← Vorlagen

240668 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 64 - Teilweise Aufstockung des Obergeschosses, Errichtung eines Wintergartens Az.: 10555/2023

Nummer
240668
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Mechenstraße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 497,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.176 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
240668
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 64
- Teilweise Aufstockung des Obergeschosses,
Errichtung eines Wintergartens
Az.: 10555/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch verstößt.
Begründung
Geplant ist die Aufstockung eines Wohnhauses auf zwei Vollgeschosse und die
Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Mechenstraße 64.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein eingetragenes Baudenkmal, so dass
eine Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW erforderlich wäre. Hier stehen Belange
des Denkmalschutzes dem Vorhaben entgegen.
Die geplante Aufstockung würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung des
Denkmals führen. Die gänzliche Überformung bzw. Anpassung der Dachhöhen
der hofseitigen Anbauten würde dazu führen, dass eine Ablesbarkeit der An-
bauten aus den Jahren um 1900 nicht mehr möglich wäre. Diese Anbauten, die
Bestandteil der Unterschutzstellung sind, bilden jedoch eine wichtige Zeit-
schicht des Baudenkmals ab.
In Bezug auf die geplante Errichtung eines Wintergartens kann aufgrund der
vorliegenden Pläne ebenfalls keine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde in
Aussicht gestellt werden. Der geplante Wintergarten stellt durch das massive
Pultdach eine bauliche Erweiterung des Wohnraums dar und bleibt in Zusam-
menhang mit dem bereits vorhandenen modernen Flachdachanbau insgesamt
nicht mehr klar ablesbar.
Bereits in den Jahren 2014 und 2015 wurden Anträge für ähnliche Bauabsich-
ten eingereicht. Es bestanden bereits damals planungsrechtliche Bedenken, so
dass die Anträge nicht positiv beschieden werden konnten. Die planungsrecht-Seite 1 von 3
Seite 2
liche Beurteilungsgrundlage hat sich seitdem nicht geändert.
Anlage/n
1 Flurkarte Mechenstraße 64 (öffentlich)
2 Lageplan Mechenstraße 64 (nichtöffentlich)
3 Ansicht Mechenstraße 64 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de