240678 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Entfernung eines Parkplatzes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Adolfstraße 57
Kerndaten
- Nummer
- 240678
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240678 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 14.04.2024 Bürgerantrag: Entfernung eines Parkplatzes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Adolfstraße 57 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Es wird zur Beschlussfassung beantragt: 1. Der unmittelbar rechts vor einer Einfahrt gelegene Parkplatz (vor der Adolf- straße 57) wird entfernt und in Zukunft das sichtbehindernde Parken durch ge- eignete Aufbauten (Schutzbügel, Fahrradständer, Findlinge) verhindert. Die Sichtbarkeit auf ausfahrende Fahrzeuge eines Lebensmittelladens wird so ins- besondere für Fahrradfahrende hergestellt und damit die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erhöht. 2. Zwei unmittelbar links vor dieser Ausfahrt befindliche Parkstände werden zwecks Versorgung der angrenzenden Lebensmittelgeschäfte und Restaurants sowie zum Be- und Entladen durch Paketlieferdienste, Anwohnende etc. in eine Ladezone umgewandelt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 5 An die Bundesstadt Bonn Bürgerantrag Es wird zur Beschlussfassung beantragt: 1. Der unmittelbar rechts vor einer Einfahrt gelegene Parkplatz (vor der Adolfstraße 57) wird entfernt und in Zukunft das sichtbehindernde Parken durch geeignete Aufbauten (Schutzbügel, Fahrradständer, Findlinge) verhindert. Die Sichtbarkeit auf ausfahrende Fahrzeuge eines Lebensmittelladens wird so insbesondere für Fahrradfahrende hergestellt und damit die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erhöht. 2. Zwei unmittelbar links vor dieser Ausfahrt befindliche Parkstände werden zwecks Versorgung der angrenzenden Lebensmittelgeschäfte und Restaurants sowie zum Be- und Entladen durch Paketlieferdienste, Anwohnende etc. in eine Ladezone umgewandelt. Begründung: 1.) Die Adolfstraße wird von Radfahrenden aus Richtung Dorotheenstraße in Richtung Frankenbad genutzt. Sofern größere Fahrzeuge auf dem Parkplatz Adolfstraße 57 parken, ist die Sicht auf ausfahrende Kfz nicht gewährleistet. Auch die auf die Adolfstraße nach links fahrenden Kfz-Lenker können Fahrradfahrende nicht rechzeitig wahrnehmen. 2.) Von Anwohnern wurden mehrfach gefährliche Situationen und Beinhahekollisionen zwischen Kfz und Fahrrädern beobachtet. 3.) Eine Sicherung des ehemaligen Parkstandes gegen Befahren ist notwendig, da sonst zu befürchten ist, dass die Fläche weiterhin vorschriftswidrig zum Abstellen von KFZ genutzt wird. 4.) Da die angrenzenden Lebensmittelgeschäfte und Restaurants weiterhin durch große Lieferfahrzeuge versorgt werden müssen, ist links davon die Einrichtung einer Ladezone zum Be- und Entladen notwendig. Diese wird ebenso dringend für Paketlieferdienste benötigt. Die bisher weiter entfernt liegenden eingeschränkten Halteverbote sind nicht effektiv, da diese regelmäßig vorschriftswidrig zugeparkt werden. Es wird daher beantragt, eine deutlich gekennzeichnete Ladezone zum Be- und Entladen zu markieren. Anhang: ● 3 Abbildungen des Bereiches v. April 2024Seite 2 von 5 Abbildung 1. In der Mitte ist die Ausfahrt eines Lebensmittelladens zu sehen. Die KFZ fahren nach rechts in die Adolfstraße ein und kreuzen dabei den nach links fahrenden, vorfahrtsberechtigen Radverkehr. Vor der Hausnummer 57 parkt, derzeit noch vorschriftskonform, ein großes Lieferfahrzeug, das die gegenseitige Sicht stark behindert. Quelle: AntragstellerSeite 3 von 5 Abbildung 2. Die Gefahrenstelle aus Sicht eines fahrradfahrenden Kindes. Die ausfahrenden KFZ können vorfahrtsberechtigte Radfahrende nicht rechtzeitig wahrnehmen. Auch für die Radfahrenden ist umgekehrt eine Wahrnehmung von ausfahrenden KFZ nicht oder erst sehr spät möglich. Quelle: AntragstellerSeite 4 von 5 Abbildung 3. ROT: Wegfall Parkplatz Adolfstr. 57, GRÜN: Ladezone Quelle: Antragsteller/ www.openstreetmap.orgSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de