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240678-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Entfernung eines Parkplatzes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Adolfstraße 57

Nummer
240678-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240678 Bürgerantrag: Entfernung eines Parkplatzes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Adolfstraße 57

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240678-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Entfernung eines Parkplatzes zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit für
Radfahrende im Bereich Adolfstraße 57
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Adolfstraße liegt innerhalb des Parkraumkonzeptes Nordstadt, welches
derzeit mit der neuen Beschilderung und Markierung versehen wird und
planmäßig im Herbst in Betrieb genommen wird.
Im Zuge der Umsetzung entfällt die hier beschriebene Ladezone, die bisher
nicht zum Parken, sondern nur zum Be- und Entladen genutzt werden darf,
zugunsten von Parkständen, die Bewohnern mit Bewohnerparkausweis und
Parkenden mit Parkschein zur Verfügung stehen. Nach heutigen
Gesichtspunkten kann aufgrund der Breite von Lieferfahrzeuge gegenüber der
Bushaltestelle keine Lieferzone/Ladezone eingerichtet werden.
Der Parkstand auf der anderen Seite der Grundstückszufahrt wird zu einer
Radabstellfläche mit vier Fahrradbügeln umgewandelt und erhöht somit
ebenfalls im Sinne des Antrags die Sichtbeziehungen zwischen den
Verkehrsteilnehmern. Dabei gilt allgemein, dass die Fahrzeuge, die den
privaten Parkplatz auf die Adolfstraße verlassen, sich in die Fahrbahn
hineintasten und auf den Radverkehr Rücksicht nehmen müssen. Es gilt immer
§1 der StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de