240668 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 64 - Teilweise Aufstockung des Obergeschosses, Errichtung eines Wintergartens Az.: 10555/2023
Kerndaten
- Nummer
- 240668
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Mechenstraße Hauptort
- Kessenich
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240668 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 64 - Teilweise Aufstockung des Obergeschosses, Errichtung eines Wintergartens Az.: 10555/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch verstößt. Begründung Geplant ist die Aufstockung eines Wohnhauses auf zwei Vollgeschosse und die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Mechenstraße 64. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein eingetragenes Baudenkmal, so dass eine Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW erforderlich wäre. Hier stehen Belange des Denkmalschutzes dem Vorhaben entgegen. Die geplante Aufstockung würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Denkmals führen. Die gänzliche Überformung bzw. Anpassung der Dachhöhen der hofseitigen Anbauten würde dazu führen, dass eine Ablesbarkeit der An- bauten aus den Jahren um 1900 nicht mehr möglich wäre. Diese Anbauten, die Bestandteil der Unterschutzstellung sind, bilden jedoch eine wichtige Zeit- schicht des Baudenkmals ab. In Bezug auf die geplante Errichtung eines Wintergartens kann aufgrund der vorliegenden Pläne ebenfalls keine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde in Aussicht gestellt werden. Der geplante Wintergarten stellt durch das massive Pultdach eine bauliche Erweiterung des Wohnraums dar und bleibt in Zusam- menhang mit dem bereits vorhandenen modernen Flachdachanbau insgesamt nicht mehr klar ablesbar. Bereits in den Jahren 2014 und 2015 wurden Anträge für ähnliche Bauabsich- ten eingereicht. Es bestanden bereits damals planungsrechtliche Bedenken, so dass die Anträge nicht positiv beschieden werden konnten. Die planungsrecht-Seite 1 von 3 Seite 2 liche Beurteilungsgrundlage hat sich seitdem nicht geändert. Anlage/n 1 Flurkarte Mechenstraße 64 (öffentlich) 2 Lageplan Mechenstraße 64 (nichtöffentlich) 3 Ansicht Mechenstraße 64 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de