240671 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Auerberg, Flensburger Straße 53 - Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus Az.: 10964/2023
Kerndaten
- Nummer
- 240671
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Flensburger Straße Hauptort
- Eupener Straße
- Auerberg
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.548 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240671 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Auerberg, Flensburger Straße 53 - Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus Az.: 10964/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau- voranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben nicht gemäß § 30 BauGB den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Begründung Für das Grundstück Flensburger Str. 53 wurde ein Vorbescheid für die Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus beantragt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7525-38, der ein Kleinsiedlungsgebiet „A“ festsetzt. Dies entspricht hier faktisch einem reinen Wohngebiet. Weiter sind offene Bauweise, Baulinien und bis zu II- geschossige Baukörper festgesetzt. Der geplante II-geschossige Anbau liegt vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Eine Befreiungsmöglichkeit von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird für das Vorhaben in der geplanten Form nicht gesehen, auch nicht auf Grundlage des neuen § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Dies gilt zum einen aufgrund des Abstimmungsgebotes bei Doppelhäusern in der offenen Bauweise im Sinne der geltenden Rechtsprechung, was bei Zustimmung des Doppelhauspartners zwar Erweiterungen in Betracht ziehen ließe, aber nur in deutlich geringerem Umfang. Insbesondere das an den § 31 Abs. 3 BauGB gekoppelte Einzelfallerfordernis verhindert jedoch die Umsetzung einer derart massiven Bestandserweiterung, da Vergleichbares auf unzähligen Grundstücken im Plangebiet folgen könnte. Zwar sind an der Eupener Straße offenkundig Baukörper außerhalb der überbaubarenSeite 1 von 3 Seite 2 Grundstücksfläche zugelassen worden. Allein hierdurch dürfte der Einzelfall im o.g. Sinne aber bereits ausgeschöpft worden sein. Weiter stehen Gründe der Ortsteilplanung dem Anbau entgegen. Die vorhandene Bebauungsstruktur ordnet sich mit Doppelhaushälften in entsprechenden Baufluchten an. Mit einem Anbau würde diese Grundstruktur verloren gehen, ein zusätzlicher Doppelhauscharakter entstehen und ggf. weitere Anbauvorhaben in der Nachbarschaft fördern. Weitere Anbauten würden sich somit nicht in geregelten Baufluchten entwickeln. Aus diesen Gründen ist beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Lageplan Flensburger Straße 53 (öffentlich) 2 Lageplan Flensburger Str. 53 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de