240653-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Bauflächenmonitoring
Kerndaten
- Nummer
- 240653-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240653-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Bauflächenmonitoring Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt Bonn verfügt über ein Baulandkataster, welches einen Überblick über die verfügbaren Wohnbaulandpotenziale im Stadtgebiet gibt. Außerdem stellt sie jährlich einen Wohnungsmarktbericht (DS-Nr. 240227: Wohnungsmarktbericht 2023) auf und erstellte ein Konzept zur Wohnbaulandaktivierung (DS-Nr. 1711932EB4). Gem. § 11 Abs. II i.V.m § 22 Abs. I der Geschäftsordnung des Rates können Fraktionen oder mindestens vier Stadtverordnete Große Anfragen stellen. Diese Fragen müssen kurz und bestimmt gefasst sein und können eine schriftliche Begründung enthalten. Große Anfragen dienen dazu, dass Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zur Beantwortung an die Verwaltung gerichtet werden können. Die Informationsbeschaffung für eine Beantwortung einer Großen Anfrage darf nicht mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden sein. Die hier gestellte Große Anfrage übersteigt aufgrund ihres Umfangs und ihres Detaillierungsgrades diesen Rahmen. Das Auskunftsverlangen des Ausschussmitglieds muss auf ein bei der Verwaltung vorhandenes Wissen gerichtet sein. Sofern die Fragesteller auf einer Beantwortung bestehen, wäre hier ein Antrag an den Hauptausschuss zu stellen. Der Hauptausschuss hat gem. Nr. 2.6 der Zuständigkeitsordnung die Beschlusskompetenz über die Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen, zu entscheiden. Dies ist hier der Fall. Die Ermittlung der geforderten Daten würde erhebliche Ressourcen (personelle wie Geldmittel) binden. Die Verfügbarkeit der Daten ist nicht in dem Maße und in der Granularität gegeben. Nur mit großem Aufwand und entsprechenden Mitteln könnte der geforderte Datenbestand erzeugt werden. Dabei könnten in Teilen auch Belange des Datenschutzes berührt werden. Die notwendigen Ressourcen stünden dabei in einem starken Missverhältnis zur Aussagekraft, was insbesondere bei den knappen Kapazitäten kritisch zu sehen wäre. Die personellen Kapazitäten werdenSeite 1 von 2 Seite 2 derzeit für prioritäre Projekte benötigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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