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240660 · Beschlussvorlage

Überarbeitung der Leitlinien Bürgerbeteiligung

Nummer
240660
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 26.04.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 03.05.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240660
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Überarbeitung der Leitlinien Bürgerbeteiligung
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 26.04.2024 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 03.05.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leitlinien Bürgerbeteiligung zu
überarbeiten.
2. Der von der Verwaltung geplanten Vorgehensweise wird zugestimmt.
Begründung
Die Leitlinien Bürgerbeteiligung spielen eine zentrale Rolle bei der Beteiligung
der Bürger*innen in Bonn. Bonn war nach Heidelberg deutschlandweit die
zweite Stadt, die verbindliche Leitlinien verabschiedet hat. Inzwischen sind über
hundert Kommunen dem Beispiel gefolgt.
Seit Inkrafttreten der Leitlinien im Jahr 2014 konnten viele ihrer Elemente
intensiv auf Praxistauglichkeit geprüft werden und haben sich in Bonn etabliert.
Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an Bürger*innenbeteiligung in Bonn
über die Jahre verändert. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher die
Notwendigkeit einer systematischen Überprüfung und teilweisen Überarbeitung
der Leitlinien.
Entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Beschlüsse sollen insbesondere
die Aufnahme der Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen
Entscheidungsprozessen (DS 222026) sowie die Ergebnisse der in 2020
durchgeführten Evaluation (DS 200564 und DS 201080) Berücksichtigung
finden. Die Verwaltung plant zudem, sich mit anderen Kommunen
auszutauschen, um von deren Erfahrungen mit den eigenen Leitlinien zu lernen
und erfolgreiche Methoden ggfs. auch für Bonn zu übernehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Überarbeitungsprozess - wie damals auch in
der ursprünglichen Ausarbeitung der Leitlinien - in Zusammenarbeit mit
Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik und Einwohnerschaft zu gestalten. Die
Vertreter*innen aus der Einwohnerschaft sollen aus den beiden
Beteiligungsbeiräten, dem Beirat Bürgerbeteiligung und dem Beirat Kinder- und
Jugendbeteiligung bestehen. Geplant sind zunächst mehrere Vorbereitungs-Seite 1 von 3
Seite 2
Workshops jeweils einzeln zwischen der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und den
drei Gruppen:
• Verwaltung: Zwei Mitarbeitende aus jedem Dezernat
• Politik: Fraktionssprecher*innen des Ausschusses für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger
• Einwohnerschaft der beiden Beiratsgremien: Anfrage bei ordentlichen
und stellvertretenden Mitgliedern
Nach den Vorbereitungs-Workshops wird die Stabsstelle Bürgerbeteiligung die
Ergebnisse aus allen drei Gruppen zusammenführen. Anschließend sollen
diese Ergebnisse in zwei bis drei gemeinsamen Workshops abschließend
besprochen werden. Die gemeinsamen Workshops sollen sich aus sieben
Vertreter*innen der drei Einzelgruppen zusammensetzen.
Daran anschließend wird eine finale Version der Leitlinien erstellt und den
Gremien zur Beratung vorgelegt. Eine Beschlussfassung durch den Rat wird für
das erste Quartal 2025 angestrebt.
Nach Beschlussfassung des Rates soll es einen weiteren Verwaltungs-
Workshop geben, in dem die neuen Leitlinien verwaltungsintern besprochen
werden. Kernpunkt dieses Workshops wird die Umsetzung der Leitlinien in der
Verwaltungspraxis sein.
Der gesamte Überarbeitungsprozess soll durch ein externes Büro begleitet und
moderiert werden. Hierfür wird die Verwaltung ein geeignetes Büro beauftra-
gen. Die Verwaltung schätzt die mit der externen Moderation einhergehenden
Kosten auf 12.000 Euro, welche aus dem Budget der Stabsstelle Bürgerbeteili-
gung finanziert werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.02.00.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.05 Bürgerbeteiligung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3
Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen 12.000,00 € 102000103 /
72.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de