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240653-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Bauflächenmonitoring

Nummer
240653-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240653 CDU-Große Anfrage: Bauflächenmonitoring

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240653-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Bauflächenmonitoring
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt Bonn verfügt über ein Baulandkataster, welches einen Überblick über
die verfügbaren Wohnbaulandpotenziale im Stadtgebiet gibt. Außerdem stellt
sie jährlich einen Wohnungsmarktbericht (DS-Nr. 240227:
Wohnungsmarktbericht 2023) auf und erstellte ein Konzept zur
Wohnbaulandaktivierung (DS-Nr. 1711932EB4).
Gem. § 11 Abs. II i.V.m § 22 Abs. I der Geschäftsordnung des Rates können
Fraktionen oder mindestens vier Stadtverordnete Große Anfragen stellen.
Diese Fragen müssen kurz und bestimmt gefasst sein und können eine
schriftliche Begründung enthalten.
Große Anfragen dienen dazu, dass Angelegenheiten von besonderer
Bedeutung zur Beantwortung an die Verwaltung gerichtet werden können. Die
Informationsbeschaffung für eine Beantwortung einer Großen Anfrage darf
nicht mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden sein.
Die hier gestellte Große Anfrage übersteigt aufgrund ihres Umfangs und ihres
Detaillierungsgrades diesen Rahmen. Das Auskunftsverlangen des
Ausschussmitglieds muss auf ein bei der Verwaltung vorhandenes Wissen
gerichtet sein.
Sofern die Fragesteller auf einer Beantwortung bestehen, wäre hier ein Antrag
an den Hauptausschuss zu stellen. Der Hauptausschuss hat gem. Nr. 2.6 der
Zuständigkeitsordnung die Beschlusskompetenz über die Erteilung von
Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig
gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die
Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel
nicht zur Verfügung stehen, zu entscheiden.
Dies ist hier der Fall. Die Ermittlung der geforderten Daten würde erhebliche
Ressourcen (personelle wie Geldmittel) binden. Die Verfügbarkeit der Daten ist
nicht in dem Maße und in der Granularität gegeben. Nur mit großem Aufwand
und entsprechenden Mitteln könnte der geforderte Datenbestand erzeugt
werden. Dabei könnten in Teilen auch Belange des Datenschutzes berührt
werden. Die notwendigen Ressourcen stünden dabei in einem starken
Missverhältnis zur Aussagekraft, was insbesondere bei den knappen
Kapazitäten kritisch zu sehen wäre. Die personellen Kapazitäten werdenSeite 1 von 2
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derzeit für prioritäre Projekte benötigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de