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240666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserungen im Bereich des Hundefreilaufs in der Rheinaue

Nummer
240666-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240666 Bürgerantrag: Verbesserungen im Bereich des Hundefreilaufs in der Rheinaue

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240666-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserungen im Bereich des
Hundefreilaufs in der Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Nutzung sämtlicher Hundefreilaufflächen in Bonn steht allen
Hundehaltenden frei. Hierfür müssen die Wiesen grundsätzlich nicht betreten
oder befahren werden. So ist die Fläche in der Rheinaue dreiseitig von Wegen
begrenzt. Ein Betreten der Wiese ist lediglich für das Aufsammeln der
Hinterlassenschaften notwendig. Dies ist für einzelne Nutzergruppen nur
schwer möglich. Um dies zu erleichtern, werden bereits heute, die von Hunden
immer wieder gegrabenen Löcher, regelmäßig verfüllt.
Die bezeichnete Hundewiese liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer (nach
der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Rheinufer“ in der Bundessstadt Bonn vom 27.Juli 2022). In den geschützten
Gebieten ist es insbesondere verboten Straßen, Wege, Plätze und Lagerplätze
oder sonstige Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen zu errichten, zu ändern oder
in der Nutzung zu ändern. Ausnahmetatbestände zur Neuerrichtung von
Wegen gibt es nicht und Voraussetzungen für eine Befreiung nach §67
BNatschG sind hier nicht gegeben. Ebenfalls sprechen Gründe des
Denkmalschutzes und Urheberrechts gegen eine Veränderung der
Wegeführungen.
Da die Verwaltung insbesondere der Argumentation der sozialen Teilhabe offen
gegenüber steht, schlägt diese vor, sich mit der Antragstellerin vor Ort zu
treffen, sodass gemeinsam über eine Verbesserung der Situation beratschlagt
werden kann. Ebenfalls bietet die Verwaltung der Antragstellerin eine Beratung
zu den besonderen Ausnahmeregelungen für Assistenzhunde an.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de