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240648-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anbringung eines Zusatzschildes und Korrektur des Straßenschildes "Karl-Legien-Straße"

Nummer
240648-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240648 Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes und Korrektur des Straßenschildes "Karl-Legien-Straße"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240648-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anbringung eines Zusatzschildes und Korrektur des
Straßenschildes "Karl-Legien-Straße"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Anregung, den Straßennamen Karl-Legien-Straße zu korrigieren:
Das Phänomen, dass Vornamen zeitlich unterschiedliche Schreibweisen
aufweisen, ist nicht nur auf Carl Legien begrenzt. So findet sich die
Schreibweise mit c oder k sowohl bei Karl (Carl) Benz, Karl (Carl) Severing und
anderen. Bei den verschiedenen Schreibweisen handelt sich in der Regel nicht
um Rechtschreibfehler, sondern um Modetrends der jeweiligen Zeit. Ähnliche
Phänomene finden sich auch bei Ortsnamen wie Köln (Cöln) oder Kassel
(Cassel). Während im 18. und 19. Jahrhundert die Schreibweise mit c
dominierte, da sie „französisch“ wirkte und dem Zeitgeist entsprach, wandelte
sich im deutschen Kaiserreich ab 1871 sowie verstärkt nach dem 1. Weltkrieg
der Trend. Schreibweisen mit k wurden als „deutsch“ eingestuft und bevorzugt.
Die II. Orthographische Konferenz fand 1901 in Berlin statt. Sie beschloss eine
Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung (Orthographie) auf der Basis
des preußischen Schulregelwerks und des Wörterbuchs von Konrad Duden.
Fremdwörter sollten konsequenter in das deutsche Schriftsystem integriert
werden, was vor allem zur weitgehenden Ersetzung von c durch k führte. Der
Trend zur Schreibweise mit k griff auch auf Eigennamen über. So wurde etwa
bei Straßennamen auch die Schreibweise von Eigennamen „korrigiert“, selbst
wenn dies unter Umständen nicht im Sinne der Namensträger war.
Die Schreibweise der Karl-Legien-Straße entspricht somit dem Zeitgeist ihrer
Benennung und muss mit den politischen Verhältnissen in Bonn des Jahres
1924, dem Jahr der Benennung der Bonner Karl-Legien-Straße, in Kontext
gesetzt werden. Die Verwaltung sieht daher keinen Anlass, dieses
Zeitdokument durch eine Umbenennung zu korrigieren.
Darüber hinaus würde eine solche Umbenennung des Straßennamens für die
dort gemeldeten 244 Anliegerinnen und Anlieger sowie
Grundstückseigentümer*innen zu einer Adressenänderung und den damit
verbundenen, nicht unerheblichen Kosten und Umständen führen. Dazu
gehören zum Beispiel die Benachrichtigung Dritter, die Änderung der
Geschäftspapiere, die Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz und die
Änderung von Dokumenten nach dem Personalausweisgesetz und der
Fahrzeugzulassungsverordnung. Darüber hinaus wären die Anwohnerinnen
und Anwohner im Rahmen einer Anhörung an einem solchen Verfahren zu
beteiligen. Neben der Anliegerproblematik führen Umbenennungen auch zuSeite 1 von 2
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entsprechenden Änderungen u. a. bei Herstellern von Karten und
Navigationssystemen, bei Versorgungsträgern, beim Grundbuchamt und im
Kataster, sowie bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Auch im Hinblick
auf die v. g. Ausführungen sollte von einer Anpassung des Straßennamens
abgesehen werden.
Zu der Anregung, ein Zusatzschild anzubringen:
Zusatzschilder mit Hinweisen zu den betreffenden Personen können nach einer
Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 DS 1511587NV8 nur
aufgrund eines Beschlusses angebracht werden. Besteht ein entsprechender
Wunsch bzw. liegt wie hier eine Anregung einer Bürgerin oder eines Bürgers
vor, ist nach der v. g. Ratsentscheidung zusätzlich durch die Bürgerin oder den
Bürger eine Zusage zur Übernahme der damit verbundenen Herstellungs- und
Montagekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild erforderlich.
Bei Annahme der Anregung wird sich die Verwaltung wegen der
Kostenübernahme und der Anzahl der anzubringenden Zusatzschilder mit dem
Antragsteller in Verbindung setzen.
Für die Schilder wird seitens der Verwaltung folgender Text (100 Stellen)
vorgeschlagen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auf den Schildern nur ein
begrenzter Platz von maximal 120 Stellen (einschließlich Leerstellen) zur
Verfügung steht.
Karl, eigtl. Carl Legien (1861-1920), deutscher Gewerkschaftsvorsitzender
und Reichstagsabgeordneter
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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