240666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserungen im Bereich des Hundefreilaufs in der Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 240666-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240666-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verbesserungen im Bereich des Hundefreilaufs in der Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Nutzung sämtlicher Hundefreilaufflächen in Bonn steht allen Hundehaltenden frei. Hierfür müssen die Wiesen grundsätzlich nicht betreten oder befahren werden. So ist die Fläche in der Rheinaue dreiseitig von Wegen begrenzt. Ein Betreten der Wiese ist lediglich für das Aufsammeln der Hinterlassenschaften notwendig. Dies ist für einzelne Nutzergruppen nur schwer möglich. Um dies zu erleichtern, werden bereits heute, die von Hunden immer wieder gegrabenen Löcher, regelmäßig verfüllt. Die bezeichnete Hundewiese liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer (nach der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ in der Bundessstadt Bonn vom 27.Juli 2022). In den geschützten Gebieten ist es insbesondere verboten Straßen, Wege, Plätze und Lagerplätze oder sonstige Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen zu errichten, zu ändern oder in der Nutzung zu ändern. Ausnahmetatbestände zur Neuerrichtung von Wegen gibt es nicht und Voraussetzungen für eine Befreiung nach §67 BNatschG sind hier nicht gegeben. Ebenfalls sprechen Gründe des Denkmalschutzes und Urheberrechts gegen eine Veränderung der Wegeführungen. Da die Verwaltung insbesondere der Argumentation der sozialen Teilhabe offen gegenüber steht, schlägt diese vor, sich mit der Antragstellerin vor Ort zu treffen, sodass gemeinsam über eine Verbesserung der Situation beratschlagt werden kann. Ebenfalls bietet die Verwaltung der Antragstellerin eine Beratung zu den besonderen Ausnahmeregelungen für Assistenzhunde an. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de