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240661 · Beschlussvorlage

Schaffung eines Ersatzbaus in der Margaretenstraße für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten und planungsrechtlich zulässigen Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule

Nummer
240661
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.05.2024
Letzte Änderung
21.10.2026
  • Annaberger Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Margaretenstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anhörung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 240661-02 ST Schaffung eines Ersatzbaus in der Margaretenstraße für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten und planungsrechtlich zulässigen Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule
  2. 240661-03 AA BBB-Änderungsantrag: Schaffung eines Ersatzbaus in der Margaretenstraße für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten und planungsrechtlich zulässigen Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule Antrag zur Vorlage 240661
  3. 240661-01 AA FDP-Änderungsantrag: Schaffung eines Ersatzbaus in der Margaretenstraße für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten und planungsrechtlich zulässigen Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule Antrag zur Vorlage 240661

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Beschlussvorlage
öffentlich
240661
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung eines Ersatzbaus in der
Margaretenstraße für die zweigruppige städtische
Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger
Erweiterung auf sechs Gruppen sowie Vorhalten
einer ausreichend dimensionierten und
planungsrechtlich zulässigen Fläche für einen
Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Anhörung
Schulausschuss 12.06.2024 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 18.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Sportausschuss 04.07.2024 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Sportausschusses)
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Standort Margaretenstraße,
südwestlich des Freibads Friesdorf, einen sechsgruppigen Kita-Neubau
zu errichten und die durch den Ersatzneubau des Kindergartens
perspektivisch freiwerdenden Räumlichkeiten wieder einer schulischen
Nutzung zuzuführen. Der Beschluss vom 30.01.2019 unter der DS
1813318 wird damit aufgehoben. Außerdem soll nach Umzug des
städtischen Kiga Annaberger Str. in den Neubau die dem Kiga
gegenüberliegende Außenspielfläche dem Neubau einer Mensa für die
Grundschule dienen, bis dahin steht das Grundstück dem Freibad
Friesdorf als Liegefläche zur Verfügung.
2. Der Kitabaumaßnahme wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
o der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt
o der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
o der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
o der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres
anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW.Seite 1 von 7
Seite 2
Begründung
Ausgehend von dem vorgenannten politischen Auftrag (DS 1813318) „die
Voraussetzungen für einen sechsgruppigen Kita-Neubau auf der städtischen
Fläche Margaretenstraße nordöstlich des Freibades Friesdorf zu schaffen“, hat
die Verwaltung zunächst die möglichen Standorte auf der Parkplatzfläche bzw.
angrenzenden Grünfläche nordöstlich des Freibades untersucht. Auch der
Bereich der Fundamente des ehemaligen Clubs Nam Nam wurde hier
miteinbezogen.
Die Fläche des Fundamentes allein ist nicht ausreichend für die Errichtung
einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Es müssten daher notwendige
Stellplatzflächen für die Sportanlagen und das Friesdorfer Freibad entfallen.
Zudem wäre die Funktion des Parkplatzes als Kirmesfläche durch die
Flächeninanspruchnahme in seinem Umfang nicht mehr gegeben. Aufgrund der
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7918-43 wäre des Weiteren eine
Änderung des Bebauungsplanes für die Errichtung einer Kita erforderlich. Eine
Verfahrensdauer von mehreren Jahren kann hier vorausgesetzt werden.
Eine Bebauung der rückwärtigen öffentlichen Grünfläche wurde aufgrund des
hohen Erschließungsaufwandes und der damit verbundenen Versiegelung der
Fläche und die auch für das Martinsfeuer genutzt wird, ausgeschlossen.
Diese Restriktionen haben die Verwaltung dazu bewogen nach Alternativen zu
suchen.
Nordwestlich des öffentlichen Bolzplatzes an der Margaretenstraße befindet
sich eine Gemeinbedarfsfläche Schule, die flächen- und standortmäßig für eine
Bebauung geeignet erscheint. Eine Befreiung von der festgelegten Nutzung
„Schule“ zur Realisierung einer Kitabaumaßnahme ist hier planungsrechtlich
möglich. Im Rahmen der Kiga-Baumaßnahme muss allerdings auch ein
potentieller Standort für einen Mensabetrieb für eine dreizügige Grundschule
berücksichtigt werden. Ein Teil der städtischen Gemeinbedarfsfläche wird
derzeit als Liegefläche des vom Sport- und Bäderamt betriebenen Freibads
Friesdorf genutzt. Eine Teilfläche von ca. 390 m², bebaut mit einer
leerstehenden Halle, wurde verwaltungsseitig in 09/2023 käuflich erworben und
befindet sich somit ebenfalls im städtischen Eigentum. Im Rahmen einer
Projektrealisierung würde der Abriss der Halle erfolgen. Eine Inanspruchnahme
und Bebauung von bisher unversiegelten Flächen kann so reduziert werden.
Aufgrund einer geplanten baulichen Entwicklung an der Margaretenstraße 68,
die direkt an die Potentialfläche für Kitabau angrenzt, können Synergien bei der
Herstellung einer gemeinsamen Erschließung entstehen.
Weiterhin ist der Erwerb der bisher in Privatbesitz befindlichen öffentlichen
Bolzplatzfläche mit Stellplätzen an der Margaretenstraße erfolgt (s. DS-Nr.
222413). Der Bolzplatz an dem Standort ist Bestandteil der
Spielplatzbedarfsplanung und soll erhalten bleiben. Die zu dem Bolzplatz
zugehörigen Stellplatzflächen können in die Projektplanung miteinbezogen
werden, um eine optimierte Ausnutzung dieser Flächen unter Berücksichtigung
der neu zu gestaltenden Zufahrtsstraße zu erzielen. Für die Bebauung wird
neben der Lagerhallenfläche auch eine Teilfläche von ca. 1.545 m² von der
Liegewiese des Friesdorfer Freibads benötigt, um den Flächenbedarfen für eine
sechsgruppige Kita entsprechen zu können und eine Genehmigungsfähigkeit
der Einrichtung zu erzielen. Ein angemessener Flächenausgleich für dasSeite 2 von 7
Seite 3
Freibad Friesdorf ist sichergestellt. Der langfristigen Kompensation sollen zum
einen die an das Freibad angrenzenden städtischen Grabelandflächen (ca. 900
m²), zum anderen Teilbereiche von ca. 675 m² der Außenspielfläche des
städtischen Kindergartens Annaberger Straße dienen. Die
Flächenverschiebungen für den Liegebereich wurden mit dem Sport- und
Bäderamt abgestimmt und von dort für vereinbar mit dem Bäderbetrieb
gehalten.
Der städtische Kindergarten Annaberger Straße befindet sich
gegenüberliegend vom Freibad in Räumlichkeiten der Servatiusschule und soll
bei Fertigstellung in den Neubau umziehen, da das Raumkonzept unzureichend
ist und das Außengelände nicht direkt an die Kita angrenzt. So lässt sich eine
Qualitätsverbesserung und Sicherstellung der Betriebserlaubnis für diese Kita
erzielen. Gleichzeitig werden die bisherigen Räumlichkeiten einer schulischen
Nutzung zugeführt werden, um zusätzliche Schul- und OGS-Plätze schaffen zu
können. Darüber hinaus wird eine Fläche für den Bau einer Mensa für eine
dreizügige Grundschule benötigt und ist entsprechend vorzuhalten, um im
Bedarfsfall auch unter Inanspruchnahme der durch den Ersatzneubau des
Kindergartens freiwerdenden Räumlichkeiten im Bestand die Servatiusschule in
eine Dreizügigkeit entwickeln zu können. Die Schulplatzkapazitäten an anderen
Schulen im Schulbezugsraum sowie anderer Schulen im Einzugsbereich sind
nahezu ausgeschöpft, die Schülerzahlen steigen allerdings prognostisch.
Insofern besteht darin die einzige Möglichkeit, zusätzliche Schulplätze in
diesem Bereich schaffen und bedarfsgerecht reagieren zu können. Die Mensa
soll auf einer Teilfläche des Spielplatzes des städt. Kindergartens Annaberger
Straße verortet werden. Die Fläche des Außenspielbereichs der Kita bemisst
sich insgesamt auf ca. 1.405 m² und bietet die Möglichkeit der schulnahen
Realisierung einer Mensa. Gleichzeitig würde sich mit Baubeginn der Mensa
die Kompensationsfläche für das Freibad von 2.090 m² auf 1.575 m²
reduzieren. Wesentlich ist jedoch, dass die verlustige Fläche von 1545 m² auch
bei Neubau einer Mensa auf der Außenspielfläche noch vollends ausgeglichen
werden kann. Eine konkrete Zeitschiene für Mittelanmeldung, Planung und Bau
der Mensa liegt bisher nicht vor. Somit würde die Außenspielfläche der jetzigen
Kita – unter Berücksichtigung einer späteren Bebauung – zunächst gänzlich
dem Freibad Friesdorf zur Nutzung als Liege- bzw. Freifläche überlassen
werden können und mittelfristig für den Neubau einer Mensa genutzt werden.
Alternativ wurde die weitere Aufstockung des zweigeschossig geplanten Kita-
Gebäudes zur Unterbringung einer Mensa geprüft. Da diese Variante der
Mensa-Unterbringung jedoch weder baulich noch konzeptionell geeignet
erscheint, hat die Verwaltung sich gegen die Durchführung einer zeit- und
kostenaufwändige Wirtschaftlichkeitsberechnung entschieden. Bei einem
Kombinationsbau bedürfte es getrennter Zuwegungen, Treppenhäuser und
Eingänge für Kita und Mensa und somit zusätzlicher Flächenbedarfe und einer
erweiterten Erschließung der Zugangsstraße. Die mittäglichen Schlaf- und
Ruhezeiten in der Kita sind keineswegs verträglich mit einem gleichzeitig
stattfindenden sicherlich geräuschintensiven Mensabetrieb für Schulkinder im
Geschoss oberhalb der Kita. Zumal die Spielplatzfläche aufgrund der Nähe zur
Grundschule sicherlich der bessere Standort für eine Mensa im Vergleich zum
weiter entfernten Kita-Neubau sein dürfte. Den Freibadfreunden Friesdorf (FFF)
wurde das Konzept bereits im Oktober 2021 erstmals im Rahmen eines
Präsentationstermins vorgestellt, damalig allerdings noch ohne die Planung
eines Mensa-Neubaus. Diese Bedarfe wurden erst im Nachgang bekannt. Der
Austausch mit den FFF, unter Berücksichtigung der besonderen InteressenlageSeite 3 von 7
Seite 4
des Vereins, wird fortgeführt. So ist bauherrenseitig für die vom FFF finanzierte
Beachvolleyballanlage, die im Rahmen der neuen Flächenaufteilung zunächst
wegfallen wird, ein adäquater Ersatz zu schaffen. Die vom FFF erbetene
Beteiligung der Bürgerschaft bzw. Öffentlichkeit am weiteren
Planungsverfahren erfolgt durch die Entscheidungskompetenz der politischen
Gremien. Selbstverständlich erfolgt auch weiterhin bei Anfragen der direkte
Austausch mit dem Vorstand der Freibadfreunde.
Auf der zu bebauenden Fläche befindet sich Baumbestand. Zwei Platanen sind
mittig auf der überplanten Fläche angesiedelt und müssen im Zuge der
Baumaßnahme gefällt werden, Ersatzpflanzungen sowie eine Begrünung des
Kita-Gebäudes werden im Rahmen der Baumaßnahme erfolgen.
Zur Berücksichtigung des Artenschutzes wird eine Artenschutzprüfung
durchgeführt (Ergänzung durch den Fachbereich erf.)
Der zweigeschossige Kita-Neubau soll im Effizienzgebäudestandard 40 und
unter der Berücksichtigung DS 212355 „Städtische Liegenschaften auf dem
Weg zur Klimaneutralität“ geplant und gebaut werden. Der Neubau erfolgt nach
dem „Bonner Modell“ mit einem 3-Raumkonzept für jede Gruppe und gemäß
dem Leitfaden des Städtischen Gebäudemanagements für Kita-Neubauten.
Die weiteren Planungen hinsichtlich der Umgestaltung des Liegewiesen-
Bereichs erfolgen jeweils unter Beteiligung des Sport- und Bäderamtes.
Die Realisierung des Kitabaus steht unter dem Vorbehalt der
planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des
Landesjugendamtes zum Raumkonzept für einen sechsruppigen Kita-Neubau.
In der künftigen Einrichtung sollen voraussichtlich 105 Betreuungsplätze in
sechs Gruppen vorgehalten werden.
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und
Einrichtungskosten für den sechsgruppigen Neubau wurden für den
Wirtschaftsplan 2024 ff. des SGB angemeldet. Der Gesamtansatz für die Jahre
2024 bis 2027 beläuft sich auf 6.000.000 Euro. Weiterhin wird geprüft, ob
investive Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen ggfls. auch für
den Erhalt der Bestandsplätze generiert werden können. Sollten Fördermittel
für klimafreundlichen Neubau seitens der KfW zur Verfügung stehen, wird
angestrebt diese zu nutzen.
Die Mittel für einen perspektivischen Mensaneubau werden zu gegebener Zeit
und bei Konkretisierung des schulischen Bedarfs für den Wirtschaftsplan
angemeldet werden. Eine Kombination mit Wohnbebauung scheidet an dem
Standort aus, da es sich planungsrechtlich um eine Gemeinbedarfsfläche
handelt und die Fläche aufgrund der Nähe zum Freibad und der damit
einhergehenden Lärmemissionen für eine Wohnnutzung nicht geeignet
erscheint. Das Kita-Gebäude stellt bei Realisierung einen guten Übergang von
der Freibadfläche hin zu der an der Margaretenstraße 68 entstehenden
Wohnbebauung dar. Die Vorplanung mit Kostenschätzung sowie nachfolgend
die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung werden den zuständigen
politischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die zusätzlichen Betriebskosten für die vier neuen Gruppen, deren
Inbetriebnahme erst nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung verlässlich
terminiert werden kann, wird durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge und den
städtischen Eigenanteil refinanziert.Seite 4 von 7
Seite 5
Anlage/n
1 Plan Margaretenstr. Variante 1 (öffentlich)
2 Plan Margaretenstr. Variante 2 (öffentlich)Seite 5 von 7
Freibad
Margaretenstraße
106
106
106
106
106
107 111 823
119
799
956
1099
Baugrenze (geringfügige Überschreitung möglich)
Baugrenze
(geringfügige Überschreitung möglich)
Nachbar plant Abriss
und Neubau
auf diesem und dem
Nachbargrundstücken
Fußweg muss für die
Zufahrt vergrößert werden,
Parklätze können
ggfls. entfallen Liegefläche Freibad
Schule
Kiga
Bolzplatz wurde
von Stadt
angekauft, soll
so erhalten bleiben
Baumgruppe
soll erhalten
bleiben
P P P P P P P P P P
I
Grabeland ca. 900 qm
1
105 qm
40 qm
Grundstück
für Mensa
ca. 500 qm
ca. 80 qm
evtl zusätzlicher Streifen für Kita wegen Straßenbau
(in Machbarkeitsstudie ursprünglich nicht vorgesehen)
ca. 100 qm
1.445qm
40qm
350qm
215qm
(40qm + 300qm)
340 qm ca. 350 qm
Verlauf 2.OG
II
2
5
6
4
3
9
7 8
Allplan 2021
Datum:Maßstab:Planungsstand: Plannummer:
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Abteilung Neubau und Planung
07.03.2024A3: 1/500
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Tel.: 0228 - 77 4279
Fax: 0228 - 77 5485
Internet: www.bonn.de
Kindergarten Margaretenstraße
1 900 qm künftig Freibad, bisher Grabeland
2 1.445 qm künftig Kita, bisher Freibad
3 215 qm künftig Kita, bisher alte Kita
4 350 qm künftig Kita, bisher Lagerhalle
5 100 qm künftig Kita, bisher Freibad (optional Erschließung)
6 40 qm künftig Kita, bisher Lagerhalle (optioanl Erschließung)
7 340 qm künftig Freibad, bisher alte Kita
8 350 qm künftig Freibad, bisher alte Kita
9 500 qm künftig Mensa, bisher alte Kita
LEGENDE
01.01
Übersicht Flächen
Variante 1
Grundstück Kita 2.150 qm
(pink umrandet bestehend aus 2/3/4/5/6)
Gebäude Kita 2-geschossig gemäß
Machbarkeitsstudie (Hinweis: wie hier erkennbar, wird
die Baugrenze überschritten; in geringfügigem
Umfang zulässig, Klärung mit BOA)
Fläche für optionale Mensa
500 qm (grün umrandet)
Gebäude Mensa eingeschossig
12,5m x 26m = 325qm
vorne und seitlich 3m Abstand, der ggfls. reduziert
werden könnte
Ausgleichsflächen für Freibad 1.590 qm
(blau umrandet bestehend aus 1/7/8)
Verlust Freibad: 1.545 qm
(bestehend aus 2/5)
Alle Maße ohne Gewähr, genaue Maße müssen durch Vermesser bestätigt werdenSeite 6 von 7
Freibad
Margaretenstraße
106
106
106
106
106
107 111 823
119
799
956
1099
Baugrenze (geringfügige Überschreitung möglich)
Baugrenze
(geringfügige Überschreitung möglich)
Nachbar plant Abriss
und Neubau
auf diesem und dem
Nachbargrundstücken
Fußweg muss für die
Zufahrt vergrößert werden,
Parklätze können
ggfls. entfallen Liegefläche Freibad
Schule
Kiga
Bolzplatz wurde
von Stadt
angekauft, soll
so erhalten bleiben
Baumgruppe
soll erhalten
bleiben
P P P P P P P P P P
Grabeland ca. 900 qm
1
105 qm
40 qm
ca. 80 qm
evtl zusätzlicher Streifen für Kita wegen Straßenbau
(in Machbarkeitsstudie ursprünglich nicht vorgesehen)
ca. 100 qm
1.445qm
40qm
350qm
215qm
(40qm + 300qm)
340 qm
Verlauf 2.OG
II
Grundstück
für Mensa
ca. 515 qm
I
ca. 335 qm
2
5
6
4
3
7
9
8
Allplan 2021
Datum:Maßstab:Planungsstand: Plannummer:
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Abteilung Neubau und Planung
07.03.2024A3: 1/500
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Tel.: 0228 - 77 4279
Fax: 0228 - 77 5485
Internet: www.bonn.de
Kindergarten Margaretenstraße
LEGENDE
Grundstück Kita 2.150 qm
(pink umrandet bestehend aus 2/3/4/5/6)
Gebäude Kita 2-geschossig gemäß
Machbarkeitsstudie (Hinweis: wie hier erkennbar, wird
die Baugrenze überschritten; in geringfügigem
Umfang zulässig, Klärung mit BOA)
Fläche für optionale Mensa
ca. 515 qm (grün umrandet)
Gebäude Mensa eingeschossig
ca. 19m x ca.17m = ca. 325qm
vorne und seitlich 3m Abstand, der ggfls. reduziert
werden könnte
Ausgleichsflächen für Freibad 1.575 qm
(blau umrandet bestehend aus 1/7/8)
Verlust Freibad: 1.545 qm
(bestehend aus 2/5)
01.02
1 900 qm künftig Freibad, bisher Grabeland
2 1.445 qm künftig Kita, bisher Freibad
3 215 qm künftig Kita, bisher alte Kita
4 350 qm künftig Kita, bisher Lagerhalle
5 100 qm künftig Kita, bisher Freibad (optional Erschließung)
6 40 qm künftig Kita, bisher Lagerhalle (optioanl Erschließung)
7 340 qm künftig Freibad, bisher alte Kita
8 335 qm künftig Freibad, bisher alte Kita
9 515 qm künftig Mensa, bisher alte Kita
Übersicht Flächen
Variante 2
Alle Maße ohne Gewähr, genaue Maße müssen durch Vermesser bestätigt werdenSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 23:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de