240680-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Flurstück mit der Kennung 4302-68-98, Irmintrudisstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240680-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240680-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Flurstück mit der Kennung 4302-68-98, Irmintrudisstraße Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Liegt der Stadtverwaltung eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag für die heute mit Garagen bestandene Fläche zwischen den Häusern Irmintrudisstraße 4-6 vor und wenn ja, was ist im Einzelnen geplant? 2. Wurde für ein zwischen Häusern Irmintrudisstraße 4-6 beabsichtigtes Bauvorhaben eine Bauvoranfrage oder ein Antrag auf Baugenehmigung beschieden und wenn ja, was wurde en Detail genehmigt? Für das Grundstück wurde am 06.04.2023 ein positiver Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes für fünf Wohngemeinschaften erteilt. Die Bauherrschaft wird dieses Vorhaben jedoch nicht ausführen und hat auf den Vorbescheid verzichtet. Am 21.11.2023 wurde vom Grundstückeigentümer ein Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses („Irmintrudis`Hof, gemeinschaftliches Wohnen mit Hof“) eingereicht. Geplant ist ein freistehendes viergeschossiges Gebäude mit einer Bautiefe von ca. 15 m und Nebenanlagen. Die Prüfung dieses Antrags ist noch nicht abgeschlossen. 3. Für den Fall, dass eine Genehmigung erteilt wurde oder erteilt werden soll: a) Aus welchen Gründen ist die Verwaltung der Auffassung, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung in positiver Form einfügt? Das Grundstück ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet mit bis zu viergeschossiger Bebauung in zumeist geschlossener Bauweise. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig aus den Vorgaben der Fluchtlinienpläne Nrn. B 257 (11) und B389 (53) und rückwärtig aus den faktischen hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung. Das Bauvorhaben, für das ein positiver Vorbescheid erteilt wurde (siehe Antwort zu Frage 1), fügte sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Prüfung des aktuell beantragten Vorhabens ist noch nicht abgeschlossen. b) Sofern bisher für die Bebauung Irmintrudisstraße festgesetzteSeite 1 von 4 Seite 2 Stellplätze für eine neu geplante Baubebauung entfallen sollen, wo werden diese künftig nachgewiesen? c) Wie viele Stellplätze wurden oder sollen auf Grund welcher Berechnung für die neue Bebauung eingefordert werden oder wo werden diese errichtet? Die Lage und Anzahl der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für das Neubauvorhaben und für das Bestandsgebäude ist noch nicht abschließend geklärt. Die Bestandsgaragen sind aufgrund ihrer geringen Größe nach Auskunft des Eigentümers nicht mehr zum Abstellen von Kfz genutzt worden. d) Wurde geprüft, wie sich die Bebauung auf das Klima im Innenbereich des Wohnquartiers auswirkt und wenn ja wie und mit welchen Ergebnis und wenn Nein, warum nicht? Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die stadtklimatischen Auswirkungen eines Vorhabens können somit auf die geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse bezogen werden. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse setzen nach der Rechtsprechung des BVerwG der Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich eine äußerste Grenze; mit Rücksicht auf die nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässige und damit gewährleistete Bebauung von Grundstücken kommt dieser Vorschrift neben dem o.g. Gebot des Einfügens aber nur begrenzte Bedeutung zu und ist auf die Abwehr städtebaulicher Missstände beschränkt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse kann auf die Begriffsbestimmung in § 136 Abs. 3 BauGB zurückgegriffen werden. Wesentlich sind daher die Belichtung, die Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten, die bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten, die Zugänglichkeit der Grundstücke, die Auswirkungen einer vorhandenen Mischung von Wohn- und Arbeitsstätten, die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen nach Art, Maß und Zustand, sowie die Einwirkungen, die von Grundstücken, Betrieben, Einrichtungen oder Verkehrsanlagen ausgehen, insbesondere durch Lärm, Verunreinigungen und Erschütterungen. Welcher Maßstab im Einzelnen anzulegen ist, kann nur unter umfassender Würdigung der örtlichen Verhältnisse und der sonstigen städtebaulichen Gegebenheiten beurteilt werden. Da die Klimaanalysekarte 2023 Nacht für die Stadt Bonn in dem in Rede stehenden Bereich weder ein Kaltluftentstehungsgebiet, eine Kaltluftleitbahn oder bodennahes Strömungsfeld aufweist, noch eine überdurchschnittliche nächtliche Überwärmung zeigt und sich das Vorhaben nach Art und Maß der Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt sowie die bauordnungsrechtlich notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden, bestehen keine Hinweise dafür, dass durch das Vorhaben städtebauliche Missstände hervorgerufen werden könnten.Seite 2 von 4 Seite 3 4 a) In wessen Eigentum bzw. Besitz steht die Fläche auf dem heute ein Transformator untergebracht ist? 4 b) Sollte die bestehende möglicherweise im Baufeld liegende Trafoanlage umgebaut oder versetzt werden müssen, wie hoch sind voraussichtlich die damit verbundenen Kosten und wer wird diese tragen? Die Fläche des Transformatorhauses gehört zum Baugrundstück. Es ist eine Versetzung durch die Bauherrschaft vorgesehen. Anlage/n 1 Irmintrudisstraße (öffentlich)Seite 3 von 4 Ga Ga GaSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de