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240667-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke

Nummer
240667-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240667 Bürgerantrag: Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240667-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Errichtung von Parkplätzen unter der
Reuterbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anregung aus der Bezirksvertretung Bonn vom 20.09.2022 (202408-03 NA)
und der damit verbundene Wunsch des Antragstellers wurden umfangreich
geprüft. Dabei ist die Verwaltung abschließend zu dem Ergebnis gelangt, dass
insbesondere von Seiten des Straßenbaulastträgers keine Gestattung dieses
Vorhabens erfolgen kann.
Die Stadt Bonn als Straßenbaulastträger ist gesetzlich verpflichtet, an der Brü-
cke regelmäßig intensive Bauwerksprüfungen vorzunehmen. Es stehen jährli-
che Sichtprüfungen, sowie alle drei Jahre im Wechsel eine einfache Prüfung
und eine Hauptprüfung an. Diese sind unter Inbezugnahme eines Hubsteigers
etc. zur Untersichtskontrolle durchzuführen. Dies erfolgt überwiegend aus
Gründen der Verkehrssicherheit. Dabei erfolgt neben einer Sichtprüfung aus
unmittelbarer Nähe –so genannte handnahe Prüfung- auch die Entnahme von
Proben der Bausubstanz. Um diese regelmäßigen Arbeiten durchführen zu
können, dient die in Rede stehende Fläche immer wieder als Aufstellfläche für
schweres Arbeitsgerät. Ein Ausweichen auf andere Flächen ist dabei nicht
möglich. Darüber hinaus befindet sich die Bausubstanz der Reuterbrücke in
einem schlechten Zustand. Mittelfristig ist daher die Sanierung der Reuterbrü-
cke vorgesehen; die hierfür erforderliche Planung wird bereits erarbeitet. Im
Zuge der Sanierungsarbeiten wird die Fläche als Baustellenfläche in Anspruch
genommen werden müssen. Zum einen stünde die Fläche für die Dauer der
Sanierung nicht zur Verfügung, zum anderen wäre im Zuge der Bauarbeiten
eine Beschädigung der hergerichteten Flächen nicht auszuschließen.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen erübrigen sich aus Sicht der Verwal-
tung weitergehende Gespräche im Sinne der Anregung an die Oberbürgermeis-
terin, so dass der Wunsch des Antragstellers nach wie vor abgelehnt werden
muss.
Bezüglich der angesprochenen Straße auf der Ostseite der Bahn kann Folgen-
des mitgeteilt werden:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 6620-1 wur-
de vorgesehen, hier eine neue Zufahrt von der Kaiserstraße zur Reuterstraße
in Mittellage der Reuterstraße/-brücke in südöstliche Richtung anzulegen.Seite 1 von 2
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Durch diese neue Zufahrt soll sowohl dem aus der Kaiserstraße als auch dem
aus dem Straßburger Weg kommenden Verkehr durch einen sogenannten U-
Turn die Möglichkeit eröffnet werden, in Richtung Anschlussstelle A 565 zu
fahren. Dadurch werden zum einen in den Spitzenzeiten kritische Querungen
der in nördlicher und westlicher Richtung orientierten Verkehre über drei Fahr-
streifen der Reuterstraße vermieden, zum anderen wird die Belastung des
Wohngebietes nördlich der Reuterstraße durch Mehrverkehre reduziert.
U.a. kam auch eine Prüfung bezüglich der Nutzung der asphaltierte Flächen für
öffentliche sportliche Aktivitäten zu einem negativen Ergebnis (222217).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de