe.“ Die Belange der Anwohnenden wurden bei der Planung des Steinwegs berücksichtigt. Der Steinweg wird auch nach einer Umwandlung in eine Fahrradstraße durch Kfz befahren werden können. Durch den Steinweg führt kein Kfz-Durchgangsverkehr, er dient aus Kfz-Sicht lediglich der Erschließung der anliegenden Grundstücke sowie der Erschließung der Häuser der unmittelbar angrenzenden und als Sackgasse endenden Straße „Am Schwanenmorgen“. Dementsprechend sind für die Anwohnenden mit dem Kfz keine alternativen Verkehrsführungen zu suchen, sie können die Straße Steinweg weiterhin befahren. Richtig ist, dass nach der Umwandlung in eine Fahrradstraße künftig weniger Kfz-Parkmöglichkeiten als bisher im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen werden. Dies ergibt sich im Falle des Steinwegs vor allem daraus, dass heute der Gehweg in weiten Teilen noch gekippt beparkt werden darf. Bei Straßenplanungen und somit auch explizit bei der Planung von Fahrradstraßen achtet die Stadt Bonn auf die Einhaltung geltender Richtlinien sowie politisch gefasster Beschlüsse. Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen nach StVO nicht erlaubt, die StVO ermöglicht aber, dies in Ausnahmefällen zu erlauben. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO definiert hierzu: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Regelwerke wie die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) oder die Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) definieren diesen Wert grundsätzlich mit 2,50 m Breite. In Bonn wurden im Rahmen des Radentscheid-Beschlusses sowie auch mit dem Beschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstategie (vgl. DS-Nr. 212060) diese 2,50 m als Regelmaß sowie eine Breite von 1,50 m als Mindestmaß festgelegt und hiermit ein Kompromiss gefunden, auch in bereits bestehenden Gebieten den Ansprüchen der verschiedenen Verkehrsarten unter Berücksichtigung der vorliegenden, oft historisch bedingten Breiten, gerecht zu werden. Im Steinweg wird dieser Kompromisswert von 1,50 m in vielen Abschnitten deutlich unterschritten, hier gibt es Bereiche, in denen die verbliebene Gehwegbreite neben Kfz-Parken nur noch 70-80 cm beträgt. Die Mobilität von Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ist in diesen Bereichen massiv eingeschränkt, auch das Begegnen zweier Fußgänger*innen ist nicht möglich. Dementsprechend ist dieser Zustand nicht haltbar und wird bei der Ausweisung als Fahrradstraße entsprechend verändert. Bei der Planung wurde gleichzeitig darauf geachtet, so viele Kfz-Parkstände wie möglich zu erhalten. Die Neuordnung des Parkens wäre, wie oben dargelegt, auch ohne die Ausweisung als Fahrradstraße zur Einhaltung der beschriebenen StandardsSeite 2 von 5 Seite 3 zugunsten des Fußverkehrs erforderlich, wobei nicht alle Parkstände erhalten werden könnten. Es ist richtig, dass den Anwohnenden kein neues Angebot zum Kfz-Parken im öffentlichen Verkehrsraum gemacht wird. Diverse Wohneinheiten weisen private Stellplätze und Garagen auf, das Studierendenwohnheim hat zudem eine Tiefgarage. Es bleiben auch nach der Umwandlung in eine Fahrradstraße öffentliche Kfz-Parkstände in der Straße erhalten. Da gesetzlich kein Anspruch auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür besteht, kann es im Rahmen der Abwägung aller geschilderten Belange den Anwohnenden grundsätzlich zugemutet werden, wenn nötig, also sofern kein Parkplatz auf dem eigenen Grundstück oder im öffentlichen Raum vorhanden ist, in einer Seiten- oder Parallelstraße zu parken. Festzuhalten ist, dass die Fahrradstraßen ein elementarer Baustein im Rahmen der Verkehrswende sind. Diese Verkehrswende ist, neben der aufgetragenen Erreichung der Klimaziele ebenfalls essenziell, um die Verkehrsmengen in der Stadt in Zukunft flüssig abwickeln zu können. Die Fahrradstraßen stellen somit selbst eine der zu schaffenden Alternativen zum Autoverkehr dar und sollen den Rad- und Fußverkehrsanteil in der Stadt insgesamt erhöhen. „2. Auf dem Steinweg ist weder jetzt noch in naher Zukunft davon auszugehen, dass der Radverkehr hier die vorherrschende Verkehrsart wird.“ Fahrradstraßen dienen der Bündelung des Radverkehrs und sind zentrale Achsen im Bonner Radverkehrsnetz. Sie können nach VwV-StVO dort eingerichtet werden, wo eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr oder eine untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr vorliegt oder die Radverkehrsdichte hoch ist. Eine hohe Radverkehrsdichte bedeutet nach Regelwerk nicht, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sein muss. Aufgrund der unter Punkt 3 beschriebenen Bedeutung des Steinwegs für den Radverkehr ist aber davon auszugehen, dass der Radverkehr im Steinweg zukünftig zur vorherrschenden Verkehrsart wird. „3. Für den Radverkehr von Duisdorf / Lengsdorf in Richtung Endenich / Innenstadt / Poppelsdorf und umgekehrt ist auf dem Hermann-Wandersleb- Ring eine Umweltspur eingerichtet worden die im Bereich des Steinweges komplett parallel verläuft.“ Die Umweltspur auf dem Hermann-Wandersleb-Ring dient in erster Linie der Beschleunigung des Busverkehrs. Zur Genese der Umweltspur: Radverkehr war bereits vor Einrichtung der Umweltspuren auf der Fahrbahn möglich. Da die Gehwege entlang des Hermann-Wandersleb-Rings sehr schmal sind, war eine komplette Verlagerung des Radverkehrs auf den Gehweg keine Option. Auch die Führung des Radverkehrs in der verbleibenden Kfz-Spur neben der Busspur wäre weder für die Sicherheit noch die Flüssigkeit von Rad- und Kfz- Verkehr sinnvoll gewesen. Folgerichtig wurde die Busspur unter Freigabe des Radverkehrs geplant und dementsprechend als sogenannte Umweltspur ausgeführt. Dies wird auch der Lage im Radverkehrsnetz und der direkten Verbindung der Stadtteile Bonn Zentrum und Weststadt nach Endenich, Duisdorf und Lengsdorf gerecht. Umweltspuren sind grundsätzlich eine Kompromisslösung bei eingeschränkter Flächenverfügbarkeit; sie stellen aber keine adäquate Führungsform auf einem Radschnellweg oder einer Radpendlerroute dar.Seite 3 von 5 Seite 4 Diese parallel verlaufende Verbindung stellt trotzdem die durch den Steinweg verlaufende Achse nicht in Frage. Hier ist auf die eingangs erläuterte Bedeutung des Steinwegs als Abschnitt eines geplanten Radschnellweges zu verweisen. Eine Führung auf die Umweltspur des Hermann-Wandersleb-Rings würde nicht nur einen großen Umweg zur eigentlichen Führung darstellen, sondern auch nicht an die angedachte Routenführung im Nebennetz des Kfz- Verkehrs anschließen. (ohne Nummer:) „Die Fahrtrichtung Lessenich / Messdorf in Richtung Dransdorf / Nordstadt führt durch das Messdorfer Feld auf die Straße Am Bleichgraben, diese verläuft ebenfalls parallel zum Steinweg. Auf der Straße am Bleichgraben kann ohne das Anwohner behindern bzw. Einzuschränken werden ohne weiteres eine Fahrradstraße eingerichtet werden. Querungen zwischen den Richtungen Duisdorf und Lessenich sind mehrfach im Messdorfer Feld möglich wogegen der Steinweg stumpf auf der Straße Auf dem Hügel endet.“ Die Straße Am Bleichgraben erfüllt mit Blick auf das gesamtstädtische Radverkehrsnetz nicht dieselben Bedingungen, wie es der Steinweg tut. Auch hier ist der Verlauf der ortsteil- bzw. kommunenübergreifenden Wegeverbindung zu berücksichtigen. "Am Bleichgraben" liegt deutlich nördlicher der geplanten neuen Brücke über die A565 und somit nicht in der Flucht der angedachten Trasse. Er schließt zwar ebenfalls wie der Steinweg an Wege die durch das Messdorfer Feld führen an, diese verlaufen aber nach Lessenich und nicht zum Duisdorfer Bahnhof. Dementsprechend stellt „Am Bleichgraben“ aus radverkehrsplanerischer Sicht keine Alternative zum Steinweg dar. Der Steinweg wird perspektivisch nicht mehr „stumpf“ auf der Straße „Auf dem Hügel“ enden. Auch für die Zwischenzeit ist aber festzuhalten, dass es sich bei der Straße „Auf dem Hügel“ um eine Hauptroute im Radverkehrsnetz handelt, hier also auch heute bereits eine sinnvolle Anbindung gegeben ist. Die Verwaltung beabsichtigt die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Fahrradstraße im Steinweg im Rahmen einer Ermessenabwägung unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden erlassen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag aufgrund der hohen Bedeutung des Steinwegs für den Radverkehr abzulehnen. Hiermit ist das Verfahren nach § 24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n 1 Ausschnitt Radverkehrsnetz Steinweg (öffentlich)Seite 4 von 5 Ausschnitt Radverkehrsnetz der Stadt Bonn Kartengrundlage: DTKSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de