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240677-01 · Mitteilungsvorlage

Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart

Nummer
240677-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 240677 Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240677-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
02 Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum
Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der angehängte Sachstandsbericht wird zur Kenntnis gegeben.
Anlage/n
1 260918 Status Quo ZuVer Berlin Bonn (öffentlich)Seite 1 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Geschäftsstelle Bonn/Berlin 18.09.2026
1. Vermerk zum aktuellen Sachstand zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum
Berlin/Bonn-Gesetz
Anlass: Information zum aktuellen Stand der Gespräche zum Abschluss einer Zusatzverein-
barung zum Berlin/Bonn-Gesetz und Ausblick auf die anstehende abschließende Ver-
einbarung
1. Grundsätzliches
Durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode der vorherigen Bundesregierung im März
2025 konnte der seit 2022 laufende Prozess zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung nicht
mehr innerhalb der vorherigen Legislaturperiode finalisiert und abgeschlossen werden. Am
24.01.2025 wurde daher zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz, der Bundesstadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und den Kreisen Ahrweiler und
Neuwied (nachfolgend Region Bundesstadt Bonn genannt) zur Dokumentation und Wahrung
der bis dahin erreichten Verhandlungsergebnisse ein Letter of Intent (LoI) unterzeichnet.
Mit dem Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung wurde der Auftrag zum Ab-
schluss einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz erneuert („Wir stehen zum Ber-
lin/Bonn-Gesetz und werden eine Zusatzvereinbarung abschließen.“). Die Zuständigkeit für
die Koordinierung der Verhandlungen liegt bundesseitig weiterhin beim Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Für den Abschluss der Zusatzvereinba-
rung ist gleichwohl die Zustimmung aller Bundesressorts notwendig, die für die verschiedenen
in den Eckpunkten benannten Politikfeldern zuständig sind. Die Interessen der Region Bun-
desstadt Bonn werden regionsseitig durch die Bundesstadt Bonn koordiniert.
Im März 2025 wurden vom BMWSB – vom BMWSB mit Bundesmitteln i.H.v. rund 800 T€
finanzierte - Studien- und Gutachtenergebnisse zu vier Eckpunkten der Zusatzvereinbarung
veröffentlicht (Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheits-
standort; Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum, Region Bundesstadt Bonn als
Ort der Demokratievermittlung sowie Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites
Zentrum zur Erforschung und Vermittlung von Resilienz). In einer unabhängigen Untersuchung
wurden diese auf ihr Bundesinteresse hin geprüft und bewertet. Allen untersuchten Punkten
wurde ein potenzielles Bundesinteresse bestätigt.
Zum Auftakt der Wiederaufnahme der Verhandlungen nach Regierungsneubildung fand am
29.10.2025 unter anderem ein Austausch der Hausspitzen der beteiligten Gebietskörperschaf-
ten der Region sowie der Staatskanzleien Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit der
Hausspitze des BMWSB statt. Alle Beteiligten waren sich in neuer Konstellation einig, dass
die Zusatzvereinbarung in dieser Legislaturperiode bis Ende 2026 unterzeichnet und damit der
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt werden soll.
Dazu finden neben regelmäßigen Lenkungsrunden und monatlichen Arbeitsgruppensitzungen
fachbezogene Gespräche (BMWSB, StK NRW, StK RLP, Region Bundesstadt Bonn) zu ein-
zelnen Eckpunkten mit den jeweils zuständigen Ressorts des Bundes statt.
Die Bundesregierung erkennt an, dass in der über die Jahre gefestigten Arbeitsteilung zwi-
schen den beiden Regierungsstandorten Bonn sich als zweites bundespolitisches Zentrum
insbesondere in Krisenzeiten als wichtiger Resilienzfaktor für den Bund erweisen kann. Einig-Seite 2 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
keit herrscht zudem darüber, dass die Zweiteilung auch einen erheblichen Vorteil im Wettbe-
werb um Fachkräfte und die Verfügbarkeit von Liegenschaften und Grundstücken darstellen
kann. Ziel aller Verhandlungspartner ist es, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die die Kern-
kompetenzen und den Mehrwert der Region Bundestadt Bonn im gesamtstaatlichen Interesse
Deutschlands nutzt.
Sämtliche im „Letter of Intent“ verabredeten Eckpunkte sind weiter Gegenstand der Gesprä-
che. Die Bundesregierung steht zum Berlin/Bonn-Gesetz; seine Regelungen haben weiterhin
Bestand.
2. Zum Sachstand der einzelnen Eckpunkte
Die Region Bundesstadt Bonn hat zu allen Eckpunkten ausführliche Gespräche mit dem
BMWSB und den jeweils zuständigen Bundesressorts geführt. Diese Gespräche werden bis
zum Abschluss der Zusatzvereinbarung intensiv fortgesetzt.
Zu I.: Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von internationalen
Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort
Unter Federführung des Auswärtigen Amts (AA) wird der Bund eine Gesamtstrategie für Auf-
wuchs und Ausbau des Standorts erarbeiten. Ein entsprechender Entwurf wurde der Region
bis zum Jahresende avisiert. Im Interesse aller Verhandlungspartner soll er auch die Möglich-
keit der Vorhaltung von Liegenschaften für Anwerbungen von UN-Einrichtungen und interna-
tionalen Organisationen klären. Mit Blick auf das in den Eckpunkten vereinbarte Ziel einer ver-
stärkten Anwerbung von UN-Einrichtungen und internationalen Organisationen sollen dabei
auch Organisationsabläufe und Verfahren Berücksichtigung finden, die sich bei bisherigen An-
siedlungsverfahren besonders bewährt haben. Weiterer Schwerpunkt ist gemäß der verein-
barten Eckpunkte der Ausbau eines profilbildenden internationalen UN- und internationalen
Konferenzwesens.
Zu II.: Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheits-
standort
Die Gründung eines Cybercampus in der Region Bundesstadt Bonn wird von allen direkt an
den Gesprächen Beteiligten als Projekt mit Potential eingestuft. Ein Bundesinteresse wird als
gegeben angesehen und wurde durch die Machbarkeitsstudie vom Februar 2025 bestätigt.
Offen ist, ob und welche Finanzierungsmöglichkeiten zur Realisierung erschlossen werden
können. Dazu werden in den kommenden Wochen weiter intensive Gespräche mit der Bun-
desebene geführt.
Zu III.: Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum
III. 1. „Beethovenstadt Bonn“
Es ist geplant, dass zur Pflege des musikalischen Erbes Beethovens das Beethoven-Haus und
das internationale Beethovenfest Bonn aus Anlass des 200. Todestages Beethovens im Jahr
2027 zusätzliche Fördermittel durch den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)
erhalten.Seite 3 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Eine Vorlage zur Aufstockung der institutionellen Förderung der Beethoven-Stiftung liegt der-
zeit beim BKM. Ziel ist es, die Neuausrichtung als Förderstiftung mit dem neuen Förderpro-
gramm „place to b“ zu unterstützen. Mit dem Programm sollen Künstler*innen, Ensembles und
Institutionen bei ihrer professionellen Entwicklung unterstützt und innovative künstlerische Vor-
haben ermöglicht werden.
III.2. Forum Exilkultur im Windeckbunker:
Es wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, dieses Projekt aufgrund fehlender Realisie-
rungsmöglichkeiten bis auf Weiteres zurückzustellen. Bei veränderten Ausgangsbedingungen
können die Parteien der Zusatzvereinbarung die Gespräche dazu wieder aufnehmen.
Zu IV.: Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung
Ziel ist die zukünftige Bündelung und verstärkte Sichtbarkeit der „Demokratie-Standorte“ in der
Region. Die Region Bundesstadt Bonn hat Ende Juli einen Projektantrag über knapp 90.000
€ bei der Stiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ eingereicht (RS 383/26 Förder-
aufruf der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte 2027/2028). Das beantragte Pro-
jekt verfolgt das Ziel, ein Konzept zur Verankerung eines zukunftsfähigen Demokratienetz-
werks zu erstellen, das die authentischen Orte der Demokratie der Region Bonn strategisch
aufstellt und als Grundlage für einen operativen Aktionsplan dient.
Zu V.: Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung
und Vermittlung von Resilienz
Der Kreis Ahrweiler hat hierzu eine Machbarkeitsstudie „Ahrtal – Erlebnis- und Kompetenz-
zentrum für Bevölkerungsschutz“ (Vorgängerprojekt „International Resilience Research Cen-
ter@Ahr-Valley“ (IRRC@ahr)) erstellen lassen und Mitte Juni eine vorläufige Fassung an den
Bund weitergeleitet. Die finale Fassung wurde dem BMWSB am 02.09.2026 vorgelegt. Das
BMWSB hat auf der Basis des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Kurzkonzept mehrere Bun-
desressorts bezüglich einer Einschätzung zum Bundesinteresse angefragt. Im Zuge der Res-
sortbeteiligung gab es jedoch Hinweise, wonach ein gesamtstaatlicher Mehrwert für Deutsch-
land aktuell noch nicht festgestellt werden konnte. Der Bund sichert der Region bei Berück-
sichtigung der im Zuge der Ressortbeteiligungen eingegangenen Rückmeldungen und den
darin enthaltenen Hinweisen eine erneute Prüfung zu.
Das Projekt „Global Forum Bonn (GFB) – ein bundesrepublikanisches Zentrum für die umfas-
sende Erforschung und Beratung zur Nachhaltigkeitstransformation“ wird aufgrund eines feh-
lenden Bundesinteresse und mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten auf allen Ebenen nicht
weiterverfolgt.
Zu VI: Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für
Bundesbeschäftigte
In Zusammenhang mit den baupolitischen Schwerpunkten des BMWSB ist für Bonn derzeit
ein erstes Neubauprojekt als Pilot zum Gebäudetyp E geplant.
Zu VII: „Governancestrukturen und Mobilität“
In diesem Kontext hat sich die Region Bundesstadt Bonn erfolgreich für das bundesseitige
Förderprogramm „Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ zur
Entwicklung eines raumfunktionalen Konzepts für die Region Bundesstadt Bonn beworben.Seite 4 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Für einen Zeitraum von knapp drei Jahren stehen der Region bis Herbst 2028 insgesamt För-
dermittel in Höhe von 405.000 EUR zur Verfügung.
Das Projekt „ZukunftsBundRegion“ hat zum Ziel, ein strategisches Regionalentwicklungskon-
zept (SREK) für die bundesländerübergreifende Region Bundesstadt Bonn zu erarbeiten und
damit eine Entwicklungsgrundlage für die kommenden 10 bis 15 Jahre zu schaffen. Ergänzend
wird eine neue regionale Governance-Struktur entwickelt, die die Umsetzung des SREK be-
gleitet. Prämisse des SREK ist es, die Region Bundesstadt Bonn als wirtschaftsstarke Region
und funktionierende, lebenswerte Heimat für Bürger und Unternehmen zu sichern und verläss-
liches zweites bundespolitisches Zentrum zu sein.
3. Zum weiteren Verfahren
Der Bund hat der Region Bundesstadt Bonn am 21. August einen bundesseitig abgestimmten
Entwurf der Zusatzvereinbarung vorgelegt. Die Region prüft diesen Entwurf nun und ist gebe-
ten worden, ihre Rückmeldungen zur weiteren Abstimmung mit den Bundesressorts zu bün-
deln und bis Mitte September zurückzumelden. Die Verfahrensbeteiligten haben sich einver-
nehmlich darauf verständigt, die Zusatzvereinbarung bis Ende 2026 fertigzustellen.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de