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240661-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Schaffung eines Ersatzbaus in der Margaretenstraße für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten und planungsrechtlich zulässigen Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule Antrag zur Vorlage 240661

Nummer
240661-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anhörung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240661 Schaffung eines Ersatzbaus in der Margaretenstraße für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten und planungsrechtlich zulässigen Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule

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Änderungsantrag
öffentlich
240661-01 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
28.05.2024, gez. Wenzel
FDP-Änderungsantrag: Schaffung eines
Ersatzbaus in der Margaretenstraße für die
zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger
Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs
Gruppen sowie Vorhalten einer ausreichend
dimensionierten und planungsrechtlich zulässigen
Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS
Servatiusschule
Antrag zur Vorlage 240661
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Anhörung
Schulausschuss 12.06.2024 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 18.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Sportausschuss 04.07.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Text der Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
1. Es wird geprüft, ob die neue Kita auf den Grundstücken mit den
Nummern 956, 106, 107, 111 errichtet werden kann. Dabei wird auch
geprüft, ob die bestehende Lagerhalle auf Grundstücksnummer 956
ressourcenschonend umgebaut und in die Kita-Planung integriert
werden kann. Sollte die Gebäudehülle hierfür nicht geeignet sein, so
wird geprüft, ob wenigstens die Bodenplatte der Lagerhalle erhalten und
für den Kita-Neubau weitergenutzt erden kann.
2. Die Fläche entlang des Verbindungspfades zwischen
Margarethenstraße und Kochsgäßchen und in einer Tiefe, wie die
exitierende Lagerhalle, kann, falls erforderlich, bis zur
Grundstücksnummer 76 als weitere Außenfläche der Kita erschlossen
werden.
3. Die Grundstücksfläche 823 wird reserviert für den möglichen Bau eine
Mensa für die Grundschule und bis dahin in den Außenbereich der Kita
integriert.
4. Die zum Verbindungspfad hin liegenden Parkplätze an denSeite 1 von 3
Seite 2
südwestlichen Rändern der Grundstücke 106, 107, 111 und 823 werden
eingezogen und in das Kita-Mensa-Ensemble integriert.
5. Ersatz für wegfallende Stellplätze wird auf der Margarethenstraße
geschaffen durch Abmarkierung von Stellflächen in einem heute
unstrukturierten Straßenabschnitt.
6. Der Bolzplatz, der sich heute über die Grundstücksnummern 106, 107
und 111 erstreckt wird verlegt auf die Grünflächen nordöstlich des
Fußballplatzes.
Begründung
Zu 1: Durch einen möglichen Umbau der Lagerhalle wird graue Energie
eingespart. Baukosten werden gesenkt und möglicherweise sogar die Bauzeit
verkürzt. Der Vorteil dieser Lösung besteht auch darin, dass ein zur
Margarethenstraße hin vorgezogenes Baufenster die Erschließung der Kita für
die Feuerwehr einfacher macht. Zusätzlich hätte die Kita eine unmittelbare
Verbindung zu den heute bereits genutzten Spielflächen an der
Margaretenstraße. Weitere Vorteile: Weniger Eingriff ins Freibadgelände, Erhalt
der Bestandsbäume.
Zu 2.: Da es sich hierbei um eine Grünfläche handelt sind a) keine Eingriffe in
Bestandsbäume notwendig und kann b) diese Fläche zu Pflegemaßnahmen
über die Fläche des Freibads erreicht werden. Eine eigene Zuwegung durch
Aufweitung des Verbindungspfades ist somit entbehrlich.
Zu 4.: Bei einer Begehung am 13.05. wurde festgestellt, dass diese Parkplätze
teilweise missbraucht werden zur illegalen Müllablagerung oder zur Abstellung
von Schrottautos.
Zu 6.: Der Ascheplatz stellt einen Hotspot dar und ist daher nicht mehr
zeitgemäß. Am 13.05. gegen 16 Uhr wurden zwei ballspielende Jungen im
Grundschulalter angetroffen. Es kann nicht sein, dass die Verwaltung bei Ihren
Planungen für einen neue Kita und eine neue Mensa "Verrenkungen" für einen
wenig genutzten Bolzplatz macht. Bei einer Interessenabwägung hat daher die
sinnvolle Nutzung der Flächen für Kita und Mensa Vorrang. Als Ersatz-
Bolzfläche wird die nordöstlich von Friesi und Fußballplatz gelegene Wiese
ausgewiesen (vgl. hierzu die Nutzung von Rigal'scher Wiese oder der Wiese in
der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf an der Martin-Luther-King-Straße).
Eine Umzäunung kann wegen der straßenabgewandten Lage ebenso entfallen
wir eine aufwändige Drainage. Folglich sind nur die Tore umzuplatzieren.
Anlage/n
1 Lageplan zu ÄA 240661 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de