240682-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Anfrage: Schrotträder
Kerndaten
- Nummer
- 240682-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.04.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240682-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Anfrage: Schrotträder Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Die Wache GABI kontrolliert die Fahrradständer im Bereich der Innenstadt und um den Hauptbahnhof herum zweimal im Quartal. Der Bereich außerhalb der Innenstadt und des Hauptbahnhofbereiches wird durch den kommunalen Ordnungsdienst aktionsmäßig zweimal im Jahr kontrolliert. In der Regel laufen hier die Meldungen über den Mängelmelder oder die Leitstelle auf. Diese Meldungen werden dann durch den Bezirksdienst im jeweiligen Bezirk außerhalb der geplanten Aktionen bearbeitet. Zu 2. Schrotträder oder Fahrräder die über einen längeren Zeitraum unbewegt abgestellt wurden, werden mit einem Aufkleber markiert. Die Besitzer, die über diesen Aufkleber an ihren Fahrrädern informiert werden, haben mind. 3 Wochen, längstens 4 Wochen, Zeit ihr Fahrrad zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, werden die Fahrräder durch die Stadtverwaltung entfernt. Fahrräder mit einem Wert unter 60 EURO werden entsorgt, alle anderen werden dem Fundbüro zugeführt und, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten dort abgeholt werden, versteigert. Der Wert von 60 EURO wurde gerichtlich bestimmt und ist nicht willkürlich gewählt. Zu 3. Weitergabe an den Bezirksdienst bzw. an den zuständigen Mitarbeitenden der Wache GABI, dieser schaut sich das betreffende Fahrrad an, nimmt es ggf. auf und beklebt es. Nach abgelaufener Frist (3 - 4 Wochen) werden die Fahrräder entsorgt. Dies kann allerdings mangels personeller und räumlicher Kapazitäten auch schon mal nach der üblichen Frist geschehen. Sog. Schrotträder werden anschließend entsorgt, bei einem geschätzten Restwert (60 Euro) werden diese dem Fundbüro zugeführt und hier entweder durch die Besitzer abgeholt oder nach 6 Monaten versteigert. Zu 4. Limitierender Faktor ist in erster Linie der Platz im Fundbüro. Auch personell können hier Engpässe entstehen. Im Jahr 2023 wurden durch die Wache GABI im innerstädtischen Bereich 370 Fahrräder markiert, hiervon wurden 300 entsorgt bzw. dem Fundbüro zugeführt. Die restlichen Fahrräder, wurden nicht mehr vorgefunden.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Jahr 2024 sind es bisher, Stand 18.04.2024, 106 markierte Fahrräder, davon wurden 59 entsorgt bzw. dem Fundbüro zugeführt. Die restlichen wurden nicht mehr vorgefunden. Der kommunale Ordnungsdienst kann die Anzahl nicht beziffern. Es handelt sich jährlich um mehrere Hundert Fahrräder. Zu 5. Die Kontrollen und Meldungen schließen diese Bereiche mit ein, deshalb wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es kann auch vorkommen, dass sog. Schrottfahrräder direkt entfernt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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