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240679-01 AA · Änderungsantrag

Fortschreibung des Nahverkehrsplanes – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 Antrag zur Vorlage 240679

Nummer
240679-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 240679 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
240679-01 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
23.05.2024 gez. Ratsbüro / gez. Reeh-Schall
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes –
Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2024
Antrag zur Vorlage 240679
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Aufnahme der folgenden Maßnahmen in den Nahverkehrsplan der Stadt
Bonn zum Fahrplanwechsel 2024 wird entsprechend der Verwaltungsvorlage
mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
1. Die sonntäglichen Kurzfahrten der Linie 631 enden nicht bereits an der
Haltestelle „Agnetendorfer Straße“ sondern werden bis „Endenich Nord
Bahnhof (S)“ geführt, um die Ortsteile Tannenbusch und Dransdorf mit zwei
Fahrten pro Stunde und Richtung zu verbinden, genauso wie den S-Bahnhof
Endenich-Nord.
2. Die Bus-Haltestelle „Oscar-Romero-Allee“ wird nicht nur in Richtung Gronau
sondern in beiden Fahrtrichtungen im Bereich der Fernbushaltestelle an der
vorgesehenen Stelle eingerichtet, um bsplsw. den Schüler*innen des Friedrich-
Ebert-Gymnasiums, aber auch den vielen dort Beschäftigten sowohl das Ein-
wie das Aussteigen an ihrer nächstgelegenen Haltestelle zu ermöglichen.
3. Die neue, alte Bushaltestelle im Straßburger Weg erhält die Bezeichnung
„Coburger Straße“. Die jetzige Haltestelle „Straßburger Weg“ behält ihren
Namen.
Begründung
Zu 1.: Auch Sonn- und Feiertags soll es das Mindestangebot von durchgehend
zwei Fahrten pro Stunde und Richtung zwischen Tannenbusch und Dransdorf
und der beiden Ortsteile mit dem S-Bahnhof Endenich Nord und den großen
Wohngebieten WestSide und Vogelsang geben.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu 2.: Eine Haltestelle in beiden Fahrtrichtungen ist an der von der Verwaltung
vorgesehenen Lage möglich und erfüllt nur die notwendige Funktion.
Zu 3.: Konkretisierung unter Vermeidung von verwirrenden Umbenennungen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de