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240685-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Wegfall von Parkplätzen zur Umsetzung der Fahrradstraße im "Frankengraben"

Nummer
240685-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240685 Bürgerantrag: Wegfall von Parkplätzen zur Umsetzung der Fahrradstraße im "Frankengraben"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240685-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Wegfall von
Parkplätzen zur Umsetzung der Fahrradstraße im
"Frankengraben"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.) Es wurden durch den Rat der Stadt Bonn mehrere Grundsatzbeschlüsse
gefasst, die klar festlegen, dass das Mindestmaß für die Breite von Gehwegen
1,50 m und das Regelmaß 2,50 m beträgt. Diese Maße gehen mit den seit
Jahrzehnten geltenden Regelwerken konform, die für zu Fuß Gehende eine
Breite von 75 cm annehmen. Das unterste Mindestmaß von 1,50 m
gewährleistet also lediglich, dass sich auf einem Gehweg zwei erwachsene
Menschen gehend begegnen können. Damit sich auch Menschen mit Rollstuhl,
Kinderwagen oder Rollator begegnen können, ist hingegen ein Maß von 2,50 m
nötig.
Grundsätzlich ist das Kfz-Parken auf Gehwegen nach der StVO
ausgeschlossen, man hat Gehwege ursprünglich für den Fußverkehr
angelegt. Später wurde das sogenannte „gekippte Parken“ als
Ausnahmeregelung zugelassen, woraus viele Städte in den Jahren der
autogerechten Planung nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel gemacht
haben. Dieser Zustand ist zur Herstellung einer sicheren Infrastruktur für den
Fußverkehr im Rahmen der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden
an den Stellen, an denen die oben genannten Gehwegbreiten dadurch nicht
eingehalten werden, zu überprüfen und ggf. wieder umzukehren.
Die geschilderte Verkehrsberuhigung durch Parkstände findet im
Frankengraben auch nach Umwandlung in eine Fahrradstraße mit Neuordnung
des Parkens statt, da die Parkstände nicht ersatzlos gestrichen, sondern nur
einige entfernt und andere auf die Fahrbahn verschoben werden. Die
Parkstände werden zudem alternierend angeordnet.
2.) Bei der Planung wurde das durch den Grundsatzbeschluss zum
Radentscheid vorgegebene und durch den aktuellen Stand von Wissen und
Technik vorgegebene Maß von 4,50 m Breite für die Fahrbahn angesetzt. Ein
Maß von 4,00 m Breite, das sich aus den „Richtlinien für Stadtstraßen“ (RASt
06) aus dem Begegnungsfall Pkw-Fahrrad ergibt, wurde als Mindestmaß bei
der Planung angesetzt. Es wurde zwischen den verschiedenen Belangen aller
Verkehrsteilnehmenden abgewogen. An erster Stelle stand hierbei dieSeite 1 von 3
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Verkehrssicherheit, aber auch der Bedarf nach Parkplätzen wurde
berücksichtigt. Überall, wo Kfz-Parkstände aufgrund der gegebenen Breiten
möglich waren, wurden diese eingeplant.
3.) Die Parkstände wurden dort eingeplant, wo sie mit Blick auf die
Verkehrssicherheit umsetzbar sind. Es besteht kein Anspruch auf einen Kfz-
Stellplatz im öffentlichen Raum oder gar vor der eigenen Haustür.
5.) Die vom Antragsteller genannten Ziele sowie Ereignisse, die am bzw. um
den Klufterplatz herum stattfinden, stellen klar die hohe Bedeutung dieser
Achse für den Radverkehr heraus. Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder und
Sportstätten sowie Standorte des Einzelhandels und der Nahversorgung sind
Ziele, die einerseits sehr gut und von vielen Menschen andererseits auch sehr
gerne mit dem Fahrrad aufgesucht werden.
Der Frankengraben stellt hierbei eine Alternative im Nebennetz des
Autoverkehrs dar. Der Autoverkehr erreicht das Friesdorfer Zentrum über die
Hauptstraßen Bernkasteler bzw. Servatiusstraße und anschließend über die
Annaberger Straße. Den Großteil des Autoverkehrs durch den schmalen
Frankengraben zu führen, ist hingegen nicht zielführend. Trotzdem bleibt der
Frankengraben auch nach Umwandlung in eine Fahrradstraße mit Kfz
befahrbar, alle Häuser und Ziele können erreicht und natürlich auch die
Parkplätze am EDEKA Markt sowie am Freibad Friesi angefahren werden. Der
Frankengraben stellt hierbei eine wichtige Verbindungsachse mit dem Radweg
über den Winzerbach hinweg und den Oberen Lindweg in die Stadtteile
Dottendorf und Kessenich dar. Auch hier werden Sportstätten, Schulen, und
Einzelhandelsstandorte im weiteren Verlauf angebunden.
Durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße wird mittel- und langfristig dem
erwähnten hohen Parkdruck begegnet. In einer historisch gewachsenen Stadt
wie Bonn, in der viele Straßenräume aus einer Zeit vor dem Autoverkehr
stammen, ist eine Verkehrswende, bei der diejenigen, die können, vermehrt auf
den Fuß-, Rad und Öffentlichen Nahverkehr umsteigen und Angebote wie
Carsharing nutzen, wichtig, damit der Verkehr in dieser Stadt auch in Zukunft
gut abgewickelt werden kann und auch diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen
sind, genug Bewegungs- sowie Parkflächen vorfinden.
4.) Das Fahrradstraßenkonzept hat eine gesamtstädtische Bedeutung und ist
essentieller Bestandteil des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes. Die
Beschlusskompetenz über die Fahrradstraßen lag somit beim Stadtrat und
nicht bei den Bezirksvertretungen. Der Stadtrat wiederum hat die Entscheidung
an den Mobilitäts- und Verkehrsausschuss abgegeben, der die Fahrradstraßen
anschließend in zwei Paketen für die gesamte Stadt beschlossen hat (siehe
Niederschriftsauszüge zu DS-Nr. 230636 https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/TO020?TOLFDNR=2040426 sowie https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/TO020?TOLFDNR=2055715).
Die Stadtverwaltung hat die Realisierung der Fahrradstraßen in den
vergangenen zwölf Monaten mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet,
regelmäßige Pressemitteilungen herausgegeben sowie über Social Media
informiert. Es haben zu dem Thema mehrere
Bürgerinformationsveranstaltungen auf Marktplätzen, Stadtteilspaziergänge,
eine geführte Fahrradtour sowie eine Veranstaltung im Beueler RatssaalSeite 2 von 3
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stattgefunden, die zudem für alle, die nicht persönlich teilnehmen konnten, über
YouTube gestreamt wurde. Es wurden zudem Bürgersprechstunden im
Stadthaus angeboten. Auch vor der Umsetzung der einzelnen Straßen werden
die Anwohnenden per Postwurfsendung informiert und ihnen ein weiteres
Gesprächsangebot zur Erläuterung der Maßnahme gemacht. Unter
www.bonn.de/fahrradstraßen hat die Stadt Bonn zudem eine eigene Website
angelegt, die stets mit aktuellen Informationen gefüllt wird und auf der sich
Bürger*innen umfassend über das Projekt Fahrradstraßen informieren können,
sowie die Pläne aller beschlossenen Straßen herunterladen und einsehen
können.
Zum Frankengraben hat die Verwaltung zudem bereits einen achtseitigen
Bürgerantrag ausführlich beantwortet und entsandte einen Berichterstatter in
die BV Bad Godesberg, wo das Thema detailliert besprochen wurde. Die
Verwaltung weist auf die entsprechende Stellungnahme unter DS-Nummer
231307-03 hin: https://www.bonn.sitzung-
online.de/vo020?VOLFDNR=2014271&refresh=false
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung schlägt vor den Bürgerantrag abzulehnen, da die Planung
der Fahrradstraßen über viele Monate unter Berücksichtigung aller Belange
und unter Einbeziehung diverser Fachbereiche und Ämter der Verwaltung
stattgefunden hat. Aus verkehrsplanerischer Sicht wurde der bestmögliche
Kompromiss gefunden und eine erneute Überprüfung würde zu keinem
anderen Ergebnis führen.
Mit diesem Votum ist das nach § 24 GO NRW vorgesehene Verfahren für
Bürgeranträge abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de