240678-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Entfernung eines Parkplatzes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Adolfstraße 57
Kerndaten
- Nummer
- 240678-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.762 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240678-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Entfernung eines Parkplatzes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Adolfstraße 57 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Adolfstraße liegt innerhalb des Parkraumkonzeptes Nordstadt, welches derzeit mit der neuen Beschilderung und Markierung versehen wird und planmäßig im Herbst in Betrieb genommen wird. Im Zuge der Umsetzung entfällt die hier beschriebene Ladezone, die bisher nicht zum Parken, sondern nur zum Be- und Entladen genutzt werden darf, zugunsten von Parkständen, die Bewohnern mit Bewohnerparkausweis und Parkenden mit Parkschein zur Verfügung stehen. Nach heutigen Gesichtspunkten kann aufgrund der Breite von Lieferfahrzeuge gegenüber der Bushaltestelle keine Lieferzone/Ladezone eingerichtet werden. Der Parkstand auf der anderen Seite der Grundstückszufahrt wird zu einer Radabstellfläche mit vier Fahrradbügeln umgewandelt und erhöht somit ebenfalls im Sinne des Antrags die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern. Dabei gilt allgemein, dass die Fahrzeuge, die den privaten Parkplatz auf die Adolfstraße verlassen, sich in die Fahrbahn hineintasten und auf den Radverkehr Rücksicht nehmen müssen. Es gilt immer §1 der StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de