240646-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Informationsveranstaltung „Projekt Seilbahn“
Kerndaten
- Nummer
- 240646-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Dottendorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240646-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Informationsveranstaltung „Projekt Seilbahn“ Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Hinsichtlich der geplanten Informationsveranstaltung zum Projekt der Seilbahn hat die Verwaltung das bestehende Konzept der Veranstaltung überarbeitet. Das Konzept sah vor, 120 Anliegenden an vier Thementischen einen intensiven Austausch mit Fachpersonal zur Seilbahn zu ermöglichen. Bei höheren Anmeldezahlen sollte das Los entscheiden. Aufgrund des hohen Interesses der Anliegenden hat die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der beauftragten Agentur kurzfristig eine Erweiterung de Beteiligungsveranstaltung geprüft. Im Ergebnis können - den Beratungsergebnissen der BV Bonn und des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen entsprechend - die bisher geplanten 120 Plätze für ein Anliegendenforum am 27. April dahingehend erweitert werden, dass alle interessierten Bürger*innen, die sich dazu angemeldet haben, auch ein Angebot zum Austausch erhalten. Dies gelingt zum einen durch eine Erhöhung der Gruppengröße auf mindestens 150 Personen in den Räumlichkeiten des Bürgervereins Dottendorf. Zum anderen wird in einem zweiten Veranstaltungsblock später am 27. April 2024 eine zweite Gruppe von Bürger*innen im Anschluss an die erste Veranstaltung im gleichen Zeitrahmen und in gleicher Form die Möglichkeit zum Austausch haben. Das Grußwort der Oberbürgermeisterin sowie das Interview zu Beginn der Veranstaltung über die Entwicklung des Seilbahnprojektes werden aufgezeichnet und auf der Homepage der Stadt zeitnah zur Verfügung gestellt, um diese allen Interessierten zugänglich zu machen. Der Verwaltung ist es wichtig, das ursprünglich vorgesehene Verfahren einer zweistufig geschichteten Zufallsauswahl zu erläutern: In Zusammenarbeit zwischen Tiefbauamt (66), Stabsstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) und dem beauftragten Beteiligungsdienstleister ifok GmbH wurde zu Beginn der Planung das folgende Verfahren vereinbart:Seite 1 von 3 Seite 2 1. Im ersten Schritt wurden 2000 Erwachsene und 500 14- bis 17-Jährige aus dem Melderegister gezogen. Kriterium war hier ausschließlich der Wohnort sowie bei den Jugendlichen das Alter. 2. Die Angeschriebenen wurden eingeladen, ihr Interesse an der Veranstaltung per Anmeldung auf bonn-macht-mit.de zu bekunden. Dabei wurden die folgenden Informationen abgefragt: Titel, Name, E- Mail, Postleitzahl, Altersgruppe, Geschlecht, Einwilligung zur Datenverwendung. 3. Nach Anmeldung wurde eine Eingangsbestätigung mit folgendem Hinweis versandt: „Sollten sich mehr Personen anmelden, entscheidet das Losverfahren. Bei der Losung wird zusätzlich auf ein ausgewogenes Bild in Bezug auf Alter und Geschlecht der Teilnehmenden geachtet. Eine Information, ob Sie am Anliegendenforum teilnehmen können oder nicht, erhalten Sie von uns am 17. April 2024.“ 4. Nach Ablauf der Frist war die zweite Stufe der Zufallsauswahl geplant, bei der 120 Personen aus den Anmeldungen gezogen werden sollten. Dabei sollten entsprechend der o.g. Mitteilung ausschließlich die Kriterien Alter und Geschlecht Berücksichtigung finden. Die zweite Stufe der Zufallsauswahl (Punkt 4) entfällt nun aufgrund des erweiterten Kontingents, das allen Angemeldeten die Möglichkeit der Teilnahme einräumt. Der Verwaltung ist es ein besonderes Anliegen, auf den im Antrag enthaltenen Vorwurf eines nicht angemessenen Verfahrens einzugehen. Im Begründungstext heißt es: „Ein Losverfahren würde Spekulationen Raum bieten, dass die Teilnehmer/innen nicht ausgelost, sondern ausgesucht werden. Derartige Spekulationen sind für das Projekt kontraproduktiv.“ Aus Verwaltungssicht ist nicht nachvollziehbar, wie die Praxis der losbasierten Auswahl durch das Fachamt bzw. die Stabsstelle Bürgerbeteiligung Spekulationen einer Manipulation Raum bietet. Die Verwaltung weist diesen Vorwurf daher mit aller Entschiedenheit zurück. Eine zweistufige geschichtete Zufallsauswahl gilt in der Bürgerbeteiligung als „Goldstandard“. Dieses Verfahren geht zwar mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand einher, führt jedoch tendenziell zu größerer Perspektivenvielfalt als weniger aufwendige Verfahren. Bei First-come-first- serve-Ansätzen oder einfachen Zufallsauswahlen spielt der Effekt der „Selbstrekrutierung“ (bestimmte Personengruppen reagieren eher auf eine Einladung als andere und sind entsprechend überrepräsentiert) eine deutlich ausgeprägtere Rolle (vgl. Sommer, 2023). In Bonn wurde das Verfahren der zweistufig geschichteten Zufallsauswahl bereits bei einer Vielzahl von Beteiligungen genutzt, zuletzt z.B. bei den Besetzungen für den Beirat Bürgerbeteiligung und den Beirat Kinder und Jugendbeteiligung. Literatur Sommer, Jörg (2023) Demokratie ist kein Zufall: Warum und wie Losverfahren in Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. In: Jörg Sommer (Hrsg.): Kursbuch Bürgerbeteiligung #5. Berlin: RepublikVerlagSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de