240667-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 240667-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240667-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Errichtung von Parkplätzen unter der Reuterbrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anregung aus der Bezirksvertretung Bonn vom 20.09.2022 (202408-03 NA) und der damit verbundene Wunsch des Antragstellers wurden umfangreich geprüft. Dabei ist die Verwaltung abschließend zu dem Ergebnis gelangt, dass insbesondere von Seiten des Straßenbaulastträgers keine Gestattung dieses Vorhabens erfolgen kann. Die Stadt Bonn als Straßenbaulastträger ist gesetzlich verpflichtet, an der Brü- cke regelmäßig intensive Bauwerksprüfungen vorzunehmen. Es stehen jährli- che Sichtprüfungen, sowie alle drei Jahre im Wechsel eine einfache Prüfung und eine Hauptprüfung an. Diese sind unter Inbezugnahme eines Hubsteigers etc. zur Untersichtskontrolle durchzuführen. Dies erfolgt überwiegend aus Gründen der Verkehrssicherheit. Dabei erfolgt neben einer Sichtprüfung aus unmittelbarer Nähe –so genannte handnahe Prüfung- auch die Entnahme von Proben der Bausubstanz. Um diese regelmäßigen Arbeiten durchführen zu können, dient die in Rede stehende Fläche immer wieder als Aufstellfläche für schweres Arbeitsgerät. Ein Ausweichen auf andere Flächen ist dabei nicht möglich. Darüber hinaus befindet sich die Bausubstanz der Reuterbrücke in einem schlechten Zustand. Mittelfristig ist daher die Sanierung der Reuterbrü- cke vorgesehen; die hierfür erforderliche Planung wird bereits erarbeitet. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird die Fläche als Baustellenfläche in Anspruch genommen werden müssen. Zum einen stünde die Fläche für die Dauer der Sanierung nicht zur Verfügung, zum anderen wäre im Zuge der Bauarbeiten eine Beschädigung der hergerichteten Flächen nicht auszuschließen. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen erübrigen sich aus Sicht der Verwal- tung weitergehende Gespräche im Sinne der Anregung an die Oberbürgermeis- terin, so dass der Wunsch des Antragstellers nach wie vor abgelehnt werden muss. Bezüglich der angesprochenen Straße auf der Ostseite der Bahn kann Folgen- des mitgeteilt werden: Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 6620-1 wur- de vorgesehen, hier eine neue Zufahrt von der Kaiserstraße zur Reuterstraße in Mittellage der Reuterstraße/-brücke in südöstliche Richtung anzulegen.Seite 1 von 2 Seite 2 Durch diese neue Zufahrt soll sowohl dem aus der Kaiserstraße als auch dem aus dem Straßburger Weg kommenden Verkehr durch einen sogenannten U- Turn die Möglichkeit eröffnet werden, in Richtung Anschlussstelle A 565 zu fahren. Dadurch werden zum einen in den Spitzenzeiten kritische Querungen der in nördlicher und westlicher Richtung orientierten Verkehre über drei Fahr- streifen der Reuterstraße vermieden, zum anderen wird die Belastung des Wohngebietes nördlich der Reuterstraße durch Mehrverkehre reduziert. U.a. kam auch eine Prüfung bezüglich der Nutzung der asphaltierte Flächen für öffentliche sportliche Aktivitäten zu einem negativen Ergebnis (222217). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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