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240675 · Beschlussvorlage

Verlängerung der Betrauung der Verbraucherzentrale NRW

Nummer
240675
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.05.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240675
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Verlängerung der Betrauung der
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
22.05.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
06.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
19.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Bonn verlängert die Betrauung der Verbraucherzentrale NRW
gemäß Art. 106 Abs 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union i.V.m. mit dem Beschluss der Kommission vom
20.12.2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV
(2012/21/EU), sog. Freistellungsbeschluss, mit dem Betrieb einer
Beratungsstelle zur Durchführung der allgemeinen Verbraucherberatung
in Bonn ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12. 2029 und gewährt hierfür
einen jährlichen Zuschuss in Höhe von max. 295.515,00 Euro.
2. Der Rat nimmt Kenntnis von der im Betrauungsakt festgelegten
Maßgabe, dass die Verbraucherzentrale – wie in den vergangenen
Jahren – auch künftig durch Einsparungen versucht, die bereitgestellten
Mittel nicht vollständig auszuschöpfen und – dass Drittmittel wie z.B.
Spenden vollständig der Stadt Bonn zugerechnet werden und somit den
Zuschuss reduzieren.
Begründung
Der Vertrag der Stadt Bonn mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. zum Betrieb
einer Beratungsstelle für Verbraucher in Bonn läuft zum 31.12.2024 aus. Die
Vertragsparteien haben vertraglich vereinbart, bis zum 30.06.2024 eine
Entscheidung über den Fortbestand der Verbraucherberatung in Bonn zu
treffen. Aus diesem Grund wurden zwischenzeitlich die Vertragsverhandlungen
aufgenommen. Im Rahmen der Verhandlungsgespräche teilte die
Verbraucherzentrale mit, dass das Land - wie auch schon im derzeit aktuellenSeite 1 von 24
Seite 2
Vertrag - als Voraussetzung für die weitere anteilige Landesförderung der
Verbraucherzentrale NRW aufgegeben habe, zukünftig die Zuschüsse auf
Grundlage der EU-Beihilferechtlichen Normen in Form eines Betrauungsaktes
zuzuleiten (DAWI-Betrauung).
Wenn Verbraucherzentralen für bestimmte Dienstleistungen im allgemeinen
wirtschaftlichen Interesse kommunale Finanzmittel erhalten, müssen im
Rahmen eines Betrauungsaktes die Vorgaben des Art. 106 Abs. 2 AEUV i.V.m.
dem sog. Freistellungsbeschluss eingehalten werden. Die nachfolgenden
Zuschussvoraussetzungen (Tätigkeitsschwerpunkte, Personalstruktur,
Finanzierung) sind somit notwendige Bestandteile des Betrauungsaktes und
Grundlage für die Verlängerung der Finanzierung der Verbraucherzentrale
NRW.
Tätigkeitsschwerpunkte
Die Bonner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW ist eine zentrale
Anlaufstelle für Fragen rund um den Verbraucheralltag. Vor allem Menschen in
besonderen Lebenssituationen sollen mit Rat und präventiv angelegter
Hilfestellung im Verbraucheralltag erreicht werden.
Die Verbraucherzentrale hat die Aufgabe, sich für die Rechte der
Verbraucher*innen unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls einzusetzen
und die Allgemeinheit und Einzelpersonen durch Beratung, Bildung und
Information über alle die Verbraucher*innen und ihre Haushalte betreffenden
Themen zu unterstützen.
Die Basisangebote der allgemeinen Verbraucherberatung bieten ein
niederschwelliges persönliches Angebot für alle Endverbraucher*innen. Hierzu
zählen neben der Rechtsberatung auch die Beratung bei Geld- und
Kreditproblemen und in Versicherungsfragen. Einen weiteren
Aufgabenschwerpunkt stellen die Problemlagen von verletzlichen
Verbraucher*innen dar. Dazu gehören Empfänger*innen von Sozialleistungen,
Langzeitarbeitslose, Migrant*innen, Geflüchtete, Senior*innen, junge Menschen
und Menschen mit Beeinträchtigungen.
In vier Stadtteilen bietet die Verbraucherzentrale neben der Beratungsstelle in
der Bonner Innenstadt - eine wöchentliche niederschwellige Sprechstunde und
bedarfsgerechte Aktionen und Präventionsveranstaltungen an. Die
aufsuchende Verbraucherarbeit erreicht eine Bevölkerungsgruppe mit dem
höchsten objektiven Bedarf, aber zugleich niedrigsten Selbsthilfepotential. Die
Verbraucherzentrale ist im kommunalen Hilfesystem etabliert. Es entstehen
wertvolle Synergieeffekte zu kommunalen Angeboten, Doppelstrukturen
werden vermieden und eine wichtige Frühwarn- und Sensorfunktion wird
ausgeübt. Mit bedarfsgerechten Maßnahmen und Instrumenten sowie mit
unterschiedlichen Formaten werden die Verbraucher*innen in ihren
Lebenswelten passgenau erreicht.
Darüber hinaus führt die Verbraucherzentrale auch präventive Maßnahmen der
Verbraucherbildung in Schulen und Jugendeinrichtungen mit dem Ziel durch,
die Konsum- und Finanzkompetenzen der jungen Verbraucher*innen zu
stärken. In Unterrichtseinheiten werden u.a. Informationen zum Abschluss von
Kaufverträgen, zu Smartphone- und Internetangeboten sowie zu
Versicherungen und Giro-Konten gegeben. Die jungen Verbraucher*innen
sollen sensibilisiert werden, Krisensituationen gar nicht erst entstehen zuSeite 2 von 24
Seite 3
lassen.
In der Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft,
Wirtschaft und Arbeit vom 09.04.2024 (DS-Nr.: 240555) hat Frau Dorlaß von
der Bonner Beratungsstelle über die Arbeit berichtet. Durch das vielfältige
Angebot in der Beratungsstelle Bonn kann Ratsuchenden, deren Probleme
komplex und vielschichtig sind und oft mehrere Beratungsgebiete betreffen, im
Zusammenspiel mehrerer Berater*innen schnell und auf kurzem Weg
weitergeholfen werden. Es stellt vor Ort einen wertvollen zusätzlichen Baustein
der kommunalen Daseinsvorsorge dar. Dies hat sich nicht nur in der
Energiepreiskrise gezeigt.
Personalsituation
Die Bonner Beratungsstelle hat 4,0 feste Stellen in der allgemeinen
Verbraucherberatung (inkl. Leitungs- und Beratungskräfte) und eine halbe
Bürokraftstelle. Daneben gibt es eine Abfall- und Umweltberaterin, die mit
Mitteln von bonnorange und des Landes NRW finanziert wird. Darüber hinaus
hat die Beratungsstelle Honorarmitarbeiter*innen, die zu unterschiedlichen
Themen beraten und auch unterschiedlich häufig in der Beratungsstelle
anwesend sind. Diese werden größtenteils über vollkostendeckende Entgelte
der/des Ratsuchenden finanziert. Eine Ausnahme ergibt sich nur bei der
unterstützenden Rechtsberatung durch Honoraranwälte für die Beratung
einkommensarmer Klientel, die von der Entgeltzahlung befreit werden.
Betrieb
Die Verbraucherzentrale NRW beabsichtigt landesweit eine neue, zeitgemäße
Struktur für den Zugang von Ratsuchenden zu ihren Beratungs-, Informations-
und Serviceangeboten einzuführen. Dies hat zum Ziel, die telefonischen und
digitalen Zugangswege deutlich zu erweitern und kundenfreundlicher zu
gestalten sowie perspektivisch neue digitale Möglichkeiten und Instrumente für
die Gestaltung des Zugangs und der Beratung zu erschließen. Dies soll den
veränderten Bedarfen der Rat suchenden Verbraucher*innen gerecht werden
und eine zukunftsfähige Aufstellung der Verbraucherarbeit in Bonn
sicherstellen.
Die Zeitfenster für den offenen Publikumsverkehr in Präsenz in der
Beratungsstelle vor Ort (Öffnungszeiten) werden zu Gunsten einer Ausweitung
der telefonischen und digitalen Zugänge (Servicezeiten) modifiziert. Die
Servicezeiten für die Verbraucher*innen werden dabei um 12 Stunden auf 40
Wochenstunden - verteilt auf fünf Werktage - ausgeweitet. Gleichzeitig werden
die Öffnungszeiten der Beratungsstelle zwecks Sicherstellung der verlässlichen
Bedienung der bevorzugt von den Ratsuchenden genutzten Servicezeiten
reduziert und auf 16 Wochenstunden festgelegt. Unabhängig davon finden
persönliche Beratungen in Präsenz in der Beratungsstelle nach vorheriger
Terminvereinbarung bei Bedarf auch außerhalb der Öffnungszeiten statt. Auch
für die örtlichen Zugänge in den vier Stadtteilen werden weiterhin
niedrigschwellige wöchentliche Sprechstunden
vorgehalten. Verbraucherzentrale und Stadt streben perspektivisch auch die
Einführung der Videoberatung für die allgemeine Verbraucherberatung an.
Neben der Allgemeinen Verbraucherberatung wird auch die Energieberatung
und ab Juli 2025 auch die Abfall- und Umweltberatung in den Räumlichkeiten
der Beratungsstelle Bonn durchgeführt. Die Stadt profitiert von diesenSeite 3 von 24
Seite 4
Spezialangeboten, die sich für die Dauer ihrer Laufzeit durch anteilige
Übernahme an den Sachkosten der Verbraucherberatung (VB) beteiligen und
hierdurch den Zuschussbedarf der Stadt mindern. Sollten diese
Spezialangebote (Energieberatung und aufsuchende Abfall- und
Umweltberatung) in der Vertragslaufzeit auslaufen oder sollten sich deren
Bewilligungsbestimmungen ändern, so entfällt die damit einhergehende
Refinanzierung von Sachkostenanteilen ab diesem Zeitpunkt.
Die für die Nutzung der Räumlichkeiten entstehenden Kosten (anteilige Miet-
und Mietnebenkosten, Gerätemiete) sind in der Kalkulation enthalten und
fließen über die separate Finanzierung der Energieberatung auf Grundlage
eines gesonderten Vertrags vom 14.09.2020/30.09.2020 „Energieberatung für
Verbraucher*innen“ zwischen der Stadt Bonn und der Verbraucherzentrale
NRW mit ein. Der Vertrag zur Energieberatung hat noch eine Laufzeit bis zum
31.12.2025.
Daneben wir die Abfall- und Umweltberatung, die bis Juni 2025 noch in
separaten Räumen untergebracht ist, auch ab Juli 2025 in der Beratungsstelle
angesiedelt. Der bezugnehmende Vertrag zwischen bonnorange und der
Verbraucherzentrale NRW hat aktuell eine Laufzeit bis 31.12.2027.
Die Energieberatung ist die zentrale Anlaufstelle vor Ort für Fragen rund um
Energiethemen und bietet u.a. Hilfestellungen bei der Tarifauswahl und zur
Energieeinsparung an und pflegt eine enge Kooperation mit der Bonner
Energieagentur. Die Verbraucherzentrale und die Stadt streben eine
Fortführung dieses Angebotes an, dies setzt aber ein weiteres finanzielles
Engagement des Landes NRW voraus.
Die aufsuchende Abfall- und Umweltberatung hält für die Verbraucher*innen in
vier Bonner Stadtquartieren ein Beratungs- und Dienstleistungsangebot vor und
hat insbesondere die Aufgaben, die Verbrauche*innen im Bereich des Abfall
vermeidenden und umweltschonenden Verbrauchs zu informieren – in enger
Kooperation mit bonnorange – und die Nachhaltigkeitskompetenzen zu stärken.
Finanzierung
Die Stadt Bonn beteiligt sich während des Betrauungszeitraums zu 50 % an
den laufenden Personal-, Gemein- und Sachkosten mit einem nach Vorlage
des Wirtschaftsplanes im Betrauungsakt zu vereinbarenden Festbetrag in Höhe
von max. 295.515,00 EUR, sh. auch beigefügte Kalkulation.
Darin enthalten sind neben dem Zuschuss für die allgemeine
Verbraucherberatung auch erstmalig die Mittel für die integrierte aufsuchende
Quartiersberatung (ca. 47.755 EUR), die nach Auslaufen der Projektförderung
und nach positivem Resümee dazu, verstetigt wurde. Nach Beschlussfassung
im Rat vom 09.02.2023 (sh. DS-Nr.: 222389) wurde sie in die institutionelle
Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale
überführt. Ein entsprechender Ergänzungsvertrag für die Restlaufzeit bis
31.12.2024 wurde daraufhin abgeschlossen.
Bei Beschlussfassung wird dieser erhöhte Betrag in den Haushaltsentwurf
einfließen. In der mittelfristigen Finanzplanung 2025/2026 ist bisher ein Beitrag
von 248.635 EUR (200.880 EUR für die allgemeine Verbraucherberatung über
Amt 03 und 47.755 EUR für die Quartiersberatung über Amt 50) eingeplant.Seite 4 von 24
Seite 5
Damit würden die Kosten gegenüber dem jetzigen Vertrag um jährlich 46.880
EUR höher ausfallen.
Der erhöhte Finanzierungbedarf ergibt sich insbesondere aus dem
Tarifabschluss. Darüber hinaus sind Indexsteigerungen für Personal- (5%),
Sach-(1%) und Mietnebenkosten (5%) enthalten.
Hierzu fallen Erstellungskosten und laufende Lizenzkosten für konzeptionelle
Neuentwicklungen sowie begleitende Software-Entwicklungen an.
Hinzu kommt noch eine Deckung für den möglichen Ausfall der Refinanzierung
für die anteiligen die anteiligen Miet- und Sachkosten für die Raumnutzung der
Energie- und Umweltberatung in der Geschäftsstelle, aufgrund der anderen
Vertragslaufzeiten (Energieberatung bis 31.12.205 und Abfall- und
Umweltberatung bis 31.12.2027). Es wird allerdings davon ausgegangen, dass
die Verträge mit den Spezialberatungen verlängert und die Erstattungen (ca.
8.000 EUR jährlich) weiter fließen werden.
Die Einnahmen der Beratungsstelle werden auf die Finanzierung der Stadt
Bonn und des Landes NRW jeweils zur Hälfte angerechnet. Die Finanzierung
der allgemeinen Verbraucherberatung wird zu 50% aus Mitteln der Kommune
und zu 50% aus Landeszuschüssen getragen.
Der Betrauungsakt regelt, dass Voraussetzung für die Zuschusszahlung die
Mittelbereitstellung durch das Land ist. Sollten keine Landesmittel zur
Verfügung gestellt werden, wird auch kein städtischer Zuschuss gewährt.
Fazit der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Verlängerung des Betrauungsaktes mit der
Verbraucherzentrale vor dem Hintergrund der in 2023 deutliche gestiegene
Inanspruchnahme der Leistungen von Menschen mit geringen Einkommen,
niedrigem Selbsthilfepotential und multiplen Problemlagen, sh. Präsentation der
Verbraucherzentrale vom 09.04.2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 5 von 24
Seite 6
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2025-2029
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen max.
295.515,00 €
ab 2025 jährl.
103001501/73.1000 248.635,00 € 46.880,00 € gesamtstädtisch
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
max.
295.515,00 €
ab 2025 jährl.
Anlage/n
1 Anlage Kalkulation Verbraucherzentrale (öffentlich)
2 2024-04-04_Präsentation_Ausschussitzung 09.04.2024 (öffentlich)Seite 6 von 24
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Bonn
Stand 10.04.2024
Kosten Soll Soll Soll Soll Soll
2025 2026 2027 2028 2029
Personalkosten
Planstellen 355.390 € 376.160 € 395.990 € 419.340 € 440.740 €
Aushilfen 15.500 € 16.280 € 17.100 € 17.960 € 18.860 €
Praktikanten 600 € 600 € 600 € 600 € 600 €
Sonstige Personalkosten 1.114 € 1.179 € 1.241 € 1.314 € 1.381 €
Summe Personalkosten 372.604 € 394.219 € 414.931 € 439.214 € 461.581 €
Sachkosten
Öffentlichkeitsarbeit/Aktionsmaterialien 3.500 € 3.535 € 3.570 € 3.606 € 3.642 €
Honorare 3.500 € 3.675 € 3.859 € 4.052 € 4.255 €
Geschäftsbedarf 2.091 € 2.112 € 2.133 € 2.154 € 2.176 €
Gerätemiete (Kopierer und EC) 1.646 € 1.662 € 1.679 € 1.696 € 1.713 €
Bücher / Zeitschriften 370 € 374 € 378 € 382 € 386 €
Telefon/Internet/Digitalisierung 2.378 € 2.402 € 2.426 € 2.450 € 2.475 €
Porto 1.800 € 1.818 € 1.836 € 1.854 € 1.873 €
Raummieten 39.560 € 38.280 € 38.280 € 38.280 € 38.280 €
Bewirtschaftung Räume 41.736 € 42.983 € 45.133 € 47.390 € 49.760 €
Renovierung 490 € 0 € 130 € 0 € 8.500 €
Anschaffungen 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 €
Support- und Lizenzkosten 8.473 € 8.558 € 8.644 € 8.730 € 8.817 €
Fortbildungskosten 2.020 € 2.040 € 2.060 € 2.081 € 2.102 €
Reisekosten 1.212 € 1.224 € 1.236 € 1.248 € 1.260 €
sonstige Sachkosten 156 € 158 € 160 € 162 € 164 €
Summe Sachkosten 112.432 € 112.321 € 115.024 € 117.585 € 128.903 €
Erstattungen
Umweltberatung 3.044 € 6.180 € 6.337 € 0 € 0 €
Energieberatung 14.000 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erstattungen, gesamt 17.044 € 6.180 € 6.337 € 0 € 0 €
Summe direkte Kosten 467.993 € 500.360 € 523.618 € 556.799 € 590.484 €
15% Gemeinkosten auf direkte Kosten 70.199 € 75.054 € 78.543 € 83.520 € 88.573 €
Gesamtkosten 538.192 € 575.414 € 602.161 € 640.319 € 679.057 €
Finanzierung Soll Soll Soll Soll Soll
2025 2026 2027 2028 2029
Entgelte der Beratungsstelle 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 €
Zuschussbedarf 522.192 € 559.414 € 586.161 € 624.319 € 663.057 €
davon
Anteil Kommune (50 %) 261.096 € 279.707 € 293.081 € 312.160 € 331.529 €
Personalkosten: 2025 lt. Tarifabschluss, ab 2026 + 5 % inklusive Stufensprünge
Sachkosten: Steigerung Sachkosten 1 %, Mietnebenkosten 5 %
Durchschnittsbetrag 2025-2029 295.515 €
Kalkulation berechnet bei Wegfall der Erstattungen nach der aktuellen Vertragslaufzeit der
Umweltberatung und Energieberatung
(Dieser Durchschnittsbetrag fällt für den Fall an, dass die aktuellen Verträge für die Umweltberatung und
Energieberatung nicht über ihre aktuelle Vertragslaufzeit hinaus verlängert werden. Für diesem Fall wurden die
Erstattungen der Energieberatung und Umwetberatung auf 0 € gesetzt)Seite 7 von 24
VORSTELLUNG DER ÖRTLICHEN
VERBRAUCHERARBEIT
Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Manuela Dorlaß, Verbraucherberaterin - 09.04.2024Seite 8 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 2
RAT & RECHT IN VIELEN LEBENSBEREICHEN
● Unsere Beratungsangebote sind vielfältig und
betreffen fast alle Lebensbereiche des
Verbraucheralltags
● Sie orientieren sich an der Nachfrage und
dem Bedarf der Verbraucher:innen
● Wir bieten eine Komm- und BringstrukturSeite 9 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 3
BERATUNGSSTELLE (KOMM-STRUKTUR)
● Die Verbraucherzentrale bietet ein niederschwelliges,
persönliches Angebot für alle privaten
Endverbraucher:innen
● Wir informieren, beraten und vertreten rechtliche
Verbraucheranliegen zu Themen des privaten KonsumsSeite 10 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 4
BERATUNGSSTELLE (KOMM-STRUKTUR)
● Verbraucher:innen aus allen Altersgruppen,
Einkommens- und Bildungsschichten kommen zu uns
● Deutlich gestiegen ist die Inanspruchnahme unserer
Leistungen von Menschen mit geringen Einkommen,
niedrigem Selbsthilfepotential und multiplen
Problemlagen. Von 24% sozialorientierter
Rechtsbesorgungen in 2021 auf 43% in 2023.Seite 11 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 5
AUFSUCHENDE VERBRAUCHERBERATUNG
IM QUARTIER
NEU
● Wir erreichen eine Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten
objektiven Bedarf, aber zugleich niedrigstem
Selbsthilfepotential
● Beitrag zu Integration und Teilhabe
● Vermeidung von gesamtgesellschaftlichen Folgekosten,
mittelfristig Reduzierung kommunaler TransferleistungenSeite 12 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 6
AUFSUCHENDE VERBRAUCHERBERATUNG
IM QUARTIER
NEU
● Frühwarn – und Sensorfunktion
● Prävention und Bildung sowie Wissensvermittlung an lokale
Multiplikator:innen
● Anstöße zur kommunalen QuartiersentwicklungSeite 13 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 7
BESONDERE HERAUSFORDERUNGEN
VERLETZLICHER VERBRAUCHER:INNENSeite 14 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 8
UNSERE BERATUNGSZEITEN
Wöchentliche Sprechstunden in den Quartieren
• Tannenbusch (Haus Vielinbusch)
• Dransdorf (Stadtteilverein)
• Medinghoven (Diakonie)
• Pennenfeld (Quartiersmanagement)
• niedrigschwellige, sozialorientierte entgeltbefreite
Beratungen nur für verletzliche
Verbraucher:innen
In der Beratungsstelle an vier Wochentagen,
sozialorientierte und entgeltpflichtige
Beratungen mit TerminSeite 15 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 9
UNSER TEAM IN BONN
Leitung und Verbraucherberatung 4,0 Stellen
Abfall – und Umweltberatung 1,0 Stelle
Energieberatung 1,0 Stelle
Büroassistenz 0,5 Stelle
Unsere Arbeit in Zahlen in 2023
Verbraucheranliegen insgesamt 8.526
davon Rechtsberatungen und -vertretungen 2.812
Anteil sozialorientierter Rechtsberatungen -und 53%
vertretungen
Veranstaltungskontakte in 175 Veranstaltungen 6.828Seite 16 von 24
THEMENSCHWERPUNKTE AUS DEM
BERATUNGSALLTAGSeite 17 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 11
WANDEL IM BERATUNGSALLTAG SEIT 2019
Verstärkte Nachfrage in der Pandemie
Reiserecht
Fitnessstudio
Onlinehandel
Aktuelle Nachfrageschwerpunkte
Energiepreiskrise
Zahlungsdienstleister (Klarna, Paypal)
Glasfaserausbau
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Verstetigung und Ausweitung der Quartiersarbeit in 2022
Erhöhte Onlineanfragen seit der Pandemie anhaltend
Wieder verstärkte Anfragen zu Vortragsmodulen in PräsenzSeite 18 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 12
INTERDISZIPLINÄRE MAẞNAHMEN ZUR
BEWÄLTIGUNG DER ENERGIEPREISKRISE IN DER
VERBRAUCHERZENTRALE NRWSeite 19 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 13
IM QUARTIER VOR ORT
Präventive Maßnahmen zur Verbraucherbildung
Infostände an Stadtteil- und Nachbarschaftsfeste
Impulsvorträge und Diskussionen
- Onlineshopping
- Digitaler Nachlass
- Haustürgeschäft
- Cookies und Co
Messenger Flyer für Koops zum Versenden
in diversen MessengerdienstenSeite 20 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 14
IM QUARTIER VOR ORT
Vernetzung, um Doppelstrukturen zu vermeiden und
Synergieeffekte zu nutzen
● Runde Tische, AKs, AGs
● Stadtteiltreffen
● Austausch mit Quartiersmanagement
Besonderheiten der Vernetzung im Quartier
● Engere Zusammenarbeit u.a. mit den Sozialberatungsstellen und
der Schuldenberatung möglich durch persönliche Kontakte direkt
vor Ort und auf dem „kleinen“ Dienstweg.
● In vielen Fällen konnten Schulden im Energiebereich über den
Stärkungspakt ausgeglichen werden.
● Permanenter Austausch mit Koops vor OrtSeite 21 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 15
ERGÄNZENDE SPEZIALBERATUNGEN
Honorarberatungen
(entgeltfinanziert durch Ratsuchende)
Finanzdienstleistungen (Versicherungen, Immobilienfinanzierung,
Altersvorsorge, Geldanlage)
Mietrecht (in Kooperation mit Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr)
Bank – und Kapitalmarktrecht
Energieberatung (finanziert 50% Stadt und 50% Land NRW)
Aufsuchende Abfall- und Umweltberatung in den Quartieren
(finanziert 2/3 bonnorange und 1/3 Land NRW)
Mitbürger:innen aus anderen Kulturen werden unterstützt, in Deutschland übliche
Verhaltensroutinen zu verstehen und umzusetzen:
z.B. Abfallentsorgung und - trennung, Heizen und Lüften, Wasser sparenSeite 22 von 24
© 2024 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. 16
UNSER ANSPRUCH – UNSER NUTZEN
● Niederschwelliger Zugang zum Recht für die
Bonner Bürgerinnen und Bürger
● Sensor – und Frühwarnfunktion
● Ordnungspolitisches Einschreiten durch
Abmahnungen und Verbandsklagen
● Stärkung der Finanz- und Konsumkompetenz
der BevölkerungSeite 23 von 24
Seite 24 von 24

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Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de