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240677 · Mitteilungsvorlage

Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart

Nummer
240677
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Graurheindorfer Straße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Arminiusstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Husarenstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 24.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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  1. 240677-01 Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240677
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum
Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart
Beratungsfolge
Rat 18.04.2024 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region
Bundesstadt Bonn haben Eckpunkte einer Zusatzvereinbarung zum Ber-
lin/Bonn-Gesetz vereinbart. Bundesministerin Geywitz, die als Bonn/Berlin-
Beauftragte innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Zusatz-
vereinbarung hat, stellte die Eckpunkte am 12.04.2024 gemeinsam mit den
Repräsentanten der Region, der Oberbürgermeisterin Katja Dörner, dem Minis-
ter für Bundes- und Europaangelegenheiten, Nathanael Liminski, dem Chef der
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Fabian Kirsch, und den Landräten der Landkrei-
se Rhein-Sieg, Sebastian Schuster, und Neuwied, Achim Hallerbach, sowie der
Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, im Alten Rathaus in Bonn
vor.
Anlage/n
1 Eckpunkte Zusatzvereinbarung Bonn_Berlin 20240412 (öffentlich)Seite 1 von 17
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Eckpunkte
einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz
Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung
der Einheit Deutschlands und der darauf folgenden Beschlüsse der Bundesregierung
zur Organisation der Bundesregierung und der Verlagerung von Ministerien nach Ber-
lin wurden mit dem Berlin/Bonn-Gesetz und weiterer Vereinbarungen umfangreiche
Kompensationen für die Stadt Bonn und die Region Bonn durch den Bund geleistet.
Das Berlin/Bonn-Gesetz ordnete unmittelbar die Verlagerung von 18 Bundesbehör-
den und Einrichtungen der Bundesverwaltung bzw. von Teilen von diesen in die Stadt
Bonn an. Neben diesen wurden in den vergangenen Jahren weitere rund zehn Bun-
desbehörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung in der Region Bonn angesie-
delt.
Die auf der Grundlage des Berlin/Bonn-Gesetzes geschlossene Vereinbarung über die
Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn vom 29. Juni 1994 stellte abschließende
Gesamtleistungen in Höhe von rd. 1,44 Mrd. Euro zur Verfügung, womit 90 Projekte
und über 210 Einzelmaßnahmen finanziert werden konnten. In den Ausgleichsmitteln
war auch die Bereitstellung von Liegenschaften zu einem Verkehrswert von ca. 51 Mio.
Euro enthalten.
Der Ausgleich für die Stadt Bonn und die umgebende Region für den Verlust des Par-
lamentssitzes und von Teilen der Regierungsfunktionen ist abgeschlossen.
Die Region Bonn hat sich zu einer zukunftsorientierten florierenden Region mit aus-
geprägter Profilierung insbesondere in den Themenbereichen Nachhaltigkeit, Klima-
schutz und Entwicklungszusammenarbeit sowie zu einer gut aufgestellten Wissen-
schafts- und Forschungsregion entwickelt. Sie ist ein europaweit und auch internati-
onal bedeutender Standort der Vereinten Nationen.
Das Berlin/Bonn-Gesetz statuiert, in Entsprechung der im Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands und der
darauf aufbauenden Entscheidungen der Bundesregierung vom 11. Dezember 1991
und 3. Juni 1992 enthaltenen Leitlinien, den Status Bonns als Bundesstadt. NebenSeite 2 von 17
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Aufgaben zur Wahrnehmung der gesamtstaatlichen Repräsentation sieht das Ber-
lin/Bonn-Gesetz den Erhalt und die Förderung bestimmter Politikbereiche in der Bun-
desstadt Bonn, wie beispielsweise im Bereich der Umwelt- und Entwicklungspolitik
sowie als Standort beispielsweise für internationale Einrichtungen vor. Solche Funkti-
onen, Standortentscheidungen und Kompetenzen der Bundesstadt Bonn, die einen
Mehrwert für ganz Deutschland haben, sollen im gesamtstaatlichen Bundesinteresse
mit der vorgesehenen Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz erhalten und
weiterentwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund werden nachfolgende Eckpunkte einer Zusatzvereinbarung
zum Berlin/Bonn-Gesetz zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz und der Region Bundesstadt Bonn vereinbart:Seite 3 von 17
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I.
Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen
Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom
20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) vom 26.
April 1994, die Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn
vom 29. Juni 1994 (sog. Ausgleichsvereinbarung) und die Vereinbarung über die An-
siedlung internationaler Einrichtungen in Bonn und das „Internationale Kongresszent-
rum Bundeshaus Bonn" vom 27. Februar 2002 mit deren Ergänzungsvereinbarungen
wurde der Grundstein für die Entwicklung der Bundesstadt Bonn zu einem bedeuten-
den Standort der Vereinten Nationen und internationaler Organisationen gelegt. Die
Bundesstadt Bonn ist nicht nur
der Standort der Vereinten Nationen in Deutschland,
sondern ist mit dem Campus der Vereinten Nationen und der Anzahl seiner dort an-
sässigen VN-Institutionen auch international bedeutsam.
Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Region Bundesstadt Bonn sind sich
einig darüber, dass ein Aufwuchs und Ausbau der Bundesstadt Bonn als Standort der
Vereinten Nationen und von internationalen Organisationen anzustreben ist und die
gemeinsamen Bemühungen in Richtung auf weitere Ansiedlungen sowohl von VN-
Organisationen als auch weiterer internationaler Organisationen zu intensivieren
sind.
Der Bund wird daher unter Federführung des Auswärtigen Amtes eine Gesamtstrate-
gie „Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen
Organisationen“ erarbeiten. Dabei wird ein Schwerpunkt auf der verstärkten Anwer-
bung von VN-Einrichtungen und internationalen Organisationen liegen. Ein weiterer
Schwerpunkt wird in einer Verbesserung des Informationsaustausches auch durch In-
stitutionalisierung eines regelmäßig tagenden Gremiums mit Vertretern der für An-
siedlungsvorhaben zuständigen Ressorts, des Landes NRW und der Region Bun-
desstadt Bonn bestehen.
Es besteht zugleich aber auch Einigkeit in der Wahrnehmung der bisherigen Ansied-
lungsvorhaben. Die Region Bundesstadt Bonn und das Land NRW ebenso wie der fürSeite 4 von 17
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die Ansiedlung und Betreuung von VN- und anderen Internationalen Organisationen
zuständige Kreis der Bundesministerien teilen die Einschätzung, dass die Vorhaltung
von Liegenschaften und Flächen ein entscheidender Faktor in Hinblick auf eine mög-
liche Steigerung erfolgreicher Bewerbungen um Standorte von VN- und internationa-
len Organisationen ist. Die Erfahrungen der bisherigen Ansiedlungsbewerbungen zei-
gen, dass im starken internationalen Wettbewerb um VN-/Internationale Organisati-
onen-Standorte regelmäßig unter äußerst kurzer Fristsetzung tragfähige Angebote
für eine zur Verfügung zu stellende Liegenschaft zu unterbreiten sind, die mit den
bestehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren für neu anzumeldende Liegen-
schaftsbedarfe regelmäßig auch nach Auffassung der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben in Konflikt geraten. Eine schnellere Verfügbarkeit und ein langfristiges Lie-
genschaftskonzept für die Bundesstadt Bonn als Standort von VN- und internationa-
len Organisationen könnte hier, insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten
Kapazitäten am VN-Campus und in der unmittelbaren Umgebung, Abhilfe schaffen.
Der VN-Campus wurde zuletzt durch den Erweiterungsbau, den sog. „Climate Tower“,
der am 10. Februar 2022 an die Vereinten Nationen zur Nutzung übergeben werden
konnte, erweitert. Weitere Bestandteile dieser Gesamtmaßnahme sind die denkmal-
gerechte Sanierung der ehemals provisorisch als Plenarsaal und Besucherzentrum des
Deutschen Bundestages genutzten historischen Gebäude „Altes Wasserwerk“ und
„Pumpenhaus“ sowie deren Herrichtung für Konferenz- und Besprechungszwecke der
Vereinten Nationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird im Rahmen der insoweit
bestehenden Möglichkeiten des durchführenden Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung und des Bauherrn Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschleunigt.
Die Sichtbarkeit der Bundesstadt Bonn als Standort von VN- und internationalen Or-
ganisationen wird durch die Durchführung großer und internationaler Konferenzen
am internationalen Standort Bundesstadt Bonn erhöht. Der Bund wird bei der Identi-
fizierung von Austragungsorten für internationale Konferenzen in Deutschland die
Bundesstadt Bonn und die Konferenzdurchführungsmöglichkeiten im dortigen World
Conference Center Bonn immer mitdenken („Bonn-Mainstreaming“). Vor allem Kon-
ferenzen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung sowie zu IT- und CybersicherheitSeite 5 von 17
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sollen hierbei besonders in den Fokus genommen werden, da gerade zu diesen The-
men an in der Region vorhandene Kompetenzen – mit einem auch dementsprechend
breiten Fachpublikum vor Ort - angeknüpft werden kann.
Die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen liegende Konferenz „Zukunft Bau“ wird künftig im regelmäßigen Tur-
nus von 2 Jahren von Bonn aus durchgeführt werden. Darüber hinaus prüft der Bund
die Möglichkeiten zur Durchführung weiterer Konferenzen in der Bundesstadt Bonn,
nämlich in Hinblick auf die Konferenz zum Montrealer Protokoll, welche 2026 statt-
finden wird, und für das Jahr 2029 die Konferenz aus Anlass 50 Jahre Bonner Kon-
vention (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals; CMS).
II.
Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstand-
ort
Die Region Bundesstadt Bonn weist Standortvorteile durch die in der Region vorhan-
denen Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit auf, die im deutschlandweiten
Vergleich und in Hinblick auf einen gesamtstaatlichen Nutzen ein Alleinstellungs-
merkmal darstellen.
Die Regulierungs-, Beratungs- und Ausführungsbehörden und -institutionen des
Bundes im Digitalbereich sind überwiegend in der Region Bundesstadt Bonn angesie-
delt, u.a. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundes-
beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), das Kom-
mando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr (KdoCIR), das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Bundesamt für Bevölkerungs-
schutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-
lekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), das Informationstechnikzentrum
Bund (ITZ) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), das
Bundesamt für Justiz (BfJ), das Bundeskartellamt (BKartAmt) und, im weiteren Groß-
raum, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).Seite 6 von 17
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Darüber hinaus sind in der Region Bundesstadt Bonn große Forschungsorganisatio-
nen, wie die Fraunhofer-Gesellschaft, und mehrere Hochschulen in diesem Bereich
tätig. So sind die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl, welche
mit dem Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“ (DACS) spezialisierte
Nachwuchskräfte für die Bundesverwaltung ausbildet, und der Studiengang „Cyber-
security and Privacy“ der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und dessen neu gegründetes
Institut für Cyber Security und Privacy (ICSP) sowie der Bachelor- und Masterstudien-
gang Cybersecurity der Universität Bonn zu nennen.
Zudem bestehen in der Region Bundesstadt Bonn große Konzernstandorte börsenno-
tierter Unternehmen mit erheblicher Expertise auf dem Gebiet der Cybersicherheit,
wie insbesondere die Deutsche Telekom, aber auch die Deutsche Post DHL. Auch die
T-Systems International GmbH ist als Unternehmen in Bonn beheimatet, welche sich
auf Cybersicherheit auf operativer Ebene spezialisiert hat. Diese betreibt als Dienst-
leister u.a. Europas größtes integriertes Cyber Defense und Security Operation Center.
Zudem ist die Bundesstadt Bonn VN-Standort mit aktuell 25 Organisationen, darunter
u.a. das „Internationale Zentrum der UNESCO für Berufsbildung (UNESCO-UNE-
VOC)“, das „Institut für Bildung und Forschung der Vereinten Nationen (UNITAR)“ und
das „Investitions- und Technologieförderungsbüro der Organisation der Vereinten
Organisationen für industrielle Entwicklung (UNIDO/ITPO)“.
Aus Sicht des Bundes gilt es, diesen Standortvorteil im Sinne eines gesamtstaatlichen
Mehrwerts zu nutzen und auszubauen. Der regionsseitige Vorschlag eines „Cyber-
Campus mit Innovations- und Bildungszentrum“ adressiert dabei mit einigen seiner
Bestandteile mehrere Ziele der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung.
So werden mit den im regionsseitigen Vorschlag für einen „Cyber-Campus mit Inno-
vations- und Bildungszentrum“ enthaltenen Bestandteilen des „Cybersicherheits-
Trainingcenters“ und der „Digital Secure School“ Ziele des Handlungsfelds 1 „Sicheres
und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalen Umgebung“ der Cybersicherheits-
strategie hinsichtlich einer Stärkung der digitalen Kompetenz der Anwender aufge-
griffen. Mit diesen Bestandteilen eines „Cyber-Campus mit Innovations- und Bil-
dungszentrum“ könnte außerdem zu einem Entgegenwirken in Hinblick auf einenSeite 7 von 17
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auch in Bundesbehörden spürbaren Fachkräfte- und Nachwuchsmangel im Bereich
der Cyber-Sicherheit beigetragen werden.
Mit den Elementen eines „Innovationszentrums/ Reallabors“ und einer „Demonstrator
Fläche für Innovationen aus Deutschland“ werden Ziele des Handlungsfelds 2 „Ge-
meinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft“ angesprochen, wie der Ausbau der di-
gitalen Souveränität sowie die Stärkung der Digitalwirtschaft, insbesondere durch die
Förderung von Schlüssel- und Zukunftstechnologien.
Schließlich wird durch die mit dem regionsseitigen Vorschlag für einen „Cyber-Cam-
pus mit Innovations- und Bildungszentrum“ verbundene, noch stärkere Vernetzung
und den Ausbau der Kompetenzen der im Netzwerk vorhandenen Akteure eine wei-
tere Leitlinie der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung angesprochen, näm-
lich das Anliegen, Cybersicherheit als eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft,
Wissenschaft und Gesellschaft zu etablieren.
Dabei sieht der Bund gerade in der Nutzung der bereits existierenden Strukturen und
dem bereits hohen Grad an Vernetzung und Zusammenwirken einen Vorteil in Hin-
blick auf die Erfolgsaussichten und die Geschwindigkeit der Beförderung der bundes-
seitigen Anliegen.
Der Bund begrüßt daher die genannten Elemente des regionsseitigen Vorschlags „Cy-
ber-Campus mit Innovations- und Bildungszentrum“, die voraussichtlich einen Bei-
trag zur Erreichung verschiedener Ziele der Cybersicherheitsstrategie der Bundesre-
gierung leisten könnten.
Welche dieser Elemente des regionsseitigen Vorschlags für einen „Cyber-Campus mit
Innovations- und Bildungszentrum“ in besonderer Weise zur Beförderung dieser Ziele
geeignet sind und an welchen in Ansehung des voraussichtlichen Bedarfs an Haus-
haltsmitteln ggf. ein prioritärer Bedarf besteht sowie die Frage, wie sich ein „Cyber-
Campus mit Innovations- und Bildungszentrum“ in die bereits bestehenden Struktu-
ren einfügen und mit den bereits vorhandenen Programmen und Angeboten in Ein-
klang gebracht werden könnte, um zu diesen eine sinnvolle Ergänzung beziehungs-
weise Weiterentwicklung darzustellen, sollte im Folgenden geprüft und abgestimmt
werden. Dabei könnte auch näher beleuchtet werden, ob und wie sich die ThemenSeite 8 von 17
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künstliche Intelligenz und Cybersicherheit als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes des
„Cyber-Campus mit Innovations- und Bildungszentrum“ integrieren ließen, um als In-
formations- und Diskussionsplattform mit Bildungs- und Vermittlungsformaten diese
Thematik einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
III.
Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum
Beethoven ist einer der bedeutendsten und heute meistgespielten deutschen Kompo-
nisten überhaupt. Das musikalische Erbe Beethovens zu wahren und zugänglich zu
machen stellt ein gesamtstaatliches Anliegen dar. Dazu eignet sich die Bundesstadt
Bonn als Geburtsstadt Beethovens in einzigartiger Weise. Die Bundesstadt Bonn als
Beethovenstadt hat kulturpolitisch bereits große Bedeutung.
Das durch den Verein Beethoven-Haus e. V. getragene Geburtshaus Beethovens, das
Beethoven-Haus Bonn, bildet das Zentrum der Beethoven-Pflege in Bonn. Neben der
weltweit bedeutendsten Beethoven-Sammlung und dem Museum im Beethoven-Ge-
burtshaus zählt hierzu eine musikwissenschaftliche Forschungsabteilung nebst Bib-
liothek und Verlag sowie das Kammermusik-Programm im Kammermusiksaal Her-
mann J. Abs als herausragendes Forum für Kammermusik. Zudem ist das Beethoven-
Haus im Bereich der Nachwuchsförderung aktiv u.a. durch internationale Beethoven-
Meisterkurse, Kompositionsresidenzen und ein Studienkolleg zur Förderung des In-
teresses an der Beethoven-Forschung. Wichtiger Bestandteil der Beethoven-Pflege in
Bonn ist zudem das jährliche Beethovenfest und das Beethoven Orchester Bonn als
wichtiger Kooperationspartner der Beethovenfeste.
Der Bund engagiert sich seit vielen Jahren in der Beethovenpflege der Bundesstadt
Bonn. Das durch den Verein Beethoven-Haus e.V. getragene Geburtshaus Beethovens
wird institutionell durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien gefördert und
der Bund ist im Kuratorium des Vereins vertreten. Auch die durch den Verein
Beethoven-Haus e.V. gegründete gemeinnützige Beethoven Jubiläums Gesellschaft,
die Projekte im Rahmen des Beethovenjubiläums 2020 in Bonn und Umgebung ver-Seite 9 von 17
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anstaltet und gefördert hat, wurde durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Me-
dien im Rahmen einer Projektförderung gefördert. Durch die Vereinbarung über die
Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn vom 29. Juni 1994 (sog. Ausgleichsver-
einbarung) auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deut-
schen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Ber-
lin/Bonn-Gesetz) vom 26. April 1994 wurde zudem 2004 mit Ausgleichsmitteln die
Beethovenstiftung für Kunst und Kultur gegründet und der Ankauf des Hauses der
Kultur ermöglicht. Der Bund ist im Kuratorium der Beethovenstiftung für Kunst und
Kultur vertreten. Diese Stiftung trägt und unterhält das Haus der Kultur und fördert
regelmäßig Projekte der Klangkunst in Bonn. Sie kann aber gemäß Satzung auch wei-
tere Veranstaltungen fördern, die das Ansehen und die internationale Bedeutung der
Bundesstadt Bonn als Kulturstadt, insbesondere als Geburtsstadt Beethovens stärken.
Die Leistungen des Beethovenhauses als Museum, Konzertort, Bibliothek und For-
schungsstätte sowie als Förderer des künstlerischen Nachwuchses sind weltweit hoch
anerkannt und begründen den Ruf Bonns als wichtigen Ort der Beethovenpflege. Eine
Verstärkung der bundesseitigen Förderung würde dem Beethoven-Haus zunächst den
Erhalt der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit und der Museumsarbeit ermögli-
chen und die Finanzierung des dafür notwendigen Personals sichern helfen. Außer-
dem könnten die Anstrengungen um eine Ausweitung der museumspädagogischen
und der künstlerischen Arbeit am authentischen Ort gestärkt werden und damit die
Rolle der Bundesstadt Bonn als Zentrum der Beethoven-Pflege in Deutschland erwei-
tert werden. Der Bund prüft daher die Möglichkeiten zur Erhöhung der durch die Bun-
desbeauftragte für Kultur und Medien bestehenden institutionellen Förderung des
Vereins Beethoven-Haus e.V., Bonn. Voraussetzung hierfür ist eine über die für die
Beethoven-Pflege bisher bestehenden Ansätze hinausgehende Mittelveranschlagung
zum Zwecke der Umsetzung der Zusatzvereinbarung.
Das regionsseitige Anliegen, die Beethovenpflege im Bereich der musikalischen Nach-
wuchsförderung in Verbindung mit der Förderung musikalischer Innovationen zu er-
weitern, stößt inhaltlich grundsätzlich auf bundesseitiges Interesse. Wichtigster Part-
ner im Bereich der Aufführung und Vermittlung von Wirken und Schaffen Beethovens
in Bonn ist das Internationale Beethovenfest. Es wird nicht regelmäßig durch den BundSeite 10 von 17
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gefördert, erhält aber im Rahmen des Netzwerkprojekts „tuned – Netzwerk für zeit-
genössische Kunst“ durch die Kulturstiftung des Bundes im Zeitraum 2023 bis 2026
eine Exzellenzförderung. Außerhalb dieser KSB-Förderung wird derzeit ein zusätzli-
ches modulares Fellowship-Programm erprobt, das in den kommenden Jahren mit
unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten fortgesetzt werden könnte.
Aus Sicht des Bundes ist die vorstehend genannte Beethovenstiftung für Kunst und
Kultur grundsätzlich geeignet, dergleichen innovative Projekte und Formate der
Beethoven-Rezeption zu fördern und im Sinne des regionsseitigen Vorschlags zu ei-
ner Art Entwicklungstreiber der Beethovenpflege ausgebaut zu werden. Sonderpro-
jekte, zum Beispiel im Rahmen der Weiterentwicklung des Fellowship-Programms des
Internationalen Beethovenfestes können helfen, Bonn auch langfristig über die Zeit
des Internationalen Beethovenfestes mit der internationalen Musik- und Wissen-
schaftsszene zu verbinden, die Vernetzung zu unterstützen und damit die Rolle Bonns
als Beethovenstadt zu unterstreichen. Der Bund prüft daher die Möglichkeiten einer
einmaligen Aufstockung des Stiftungskapitals der Beethovenstiftung für Kunst und
Kultur. Voraussetzung hierfür ist eine über die für die Beethoven-Pflege bisher be-
stehenden Ansätze hinausgehende Mittelveranschlagung zum Zwecke der Umsetzung
der Zusatzvereinbarung.
Der weitere regionsseitige Vorschlag „Forum Exilkultur im Windeckbunker“ adressiert
hinsichtlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung das Thema Künstlerinnen und Künstler
im Exil; Realisierungs- und Ausstellungsort soll der ehemalige Luftschutzbunker
Windeckbunker sein.
Das Thema Künstlerinnen und Künstler im Exil in Museen und Gedenkstätten zu be-
rücksichtigen und zu verankern, bildet einen Teil der kulturpolitischen Anliegen des
Bundes im Bereich der Arbeitsfelder Erinnerungskultur und Aufarbeitung der NS-
Herrschaft sowie der Arbeit der Museen und Gedenkstätten in diesem Bereich. Es be-
steht ein vielfältiges Förderengagement des Bundes. So hat die Bundesbeauftragte für
Kultur und Medien die Einrichtung des maßstabsetzenden virtuellen Museums „Künste
im Exil“ angeregt und gefördert. Außerdem erfolgen bundesweit und dezentral För-
derungen von Museen und Gedenkstätten dahingehend, den Aspekt von Künstlerin-
nen und Künstler im Exil zu berücksichtigen. Das bundesseitige FörderengagementSeite 11 von 17
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ist dezentral strukturiert; einen zentralen Ort, der an das Schicksal von Künstlerinnen
und Künstlern im Exil erinnert, gibt es nicht. Die Bundesstadt Bonn erscheint als
Standort eines solchen Vorhabens aufgrund der im städtischen Eigentum stehenden
umfangreichen Sammlung „Memoria“ sowie insbesondere aufgrund der im regions-
seitigen Vorschlag beabsichtigten Verknüpfung mit den Aktivitäten der in der UN-
Stadt Bundesstadt Bonn beheimateten UN-Flüchtlingshilfe besonders geeignet,
wodurch zudem eine überregionale Wirkung erwartbar ist.
Es besteht daher ein Bundesinteresse daran, dass mithilfe eines Gutachtens (Konzept-
studie) geprüft und aufgezeigt wird, ob und wie in dem Objekt eine entsprechende
Ausstellung „Forum Exilkultur“ realisierbar ist. Die Bundesstadt Bonn hat zugesagt,
sich an den Kosten der Konzeptstudie zu beteiligen.
Ein Bundesinteresse besteht derzeit zunächst an der Erstellung und den Ergebnissen
der benannten Konzeptstudie. Die Frage einer etwaigen späteren Förderung oder Un-
terstützung des „Forums Exilkultur“ wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Konzept-
studie, insbesondere in Hinblick auf die sodann seitens der Bundesstadt Bonn beab-
sichtigte inhaltliche Ausgestaltung, als auch in Hinblick und in möglicher Abgrenzung
zu Exilkultur-Aktivitäten mit Bundesbezug in anderen Regionen, sowie unter der Vo-
raussetzung einer für die Zwecke der Umsetzung der Zusatzvereinbarung erfolgenden
Mittelveranschlagung geprüft werden.
Für die im Rahmen der Gespräche zur Zusatzvereinbarung eingebrachten regionssei-
tigen Vorschläge zum Arp-Museum konnte ein Bundesinteresse, wie es für die Auf-
nahme von Vorhaben in die Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz und deren
Eckpunkte Voraussetzung ist, nicht festgestellt werden. Außerhalb der Vorhaben der
Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz hat die Bundesbeauftragte für Kultur
und Medien hinsichtlich des rheinland-pfälzischen Projektantrags „Offene Zugänge
für Kultur im ländlichen Rheinland-Pfalz – Großer Bahnhof für den Bahnhof“ (Arp-
Labor) eine einmalige Zuwendung in Aussicht gestellt und für das Haushaltsjahr 2024
veranschlagt. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist im Jahr 2024 vorgesehen. Die Zu-
satzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz und deren Eckpunkte bleiben davon un-
berührt.Seite 12 von 17
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IV.
Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung
Die Stärkung der Sichtbarkeit von Orten der wechselvollen deutschen Demokratiege-
schichte und die Vermittlung ihrer Bedeutung ist eine wichtige Aufgabe des Bundes.
So liegt die 2021 gegründete „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ mit
Sitz in Frankfurt am Main in der Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für Kultur und
Medien, ebenso die vom Bund getragene Stiftung öffentlichen Rechts „Haus der Ge-
schichte der Bundesrepublik Deutschland“ in Bonn.
Daneben finden sich in der Region Bundesstadt Bonn die für die aktive Erinnerungs-
arbeit wichtigen authentischen Orte wie die ehemaligen Sitze von Bundestag und Bun-
desrat, Bundespräsident, Bundeskanzler und der zum Teil noch genutzten Bundes-
ministerien, die eine bundesweite Ausstrahlung und im Sinne des bisherigen Engage-
ments des Bundes eine auch bundesseitige Bedeutung haben.
Als jahrzehntelanges politisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland steht Bonn
wie keine andere deutsche Stadt für die Wiederbegründung der deutschen Demokratie
nach 1945 und ihre erfolgreiche Geschichte in den darauffolgenden Jahrzehnten. Dies
durch eine verstärkte Vernetzung authentischer Orte sichtbar und aktuell erfahrbar
zu machen, ist ein wichtiges erinnerungspolitisches Ziel der Bundesregierung. Beson-
dere Aufmerksamkeit erlangt dieser Ansatz durch das 75-jährige Jubiläum des
Grundgesetzes am 23. Mai 2024.
Jenseits sonstiger Einzelförderungen verfolgt Bonn mit der Gründung eines zentralen
Netzwerkes aller Institutionen der Demokratievermittlung, insbesondere der authen-
tischen Orte, die das Grundgesetz über Jahrzehnte mit Leben gefüllt haben, ein Pro-
jekt mit Alleinstellungmerkmal. Das Projekt zeigt einen innovativen methodischen
Projektansatz und führt zu einer nachhaltigen, professionellen wie auch vielfältigen
und inklusiven Realisierung demokratiefördernder und -vermittelnder Vorhaben. Das
Kompetenz-Netzwerk liegt auch deshalb im besonderen Bundesinteresse. Die enge
inhaltliche Abstimmung mit bundesgeförderten Einrichtungen wird sichergestellt.Seite 13 von 17
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Gerade angesichts aktueller gesellschaftspolitischer Debatten, in denen Demokratie-
verständnis und -praxis nicht selten unter Druck stehen, sind eine zeitgemäße, re-
gelmäßige und partizipative Vermittlung demokratischer Strukturen und ihrer Ge-
schichte wichtig, um in der Bevölkerung das Bewusstsein für den Wert der freiheitli-
chen demokratischen Grundordnung breitenwirksam zu stärken. Bonn und Umge-
bung sind hierfür eine Leuchtturmregion.
Die weitere inhaltliche Schärfung des Projektvorschlags muss auch in Ansehung des
voraussichtlichen Bedarfs an Haushaltsmitteln im Folgenden noch geprüft und abge-
stimmt werden.
V.
Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung und
Vermittlung von Resilienz
Bislang gibt es in Deutschland keinen zentralen Ort von nationaler Bedeutung im Sinne
eines Resilienz-Zentrums, das die Forschung in dem umfassenden Sinn von For-
schungsverbünden dauerhaft zusammenführt. Zwar gibt es bereits eine Reihe bun-
desseitig von unterschiedlichen Ressorts geförderter Forschungsprojekte, die sich je-
weils interdisziplinär als Verbundvorhaben mit Teilaspekten der Resilienzforschung
befassen; diese sind jedoch allesamt temporär angelegt und untereinander nicht um-
fassend koordiniert. Es fehlt ein Ort, an dem die verschiedensten Disziplinen unter-
schiedlicher wissenschaftlicher Einrichtungen dauerhaft eine Stätte der intensiven
Forschung im wechselnden Verbund ggfls. auch gemeinsam mit ihren Praxispartnern
finden, der auf die Bedürfnisse zugeschnitten ist und den Wissenstransfer konzepti-
onell bereits mit anlegt.
Der Fokus soll auf den zukunftsorientierten Umgang mit dem Thema Naturextreme
gelegt werden, um hierüber zur Stärkung von Selbstschutz und Selbstvorsorge der
Menschen beizutragen (Bevölkerungsschutz). Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist
das zukunftsgerichtete, an den Klimawandel angepasste Bauen, zu dem zentrale For-
schungsvorhaben installiert werden sollen. Damit soll die gesamtgesellschaftliche
Resilienz gesteigert werden.Seite 14 von 17
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Die hierzu seitens der Region vorgelegten Vorschläge knüpfen an vorhandene Allein-
stellungsmerkmale der Region an, die im Sinne eines gesamtstaatlichen Mehrwerts
für ganz Deutschland gefördert werden sollen. Der Bund begrüßt daher den regions-
seitigen Vorschlag „International Resilience Center @ Ahr-Valley“ (IRRC) und auch An-
sätze aus dem Vorschlag „Global Forum Bonn (GFB) - Ein bundesrepublikanisches
Zentrum für die umfassende Erforschung und Beratung zur Nachhaltigkeitstransfor-
mation“. Diese beiden Konzepte aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung müs-
sen aus Sicht des Bundes jedoch im weiteren Prozess noch aufeinander abgestimmt
werden. Die inhaltliche Schärfung muss auch in Ansehung des voraussichtlichen Be-
darfs an Haushaltsmitteln im Folgenden noch geprüft und abgestimmt werden.
VI.
Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bun-
desbeschäftigte
Die Bestimmungen zu Dienstsitz und Verteilung der Beschäftigten in den Bundesbe-
hörden des
Berlin/Bonn-Gesetzes gelten weiterhin.
Der Bund bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sagen zu, sich im
Hinblick auf das Standortkonzept für die Region Bundesstadt Bonn auf folgenden Ent-
wicklungsfeldern auch zukünftig wirtschaftlich und nachhaltig zu engagieren:
 Investitionen in die Dienstliegenschaftsstandorte des Bundes in der Bun-
desstadt Bonn und Region
 Weitere Investitionen in den Wohnungsneubau durch die BImA für Zwecke der
Wohnungsfürsorge des Bundes zur Unterbringung von Bundesbediensteten
und ggf. ein gemeinschaftliches Engagement mit der Bundesstadt Bonn und
der Region zum Ausbau des Wohnungsangebots
 Soweit Bundesliegenschaften entbehrlich werden, werden diese den jeweiligen
Gebietskörperschaften zum Kauf angeboten.
Der Bund sagt zu, seine dienstlichen Bestandsgebäude in Bonn und der Region bis
2045 energetisch nach den jeweils geltenden Standards so zu ertüchtigen (aktuell:Seite 15 von 17
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Energieeffizienz EGB 55), dass diese Gebäude ihren nachweisbaren Beitrag zum Kli-
maschutz und zur Klimaneutralität erbringen und damit u. a. auch die Bauwirtschaft
in der Region gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Bedeutsame Beispiele sind
hier die Neuformatierung der Ministerien- und Bundesbehördenstandorte im Bereich
Graurheindorfer Straße/Husarenstraße/Arminiusstraße sowie der Campus Rochus-
straße in Bonn.
Zudem sind am Bundesbehördenstandort in der Region Bundesstadt Bonn auch Neu-
baumaßnahmen vorgesehen, die ebenfalls nach den zuvor genannten Standards er-
richtet werden.
Die BImA sagt zu, für Zwecke und zur Weiterentwicklung des Konzepts der Woh-
nungsfürsorge des Bundes an den Bedarfsstandorten der Region Bundesstadt Bonn
marktgerechte und bezahlbare Wohnungsangebote für Beschäftigte des Bundes – ggf.
auch in Kooperation mit Bonn und der Region - zu schaffen und damit zur Entlastung
des regionalen Wohnungsmarktes beizutragen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf
das Wohnungsneubauprogramm der BImA. Des Weiteren engagiert sich der Bund
durch Flächenveräußerungen oder eine gemeinsame Flächenentwicklung bei der Stär-
kung des regionalen Wohnungsmarktes. Beispielgebend könnte hier eine gemeinsame
Entwicklung des Areals der ehem. Ermekeilkaserne im innerstädtischen Bereich der
Bundesstadt Bonn vorgesehen werden.
Für den Bund entbehrliche Flächen werden der Bundesstadt Bonn beziehungsweise
den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, des Landkrei-
ses Ahrweiler und des Landkreis Neuwied zur weiteren Stadt- und Wirtschaftsent-
wicklung sowie zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum der jeweiligen Kommune
zum Verkehrswert im Direktverkauf (ohne Bieterverfahren) vorrangig angeboten.
Zur Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen verständigen sich der Bund mit
der Bundesstadt Bonn und der Region auf ein verbindliches Format für ihre künftige
Zusammenarbeit.Seite 16 von 17
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VII.
Zusammenarbeit zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung und ihrer Maßnahmen
Die Berlin/Bonn-Beauftragte wird die Umsetzung der Zusatzvereinbarung und ihrer
Maßnahmen eng begleiten. Dazu wird ein Monitoring-Prozess aufgesetzt. Außerdem
wird die Berlin/Bonn-Beauftragte an ihrem Bonner Dienstsitz ein neues, dauerhaftes
Gesprächsformat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der
Region Bundesstadt Bonn sowie den Ländern NRW und Rheinland-Pfalz einrichten und
institutionalisieren. Dieses Gremium soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Län-
dern und Region Bundesstadt Bonn über die Umsetzung der Zusatzvereinbarung hin-
aus bei allen Themen im Hinblick auf die Funktion Bonns als Bundesstadt sicherstellen
und einem vertrauensvollen Austausch und Informationsaustausch dienen sowie auf-
tretende Probleme frühzeitig identifizieren und lösen helfen. Das Gremium soll bei
von Seiten des Bundes angemeldetem Beratungsbedarf einberufen werden; wenigs-
tens soll es jedoch einmal im Jahr am Dienstsitz der Berlin/Bonn-Beauftragten in Bonn
tagen.
Projekte, die zu den identifizierten Alleinstellungsmerkmalen passen und bei denen
ein Bundesinteresse vorliegt, können im Laufe der weiteren Verhandlungen noch Ein-
gang in die Zusatzvereinbarung finden.Seite 17 von 17

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Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de