240695-04 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten (eines Kämmerers bzw. einer Kämmerin) Bes.-Gr. B 5 LBesG NRW Drucksachengruppe 240695
Kerndaten
- Nummer
- 240695-04
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 240695-04 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 05.09.2024 BBB-Anfrage: Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten (eines Kämmerers bzw. einer Kämmerin) Bes.-Gr. B 5 LBesG NRW Drucksachengruppe 240695 Beratungsfolge Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Fragestellung In welcher Höhe werden der Bundesstadt Bonn voraussichtlich Kosten für das Ruhegehalt der bald ausscheidenden Stadtkämmerin Margarete Heidler bis zur Erreichung ihrer Regelaltersgrenze entstehen, weil diese am 20. Juni 2024 von der grün-roten Mehrheit im Stadtrat nicht wiedergewählt wurde und nach Ablauf ihrer Amtszeit in Kürze in den Ruhestand treten wird? Begründung Da die zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch amtierende Kämmerin von der Ratsmehrheit nicht wiedergewählt wurde und Frau Heidler somit vor Erreichen der Altersgrenze in Ruhestand tritt, entstehen der Bundesstadt Bonn neben der Besoldung des neuen Stelleninhabers zusätzliche Kosten für das anfallende Ruhegehalt der ausscheidenden Dezernentin. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de