240696 · Beschlussvorlage
Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2023 des Städtischen Gebäudemanagements Bonn gemäß §103 GO NW; Benennung des Wirtschaftsprüfers
Kerndaten
- Nummer
- 240696
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Richard-Wagner-Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240696 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2023 des Städtischen Gebäudemanagements Bonn gemäß §103 GO NW; Benennung des Wirtschaftsprüfers Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 18.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag zu, für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2023 die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Richard-Wagner-Str. 9-11, 50674 Köln zu benennen. Begründung Nach § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung des SGB in Verbindung mit § 103 Abs. 2 GO NW unterliegt der Jahresabschluss der Prüfungspflicht. Gemäß § 5 Absatz 2 der Betriebssatzung obliegt dem Betriebsausschuss die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss. Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Richard-Wagner-Str. 9-11, 50674 Köln, hat die Pflichtprüfung der Jahre 2019 - 2021 durchgeführt. Die RSM GmbH hat im Jahr 2023 in Nexia GmbH umfirmiert. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 ist die Nexia GmbH bereits beauftragt. Die Prüfung soll im August 2024 beginnen. Im Anschluss soll die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2023 ebenfalls durch die Nexia GmbH erfolgen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de