240662-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU: Bebauungsplan für das Areal Ermekeilkaserne
Kerndaten
- Nummer
- 240662-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240662-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage CDU: Bebauungsplan für das Areal Ermekeilkaserne Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 18.06.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: 1. Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, wie lange das Land NRW beabsichtigt, das Areal der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge zu nutzen? Die Nutzungsgenehmigung als Erstaufnahmestelle wurde laut BImA als Interimsstandort bis zu einer geplanten Verlagerung zum 31.12.2025 verlängert. 2. Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, ob die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, den Mietvertrag mit dem Land zu kündigen? Wenn ja, wann? siehe Antwort zu 1. Weitere Informationen liegen der Verwaltung nicht vor. 3. Was würde mit dem Anerkennungszentrum des BAMF geschehen, sollte der Mietvertrag beendet werden? Der Verwaltung liegen dazu keine Informationen vor. 4. Ist weiter davon auszugehen, dass die BImA die Ermekeilkaserne weiter in ihrem Bestand halten will? Wenn ja, wie lange und für welchen Zweck? Die BImA möchte das Grundstück perspektivisch selbst für Wohnungsbau entwickeln. Derzeit wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein Nutzungs- und städtebauliches Konzept entwickelt, das dann auch Grundlage eines erforderlichen Bebauungsplanverfahrens wird. 5. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, um das Grundstück wie vom Rat seinerzeit beschlossen, zu erwerben, um dort Wohnungen zu bauen? Die Verwaltung ist mit der BImA in regelmäßigem Kontakt und Austausch. Wie zuvor ausgeführt, beabsichtigt die BImA das Grundstück perspektivisch selbst für Wohnungsbau zu entwickeln. Möglicherweise kann die Stadt nachSeite 1 von 2 Seite 2 Erstellung eines Gesamtkonzeptes Teilflächen erwerben. 6. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, um die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wie das ehemalige Mannschaftsgebäude und das Stabsgebäude vor dem Verfall zu schützen? Die denkmalrechtlichen Zuständigkeiten bei Bundesliegenschaften liegen bei der Bezirksregierung Köln. 7. Hat die Verwaltung die seinerzeit begonnenen Planungen zur Bebauung des Areals mit Wohnungen fortgesetzt, um für den Fall des Erwerbs das Grundstück möglichst schnell einer Bebauung zuzuführen? siehe Ausführungen zuvor Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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