240655 · Beschlussvorlage
Ersatzwahl für den Vorstand der Weisweiler Stiftung
Kerndaten
- Nummer
- 240655
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.519 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240655 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Ersatzwahl für den Vorstand der Weisweiler Stiftung Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag (__________) wird mit sofortiger Wirkung in den Vorstand der Weisweiler Stif- tung gewählt. Begründung Die Eheleute Else Laura und Heinrich Weisweiler haben durch gemeinschaftli- ches Testamtent im Jahr 1969 die Gründung der Weisweiler Stiftung mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg verfügt und diese zu ihrer Erbin eingesetzt. Zweck dieser Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Menschen. Hierunter fallen insbesondere Kleinrentner, Frühinvalide, alleinstehende Bedürftige, al- leinerziehende Mütter und Väter sowie caritative Einrichtungen. Entsprechend der Satzung der Weisweiler Stiftung besteht der Vorstand aus der Oberbürgermeisterin, in Vertretung die Sozialdezernentin oder Amtsleiterin als Vorsitzende des Vorstands und vier weiteren vom Rat der Bundesstadt Bonn gewählten Mitgliedern. Bis Anfang Februar 2024 setzte sich der Vorstand der Weisweiler Stiftung wie folgt zusammen: Gitte Sturm (Vorsitzende des Vorstands) Adolf Morgenstern (Vorstandsmitglied) Helmut Offner (Vorstandsmitglied) Else Rieser (Vorstandsmitglied) Nicole Unterseh (Vorstandsmitglied) Am 09.02.2024 verstarb das langjährige Vorstandsmitglied Helmut Offner, so dass nach der letzten Ersatzwahl im Herbst 2022 eine Ersatzwahl für den Vor- stand in der nächsten Ratssitzung am 20.06.2024 erforderlich wird. Als Nachfolger*in für Herrn Helmut Offner wird (__________) vorgeschlagen. - - -Seite 1 von 11 Seite 2 Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn nie- mand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimm- zetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwi- schen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht ha- ben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meis- ten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n 1 Satzung Weisweiler-Stiftung (öffentlich) 2 Geschäftsordnung Weisweiler-Stiftung (öffentlich)Seite 2 von 11 Seite 3 von 11 Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de