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240649-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umgestaltung der Straße "Im Meisengarten" in eine Einbahnstraße

Nummer
240649-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240649 Bürgerantrag: Umgestaltung der Straße "Im Meisengarten" in eine Einbahnstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240649-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Umgestaltung der Straße "Im
Meisengarten" in eine Einbahnstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Straße Im Meisengarten derzeit eine
Fahrradstraße ist. Da es sich überdies um eine untergeordnete Wohnstraße
handelt, ist die Kfz-Verkehrsbelastung als gering einzustufen.
Die Bussonderspur, parallel zur B9, verläuft auf der ehemaligen
Straßenbahntrasse. Diese ist derzeit schon in beide Richtungen mit dem
Fahrrad befahrbar, sodass Radfahrer*innen eine Alternativroute zur Verfügung
steht.
Die derzeitige Verkehrsanbindung der Busspuren am Knotenpunkt Mainzer
Straße / Austraße / Im Meisengarten ist ausschließlich auf die Linienführung
des ÖPNV ausgerichtet. Um die Busspuren dem übrigen Kfz-Verkehr öffnen zu
können, wäre ein erheblicher Umbau notwendig. Die im Kreuzungsbereich
befindliche Haltestelle Mehlem Bahnhof wurde allerdings erst kürzlich
barrierefrei ausgebaut. Auch aufgrund der Komplexität des sechsarmigen
Knotenpunkts wird eine solche Umgestaltung mit zusätzlichen Verkehrsströmen
des MIV vonseiten der Verkehrsplanung nicht gesehen.
Allgemein führen Einbahnstraßenregelungen häufig zu einem höheren
Geschwindigkeitsniveau, da mit keinem Gegenverkehr gerechnet werden
muss. Überdies entstehen für bestimmte Verkehrsbeziehungen, z.B. für
Anwohner*innen, längere Umwegfahrten. Auch wenn nicht davon ausgegangen
wird, dass eine starke Verkehrsbelastung in der angesprochenen Straße
vorliegt, kann es trotzdem durch Verlagerungseffekte zu Mehrverkehr in
anderen Straßen kommen.
Aus diesen Gründen lehnt die Stadtverwaltung die Einrichtung einer
Einbahnstraßenregelung in der Straße Im Meisengarten ab.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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