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240695-04 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten (eines Kämmerers bzw. einer Kämmerin) Bes.-Gr. B 5 LBesG NRW Drucksachengruppe 240695

Nummer
240695-04
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240695 Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten Bes.-Gr. B 5 LBesG NRW

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Große Anfrage
öffentlich
240695-04
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
05.09.2024
BBB-Anfrage: Wahl einer Beigeordneten bzw.
eines Beigeordneten (eines Kämmerers bzw. einer
Kämmerin) Bes.-Gr. B 5 LBesG NRW
Drucksachengruppe 240695
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
In welcher Höhe werden der Bundesstadt Bonn voraussichtlich Kosten für das
Ruhegehalt der bald ausscheidenden Stadtkämmerin Margarete Heidler bis zur
Erreichung ihrer Regelaltersgrenze entstehen, weil diese am 20. Juni 2024 von
der grün-roten Mehrheit im Stadtrat nicht wiedergewählt wurde und nach Ablauf
ihrer Amtszeit in Kürze in den Ruhestand treten wird?
Begründung
Da die zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch amtierende Kämmerin von der
Ratsmehrheit nicht wiedergewählt wurde und Frau Heidler somit vor Erreichen
der Altersgrenze in Ruhestand tritt, entstehen der Bundesstadt Bonn neben der
Besoldung des neuen Stelleninhabers zusätzliche Kosten für das anfallende
Ruhegehalt der ausscheidenden Dezernentin.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de