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240671 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Auerberg, Flensburger Straße 53 - Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus Az.: 10964/2023

Nummer
240671
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Flensburger Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Eupener Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240671
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Auerberg, Flensburger Straße
53
- Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus
Az.: 10964/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau-
voranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben nicht gemäß § 30 BauGB
den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Begründung
Für das Grundstück Flensburger Str. 53 wurde ein Vorbescheid für die
Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus beantragt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7525-38,
der ein Kleinsiedlungsgebiet „A“ festsetzt. Dies entspricht hier faktisch einem
reinen Wohngebiet. Weiter sind offene Bauweise, Baulinien und bis zu II-
geschossige Baukörper festgesetzt.
Der geplante II-geschossige Anbau liegt vollständig außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche. Eine Befreiungsmöglichkeit von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes wird für das Vorhaben in der geplanten
Form nicht gesehen, auch nicht auf Grundlage des neuen § 31 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB).
Dies gilt zum einen aufgrund des Abstimmungsgebotes bei Doppelhäusern in
der offenen Bauweise im Sinne der geltenden Rechtsprechung, was bei
Zustimmung des Doppelhauspartners zwar Erweiterungen in Betracht ziehen
ließe, aber nur in deutlich geringerem Umfang. Insbesondere das an den § 31
Abs. 3 BauGB gekoppelte Einzelfallerfordernis verhindert jedoch die
Umsetzung einer derart massiven Bestandserweiterung, da Vergleichbares auf
unzähligen Grundstücken im Plangebiet folgen könnte. Zwar sind an der
Eupener Straße offenkundig Baukörper außerhalb der überbaubarenSeite 1 von 3
Seite 2
Grundstücksfläche zugelassen worden. Allein hierdurch dürfte der Einzelfall im
o.g. Sinne aber bereits ausgeschöpft worden sein.
Weiter stehen Gründe der Ortsteilplanung dem Anbau entgegen. Die
vorhandene Bebauungsstruktur ordnet sich mit Doppelhaushälften in
entsprechenden Baufluchten an. Mit einem Anbau würde diese Grundstruktur
verloren gehen, ein zusätzlicher Doppelhauscharakter entstehen und ggf.
weitere Anbauvorhaben in der Nachbarschaft fördern. Weitere Anbauten
würden sich somit nicht in geregelten Baufluchten entwickeln.
Aus diesen Gründen ist beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Flensburger Straße 53 (öffentlich)
2 Lageplan Flensburger Str. 53 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de