240685-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Wegfall von Parkplätzen zur Umsetzung der Fahrradstraße im "Frankengraben"
Kerndaten
- Nummer
- 240685-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.199 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240685-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Wegfall von Parkplätzen zur Umsetzung der Fahrradstraße im "Frankengraben" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1.) Es wurden durch den Rat der Stadt Bonn mehrere Grundsatzbeschlüsse gefasst, die klar festlegen, dass das Mindestmaß für die Breite von Gehwegen 1,50 m und das Regelmaß 2,50 m beträgt. Diese Maße gehen mit den seit Jahrzehnten geltenden Regelwerken konform, die für zu Fuß Gehende eine Breite von 75 cm annehmen. Das unterste Mindestmaß von 1,50 m gewährleistet also lediglich, dass sich auf einem Gehweg zwei erwachsene Menschen gehend begegnen können. Damit sich auch Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator begegnen können, ist hingegen ein Maß von 2,50 m nötig. Grundsätzlich ist das Kfz-Parken auf Gehwegen nach der StVO ausgeschlossen, man hat Gehwege ursprünglich für den Fußverkehr angelegt. Später wurde das sogenannte „gekippte Parken“ als Ausnahmeregelung zugelassen, woraus viele Städte in den Jahren der autogerechten Planung nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel gemacht haben. Dieser Zustand ist zur Herstellung einer sicheren Infrastruktur für den Fußverkehr im Rahmen der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden an den Stellen, an denen die oben genannten Gehwegbreiten dadurch nicht eingehalten werden, zu überprüfen und ggf. wieder umzukehren. Die geschilderte Verkehrsberuhigung durch Parkstände findet im Frankengraben auch nach Umwandlung in eine Fahrradstraße mit Neuordnung des Parkens statt, da die Parkstände nicht ersatzlos gestrichen, sondern nur einige entfernt und andere auf die Fahrbahn verschoben werden. Die Parkstände werden zudem alternierend angeordnet. 2.) Bei der Planung wurde das durch den Grundsatzbeschluss zum Radentscheid vorgegebene und durch den aktuellen Stand von Wissen und Technik vorgegebene Maß von 4,50 m Breite für die Fahrbahn angesetzt. Ein Maß von 4,00 m Breite, das sich aus den „Richtlinien für Stadtstraßen“ (RASt 06) aus dem Begegnungsfall Pkw-Fahrrad ergibt, wurde als Mindestmaß bei der Planung angesetzt. Es wurde zwischen den verschiedenen Belangen aller Verkehrsteilnehmenden abgewogen. An erster Stelle stand hierbei dieSeite 1 von 3 Seite 2 Verkehrssicherheit, aber auch der Bedarf nach Parkplätzen wurde berücksichtigt. Überall, wo Kfz-Parkstände aufgrund der gegebenen Breiten möglich waren, wurden diese eingeplant. 3.) Die Parkstände wurden dort eingeplant, wo sie mit Blick auf die Verkehrssicherheit umsetzbar sind. Es besteht kein Anspruch auf einen Kfz- Stellplatz im öffentlichen Raum oder gar vor der eigenen Haustür. 5.) Die vom Antragsteller genannten Ziele sowie Ereignisse, die am bzw. um den Klufterplatz herum stattfinden, stellen klar die hohe Bedeutung dieser Achse für den Radverkehr heraus. Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder und Sportstätten sowie Standorte des Einzelhandels und der Nahversorgung sind Ziele, die einerseits sehr gut und von vielen Menschen andererseits auch sehr gerne mit dem Fahrrad aufgesucht werden. Der Frankengraben stellt hierbei eine Alternative im Nebennetz des Autoverkehrs dar. Der Autoverkehr erreicht das Friesdorfer Zentrum über die Hauptstraßen Bernkasteler bzw. Servatiusstraße und anschließend über die Annaberger Straße. Den Großteil des Autoverkehrs durch den schmalen Frankengraben zu führen, ist hingegen nicht zielführend. Trotzdem bleibt der Frankengraben auch nach Umwandlung in eine Fahrradstraße mit Kfz befahrbar, alle Häuser und Ziele können erreicht und natürlich auch die Parkplätze am EDEKA Markt sowie am Freibad Friesi angefahren werden. Der Frankengraben stellt hierbei eine wichtige Verbindungsachse mit dem Radweg über den Winzerbach hinweg und den Oberen Lindweg in die Stadtteile Dottendorf und Kessenich dar. Auch hier werden Sportstätten, Schulen, und Einzelhandelsstandorte im weiteren Verlauf angebunden. Durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße wird mittel- und langfristig dem erwähnten hohen Parkdruck begegnet. In einer historisch gewachsenen Stadt wie Bonn, in der viele Straßenräume aus einer Zeit vor dem Autoverkehr stammen, ist eine Verkehrswende, bei der diejenigen, die können, vermehrt auf den Fuß-, Rad und Öffentlichen Nahverkehr umsteigen und Angebote wie Carsharing nutzen, wichtig, damit der Verkehr in dieser Stadt auch in Zukunft gut abgewickelt werden kann und auch diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind, genug Bewegungs- sowie Parkflächen vorfinden. 4.) Das Fahrradstraßenkonzept hat eine gesamtstädtische Bedeutung und ist essentieller Bestandteil des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes. Die Beschlusskompetenz über die Fahrradstraßen lag somit beim Stadtrat und nicht bei den Bezirksvertretungen. Der Stadtrat wiederum hat die Entscheidung an den Mobilitäts- und Verkehrsausschuss abgegeben, der die Fahrradstraßen anschließend in zwei Paketen für die gesamte Stadt beschlossen hat (siehe Niederschriftsauszüge zu DS-Nr. 230636 https://www.bonn.sitzung- online.de/public/TO020?TOLFDNR=2040426 sowie https://www.bonn.sitzung- online.de/public/TO020?TOLFDNR=2055715). Die Stadtverwaltung hat die Realisierung der Fahrradstraßen in den vergangenen zwölf Monaten mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet, regelmäßige Pressemitteilungen herausgegeben sowie über Social Media informiert. Es haben zu dem Thema mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen auf Marktplätzen, Stadtteilspaziergänge, eine geführte Fahrradtour sowie eine Veranstaltung im Beueler RatssaalSeite 2 von 3 Seite 3 stattgefunden, die zudem für alle, die nicht persönlich teilnehmen konnten, über YouTube gestreamt wurde. Es wurden zudem Bürgersprechstunden im Stadthaus angeboten. Auch vor der Umsetzung der einzelnen Straßen werden die Anwohnenden per Postwurfsendung informiert und ihnen ein weiteres Gesprächsangebot zur Erläuterung der Maßnahme gemacht. Unter www.bonn.de/fahrradstraßen hat die Stadt Bonn zudem eine eigene Website angelegt, die stets mit aktuellen Informationen gefüllt wird und auf der sich Bürger*innen umfassend über das Projekt Fahrradstraßen informieren können, sowie die Pläne aller beschlossenen Straßen herunterladen und einsehen können. Zum Frankengraben hat die Verwaltung zudem bereits einen achtseitigen Bürgerantrag ausführlich beantwortet und entsandte einen Berichterstatter in die BV Bad Godesberg, wo das Thema detailliert besprochen wurde. Die Verwaltung weist auf die entsprechende Stellungnahme unter DS-Nummer 231307-03 hin: https://www.bonn.sitzung- online.de/vo020?VOLFDNR=2014271&refresh=false Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung schlägt vor den Bürgerantrag abzulehnen, da die Planung der Fahrradstraßen über viele Monate unter Berücksichtigung aller Belange und unter Einbeziehung diverser Fachbereiche und Ämter der Verwaltung stattgefunden hat. Aus verkehrsplanerischer Sicht wurde der bestmögliche Kompromiss gefunden und eine erneute Überprüfung würde zu keinem anderen Ergebnis führen. Mit diesem Votum ist das nach § 24 GO NRW vorgesehene Verfahren für Bürgeranträge abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de