240648-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anbringung eines Zusatzschildes und Korrektur des Straßenschildes "Karl-Legien-Straße"
Kerndaten
- Nummer
- 240648-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.04.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240648-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Anbringung eines Zusatzschildes und Korrektur des Straßenschildes "Karl-Legien-Straße" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Anregung, den Straßennamen Karl-Legien-Straße zu korrigieren: Das Phänomen, dass Vornamen zeitlich unterschiedliche Schreibweisen aufweisen, ist nicht nur auf Carl Legien begrenzt. So findet sich die Schreibweise mit c oder k sowohl bei Karl (Carl) Benz, Karl (Carl) Severing und anderen. Bei den verschiedenen Schreibweisen handelt sich in der Regel nicht um Rechtschreibfehler, sondern um Modetrends der jeweiligen Zeit. Ähnliche Phänomene finden sich auch bei Ortsnamen wie Köln (Cöln) oder Kassel (Cassel). Während im 18. und 19. Jahrhundert die Schreibweise mit c dominierte, da sie „französisch“ wirkte und dem Zeitgeist entsprach, wandelte sich im deutschen Kaiserreich ab 1871 sowie verstärkt nach dem 1. Weltkrieg der Trend. Schreibweisen mit k wurden als „deutsch“ eingestuft und bevorzugt. Die II. Orthographische Konferenz fand 1901 in Berlin statt. Sie beschloss eine Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung (Orthographie) auf der Basis des preußischen Schulregelwerks und des Wörterbuchs von Konrad Duden. Fremdwörter sollten konsequenter in das deutsche Schriftsystem integriert werden, was vor allem zur weitgehenden Ersetzung von c durch k führte. Der Trend zur Schreibweise mit k griff auch auf Eigennamen über. So wurde etwa bei Straßennamen auch die Schreibweise von Eigennamen „korrigiert“, selbst wenn dies unter Umständen nicht im Sinne der Namensträger war. Die Schreibweise der Karl-Legien-Straße entspricht somit dem Zeitgeist ihrer Benennung und muss mit den politischen Verhältnissen in Bonn des Jahres 1924, dem Jahr der Benennung der Bonner Karl-Legien-Straße, in Kontext gesetzt werden. Die Verwaltung sieht daher keinen Anlass, dieses Zeitdokument durch eine Umbenennung zu korrigieren. Darüber hinaus würde eine solche Umbenennung des Straßennamens für die dort gemeldeten 244 Anliegerinnen und Anlieger sowie Grundstückseigentümer*innen zu einer Adressenänderung und den damit verbundenen, nicht unerheblichen Kosten und Umständen führen. Dazu gehören zum Beispiel die Benachrichtigung Dritter, die Änderung der Geschäftspapiere, die Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz und die Änderung von Dokumenten nach dem Personalausweisgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung. Darüber hinaus wären die Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen einer Anhörung an einem solchen Verfahren zu beteiligen. Neben der Anliegerproblematik führen Umbenennungen auch zuSeite 1 von 2 Seite 2 entsprechenden Änderungen u. a. bei Herstellern von Karten und Navigationssystemen, bei Versorgungsträgern, beim Grundbuchamt und im Kataster, sowie bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Auch im Hinblick auf die v. g. Ausführungen sollte von einer Anpassung des Straßennamens abgesehen werden. Zu der Anregung, ein Zusatzschild anzubringen: Zusatzschilder mit Hinweisen zu den betreffenden Personen können nach einer Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 DS 1511587NV8 nur aufgrund eines Beschlusses angebracht werden. Besteht ein entsprechender Wunsch bzw. liegt wie hier eine Anregung einer Bürgerin oder eines Bürgers vor, ist nach der v. g. Ratsentscheidung zusätzlich durch die Bürgerin oder den Bürger eine Zusage zur Übernahme der damit verbundenen Herstellungs- und Montagekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild erforderlich. Bei Annahme der Anregung wird sich die Verwaltung wegen der Kostenübernahme und der Anzahl der anzubringenden Zusatzschilder mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Für die Schilder wird seitens der Verwaltung folgender Text (100 Stellen) vorgeschlagen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auf den Schildern nur ein begrenzter Platz von maximal 120 Stellen (einschließlich Leerstellen) zur Verfügung steht. Karl, eigtl. Carl Legien (1861-1920), deutscher Gewerkschaftsvorsitzender und Reichstagsabgeordneter Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de