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240672-03 · Beschlussvorlage

Bürgerantrag Umbenennung "Schmidtbonn" hier: Streichung des Grab „Schmidtbonn“ aus der Ehrenliste

Nummer
240672-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240672 Bürgerantrag: Umbenennung der Schmidtbonnstraße in Marie-Juchacz-Straße sowie Umbenennung des Schmidtbonn-Zimmers im Stadtmuseum in Moses-Hess-Zimmer

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Beschlussvorlage
öffentlich
240672-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag Umbenennung "Schmidtbonn"
hier: Streichung des Grab „Schmidtbonn“ aus der
Ehrenliste
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Grab des Wilhelm Schmidtbonn auf dem Alten Friedhof wird aus der Liste
der Ehrengräber gestrichen.
Begründung
Der oben genannte Beschlussvorschlag geht auf eine Anregung der
Bezirksvertretung Bonn aus der Sitzung vom 27.08.2024 unter TOP 6.32 (DS
240672) zurück. Diese hatte folgenden Wortlaut:
„Das Grab „Schmidtbonn“ ist aus der Ehrenliste zu streichen.“
Die Bezirksvertretung Bonn richtete die Anregung ursprünglich an den
Hauptausschuss. Aufgrund nachstehender Erläuterung ist der Beschluss
jedoch durch den Rat zu fassen.
Ehrengräber erhalten die Ehrenbürger*innen der Bundesstadt Bonn und ihrer
Stadtbezirke. Außerdem können Gräber von Verstorbenen, die sich besonders
um die Bundesstadt Bonn verdient gemacht haben, durch den Rat der
Bundesstadt Bonn zu Ehrengräbern erklärt werden (§ 34 (1) Friedhofssatzung).
Herr Wilhelm Schmidtbonn wird nicht in der Liste der Ehrenbürger*innen
geführt. Jedoch hat der Hauptausschuss der Stadt Bonn am 13.01.1950
beschlossen, das Grab zum Ehrengrab zu machen.
Der Beschluss über die Erklärung eines Grabes zum Ehrengrab ist gem. § 34
(1) der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn vom 31.05.2010 (Friedhofssatzung) vom Rat zu fassen. Damit wäre auch
die Aufhebung eines solchen Beschlusses, unabhängig davon, wer diesen
ursprünglich gefasst hat, nicht vom Hauptausschuss, sondern vom Rat zu
fassen. Bei entsprechendem Beschluss des Rates würde das Grab des Herrn
Wilhelm Schmidtbonn von der Liste der Ehrengräber gestrichen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de