240675 · Beschlussvorlage
Verlängerung der Betrauung der Verbraucherzentrale NRW
Kerndaten
- Nummer
- 240675
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Tannenbusch Hauptort
- Pennenfeld
- Dransdorf
- Bonn
- Medinghoven
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 240675 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Verlängerung der Betrauung der Verbraucherzentrale NRW Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.05.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Empfehlung Rat 20.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Bonn verlängert die Betrauung der Verbraucherzentrale NRW gemäß Art. 106 Abs 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.V.m. mit dem Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV (2012/21/EU), sog. Freistellungsbeschluss, mit dem Betrieb einer Beratungsstelle zur Durchführung der allgemeinen Verbraucherberatung in Bonn ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12. 2029 und gewährt hierfür einen jährlichen Zuschuss in Höhe von max. 295.515,00 Euro. 2. Der Rat nimmt Kenntnis von der im Betrauungsakt festgelegten Maßgabe, dass die Verbraucherzentrale – wie in den vergangenen Jahren – auch künftig durch Einsparungen versucht, die bereitgestellten Mittel nicht vollständig auszuschöpfen und – dass Drittmittel wie z.B. Spenden vollständig der Stadt Bonn zugerechnet werden und somit den Zuschuss reduzieren. Begründung Der Vertrag der Stadt Bonn mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. zum Betrieb einer Beratungsstelle für Verbraucher in Bonn läuft zum 31.12.2024 aus. Die Vertragsparteien haben vertraglich vereinbart, bis zum 30.06.2024 eine Entscheidung über den Fortbestand der Verbraucherberatung in Bonn zu treffen. Aus diesem Grund wurden zwischenzeitlich die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Im Rahmen der Verhandlungsgespräche teilte die Verbraucherzentrale mit, dass das Land - wie auch schon im derzeit aktuellenSeite 1 von 24 Seite 2 Vertrag - als Voraussetzung für die weitere anteilige Landesförderung der Verbraucherzentrale NRW aufgegeben habe, zukünftig die Zuschüsse auf Grundlage der EU-Beihilferechtlichen Normen in Form eines Betrauungsaktes zuzuleiten (DAWI-Betrauung). Wenn Verbraucherzentralen für bestimmte Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse kommunale Finanzmittel erhalten, müssen im Rahmen eines Betrauungsaktes die Vorgaben des Art. 106 Abs. 2 AEUV i.V.m. dem sog. Freistellungsbeschluss eingehalten werden. Die nachfolgenden Zuschussvoraussetzungen (Tätigkeitsschwerpunkte, Personalstruktur, Finanzierung) sind somit notwendige Bestandteile des Betrauungsaktes und Grundlage für die Verlängerung der Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW. Tätigkeitsschwerpunkte Die Bonner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW ist eine zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um den Verbraucheralltag. Vor allem Menschen in besonderen Lebenssituationen sollen mit Rat und präventiv angelegter Hilfestellung im Verbraucheralltag erreicht werden. Die Verbraucherzentrale hat die Aufgabe, sich für die Rechte der Verbraucher*innen unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls einzusetzen und die Allgemeinheit und Einzelpersonen durch Beratung, Bildung und Information über alle die Verbraucher*innen und ihre Haushalte betreffenden Themen zu unterstützen. Die Basisangebote der allgemeinen Verbraucherberatung bieten ein niederschwelliges persönliches Angebot für alle Endverbraucher*innen. Hierzu zählen neben der Rechtsberatung auch die Beratung bei Geld- und Kreditproblemen und in Versicherungsfragen. Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt stellen die Problemlagen von verletzlichen Verbraucher*innen dar. Dazu gehören Empfänger*innen von Sozialleistungen, Langzeitarbeitslose, Migrant*innen, Geflüchtete, Senior*innen, junge Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen. In vier Stadtteilen bietet die Verbraucherzentrale neben der Beratungsstelle in der Bonner Innenstadt - eine wöchentliche niederschwellige Sprechstunde und bedarfsgerechte Aktionen und Präventionsveranstaltungen an. Die aufsuchende Verbraucherarbeit erreicht eine Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten objektiven Bedarf, aber zugleich niedrigsten Selbsthilfepotential. Die Verbraucherzentrale ist im kommunalen Hilfesystem etabliert. Es entstehen wertvolle Synergieeffekte zu kommunalen Angeboten, Doppelstrukturen werden vermieden und eine wichtige Frühwarn- und Sensorfunktion wird ausgeübt. Mit bedarfsgerechten Maßnahmen und Instrumenten sowie mit unterschiedlichen Formaten werden die Verbraucher*innen in ihren Lebenswelten passgenau erreicht. Darüber hinaus führt die Verbraucherzentrale auch präventive Maßnahmen der Verbraucherbildung in Schulen und Jugendeinrichtungen mit dem Ziel durch, die Konsum- und Finanzkompetenzen der jungen Verbraucher*innen zu stärken. In Unterrichtseinheiten werden u.a. Informationen zum Abschluss von Kaufverträgen, zu Smartphone- und Internetangeboten sowie zu Versicherungen und Giro-Konten gegeben. Die jungen Verbraucher*innen sollen sensibilisiert werden, Krisensituationen gar nicht erst entstehen zuSeite 2 von 24 Seite 3 lassen. In der Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 09.04.2024 (DS-Nr.: 240555) hat Frau Dorlaß von der Bonner Beratungsstelle über die Arbeit berichtet. Durch das vielfältige Angebot in der Beratungsstelle Bonn kann Ratsuchenden, deren Probleme komplex und vielschichtig sind und oft mehrere Beratungsgebiete betreffen, im Zusammenspiel mehrerer Berater*innen schnell und auf kurzem Weg weitergeholfen werden. Es stellt vor Ort einen wertvollen zusätzlichen Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge dar. Dies hat sich nicht nur in der Energiepreiskrise gezeigt. Personalsituation Die Bonner Beratungsstelle hat 4,0 feste Stellen in der allgemeinen Verbraucherberatung (inkl. Leitungs- und Beratungskräfte) und eine halbe Bürokraftstelle. Daneben gibt es eine Abfall- und Umweltberaterin, die mit Mitteln von bonnorange und des Landes NRW finanziert wird. Darüber hinaus hat die Beratungsstelle Honorarmitarbeiter*innen, die zu unterschiedlichen Themen beraten und auch unterschiedlich häufig in der Beratungsstelle anwesend sind. Diese werden größtenteils über vollkostendeckende Entgelte der/des Ratsuchenden finanziert. Eine Ausnahme ergibt sich nur bei der unterstützenden Rechtsberatung durch Honoraranwälte für die Beratung einkommensarmer Klientel, die von der Entgeltzahlung befreit werden. Betrieb Die Verbraucherzentrale NRW beabsichtigt landesweit eine neue, zeitgemäße Struktur für den Zugang von Ratsuchenden zu ihren Beratungs-, Informations- und Serviceangeboten einzuführen. Dies hat zum Ziel, die telefonischen und digitalen Zugangswege deutlich zu erweitern und kundenfreundlicher zu gestalten sowie perspektivisch neue digitale Möglichkeiten und Instrumente für die Gestaltung des Zugangs und der Beratung zu erschließen. Dies soll den veränderten Bedarfen der Rat suchenden Verbraucher*innen gerecht werden und eine zukunftsfähige Aufstellung der Verbraucherarbeit in Bonn sicherstellen. Die Zeitfenster für den offenen Publikumsverkehr in Präsenz in der Beratungsstelle vor Ort (Öffnungszeiten) werden zu Gunsten einer Ausweitung der telefonischen und digitalen Zugänge (Servicezeiten) modifiziert. Die Servicezeiten für die Verbraucher*innen werden dabei um 12 Stunden auf 40 Wochenstunden - verteilt auf fünf Werktage - ausgeweitet. Gleichzeitig werden die Öffnungszeiten der Beratungsstelle zwecks Sicherstellung der verlässlichen Bedienung der bevorzugt von den Ratsuchenden genutzten Servicezeiten reduziert und auf 16 Wochenstunden festgelegt. Unabhängig davon finden persönliche Beratungen in Präsenz in der Beratungsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung bei Bedarf auch außerhalb der Öffnungszeiten statt. Auch für die örtlichen Zugänge in den vier Stadtteilen werden weiterhin niedrigschwellige wöchentliche Sprechstunden vorgehalten. Verbraucherzentrale und Stadt streben perspektivisch auch die Einführung der Videoberatung für die allgemeine Verbraucherberatung an. Neben der Allgemeinen Verbraucherberatung wird auch die Energieberatung und ab Juli 2025 auch die Abfall- und Umweltberatung in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle Bonn durchgeführt. Die Stadt profitiert von diesenSeite 3 von 24 Seite 4 Spezialangeboten, die sich für die Dauer ihrer Laufzeit durch anteilige Übernahme an den Sachkosten der Verbraucherberatung (VB) beteiligen und hierdurch den Zuschussbedarf der Stadt mindern. Sollten diese Spezialangebote (Energieberatung und aufsuchende Abfall- und Umweltberatung) in der Vertragslaufzeit auslaufen oder sollten sich deren Bewilligungsbestimmungen ändern, so entfällt die damit einhergehende Refinanzierung von Sachkostenanteilen ab diesem Zeitpunkt. Die für die Nutzung der Räumlichkeiten entstehenden Kosten (anteilige Miet- und Mietnebenkosten, Gerätemiete) sind in der Kalkulation enthalten und fließen über die separate Finanzierung der Energieberatung auf Grundlage eines gesonderten Vertrags vom 14.09.2020/30.09.2020 „Energieberatung für Verbraucher*innen“ zwischen der Stadt Bonn und der Verbraucherzentrale NRW mit ein. Der Vertrag zur Energieberatung hat noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Daneben wir die Abfall- und Umweltberatung, die bis Juni 2025 noch in separaten Räumen untergebracht ist, auch ab Juli 2025 in der Beratungsstelle angesiedelt. Der bezugnehmende Vertrag zwischen bonnorange und der Verbraucherzentrale NRW hat aktuell eine Laufzeit bis 31.12.2027. Die Energieberatung ist die zentrale Anlaufstelle vor Ort für Fragen rund um Energiethemen und bietet u.a. Hilfestellungen bei der Tarifauswahl und zur Energieeinsparung an und pflegt eine enge Kooperation mit der Bonner Energieagentur. Die Verbraucherzentrale und die Stadt streben eine Fortführung dieses Angebotes an, dies setzt aber ein weiteres finanzielles Engagement des Landes NRW voraus. Die aufsuchende Abfall- und Umweltberatung hält für die Verbraucher*innen in vier Bonner Stadtquartieren ein Beratungs- und Dienstleistungsangebot vor und hat insbesondere die Aufgaben, die Verbrauche*innen im Bereich des Abfall vermeidenden und umweltschonenden Verbrauchs zu informieren – in enger Kooperation mit bonnorange – und die Nachhaltigkeitskompetenzen zu stärken. Finanzierung Die Stadt Bonn beteiligt sich während des Betrauungszeitraums zu 50 % an den laufenden Personal-, Gemein- und Sachkosten mit einem nach Vorlage des Wirtschaftsplanes im Betrauungsakt zu vereinbarenden Festbetrag in Höhe von max. 295.515,00 EUR, sh. auch beigefügte Kalkulation. Darin enthalten sind neben dem Zuschuss für die allgemeine Verbraucherberatung auch erstmalig die Mittel für die integrierte aufsuchende Quartiersberatung (ca. 47.755 EUR), die nach Auslaufen der Projektförderung und nach positivem Resümee dazu, verstetigt wurde. Nach Beschlussfassung im Rat vom 09.02.2023 (sh. DS-Nr.: 222389) wurde sie in die institutionelle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale überführt. Ein entsprechender Ergänzungsvertrag für die Restlaufzeit bis 31.12.2024 wurde daraufhin abgeschlossen. Bei Beschlussfassung wird dieser erhöhte Betrag in den Haushaltsentwurf einfließen. In der mittelfristigen Finanzplanung 2025/2026 ist bisher ein Beitrag von 248.635 EUR (200.880 EUR für die allgemeine Verbraucherberatung über Amt 03 und 47.755 EUR für die Quartiersberatung über Amt 50) eingeplant.Seite 4 von 24 Seite 5 Damit würden die Kosten gegenüber dem jetzigen Vertrag um jährlich 46.880 EUR höher ausfallen. Der erhöhte Finanzierungbedarf ergibt sich insbesondere aus dem Tarifabschluss. Darüber hinaus sind Indexsteigerungen für Personal- (5%), Sach-(1%) und Mietnebenkosten (5%) enthalten. Hierzu fallen Erstellungskosten und laufende Lizenzkosten für konzeptionelle Neuentwicklungen sowie begleitende Software-Entwicklungen an. Hinzu kommt noch eine Deckung für den möglichen Ausfall der Refinanzierung für die anteiligen die anteiligen Miet- und Sachkosten für die Raumnutzung der Energie- und Umweltberatung in der Geschäftsstelle, aufgrund der anderen Vertragslaufzeiten (Energieberatung bis 31.12.205 und Abfall- und Umweltberatung bis 31.12.2027). Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Verträge mit den Spezialberatungen verlängert und die Erstattungen (ca. 8.000 EUR jährlich) weiter fließen werden. Die Einnahmen der Beratungsstelle werden auf die Finanzierung der Stadt Bonn und des Landes NRW jeweils zur Hälfte angerechnet. Die Finanzierung der allgemeinen Verbraucherberatung wird zu 50% aus Mitteln der Kommune und zu 50% aus Landeszuschüssen getragen. Der Betrauungsakt regelt, dass Voraussetzung für die Zuschusszahlung die Mittelbereitstellung durch das Land ist. Sollten keine Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, wird auch kein städtischer Zuschuss gewährt. Fazit der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt die Verlängerung des Betrauungsaktes mit der Verbraucherzentrale vor dem Hintergrund der in 2023 deutliche gestiegene Inanspruchnahme der Leistungen von Menschen mit geringen Einkommen, niedrigem Selbsthilfepotential und multiplen Problemlagen, sh. Präsentation der Verbraucherzentrale vom 09.04.2024. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 5 von 24 Seite 6 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2025-2029 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen max. 295.515,00 € ab 2025 jährl. 103001501/73.1000 248.635,00 € 46.880,00 € gesamtstädtisch Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich max. 295.515,00 € ab 2025 jährl. Anlage/n 1 Anlage Kalkulation Verbraucherzentrale (öffentlich) 2 2024-04-04_Präsentation_Ausschussitzung 09.04.2024 (öffentlich)Seite 6 von 24 Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Bonn Stand 10.04.2024 Kosten Soll Soll Soll Soll Soll 2025 2026 2027 2028 2029 Personalkosten Planstellen 355.390 € 376.160 € 395.990 € 419.340 € 440.740 € Aushilfen 15.500 € 16.280 € 17.100 € 17.960 € 18.860 € Praktikanten 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € Sonstige Personalkosten 1.114 € 1.179 € 1.241 € 1.314 € 1.381 € Summe Personalkosten 372.604 € 394.219 € 414.931 € 439.214 € 461.581 € Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit/Aktionsmaterialien 3.500 € 3.535 € 3.570 € 3.606 € 3.642 € Honorare 3.500 € 3.675 € 3.859 € 4.052 € 4.255 € Geschäftsbedarf 2.091 € 2.112 € 2.133 € 2.154 € 2.176 € Gerätemiete (Kopierer und EC) 1.646 € 1.662 € 1.679 € 1.696 € 1.713 € Bücher / Zeitschriften 370 € 374 € 378 € 382 € 386 € Telefon/Internet/Digitalisierung 2.378 € 2.402 € 2.426 € 2.450 € 2.475 € Porto 1.800 € 1.818 € 1.836 € 1.854 € 1.873 € Raummieten 39.560 € 38.280 € 38.280 € 38.280 € 38.280 € Bewirtschaftung Räume 41.736 € 42.983 € 45.133 € 47.390 € 49.760 € Renovierung 490 € 0 € 130 € 0 € 8.500 € Anschaffungen 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 € Support- und Lizenzkosten 8.473 € 8.558 € 8.644 € 8.730 € 8.817 € Fortbildungskosten 2.020 € 2.040 € 2.060 € 2.081 € 2.102 € Reisekosten 1.212 € 1.224 € 1.236 € 1.248 € 1.260 € sonstige Sachkosten 156 € 158 € 160 € 162 € 164 € Summe Sachkosten 112.432 € 112.321 € 115.024 € 117.585 € 128.903 € Erstattungen Umweltberatung 3.044 € 6.180 € 6.337 € 0 € 0 € Energieberatung 14.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erstattungen, gesamt 17.044 € 6.180 € 6.337 € 0 € 0 € Summe direkte Kosten 467.993 € 500.360 € 523.618 € 556.799 € 590.484 € 15% Gemeinkosten auf direkte Kosten 70.199 € 75.054 € 78.543 € 83.520 € 88.573 € Gesamtkosten 538.192 € 575.414 € 602.161 € 640.319 € 679.057 € Finanzierung Soll Soll Soll Soll Soll 2025 2026 2027 2028 2029 Entgelte der Beratungsstelle 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € Zuschussbedarf 522.192 € 559.414 € 586.161 € 624.319 € 663.057 € davon Anteil Kommune (50 %) 261.096 € 279.707 € 293.081 € 312.160 € 331.529 € Personalkosten: 2025 lt. Tarifabschluss, ab 2026 + 5 % inklusive Stufensprünge Sachkosten: Steigerung Sachkosten 1 %, Mietnebenkosten 5 % Durchschnittsbetrag 2025-2029 295.515 € Kalkulation berechnet bei Wegfall der Erstattungen nach der aktuellen Vertragslaufzeit der Umweltberatung und Energieberatung (Dieser Durchschnittsbetrag fällt für den Fall an, dass die aktuellen Verträge für die Umweltberatung und Energieberatung nicht über ihre aktuelle Vertragslaufzeit hinaus verlängert werden. Für diesem Fall wurden die Erstattungen der Energieberatung und Umwetberatung auf 0 € gesetzt)Seite 7 von 24 VORSTELLUNG DER ÖRTLICHEN VERBRAUCHERARBEIT Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Manuela Dorlaß, Verbraucherberaterin - 09.04.2024Seite 8 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 2 RAT & RECHT IN VIELEN LEBENSBEREICHEN ● Unsere Beratungsangebote sind vielfältig und betreffen fast alle Lebensbereiche des Verbraucheralltags ● Sie orientieren sich an der Nachfrage und dem Bedarf der Verbraucher:innen ● Wir bieten eine Komm- und BringstrukturSeite 9 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 3 BERATUNGSSTELLE (KOMM-STRUKTUR) ● Die Verbraucherzentrale bietet ein niederschwelliges, persönliches Angebot für alle privaten Endverbraucher:innen ● Wir informieren, beraten und vertreten rechtliche Verbraucheranliegen zu Themen des privaten KonsumsSeite 10 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 4 BERATUNGSSTELLE (KOMM-STRUKTUR) ● Verbraucher:innen aus allen Altersgruppen, Einkommens- und Bildungsschichten kommen zu uns ● Deutlich gestiegen ist die Inanspruchnahme unserer Leistungen von Menschen mit geringen Einkommen, niedrigem Selbsthilfepotential und multiplen Problemlagen. Von 24% sozialorientierter Rechtsbesorgungen in 2021 auf 43% in 2023.Seite 11 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 5 AUFSUCHENDE VERBRAUCHERBERATUNG IM QUARTIER NEU ● Wir erreichen eine Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten objektiven Bedarf, aber zugleich niedrigstem Selbsthilfepotential ● Beitrag zu Integration und Teilhabe ● Vermeidung von gesamtgesellschaftlichen Folgekosten, mittelfristig Reduzierung kommunaler TransferleistungenSeite 12 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 6 AUFSUCHENDE VERBRAUCHERBERATUNG IM QUARTIER NEU ● Frühwarn – und Sensorfunktion ● Prävention und Bildung sowie Wissensvermittlung an lokale Multiplikator:innen ● Anstöße zur kommunalen QuartiersentwicklungSeite 13 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 7 BESONDERE HERAUSFORDERUNGEN VERLETZLICHER VERBRAUCHER:INNENSeite 14 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 8 UNSERE BERATUNGSZEITEN Wöchentliche Sprechstunden in den Quartieren • Tannenbusch (Haus Vielinbusch) • Dransdorf (Stadtteilverein) • Medinghoven (Diakonie) • Pennenfeld (Quartiersmanagement) • niedrigschwellige, sozialorientierte entgeltbefreite Beratungen nur für verletzliche Verbraucher:innen In der Beratungsstelle an vier Wochentagen, sozialorientierte und entgeltpflichtige Beratungen mit TerminSeite 15 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 9 UNSER TEAM IN BONN Leitung und Verbraucherberatung 4,0 Stellen Abfall – und Umweltberatung 1,0 Stelle Energieberatung 1,0 Stelle Büroassistenz 0,5 Stelle Unsere Arbeit in Zahlen in 2023 Verbraucheranliegen insgesamt 8.526 davon Rechtsberatungen und -vertretungen 2.812 Anteil sozialorientierter Rechtsberatungen -und 53% vertretungen Veranstaltungskontakte in 175 Veranstaltungen 6.828Seite 16 von 24 THEMENSCHWERPUNKTE AUS DEM BERATUNGSALLTAGSeite 17 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 11 WANDEL IM BERATUNGSALLTAG SEIT 2019 Verstärkte Nachfrage in der Pandemie Reiserecht Fitnessstudio Onlinehandel Aktuelle Nachfrageschwerpunkte Energiepreiskrise Zahlungsdienstleister (Klarna, Paypal) Glasfaserausbau Abschaffung des Nebenkostenprivilegs Verstetigung und Ausweitung der Quartiersarbeit in 2022 Erhöhte Onlineanfragen seit der Pandemie anhaltend Wieder verstärkte Anfragen zu Vortragsmodulen in PräsenzSeite 18 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 12 INTERDISZIPLINÄRE MAẞNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG DER ENERGIEPREISKRISE IN DER VERBRAUCHERZENTRALE NRWSeite 19 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 13 IM QUARTIER VOR ORT Präventive Maßnahmen zur Verbraucherbildung Infostände an Stadtteil- und Nachbarschaftsfeste Impulsvorträge und Diskussionen - Onlineshopping - Digitaler Nachlass - Haustürgeschäft - Cookies und Co Messenger Flyer für Koops zum Versenden in diversen MessengerdienstenSeite 20 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 14 IM QUARTIER VOR ORT Vernetzung, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen ● Runde Tische, AKs, AGs ● Stadtteiltreffen ● Austausch mit Quartiersmanagement Besonderheiten der Vernetzung im Quartier ● Engere Zusammenarbeit u.a. mit den Sozialberatungsstellen und der Schuldenberatung möglich durch persönliche Kontakte direkt vor Ort und auf dem „kleinen“ Dienstweg. ● In vielen Fällen konnten Schulden im Energiebereich über den Stärkungspakt ausgeglichen werden. ● Permanenter Austausch mit Koops vor OrtSeite 21 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 15 ERGÄNZENDE SPEZIALBERATUNGEN Honorarberatungen (entgeltfinanziert durch Ratsuchende) Finanzdienstleistungen (Versicherungen, Immobilienfinanzierung, Altersvorsorge, Geldanlage) Mietrecht (in Kooperation mit Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr) Bank – und Kapitalmarktrecht Energieberatung (finanziert 50% Stadt und 50% Land NRW) Aufsuchende Abfall- und Umweltberatung in den Quartieren (finanziert 2/3 bonnorange und 1/3 Land NRW) Mitbürger:innen aus anderen Kulturen werden unterstützt, in Deutschland übliche Verhaltensroutinen zu verstehen und umzusetzen: z.B. Abfallentsorgung und - trennung, Heizen und Lüften, Wasser sparenSeite 22 von 24 © 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 16 UNSER ANSPRUCH – UNSER NUTZEN ● Niederschwelliger Zugang zum Recht für die Bonner Bürgerinnen und Bürger ● Sensor – und Frühwarnfunktion ● Ordnungspolitisches Einschreiten durch Abmahnungen und Verbandsklagen ● Stärkung der Finanz- und Konsumkompetenz der BevölkerungSeite 23 von 24 Seite 24 von 24
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de